Abschiebung in den Iran?
Das ist Beihilfe zum Mord!
Liebe Leserinnen und Leser,
oft bekommen wir unmittelbar vor Drucklegung der GWR noch wichtige
Artikel, die aufgrund der fehlenden Zeit und des nicht mehr vorhandenen
Platzes keine Berücksichtigung mehr finden.
Gerade haben wir Informationen über die drohende Abschiebung
der 31jährigen lesbischen Iranerin Jasmin K. bekommen. Ein
Berliner Gericht hat ihre Abschiebung beschlossen, obwohl Jasmin
K. von einem iranischen Gericht in Abwesenheit wegen Homosexualität
zum Tode verurteilt worden war, was ihre Anwältin dem Gericht
beweisen konnte. Im Iran erwartet sie nun die Steinigung, so die
31jährige gegenüber dem Online-Magazin queer.de.
Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung in menschenverachtender
Weise auf ein Gespräch, das Mitarbeiter des deutschen Außenministeriums
im Iran mit der Mutter von Jasmin K. geführt hätten. In diesem
Gespräch habe die verzweifelte und verängstigte Mutter abgestritten,
dass ihre Tochter lesbisch sei. Auf Grund dieser "Beweisführung"
soll nun die Asylbewerberin - trotz des Todesurteils - abgeschoben
werden. Dies muss verhindert werden! Informationen und eine Petition
gegen die Abschiebung gibt es beim Lesben- und Schwulenverband
in Deutschland (LSVD): www.lsvd.de
Schluss mit der menschenverachtenden Abschiebepolitik! Bleiberecht
für alle!
Li(e)bertäre und solidarische Grüße,
Bernd Drücke (GWR-Koordinationsredakteur), 21.9.07