transnationales / antimilitarismus

Großaufgebot des Militärs

Der Prozeß gegen den türkischen Kriegsdienstverweigerer Osman Murat Ülke am 19.11. in Ankara

| Andreas Speck

"Das mag ein Problem des türkischen Staates und des Militärgerichtes sein, aber es ist nicht mein Problem", erklärte Ossi auf den Hinweis des Militärrichters, es gäbe in der Türkei kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Wie wahr, denn offensichtlich hatte das türkische Militär erhebliche Probleme mit diesem Prozeß. (Red.)

Zunächst einmal war das Militär überhaubt nicht von der großen nationalen und internationalen Aufmerksamkeit begeistert, die diesem Prozeß zuteil wurde. Die War Resisters‘ International hatte eine internationale Delegation entsandt, türkische und internationale Presse war zum Prozeß erschienen, und UnterstützerInnen aus der gesamten Türkei versammelten sich auch vor dem Haupteingang des Geländes des Generalstabes des Militärs, auf dem sich auch das Militärgericht befindet.

Anlaß des Prozesses war Ossi’s Wehrpaßverbrennung vom 1. September letzten Jahres, mit der er „das Volk vom Militär distanziert“ hat, eine Straftat nach Art. 155 türkisches Strafgesetzbuch, die vor dem Militärgericht mit bis zu zwei Jahren Militärgefängnis geahndet wird (vgl. ausführlich in der letzten GWR).

Doch es ging eindeutig um mehr. Die besondere politische Bedeutung dieses Prozesses, mit dem zum ersten Mal letztendlich auch die Kriegsdienstverweigerung zum Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung in der Türkei wird, dokumentiertern beide Seiten.

Ossi wurde von 15 AnwältInnen vertreten, was dem Gericht überhaupt nicht paßte. Doch alle Versuche, nicht alle AnwältInnen zuzulassen, scheiterten, und so fand sich das Gericht schließlich damit ab. Doch auch die Militärstaatsanwaltschaft zeigte offen, welche Bedeutung sie dem Prozeß beimaß: der Militärstaatsanwalt wurde von sechs Kollegen begleitet – eine vollkommen unübliche Vorgehensweise.

Zu einem Urteil kam es aber trotzdem nicht. Der Prozeß wurde vertagt, mit der durchsichtigen Begründung, man wolle den AnwältInnen mehr Zeit zur Vorbereitung geben. Dennoch wurde Ossi aus der bisherigen Untersuchungshaft im Mamak Militärgefängnis entlassen und seiner Einheit überstellt. Bei Redaktionsschluß dieser GWR befindet sich Ossi noch in einem anderen Militärgefängnis in Ankara, soll aber zu seiner Einheit, dem 9. Feldjägerausbildungsregiment in Bilecik in der Provinz Bursa, überführt werden.

Damit würde sich zum ersten Mal ein erklärter Kriegsdienstverweigerer in den Händen des Militärs befinden. Die türkischen KriegsgegnerInnen fürchten dort um seine Sicherheit und bitten daher um dringende internationale Unterstützung in Form von Protestbriefen oder -faxen an die Einheit in Bilecik.

Direkt nach dem Prozeß sollte vor dem Eingang des Militärgerichtes (also mitten auf dem Gelände des Großen Generalstabs) eine Pressekonferenz stattfinden. Das wurde jedoch durch massive Militärpräsenz verhindert. Auf einer improvisierten Pressekonferenz auf der Straße erklärte Serdar Tekin vom Verein der KriegsgegnerInnen Izmir für die türkischen Solidaritätsgruppen: „Die bewußte Verletzung des Artikel 155 wird zunehmen. Diejenigen, die bislang ihre Kriegsdienstverweigerung erklärt haben, werden jetzt den Staat daran erinnern.“

Kemir Ülke, Ossi’s Vater, erklärte: „Mein Sohn tritt für die freie Rede in der Türkei ein. Mein Sohn ist aufrichtig und zu couragiert für dieses Land. Er ist radikal.“

Die Situation in der Türkei verschärft sich somit mit der zu erwartenden Verlegung Ossi’s zu seiner Militäreinheit erneut. Bereits am 7. November war vom Gouverneur der bisher legale Verein der KriegsgegnerInnen Izmir verboten worden, worin die türkischen AntimilitaristInnen eindeutig eine Eskalation der Repression sehen, um die KriegsgegnerInnen zum Schweigen zu bringen.

Gernau dies gelang ihnen aber bisher nicht. Ossi’s Verhaftung hat zur Gründung von Solidaritätskomitees in sechs türkischen Städten geführt, und auch das große Medieninteresse am Prozeß zeigt eher, daß sich die antimilitaristische Bewegung einen Platz auf der politischen Agenda in der Türkei verschafft hat.

In den Händen des Militärs

Es ist nicht klar, was Ossi in den Händen des Militärs tatsächlich droht. Entsprechend den militärrechtlichen Regelungen folgt auf die Weigerung, den Befehlen zu gehorchen, zunächst ein einwöchiger Disziplinararrest, dem ein weiterer Arrest folgen könnte. Danach müßte Ossi in ein Militärgefängnis verlegt und wegen „Desertion“ oder ähnlichem angeklagt werden. Darauf stehen bis zu drei Jahre Haft; gefolgt möglicherweise von einer erneuten Einberufung und Anklage usw…

Ergänzung 28.11.1996

Am 28. November (nach Redaktionsschluß der GWR) teilte der ISKD die Verlegung von Ossi ins Militärgefängnis nach Eskisehir mit. Das Fax des ISKD in deutscher Übersetzung:

Liebe FreundInnen,

gestern (27. November) fuhren die Anwältin Suna Coskun aus Ankara und ISKD-Aktivistin Ferda Ülker zum Militärgefängnis nach Eskisehir, in das Osman vor zwei Tagen verlegt wurde. Er wurde von Bilecik nach Eskisehir verlegt, um vor das Disziplinargericht des Militärs gestellt zu werden. Er ist angeklagt, in der Armee ungehorsam gewesen zu sein, und kann zu bis zu zwei Jahren verurteilt werden. Nach der Verurteilung wird er erneut nach Bilecik geschickt werden, um seinen Militärdienst abzuleisten.

Ferda berichtete, daß Osmans Moral gut ist. Er sah sich auf dem Weg von Bilecik nach Eskisehir unmenschlicher Behandlung ausgesetzt. Ferda berichtete, daß Osman von einem Feldjäger begleitet wurde, der ein richtiger Faschist war. Doch jetzt in Eskisehir gibt es keine besondere unmenschliche Behandlung für ihn. Natürlich sind die Haftbedingungen usw. schlecht, doch nicht speziell für Osman. Er wird im Gefängnis aufgrund seiner Weigerung, eine Uniform zu tragen, bestraft werden. Seine Aufschlußzeiten werden eingeschränkt werden und Besuch wird nicht gestattet werden usw. Das alles entspricht den Militärgesetzen für die Gefängnisse. Doch die Anwältin Suna Coskun hatte ein Gespräch mit der Gefängnisleitung und berichtete, daß es außerhalb der Militärgesetze keine unmenschliche Behandlung geben wird.

Wir erwarten, daß das Verfahren vor dem Disziplinargericht in ein oder zwei Monaten zum Abschluß kommen wird und er danach in ein Zivilgefängnis verlegt wird, um seine Haftstrafe abzusitzen.

Grüße,
Serdar Tekin

Aktuelle Informationen sind bei der GWR-Redaktion in Oldenburg erhältlich.