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Erneuter Prozeß gegen Osman Murat Ülke

16 Jahre Haft für türkischen Kriegsdienstverweigerer? Neue Delegationen geplant

| Jörg Rohwedder

Viel hat sich getan in den letzten Wochen und Monaten in Sachen Kriegsdienstverweigerung in der Türkei. Der Beitrag gibt noch einmal einen Überblick und weist auf die aktuellen Entwicklungen hin. (Red.)

Für wenige Wochen konnte Osman am 27. Dezember 1996 das Militärgefängnis verlassen (vgl. GWR 216). Die Militärpolizei setzte ihn mit einem Busticket und dem schriftlichen Befehl, sich bei seiner Einheit zu melden, auf die offene Straße. Osman wäre ein schöner Kriegsdienstverweigerer, wenn er einem solchen Befehl folgen würde und ging seiner Wege: zu einer Pressekonferenz in Istanbul. Danach konnte er den Jahreswechsel bei FreundInnen verbringen, bis er am 28. Januar 1997 wieder vor Gericht erschien und erneut inhaftiert wurde. Er selbst bewertet seine Zeit in Freiheit als ein Versuch des Staates, ihm die Chance zu geben, unterzutauchen und im Schweigen der Masse von300 000 Wehrflüchtlingen unterzugehen.

Aber Osman verfolgt weiter seinen Weg. Er nahm, schon fast mit wendländischer Beharrlichkeit, die Auseinandersetzung im Gerichtssaal wieder auf und ging nicht auf das versteckte Angebot, alles ruhen zu lassen, ein. Der Staatsanwalt präsentiert nun eine saftige Rechnung. In diesen Wochen sitzt Osman eine sechsmonatige Strafe im Militärgefängnis der 1. Taktischen Basis der Luftwaffe in Eskisehir ab. Nach dem Drittelerlaß muß er von dieser Strafe für „andauernden Ungehorsam in der Einheit“ beginnend mit dem 5. März, zwei Monate sitzen.

Seit dem dritten April läuft ein weiteres Verfahren aufgrund verschiedener Verstöße:

  • Desertion.
    Da er am 27.12. statt sich selbst seiner Einheit auszuliefern, nach Istanbul und später nach Izmir gereist ist, ist er von diesem Zeitpunkt an Deserteur. Gemäß Art. 66.1a türkisches Militärstrafgesetzbuch beträgt die Strafe von 1 bis zu 3 Jahren.

  • Der Versuch sich durch Betrug vor dem Militärdienst zu drücken.
    Der Staatsanwalt meint, Kriegsdienstverweigerung wäre nicht in Übereinstimmung mit der Realität des Landes und könne somit nur ein Betrug sein, um nicht den Militärdienst leisten zu müssen. Gemäß Art. 81.1 türkisches Militärstrafgesetzbuch beträgt die Strafe bis zu 10 Jahren.

  • Wehrflucht.
    Osman ist von 1992 bis zu seiner öffentlichen Kriegsdienstverweigerung anscheinend ein Wehrflüchtiger gewesen. Gemäß Art. 63.1a türkisches Militärstrafgesetzbuch beträgt die Strafe von 4 Monaten bis zu 2 Jahren.

  • Verspätetes Eintreffen in der militärischen Einheit.
    Da Osman seit seiner Wehrpaßverbrennung am 1. September 1995 zu einer Einheit einberufen war und dort erst nach über einem Jahr in Freiheit und einer Militärstrafzeit in Ankara Ende November ankam, ist er dort 17 Monate zu spät eingetroffen. Gemäß Art. 63.1b türkisches Militärstrafgesetzbuch beträgt die Strafe bis zu 1 Jahr.

Am ersten und am 20. Mai sind die nächsten Verhandlungstage. Die Höchsstrafe kann 16 Jahre betragen. Davon gehen die Anwältinnen aber zur Zeit nicht aus. Sie erwarten eine Verurteilung von bis zu sechs Jahren, was zwei Jahre tatsächliche Haft bedeuten würde. Neben den Prozessen, die Osman als KDV’er betreffen, ist er auch als Vorsitzender des Vereines der KriegsgegnerInnen Izmir angeklagt. Ich erspare mir die vielen fadenscheinigen Gründe und Höchststrafen dafür aufzulisten.

Osmans aktuelle Situation ist schlecht, da er im Militärgefängnis mit Disziplinarstrafen belegt wird. Er weigert sich, die Uniform anzuziehen und ist mit vierwöchiger Postsperre belegt worden. Auf eine weitere Weigerung ist ihm nochmals vier Wochen die Post vorenthalten worden. Außerdem durfte er ebenfalls vier Wochen keinen Besuch empfangen.

Schickt bitte trotzdem weiter Briefe an Ossi (Adresse siehe unten). Er erhält sie als gesammelte Werke nach jeweils vier Wochen. Er versucht viele dieser Briefe zu beantworten. Allerdings kommt hier bisher nichts an.

Für die kommenden Monate sind wieder Delegationen in die Türkei geplant. Voraussichtlich wird eine deutsche Delegation anläßlich des 15. Mai, des internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung nach Izmir reisen. Für den 19. Mai ist geplant, Osman im Gefängnis zu besuchen sowie seinem Prozeß am 20. Mai beizuwohnen.

Die Strategie, mittels eines standhaften Kriegsdienstverweigerers einen neuen Begriff in der türkischen und kurdischen Linken zu etablieren, geht bisher auf. Doch aus einem Kriegsdienstverweigerer wird noch keine Massenbewegung und gerade das war eines der Ziele. Es sollten sich weitere Männer als Kriegsdienstverweigerer erklären, um den Staat zu immer mehr Prozessen zu zwingen und den über300 000Wehrflüchtingen eine Handlungsmöglichkeit aufzuzeigen. Und dieser erwünschte Prozeß kommt nicht in Gang. Bewußt ist der kleinen Bewegung, daß sie für weitere Verweigerer ähnlich standhafte Persönlichkeiten braucht.

Die Bewegung der gewaltfreien KriegsgegnerInnen wird von jeher belächelt und nicht für voll genommen. Und ein Kriegsdienstverweigerer, der sich in der Öffentlichkeit als standhaft erklärt und dann aufgeben muß, würde die bisher durch Osmans konsequentes Handeln erzielten Erfolge zunichte machen. So legen die bisher bereiten KDV’er hohe Maßstäbe an sich selbst an und erklären sich erstmal nicht öffentlich. Statt der geplanten, aber bisher nicht angekündigten vier weiteren Kriegsdienstverweigerer ist nur noch einer tatsächlich bereit.

Der Wille, nur standhafte Kriegsdienstverweigerer öffentlich zu erklären, läßt den Verein der KriegsgegnerInnen auch kritisch in die Bundesrepublik blicken, in der sich in den letzten Monaten mit 80 Personen eine beachtliche Zahl von Männern als KDV’er erklärt haben. Sicher noch keine Massenbewegung und es sind vor allem die erheblich geringeren Repressionen in der BRD, die eine politische Aussage zunächst erscheinen lassen. Nur, werden wir kritisch aus Izmir gefragt, was machen wir, wenn die KDV’er aus der BRD in die Türkei abgeschoben werden und hier unter dem Druck des Staates doch in die Armee gehen? Dann ist die Bewegung und der Begriff KDV diskreditiert. Wie groß diese Gefahr tatsächlich ist, läßt sich nur schwer sagen. Tatsächlich sind sich die KDV’er hier der möglichen Konsequenzen ihrer Tat bewußt. Viele hoffen aber auch, durch öffentliche politische Aktion als politische Flüchtlinge anerkannt zu werden. Eine Motivation, die sie als unsicher im Hinblick auf konsequenten Pazifismus erscheinen läßt.

Da steht die KDV-Bewegung der Türkei nun vor einem Dilemma. Denn ein einzelner KDV’er, der vom Staat mächtig Prügel bezieht, wird keine große Mobilisierung bewirken und wenn die Bewegung die Hürde dafür hoch hängt, wer sich als KDV’er erklären sollte, wird das die Zahl der Mutigen eher kleiner machen. Was soll sie tun? Komme was wolle Kriegsdienstverweigerer mobilisieren auf die Gefahr hin, daß sie dann doch massenhaft in der Armee landen? Oder nach einem zweiten Osman suchen und hoffen, daß es davon bald mehr geben möge? Wie die Frage beantwortet wird, ist in diesen Wochen ungewiß. Aber ein Erfolg, der auch der türkischen Bewegung und ihrer internationalen Vernetzung geschuldet ist, ist die mit knapper Mehrheit angenommene Erklärung über die Menschenrechte im Europäischen Parlament. In ihr wurden die Rechte der Kriegsdienstverweigerer ausdrücklich gestärkt.

Osman's Adresse

Osman Murat Ülke
1. Taktik Hava Kuvvetleri Komutanligi
Askeri Cezaevi
Eskisehir, Türkei