antirassismus

Kriminalitäts-Rassismus

Schröder und die Renaissance der Law-and-Order-Wahlkämpfe

| Bruno Weil

Von den Medien wird er hofiert, als kommender Kanzlerkandidat lanciert, von uns kann er nur gefürchtet werden: Gerhard Schröder, Ex-Juso, heutiger SPD-Rechter (sog. "Kanalarbeiter"), rücksichtsloser Standortpolitiker und rassistischer Populist. Insbesondere jüngste Äußerungen Schröders zur sogenannten "Ausländerkriminalität" lassen bereits eines der Hauptthemen kommender Wahlkämpfe erahnen. (Red.)

Wo Feindbilder rar gesät sind, erfinden Law-and-Order-PolitikerInnen neue. Denn zur Staatsräson gehört die Definition des inneren Feinds. Heute: der/die Kriminelle. Zum Auftakt der Landtags- und Bundestagswahlkämpfe wird zunehmende Gewaltkriminalität, besonders Jugendlicher, diagnostiziert. Die Lösung wird von den Law-and-Order-PolitikerInnen gleich mitgeliefert, ob sie nun Kanther oder Rupert Scholz heißen: mehr Polizei, mehr Knast für Jugendliche, Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre – solch bieder-bürgerliche Law-and-Order-Politik brachte sogar die „Zeit“ auf die Palme und sie mußte darauf hinweisen, daß Jugendliche im Knast erst zu VerbrecherInnen „erzogen“ werden: „Über neunzig Prozent der vierzehn- und fünfzehnjährigen Strafgefangenen wurden nach ihrer Entlassung rückfällig – mehr als in jeder anderen Altersgruppe.“ (1)

Doch mit bürgerlich-humanistischem Gestus wird man/frau den Law-and-Order-PolitikerInnen nicht begegnen können, zumal der Schlimmste unter ihnen, Gerhard Schröder, gleichzeitig protegiert wird. Nachdem SPD-Mann Voscherau bereits im Mai ein bezeichnendes Vorspiel lieferte, als er in einem Interview sagte, straffällig gewordene „Ausländer“ sollten gleich abgeschoben werden, anstatt hier „die Knäste zu verstopfen“, gab Schröder erst so richtig eine Vorstellung davon, was uns im Falle künftiger SPD-Wahlsiege erwartet. Schröder hielt sich denn auch nicht lange bei den Jugendlichen auf, er zielte ins Zentrum des neuen Feindbildes: die sogenannte „Ausländerkriminalität“.

Seit Monaten ist er im Gespräch, wird in der „Zeit“ oder der „Woche“ als zukünftiger SPD-Kanzlerkandidat gehandelt, in den Klatschspalten der Regenbogenpresse ist er aufgrund des „Rosenkrieges“ mit Ehefrau Hillu permanent präsent. Und auch an den Stammtischen werden seine populistischen Äußerungen zur sogenannten „Ausländerkriminalität“ zufrieden zur Kenntnis genommen. Schon vor geraumer Zeit hatte er in der Werften- und Waffenexportfrage den von ihm verkörperten Vorrang der Standortpolitik vor ökologischen und menschenrechtlichen Erwägungen eindrucksvoll bewiesen. Daraufhin nahm ihn auch VW-Chef Piëch mit zum Wiener Opernball. In den Energiekonsensgesprächen ist er seit Monaten zu einem Entsorgungskonsens mit CDU-Hardlinerin Merkel bereit.

Im beginnenden Wahlkampf bewährt sich die Medienpräsenz Schröders: es kommt nicht darauf an, was über seine Person diskutiert wird, sondern daß sie diskutiert wird. Die Grünen veröffentlichten Presseerklärungen gegen Schröders rassistischen Populismus und versprachen, mit ihnen an der rot-grünen Regierung werde es keinen Law-and-Order-Staat geben. Bis dahin nähren sie die Hoffnung auf den Regierungswechsel per Stimmzettel aus genau der Arbeitsteilung, die sie scheinheilig kritisieren: Schröder schröpft die sogenannte politische „Mitte“ und den rechten Rand und sie halten ihr Klientel oder weiten es zur Mitte hin aus. Daß Schröder schon einmal die Grünen nur benutzt hat, um sich selbst die ganze Macht in Niedersachsen zuzuschanzen, ist ihnen keine kritische Aufarbeitung und schon gar keine politische Konsequenz wert.

Schröders Kriminalitätsrassismus

Bereits bei den Bundestagswahlen 1994 und verschiedenen Landtagswahlen war das Schüren unbestimmter Ängste vor sogenannter „Ausländerkriminalität“ neben der Arbeitslosigkeit Hauptwahlkampfthema. Auch die SPD, allen voran Spöri und Voscherau, haben sich opportunistisch an den Karren drangehängt. Genutzt hat es der SPD nichts: bei der Bundestagswahl verfehlte sie den Wechsel, bei der baden-württembergischen Landtagswahl begünstigte Spöris Ansinnen, besser sein zu wollen als die rassistischen Originale, gar den freien Fall der SPD. Verschiedene Aussagen Schröders Mitte Juli 97 und in jüngster Zeit kündigen bereits an, daß das Thema trotzdem bei der nächsten Bundestagswahl wieder sozialdemokratisch besetzt sein wird. Ein neuer Rassismus von oben wird propagiert, der Rassismus, Nationalismus und Anschlagsrechtsextremismus von unten nur befördern kann. Schöne Aussichten also für alle antirassistischen und antifaschistischen Initiativen! Immerhin wird mit einem Kanzlerkandidat Schröder der immer wieder müßigen Frage in Vorwahlkampfzeiten, ob ein SPD-Kanzler nicht doch den qualitativen Unterschied zur CDU-geführten Regierung ausmache, von libertärer Seite aus leichter zu begegnen sein.

In Sachen „Ausländerkriminalität“ hat Schröder jedenfalls diesen Sommer schon mal Innenminister Kanther rechts überholt – und letzterer hat ja nun auch nicht gerade den Ruf des Linksextremen. Mitte Juli hatte Schröder in Bild am Sonntag seine Partei aufgefordert, „Innere Sicherheit“ wieder zu einem wichtigen Thema zu machen, zu lange sei über die Ursachen und nicht über die Bekämpfung von Kriminalität diskutiert worden. Daß für Schröder Kriminelle und Menschen ohne deutschen Paß ein und dasselbe sind, bewies er dann unnachahmlich im Gestus des zupackenden Politikers: „Wer unser Gastrecht mißbraucht, für den gibt es nur eins: Raus, und zwar schnell!“ Schröder weiter, einmal in Fahrt: „Beim organisierten Autodiebstahl sind Polen nun mal besonders aktiv, das Geschäft mit der Prostitution wird dominiert von der Russenmafia, Drogenkriminelle kommen besonders häufig aus Südosteuropa und Schwarzafrika.“ Verurteilte Sexualstraftäter seien, so Schröder, „nicht mehr therapierbar, auch wenn Psychiater etwas anderes sagen.“ Deshalb fordert er, „selbst wenn mich manche für reaktionär halten: im Zweifelsfall in geschlossene Anstalten wegschließen.“ (2) Man/frau sollte ihn nicht nur für reaktionär halten, er ist reaktionär. Wie wenig bei diesem eindimensionalen Politikertypus die Protestnoten der Grünen bewirken, bewies Schröder dann noch einmal Ende August, als er erklärte, den Druck auf „Entwicklungsländer“ erhöhen zu wollen, um eine schnellere Abschiebung „ausländischer Krimineller“ zu erleichtern. So sollten Finanzhilfen von deren behördlicher Mitarbeit bei Abschiebungen abhängig gemacht werden. Als wenn die bereits bekannt gewordenen skandalösen Pläne zur Beteiligung algerischer Polizeieinheiten bei der Abschiebung algerischer Flüchtlinge noch nicht reichen würden…

Schröder als Inbegriff des Law-and-Order-Politikers

Am Werdegang Schröders könnte einmal der durchschlagende Erfolg der SPD-Jugendorganisation „Jungsozialisten“ – der sogenannten parteiinternen Opposition, in Wirklichkeit der Kaderschmiede des parteiinternen Opportunismus – erforscht werden, was hier aus Platzgründen unterbleiben muß. Ex-Juso-Vorsitzender Schröder ist heute jedenfalls ein eiskalter Macht- und Law-and-Order-Politiker nach dem Typus Helmut Schmidt, wie ihn die SPD im Dutzend hervorbringt.

Hervorstechendstes Merkmal dieser üblicherweise arroganten und hochnäsigen Politikaster, die sich beständig für was Besseres als auch nur den Rest der ParteisoldatInnen halten, ist die Verdrängung jedweder gesellschaftlicher Ursachen von Problemen und ihre in der „Macher“pose zur Schau gestellte „Lösung“ durch mehr Polizei und Repression. Noch heute räkelt sich Helmut Schmidt behaglich im Sessel, wenn er darüber sinniert, wie er in den 70er Jahren dem „Terrorismusproblem“ durch Staatsraison, Kontaktsperregesetz, Isolationshaft, GSG 9 und Kronzeugenregelung „Herr“ geworden ist.

Anstelle des Blicks auf eine ungerechte, herrschaftlich strukturierte Gesellschaft, die zum Beispiel das Problem der Kriminalität auf immer neuem Niveau reproduziert, rekurriert der Typus des „Law-and-Order“-Politikers auf eine quasi biologistische menschliche Destruktivität. „Die Gewalttäter sind einfach da und müssen beseitigt werden,“ schreiben Jünschke/Meertens zum Law-and-Order-Staat in ihrem Buch „Risikofaktor Innere Sicherheit“ (3) und vergleichen diesen Politikertypus mit Wild-West-Filmen, in denen ein vom Gesetz beauftragter „Guter“ mit den „Bösen“, die dort auch einfach da sind, aufräumt. Dabei darf sich der „Gesetzeshüter“ wie selbstverständlich auch ungesetzlicher Mittel bedienen. Dieses Verständnis von „Recht“ kommt dem ziemlich nahe, was der gewaltlose Anarchist Leo Tolstoi unter Recht verstand und so formulierte:

„in Wirklichkeit wird Recht genannt inbezug auf diejenigen, die die Macht haben, die selbstgegebene Bewilligung, die Menschen, über die sie Macht haben, zu zwingen, das zu tun, was für sie, die Herrschenden, vorteilhaft ist; inbezug auf die Untergeordneten aber wird Recht genannt, die Bewilligung, alles das zu tun, was ihnen nicht untersagt ist.“ (4)

In einem Law-and-Order-Staat wie etwa dem der BRD müssen sich also nur die Untergebenen, keineswegs die Herrschenden an das Gesetz halten, wie das zum Beispiel anschaulich die Polizei in ihrem angeblichen Kampf gegen „Ausländerkriminalität“ demonstriert: zum wiederholten Male hat amnesty international bereits Fälle rassistischer Übergriffe deutscher PolizistInnen gegen Menschen ohne deutschen Paß dokumentiert, zuletzt Anfang Juli 1997 in mehr als 40 Fällen. Danach wurden Anzeigen der Opfer wegen Körperverletzung in 95 % der Fälle von der Staatsanwaltschaft eingestellt. In keinem der 20 von ai 1995 dokumentierten Fälle der Mißhandlung von Menschen ohne deutschen Paß nach polizeilicher Festnahme hatte das für einen Polizisten Konsequenzen, kein Opfer erhielt Entschädigung, dafür erhielten Opfer in manchen Fällen Zusatzanklagen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung. (5) Gegen den neuerlichen ai-Bericht erhob die Polizei übrigens Beleidigungsklage.

Mythos „Ausländerkriminalität“

Die jährlich ca. 500 000 Kindesmißhandlungen und die bis zu 4 Millionen Mißhandlungen von Ehefrauen stellen heute den verbreitetsten Typus von Gewaltkriminalität dar. So wie Schröders Stammtischparole von der „Wegschließung“ entlassener Sexualstraftäter mit der Tatsache widerlegt werden kann, daß mehr als 90 % der Täter Verwandte und Bekannte sind, so können auch Schröders dramatisierende Aussagen zur sogenannten „Ausländerkriminalität“ widerlegt werden.

Schon der Begriff „Ausländerkriminalität“ ist ein Unding der polizeilichen Kriminalstatistik. Über mehrere Generationen hinweg in der BRD lebende türkische Familien, die erwiesenermaßen rechtstreu leben, werden hier mit illegalen Asylsuchenden statistisch in einen Topf geworfen, denen das Asylrecht keine Möglichkeit einer legalen Existenz und Lebensführung zugesteht. Auch der Begriff der „Kriminalität“ ist zu undifferenziert, was verbindet beispielsweise Mord mit Buntfahren, was Betrug mit Körperverletzung? Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist in sich eine rassistische Bestätigung des oben definierten „Law-and-Order-Rechts“: zunächst tauchen viele Gewalttaten in der Kriminalstatistik nicht auf, weil sie nicht angezeigt werden. Von den nach wissenschaftlichen Untersuchungen für 1989 hochgerechneten ca. 4 Mio. Mißhandlungen von Ehefrauen durch ihre Männer (alte Bundesländer) taucht in der 89er PKS nur ein Bruchteil auf, insgesamt wurden in diesem Jahr 4 358 573 Straftaten angezeigt. Der Begriff „Ausländerkriminalität“ wird in der PKS nur im TäterInnenbereich explizit aufgeführt, bei den Opfern gibt es ihn nicht, da sind alle gleich, obwohl sich doch gerade Anfang der 90er Jahre die Zahl der Anschläge von deutschen TäterInnen gegen nichtdeutsche Opfer erhöht hatte. So wird Rassismus statistisch vertuscht. Die Lösung muß aber keineswegs die explizite Aufführung ausländischer Opfer, sondern die Abschaffung der Rubrik „ausländischer Täter“ sein. Denn sie begehen Taten oftmals ohne konkrete Opfer, die Deutsche gar nicht begehen können, aber in der PKS als „Kriminalität“ unterschiedslos aufgeführt werden, zum Beispiel Vergehen gegen das „Ausländer- und Asylverfahrensgesetz“, insbesondere das Verlassen des von der zuständigen Ausländerbehörde vorgeschriebenen Aufenthaltortes. „Von den 550 583 nichtdeutschen Tatverdächtigen, die 1992 im gesamten Bundesgebiet registriert wurden (einschließlich neue Länder), hatten 138 773 solche Straftaten gegen das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz begangen. Fast jeder Vierte.“ (6)

Schlimm auch, daß in den von den Medien verwendeten statistischen Zahlen der PKS immer die Verdächtigten- und nicht die Verurteiltenzahlen verwendet werden. „In der Ende 1993 veröffentlichten Verurteiltenstatistik für 1991 wird mitgeteilt, daß 695 000 Menschen verurteilt wurden. Das waren 3 000 mehr als 1990. 38 Prozent der Urteile betrafen Verkehrsdelikte, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik keine Rolle spielen. Nach dieser Statistik waren 19,8 Prozent der Verurteilten Ausländer. Deutlich weniger als die über 30 Prozent ausländische Tatverdächtige, die die PKS nennt.“ (7)

Wenn man/frau sich dann noch aktuelle Studien vergegenwärtigt, nach denen 60 % aller Delikte von Nichtdeutschen zum Nachteil ihrer eigenen Landsleute verübt werden, bei Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag sogar bis zu 80 % (8), dann stürzt der Mythos von der besonderen „Ausländerkriminalität“ der Law-and-Order-PolitikerInnen vom Schlage Schröders wie ein Kartenhaus zusammen.

Auch über die von Schröder im Stile ethno-nationalistischer Stigmatisierung populistisch angesprochenen Zuordnungen von „Russen“ zur Prostitution, „Polen“ zum Autodiebstahl oder „Südosteuropa und Schwarzafrika“ zu Drogen wäre viel zu sagen. Ich beschränke mich hier auf den Autodiebstahl. Nicht etwa Menschen aus Polen, sondern Deutsche selbst bilden die Hauptgruppe der Autodiebe. „Rund 40 Prozent der etwa 131 000 Pkws, die 1992 als gestohlen gemeldet wurden, haben die Eigentümer verschwinden lassen, so eine Schätzung aus dem Bundeskriminalamt. Daher gehören diese Wagen eigentlich in die Rubrik Versicherungsbetrug. (…) Von den rund 131 000 Pkw, die 1992 gestohlen wurden, tauchten 60 000 wieder auf.“ (9)

Als nach der Vereinigung von BRD und DDR der Diebstahl von Luxuskarossen und ihr Verkauf in Osteuropa doch etwas zunahm, bequemte sich die Autoindustrie zu einer Maßnahme, die sie lange Zeit aus Profitgründen verzögert hatte. Der Einbau von Wegfahrsperren in Neuwagen wurde ab dem Modelljahr 1993 serienmäßig. Er kostet die Industrie nur 20 bis 200 DM pro Pkw und wurde lange verhindert, weil ein gestohlener Pkw zum Neukauf führt. Nun aber sind die Luxuskarossen per Wegfahrsperre zwar gegen polnische Autodiebe relativ gut geschützt, immer noch nicht aber gegen deutsche AutoeigentümerInnen, die per vorgetäuschtem Autoklau Versicherungen betrügen und oft noch dabei sagen, die „Polen“ seien’s gewesen. Die Identifizierung von Menschen aus Polen mit Autoklau durch Schröder erweist sich so als Kriminalitätsrassismus.

Wie absurd Schröders Hetze ist, zeigt sich gerade an diesem Beispiel: die SPD könne, so Schröder, gerade den unteren Einkommensschichten, ihrer klassischen Klientel also, die „Ausländerkriminalität“ nicht mehr zumuten, weil diese sich keine teuren Sicherungssysteme leisten könnten. An der Zunahme des Diebstahls teurer Luxuskarossen nach Osteuropa zeigt sich aber, daß gerade die unteren Einkommensschichten vor polnischem Autoklau relativ sicher sind, weil sie sich in der Regel gar keine Luxuskarossen leisten können. Schröder denkt halt doch zuerst an sich und seine ArbeiterInnenaristokratie! Nur propagiert er durch seine Parolen einen nationalistischen ArbeiterInnenchauvinismus, der im Zweifel dazu führt, daß sich die deutschen ArbeiterInnen aus unteren Einkommensschichten von polnischen ArbeiterInnen eher distanzieren als sich mit ihnen solidarisieren.

Die Zahl der Asylsuchenden sinkt jährlich aufgrund des 1993 nahezu abgeschafften Asylrechts. Diejenigen Flüchtlinge, die es bis in die BRD schafften, sind allzuoft illegal hier und auf Delikte wie Diebstahl oder Dealen angewiesen, um überhaupt über die Runden zu kommen. Law-and-Order-PolitikerInnen wie Schröder prangern das als „Ausländerkriminalität“ mit erhobenem Zeigefinger an und fordern die unverzügliche Abschiebung. Rechtsextreme Gruppen nehmen Schröder beim Wort und fackeln den Kirchenasyl gewährenden Gemeinden ihre Häuser und Kirchen ab. Das ist der Zusammenhang: das Anschlagsniveau bleibt dank potentiellen Kanzlerkandidaten wie Schröder erschreckend hoch.

(1) Martin Klingst: Sicherheit ist mehr als Polizei, Zeit 22.8.97, S.1.

(2) Schröder, zit. nach taz, 21.7., S.1.

(3) Klaus Jünschke, Christoph Meertens: Risikofaktor Innere Sicherheit. Argumente gegen den Law-and- Order-Staat, München 1994, S.14.

(4) Leo Tolstoi: "Über das Recht", 1909, wiederabgedruckt in GWR 145, S.10f., hier S.10.

(5) nach taz, 4.7., S.1.

(6) Jünschke/Meertens, a.a.O., S.179.

(7) ebenda, S.182f.

(8) ebenda, S.182.

(9) ebenda, S.82.