anarchismus

Anarchismus und Recht

Nach welchen Prinzipien löst die anarchistische Gesellschaft ihre Konflikte?

| Jan, Blütlingen Dezember '96

Unter dem Begriff "Recht" wird meist staatliche Gesetzgebung verstanden, aber auch die Kritik des positiven Rechts beruft sich häufig auf legitime "Rechte" oder naturrechtlich begründete Normen. Über die Frage, was unter "Recht" zu verstehen ist, was legitime Rechtsquellen sind und ob "Recht" in einer freien, anarchistischen Gesellschaft eine Funktion haben wird, sind auch ältere anarchistische Theorien keineswegs einer Ansicht (Eltzbacher hat schon 1900 Unterschiede der Theorien Godwins, Stirners, Proudhons, Bakunins, Kropotkins, Tuckers und Tolstois herausgearbeitet). In der neueren niederländischen und englischsprachigen Diskussion über Anarchismus hat besonders Thom Holterman für ein Verständnis von "Recht" geworben, das nicht "von oben" gesetzt ist, sondern in den Beziehungen der Menschen und ihrer Selbstorganisation immer wieder neu entsteht und reflektiert wird. In GWR 157 haben wir einen Text von ihm zur Strafrechtskritik Clara Wichmanns veröffentlicht, der an eine wichtige ältere Quelle der Beschäftigung gewaltfreier AnarchistInnen mit Rechtsfragen erinnert. Jan Stehn eröffnet im folgenden Beitrag die Diskussion, ob wir ein anarchistisches Recht brauchen und was darunter verstanden werden sollte. (Red.)

Manch einer wird beim Lesen dieser Überschrift verblüfft fragen, was hat Anarchismus – die Idee von der Abschaffung des Staates – mit ‚Recht‘ zu tun, und denkt dabei an den Wust staatlicher Gesetzesberge.

„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht“ – so haben schon vor mehr als zwanzig Jahren StudentInnen, Bauern/Bäuerinnen und WinzerInnen ihre Aktionen gegen den Bau des in Baden geplanten Atomkraftwerkes Whyl begründet. Die Parole spielt mit den zwei Seiten des Rechtsbegriffes: einerseits meint ‚Recht‘ die Gesamtheit der in Gesetze und Verordnungen gegossenen staatlichen Regelungen, andererseits ist ‚Recht‘ ein wertender, moralischer Begriff, der Verhalten und Verhältnisse in Recht und Unrecht trennt, der nach Gerechtigkeit fragt. ‚Recht‘ (Gesetze etc.) kann ‚Unrecht‘ werden, wenn es nicht mehr der Gerechtigkeit dient.

Die Rückbindung von Recht an Gerechtigkeit schlägt bereits den Bogen zum Anarchismus: Selbstbestimmung und Gerechtigkeit sind für ihn zwei zentrale und unverzichtbare Werte. Auch unsere staatlich – demokratisch (und kapitalistisch/patriachal!) verfaßte Gesellschaft behauptet, Anspruch auf diese Werte erheben zu können. Wenn wir uns anschauen, was Anarchismus mit Selbstbestimmung und Gerechtigkeit meint, wird allerdings deutlich, wie weit unsere Gesellschaft von der Realisierung dieser Werte entfernt ist.

Selbstbestimmung (oder ‚Autonomie‘), das ist die anarchistische Forderung, daß kein Mensch dem Willen eines anderen unterworfen sein soll. Positiv ausgedrückt: Welche Ziele ein Mensch verfolgt, an welchen Werten er/sie sich orientiert und was für sie/ihn Glück und Unglück sind, das muss und kann nur sie/er selbst herausfinden, erfahren und entscheiden.

Aber Selbstbestimmung gibt es nicht ohne Gerechtigkeit. Da alle Menschen gleichwertig sind, darf das Selbstbestimmungsrecht des/r Einen nicht das der Anderen ignorieren oder verletzen. Anarchistische Freiheit verlangt den positiven Bezug auf die Freiheit der Anderen.

Selbstbestimmung kann in Konflikt zur Gerechtigkeit geraten. Selbst eine scheinbar harmlose Tätigkeit, wie abends gemütlich die Beine lang zu strecken und in der Zeitung zu schmökern, beruht möglicherweise auf der Unterdrükung anderer: Wer bringt währenddessen die Kinder ins Bett? Welche Bäume wurden für die Zeitung gefällt? … Alles Handeln hat direkt oder indirekt Auswirkungen und Rückwirkungen auf andere Menschen. Für den Anarchismus stellt sich die Frage, wie die Selbstbestimmung der Menschen in ein gerechtes Verhältnis zueinander gebracht werden kann. Wieweit geht meine Freiheit und wo muß sie zugunsten der Freiheit anderer zurückstehen? Das ist die Frage nach dem ‚anarchistischen Recht‘.

Ein anarchistisches Recht existiert nicht über und unabhängig von den Menschen, etwa im Sinne eines ‚Naturrechtes‘ oder eines von Gott gegebenden Rechtes. Aus dem Grundsatz der Selbstbestimmung folgt: Recht ist das, was Menschen für Recht halten, d.h. Recht entsteht aus dem Denken und der Auseinandersetzung zwischen Menschen. Recht ist Ergebnis eines sozialen Prozesses, es ist nichts endgültiges. (Daher sind auch die folgenden Überlegungen zum anarchistischen Recht nicht als Definition – ‚das ist Recht und danach gilt es sich zu richten‘ – zu lesen. Nein, was ich schreibe sind Vorschläge, und wenn ich dich, LeserIn, dafür gewinnen kann, dann können wir sie zu unserem gemeinsamen Recht machen.)

Konsens versöhnt Selbstbestimmung und Gerechtigkeit

Ein Weg, um den Konflikt zwischen Selbstbestimmung und Gerechtigkeit zu lösen, ist die Idee des Konsenses: Menschen einer Gruppe bemühen sich um eine gemeinsame Lösung, die ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Ideen gerecht wird. Das Veto-Recht, das jeder/m zusteht, soll garantieren, daß niemand übergangen wird und ein Konsens gesucht wird, der von allen mitgetragen wird. Anstelle des ‚wie setze ich mich mit meiner Meinung oder meinen Interessen am besten durch‘, tritt eine offene und interessierte Haltung für den anderen und die kreative Suche nach Kompromissen und gemeinsamen Lösungen.

Gegen das Konsensverfahren wird eingewendet, daß es nur in kleinen Gruppen, in denen Menschen sich unmittelbar miteinander austauschen, funktionieren könne. In einer Gesellschaft von tausenden und Millionen Menschen ist es unmöglich, vor jeder Handlung die Zustimmung von allen anderen Menschen einzuholen. Auch stellt sich die Frage, ob das Veto-Recht, das einen herrschaftsfreien Konsens sichern soll, nicht selber zum Herrschaftsmittel werden kann: Ein Veto kann Druck ausüben und andere Menschen erpressen. Wenn jeder Mensch durch Widerspruch die Handlungen eines anderen Menschen blockieren kann, haben wir ein System totaler gegenseitiger Abhängigkeit, das wenig an eine freiheitliche Gesellschaft erinnert.

Diese Einwände finde ich berechtigt, und sie haben mich angeregt, das Konsensprinzip weiter zu entwickeln. Ich will zeigen, wie es nicht nur auf der Ebene der Bezugsgruppe sondern auch in einer anarchistischen Gesellschaft funktioniert. Zum Schluss aber wird auch die Grenze des Konsensverfahrens deutlich und ich werde auf die Frage eingehen, was anarchistisches Recht in einer Situation zerbrochenen Konsenses bedeutet.

Beginnen will ich meine Überlegungen mit einer Situation vollkommener Übereinstimmung zwischen Menschen, um, davon ausgehend, Lösungsvorschläge für Situationen zunehmender Uneinigkeit zu entwickeln.

Ein Herz und eine Seele

Kein Recht ist notwendig, wo Menschen miteinander übereinstimmen. Wenn der Wunsch der Einen auch das Bedürfnis des Anderen ist, gibt es keinen Konflikt um Freiheit und Gerechtigkeit. Was aber, wenn die erste Differenz entsteht?

Konsens in der Sache

Der ‚Konsens in der Sache‘ ist vielen aus ihrem Engagement in Aktionsgruppen vertraut, und wir wissen, daß Konsens nicht Einstimmigkeit bedeuten muß. Unterschiedliche Meinungen und Bedürfnisse werden akzeptiert. Aber gemeinsam wird versucht, eine Lösung zu finden, die den unterschiedlichen Standpunkten am besten gerecht wird. Ein Konsens ist gefunden, wenn niemand mehr sein/ihr Veto einlegt.

Konsensgespräche verlangen eine intensive und offen geführte Kommunikation mit viel Sensibilität für die Meinung und die Bedürfnisse der Anderen. Ohne eine solche Haltung besteht die Gefahr, daß entweder das Veto mißbraucht wird, um eine bestimmte Meinung in der Gruppe durchzusetzen, oder umgekehrt ein Gruppendruck entsteht, der die Anpassung an einen behaupteten Gruppenkonsens fordert.

Was aber, wenn ein Konsens in der Sache nicht mehr gelingt?

Einigkeit über Entscheidungsregeln

In größeren Gruppen können unmöglich alle Entscheidungen von allen mitgetroffen werden. Notwendig ist, sich Strukturen und Regelungen zu geben, mit denen Entscheidungen differenziert und aufgeteilt werden. Bestimmte Angelegenheiten können individuell, andere von Arbeitsgruppen oder Delegierten, wieder andere durch Abstimmungen und nur die für alle gemeinsam wichtigen Fragen im Konsensverfahren entschieden werden.

Gegen eine naive Vorstellung vom Anarchismus, die meint, daß jede/r über alles mitentscheiden müsse, finde ich ausreichend, wenn die Entscheidungsregeln von allen Beteiligten getragen werden. Beispielsweise sind Mehrheitsentscheidungen keineswegs „unanarchistisch“, solange ein Konsens darüber besteht, daß diese Entscheidungsregel für bestimmte Fragen angewendet werden soll.

Aber besteht nicht die Gefahr, daß sich solche Regelungen zu neuen Herrschaftsstrukturen verfestigen? Die besteht, und darum ist die Frage wichtig, was passiert, wenn jemand den Konsens der Entscheidungsregeln aufkündigt.

Solidarische Trennung

Wenn eine Gruppe sich nicht auf gemeinsame Entscheidungsregeln einigen kann, gibt es zwei mögliche Wege: Entweder wird einem Teil (und sei es auch nur ein/e Einzelne/r) die Ansichten und Regeln der Anderen aufgezwungen oder die Beteiligten trennen sich. Für AnarchistInnen ist nur der letztere Weg gangbar.

Das Recht und die Möglichkeit, sich zu trennen, sind auch Vorsorge gegen Herrschaftsverhältnisse innerhalb einer Gruppe. Denn ist der Austritt aus einer Gruppe mit subjektiv und objektiv großen Nachteilen verbunden, kann ein Machtgefälle zuungunsten derjenigen entstehen, die am meisten zu verlieren haben, wenn sie sich trennen müssen. Wenn Frauen sich aus unterdrückerischen Beziehungen nicht lösen, liegt das oft daran, weil eine Trennung für sie unter patriarchalen Verhältnissen mit massiven Verlusten, etwa mit ökonomischer und sozialer Benachteiligung, verbunden ist.

Eine freiheitliche Gesellschaft braucht deshalb einen Konsens über solidarische Trennungsregeln. Anarchistischer Anspruch an Trennungsregeln ist, daß sie auch im getrennten Nebeneinander gleichberechtigte Lebensmöglichkeit garantieren.

Wenn Menschen sich zu einem Projekt zusammenfinden, regeln sie häufig – auch wenn es nicht so angenehm ist, im Schwung der Projektgründung daran zu denken – vorausschauend auch die Frage, wie Gemeinsames geteilt wird, wenn Einzelne aussteigen oder das Projekt als ganzes sich auflöst. Doch notwendig sind auch Trennungsregeln zwischen Projekten und überhaupt allen Menschen, die sich nicht auf gemeinsames Miteinander geeinigt haben.

Merkwürdigerweise wird die Frage nach Trennungsregeln fast nirgendwo in der anarchistischen Literatur angesprochen. Häufig basiert die anarchistische Utopie auf einem harmonischen Menschen- und Gesellschaftsbild, in der Trennungen nur als repressives Mittel gegen ‚Störenfriede‘ vorkommen. Unterschiede in Meinungen und in Interessen aber sind der Lebenssaft einer freien Gesellschaft.

Der Staat rechtfertigt sein Gesetz- und Gewaltmonopol damit, daß ohne seine ‚ordnende und schützende Hand‘ Meinungs- und Interessengegensätze in Mord- und Totschlag endeten. Dem ist schwer zu widersprechen, gibt es doch in der Realität genug Beispiele dafür. Aber die Utopie einer Gesellschaft als große Gemeinschaft ohne unterschiedliche Interessen kippt das Kind mit dem Bade aus. Denn möglich (und auch dafür gibt es viele Beispiele) ist auch, daß Unterschiede nicht zu Gegensätzen werden: möglich ist, sich auf solidarischer Grundlage zu trennen.

Wofür Trennungsregeln ?

Wo Menschen sich trennen oder getrennt sind, stellt sich die Frage nach Besitz und Eigentum. Wie kann gemeinsam genutzter Besitz getrennt werden und wie trennt sich Eigentum, wo kein gemeinsamer Besitz gewünscht ist?

Es gibt im Anarchismus auch eine Utopie von der Abschaffung des privaten Eigentums. Dabei gilt es genau hinzusehen, was jeweils gemeint ist, denn dieser Begriff umfasst verschiedene Aspekte: das Recht etwas zu nutzen (beispielsweise ein Mieter seine gemietete Wohnung), das Recht über etwas zu entscheiden (etwa der Eigentümer über sein Haus) und das Recht Zinsen zu kassieren (z.B. der Kreditgeber, der das Haus finanziert hat). Eine kommunistische Utopie als allgemeine anarchistische Gesellschaftsgrundlage lehne ich ab. Denn ohne die Möglichkeit, daß Menschen Nutzungs- und Entscheidungsrechte voneinander trennen, ist Trennung unmöglich und die Menschen wären zwangskollektiviert. Es mag wünschenswert sein, wenn Menschen sich für gemeinsamen Besitz entscheiden – aber es muß auch das Recht geben, sich aus dieser Gemeinsamkeit wieder zu lösen.

Solidarische Trennung verlangt die gleichberechtigte Verteilung von Besitz und Eigentum. Wenn jedem Menschen Nutzungs- und Entscheidungsrechte zustehen, dürfen Produktionsmitteln und Vermögen nicht in den Händen weniger monopolisiert sein.

Mit einer Trennung stellt sich auch die Frage nach sozialen Verpflichtungen, die über die Trennung hinaus existieren. Denken wir nur an die Trennung von Frau und Mann und der sozialen Verantwortung für Kinder (und auch alte Menschen), die häufig allein der Frau überlassen bleibt.

Auch die gemeinsame Betroffenheit und Verantwortung für ökologische Fragen lässt sich durch ‚Trennungen‘ nicht aufheben.

Selbstverständlich verlangt ’solidarische Trennung‘ auf Gewalt zu verzichten und die Autonomie des Anderen zu respektieren. An dieser Stelle ist eine Kritik des graswurzlerischen Gewaltbegriffes notwendig: Danach gibt es nur Gewalt gegen Menschen, da Sachen kein Leid empfinden. Das ist zwar richtig, übersieht aber, daß Gewalt gegen Menschen auch über Gewalt gegen Sachen erfolgen kann. Werden die Wohnung eines Menschen oder seine Produktionsmittel zerstört oder entwendet, dann ist diese Gewalt gegen Sachen eben auch Gewalt gegen Menschen. Verzicht auf Gewalt muß daher auch heißen, daß Gewalt gegen den Besitz anderer ausgeschlossen ist – wenn denn dieser Besitz gleichberechtigt verteilt ist.

Wie kann in all diesen Fragen ein Konsens erreicht werden, der nicht nur eine überschaubare Gruppe sondern viele Menschen einer Gesellschaft umfaßt? Auch dafür möchte ich drei Abstufungen an Gemeinsamkeit vorstellen. Konsens über

  • Trennungsregeln
  • Trennungsprinzipien
  • Prinzipien friedlicher Koexistenz

Trennungsregeln gestaltet von sozialen Vereinigungen

Heutzutage werden Trennungsregeln vom Staat und durch staatliches Recht gesetzt. In einer anarchistischen Gesellschaft werden ‚Trennungsregeln‘ in freien gesellschaftlichen Vereinigungen vereinbart.

Beispielsweise schließen sich Menschen in einem Solidarverein zusammen und richten einen Fonds ein, der allen Kindern, Kranken, Pflegebedürftigen und alten Menschen ihrer Vereinigung – unabhängig davon, in welchem persönlichen Bezug sie leben – ein ausreichendes Grundeinkommen sichert. Andere Vereinigungen werden ihren Mitgliedern ein Bildungsgeld auszahlen. Betriebe können sich zu einem Ökologierat zusammenschließen, in dem sie sich auf ökologische Standards ihrer Produktion verständigen. Menschen können sich auf Umverteilungsregeln einigen, die für gleichberechtigten Besitz sorgen. Aus der Erfahrung, daß sich Konflikte mit Hilfe unparteiischer Dritter oft leichter lösen lassen, wären die Einrichtungen von KonflikthelferInnen und Schiedsgerichten wichtig.

Eine Vielzahl von Solidarregelungen und -organisationen lassen sich in einer freien Gesellschaft vorstellen. Die Menschen schaffen sich so ein soziales, solidarisches Umfeld, das jedem Menschen ausreichend Ressourcen zur Verfügung stellt, um sein Selbstbestimmungsrecht tatsächlich ausüben zu können.

Wir sind gewöhnt an die staatliche Vereinheitlichung von Regelungen. Aber nicht alle Menschen werden sich auf ein gemeinsames Maß an sozialer Verpflichtung einigen. Ich meine, daß innerhalb einer freien Gesellschaft unterschiedliche Solidarregeln nebeneinander existieren können. Das mag zu Konflikten und zu Ungleichheit führen. Doch sind auch Zwischenlösungen und Kompromisse denkbar: etwa daß die Sozialgenossenschaften sich darauf verständigen, jeweils die Hälfte ihrer Sozialausgaben gemeinsam zu tragen. Der Reiz der anarchistischen Gesellschaft besteht eben darin, daß eine Vielfalt an Vereinigungen und Regelungen nebeneinander existieren und im öffentlichen Meinungsstreit miteinander um Unterstützung und Beteiligung wetteifern.

Prinzipien eines anarchistischen Gesellschaftsbundes

Nein, nicht einheitliche Regelungen sind für die anarchistische Gesellschaft notwendig, aber ein Konsens über Prinzipien und Wertvorstellungen, die einen Rahmen für die Vielfalt der Regelungen bieten. Der Grundkonsens einer anarchistischen Gesellschaft könnte beispielsweise so formuliert sein:

„Jeder Mensch hat das Recht, frei zu entscheiden, welche Beziehungen und welche Vereinbarungen sie/er eingeht. Alle Beziehungen und Vereinbarungen sind in einer angemessenen Frist kündbar. Darüber hinaus versprechen wir einander, für die folgenden sozialen Verpflichtungen einzustehen:

  • Reichtumsunterschiede, vor allem an Boden, Produktionsmitteln, Gebäuden, Finanzmitteln und sonstigen Vermögen werden wir kontinuierlich durch Umverteilung abbauen.
  • Jedem interessierten Menschen sind Bildung, Wissen und Knowhow frei zugänglich zu machen. Jeder hat das Recht auf Einblick in andere Projekte. Kein Mensch darf in seiner Meinungsbildung behindert oder manipuliert werden.
  • Ungleichheit, die durch die Sorge für Kinder und pflegebedürftige Menschen, durch Krankheit, Behinderung und Notlagen entstehen, gleichen wir untereinander aus.
  • Wir setzen uns für den Erhalt der ökologischen Vielfalt in der Natur ein und schützen die Umwelt vor menschenschädigenden Veränderungen.
  • Konflikte wollen wir ohne Gewalt und ohne Androhung von Gewalt austragen. Wenn wir andere Menschen in ihrer Freiheit oder unsere sozialen Verpflichtungen verletzt haben, leisten wir Wiedergutmachung.
  • Mit gewaltfreiem Widerstand verteidigen und beschützen wir einander unsere Freiheit.
  • Die Ausgestaltung und Umsetzung dieser sozialen Verpflichtungen liegt in unseren eigenen Händen. Dafür organisieren wir uns in frei gewählten Vereinigungen.“

Dieser ‚Bund‘ hat keine PräsidentIn und kein Parlament, auch kein Zentralkomitee oder Gerichtshof. Für mich hat der anarchistische Bund weder Mitgliederlisten noch Organisation. Ich stelle ihn mir als Bewegung von Menschen vor, die ihr Selbstverständnis als soziale AnarchistInnen durch ein gemeinsames Symbol sichtbar und bekannt machen. Die Umsetzung der Versprechen braucht allerdings Organisation – das geschieht in freien Vereinigungen, in BürgerInneninitiativen, in GenossInnenschaften, in Komitees und Vereinen. Ja, der Staat, der ist abgeschafft.

‚Friedliche Koexistenz‘

Dieser Katalog guter Vorsätze klingt schön, doch auch hier müssen wir nun die Frage stellen, was passiert, wenn Menschen diesen Grundsätzen eines anarchistischen Gesellschaftsbundes nicht zustimmen und ihren sozialen Verpflichtungen nicht nachkommen. Denn auch für den anarchistischen Gesellschaftsvertrages gilt das Recht auf Kündigung. Da der Anarchismus anders als der Nationalstaat weder über ein Gebiet noch über eine Menschengruppe herrschen will, wird es auch Menschen und Gruppen geben, die, aus welchen Gründen auch immer, bei einem anarchistischen Gesellschaftsbund nicht dabei sein wollen. Vielleicht wird es verschiedene anarchistische Bünde, die ihr Freiheits- und Solidaritätsverständnis unterschiedlich sehen, nebeneinander geben.

Gut wäre allerdings, wenn wir uns den Menschen, die sich unserem Bund nicht anschließen, auf ein friedliches, herrschaftfreies Nebeneinander verständigen können. Fünf Gebote sind dafür wichtig:

  • keine Gewalt gegen Menschen und deren Eigentum
  • keine Manipulation der Meinung anderer durch Unehrlichkeit
  • keine Zerstörung gemeinsamer Umwelt
  • keine gravierende Ungleichheit in den Eigentumsverhältnissen
  • Konflikte durch Gespräche und gemeinsam bestimmte Schiedsleute lösen.

Diese Grundsätze beinhalten die Minimalethik herrschaftsfreier Beziehung. Sie sind letzter möglicher anarchistischer Konsens zwischen Menschen und Gesellschaftsgruppen, die keinen weitergehenden Konsens miteinander finden.

Doch nicht nur das, sie sind überhaupt Voraussetzung des Konsensprinzips. Wenn ich oben gesagt habe, bei Übereinstimmung (‚ein Herz und eine Seele‘) bedürfe es keines anarchistischen Rechtes, war das nur vorläufige Erkenntnis. Denn wenn Menschen von Gewalt bedroht oder in ihrer Meinung manipuliert oder aufgrund von Ungleichheit ökonomisch abhängig sind, werden sie wohl auch Vereinbarungen zustimmen, die so ungerecht sind wie die Verhältnisse, denen sie unterworfen sind. Nur unter herrschaftsfreien Bedingungen kann auch ein Konsens herrschaftsfrei sein.

Ein Baum mit vielen Verzweigungen

Nachdem ich sechs verschiedene Abstufungen abnehmenden Konsenses beschrieben habe, ist es nun an der Zeit, das Bild umzudrehen und auf die Füße zu stellen. Stellen wir uns das anarchistische Recht als Baum vor, dann entspricht der Stamm, der alles trägt, der anarchistischen Minimalethik. Aus diesem Stamm können verschiedene Stämme wachsen, die für unterschiedliche Gesellschaftsverträge von Menschen miteinander stehen, also z.B. für den oben skizzierten anarchistischen Bund. In einer Vielfalt von unterschiedlichen Organisationsformen und Vereinbarungen setzen die Menschen die Grundsätze ihres Gesellschaftsvertrages um, wofür die Äste des Baumes Symbol sind. Noch vielfältiger sind die Vereinbarungen, mit denen Menschen ihre unmittelbaren Arbeitsverhältnisse und Lebensformen regeln. Die unzähligen Ästchen, die die Baumkrone bilden, sind Ausdruck der Lebensvielfalt im Anarchismus.

Sind wir damit am Ende? Nein, schon manche/r wird die Frage auf der Lippe haben, welches Recht gilt, wenn auch der Minimalkonsens herrschaftsfreien Nebeneinanders zerbrochen ist. Die Kündigung dieses Konsenses bedeutet – aus anarchistischer Sicht – daß Menschen ihre Selbstbestimmung über die Selbstbestimmung anderer erheben.

Freiheit braucht Verteidigung

Auch in einer anarchistischen Gesellschaft wird es Streit, Verletzungen und Gewalt geben. Das ist solange kein schwerwiegendes Problem, wie es den Beteiligten gelingt, angerichteten Schaden wiedergutzumachen und einen gerechten Ausgleich herzustellen. Ich bin der Meinung, daß auch für schwerste Verbrechen konstruktive und gerechte Lösungen gefunden werden können.

Gefahr erwächst dort, wo Menschen sich durch Gewalt und Betrug systematisch Vorteile und Macht auf Kosten anderer verschaffen wollen. Wird das geduldet, breitet sich das Unrecht aus – denn auch der Gutwillige wird in dieses egoistische Treiben um Macht und Vorteile hineingezogen, um selber nicht unter die Räder zu kommen.

Mit dieser Gefahr rechtfertigt sich heute der (demokratische) Staat. Er sei notwendig, um die Freiheitsrechte seiner BürgerInnen zu schützen. Im Unterschied zum Anarchismus verteidigt der Staat die Freiheit mit Mitteln, die der Freiheit widersprechen: Mit (Staats-) Gewalt soll Gewaltfreiheit in der Gesellschaft hergestellt, mit Gefängnissen die Freiheit geschützt, mit Zwangsbesteuerung ein solidarischer Ausgleich geschaffen werden. Der Staat stellt sich außerhalb der Freiheitsrechte, die er zu garantieren verspricht. Die Folge: Der Staat selber ist Bedrohung und Gefahr für die Freiheit.

Der Gedanke, daß Menschen, die die Freiheit anderer verletzen und mißachten, selber keinen Anspruch mehr auf ihre Freiheitsrechte haben, hat eine überzeugende Logik. Viele AnarchistInnen werden etwa einem Faschisten kaum Freiheitsrechte zuerkennen wollen.

Ich bin da allerdings anderer Meinung. Wenn wir anderen Menschen ihr Selbstbestimmungsrecht aberkennen, dann stellen wir uns über sie – was der Idee des Anarchismus widerspricht. Wir haben das Recht, unsere Freiheitsrechte zu verteidigen und ungerechte Macht anderer zurückzuweisen. Aber das anarchistische Recht legitimiert niemanden, die Freiheitsrechte anderer zu verletzen. Strafjustiz ist unvereinbar mit dem Anarchismus.

Verteidigung der Freiheit kann nicht bedeuten, den Gegner meiner Freiheit zu vernichten oder mir zu unterwerfen, sondern seine Macht zu begrenzen und ihn zu zwingen, die Grundsätze friedlichen Nebeneinanders einzuhalten.

Die Mittel des anarchistischen Freiheitskampfes sind an diesem Ziel orientiert. Der Widerstand gegen maßlose Machtansprüche erfolgt vor allem mit Kampfmethoden die im Selbstbestimmungsrecht wurzeln:

Das Recht, die Zusammenarbeit aufzukündigen und zu verweigern, also Boykott, Streik, Ziviler Ungehorsam. Weitergehend sind ‚Direkte Aktionen‘, mit denen durch Besetzung, Blockade und Sabotage in ungerechtfertigte Eigentumsansprüche anderer eingegriffen wird. Gibt es in einer Gesellschaft einen breiten anarchistischen Grundkonsens ist gewaltfreier Widerstand wirksam genug, um das Selbstbestimmungsrecht selbst gegen Gewalt zu verteidigen.

Gewalt gegen Menschen, selbst als Reaktion auf Gewalt, steht immer im Widerspruch zur anarchistischen Freiheitsidee, für die die Selbstbestimmung über den eigenen Körper elementar ist. Der Tod ist das Ende jeder Selbstbestimmung. Für AnarchistInnen ist Gewalt nur für extreme Notwehrsituationen zu rechtfertigen.

Im Kampf um unsere Freiheit müssen wir außerhalb des Konsensprinzips handeln. Denn eine Verständigung um die Anerkennung gegenseitiger Rechte ist nicht gelungen. Demjenigen, der uns unterdrückt, sprechen wir die Legitimation ab, und er stellt umgekehrt unser (Freiheits-) Recht infrage. Der Kampf um Selbstbestimmung ist eine Gratwanderung zwischen ‚zu wenig‘ und ‚zu viel‘ Verteidigung, die an kaum wahrnehmbaren Grenzen leicht in Aggression und Herrschaft umschlagen kann. Beispiele liefert die Geschichte genug dafür, wie aus Befreiung neue Unterdrükung wurde. Die Begrenzung der Macht des Gegners kann daher nur ein vorläufiges Ziel des anarchistischen Freiheitskampfes sein. Denn der Anarchismus verwirklicht sich erst, wenn wir mit unserem Gegner einen neuen Konsens gewonnen haben und uns über gleichberechtigte Menschenrechte einigen konnten.

Anarchismus im real existierenden Staat

Was bedeuten die hier entwickelten Gedanken und Rechtsvorstellungen für unsere Situation in der Bundesrepublik?

In den gesellschaftlichen Verhältnissen, in denen wir leben, gelten offensichtlich andere Gebote als die des Anarchismus. Der Kapitalist denkt nicht an eine gerechte Eigentumsverteilung und der Staat verzichtet nicht auf sein Gewalt- und Gesetzesmonopol. Auch die alltäglichen Beziehungen der Menschen sind von Herrschaftsverhalten, Gewaltbereitschaft und Egoismus geprägt.

Wir müssen mit Bedauern anerkennen, daß sehr viele Menschen diesen ungerechten Verhältnissen zustimmen und sie legitimieren. Und, ich erkenne auch an, daß jeder Mensch das Recht hat, sich für andere gesellschaftliche Verhältnisse als den Anarchismus zu entscheiden.

Aber umgekehrt fordere ich gleiches Recht für mich. Mal abgesehen davon, daß über das Grundgesetz nie in einer Volksabstimmung entschieden wurde, hat auch eine Mehrheit kein Recht, Menschen, die dem Mehrheitsprinzip widersprechen, ihre Regeln und Bedingungen aufzuzwingen. Gesetze, Steuern, Wehrpflicht usf. gelten aber für jede/n BundesbürgerIn, auch für diejenigen, die gar keine BundesbürgerInnen sein wollen. Theoretisch ist es zwar möglich, aus der deutschen Staatsbürgerschaft entlassen zu werden, aber nur bei Übernahme einer anderen Staatsbürgerschaft – dem Staatsprinzip ist also nicht zu entkommen. Außerdem – und das ist ein noch größeres Unrecht – gelten die Gesetze, sogar noch repressiver, auch für Nicht-BundesbürgerInnen in Deutschland.

Wir haben das (anarchistische) Recht, dem Staat und seinen Gesetzen unsere Zustimmung zu verweigern. Da der Staat das nicht akzeptiert, sind wir in der oben beschriebenen Situation der Verteidigung unserer Rechte – allerdings mit außerordentlicher Schwäche, da wir als AnarchistInnen nur eine Mini-Minderheit sind. Wir sind heute nicht in der Lage, eine staatsunabhängige, anarchistische Gegengesellschaft zu organisieren und diese zu verteidigen.

Aber was nicht ist, kann werden:

Wenn wir heute dem Staat unsere Zustimmung nicht in aller Konsequenz entziehen können, weil wir noch in zu vielem von ihm abhängig sind und unsere Verteidigung zu schwach ist – so können wir doch mit kleinen Schritten anfangen und unsere Rolle als StaatsbürgerInnen Schritt für Schritt aufkündigen und staatliches Recht durch eigene Regelungen ersetzen.

Anarchismus beginnt, wo wir unsere eigenen Lebenszusammenhänge schaffen, beispielsweise als ‚Ökodorf‘, wo freie Schulen entstehen, wo Menschen eigene Regelungen für sozialen Ausgleich und für Konfliktlösungen schaffen, wo wir uns nicht an Polizei und Justiz wenden, sondern Konflikte in gewaltfreier Nachbarschaftssolidarität angehen …

Träume ich ‚mal von einer anarchistischen Bewegung mit vielen Menschen, so stelle ich mir vor, daß schrittweise autonome Rechtsbereiche erkämpft werden. Ein Grundsatz könnte sein, daß staatliches Recht nur soweit gilt, wie die betroffenen Menschen ihre Rechts-Angelegenheiten nicht selber regeln. Zum Beispiel: Dort wo Menschen ihre Konflikte durch eigene Schiedsgerichte lösen, hat die staatliche Justiz nichts mehr zu suchen. Einhergehen muß damit auch das Recht, die Steuern zu reduzieren oder zurückzufordern. Etwa so: Wo Eltern eine frei Schule gründen, entfallen nicht nur die staatlichen Schulgesetze, ihnen steht auch der entsprechende Anteil ihrer Steuern, die der Staat für Bildung aufwendet zu.

Der Anarchismus kommt nicht ‚Knall auf Fall‘ – in vielen Schritten muß der Staat zurückgedrängt, anarchistisches Menschenrecht behauptet und Selbstbestimmung mit Leben und Inhalt gefüllt werden.