Am 23.7.97 von 13.40-14.15 Uhr durchsuchten 5 Beamte der Kriminalpolizei/Staatsschutz Heidelberg sowie zwei von ihnen mitgebrachte Zeugen der Stadt Heidelberg gleichzeitig die Räume der Heidelberger Regionalredaktion Süd der Zeitung „Graswurzelrevolution – für eine gewaltfreie, herrschaftslose Gesellschaft“ sowie die Privatwohnung eines Redaktionsmitglieds. Aus dem Verlauf der Aktion ergibt sich, daß sowohl Redaktion wie Privatwohnung von der Polizei über mehrere Tage lang beschattet wurden, denn die Zeitung befindet sich in der Sommerpause und die Aktion erfolgte unmittelbar nach Eintreffen eines Redakteurs.
Anlaß der Durchsuchungsaktion war eine Beleidigungsklage des Schriftstellers Lothar-Günther Buchheim wegen eines in Graswurzelrevolution Nr. 216 erschienen Artikels „Die Weltliteratur des faschistischen Mannes“, einer Kritik des von Buchheim neuveröffentlichten Buches von 1943, „Jäger im Weltmeer“, sowie eines Offenen Briefes eines GWR-Redakteurs an eine Heidelberger StudentInnenzeitung „Ruprecht“, die Buchheim zur Neuveröffentlichung interviewt und sein Buch verteidigt hatte. In der Begründung heißt es, Buchheim sei durch die Schlußfolgerung aus dem Artikel, Buchheims Buch sei faschistisch und Buchheim ein „Nazi“ beleidigt worden. Beschlagnahmt wurden bei der Durchsuchung verschiedene Ausgaben der GWR Nr. 216, der „Offene Brief an Ruprecht“ sowie die veröffentlichte Korrespondenz in dieser Sache.
Die Redaktion Graswurzelrevolution protestiert gegen die Durchsuchung der Redaktionsräume und der Privatwohnung eines Redakteurs lediglich auf der Basis einer Beleidigungsklage. Sie erachtet die Durchsuchungsaktion als vollkommen unverhältnismäßig und ist jederzeit bereit, den Inhalt des Artikels in dem Beleidigungprozeß gegen Buchheim zu begründen. Die GWR wertet die Beleidigungklage von Buchheim als autoritären Versuch von Seiten Buchheims, jede antimilitaristische, antisexistische und antifaschistische Analyse seines Buches „Jäger im Weltmeer“ im Keim zu ersticken.