Mittlerweile gibt es in der Bundesrepublik etwa 100 türkische Kriegsdienstverweigerer. Da Verweigerung jedoch kein Asylgrund ist, droht ihnen die Abschiebung in die Türkei und dort die Einberufung zum Militär. (Red.)
(ask) Am 16. Februar hat Cemal Sinci, Mitarbeit der Frankfurt Savaş Karşıtları Derneği (Verein der KriegsgegnerInnen Frankfurt, FSKD), im Rahmen einer Pressekonferenz öffentlich seine türkischen Militärpapiere verbrannt und seine Kriegsdienstverweigerung erklärt. Gleichzeitig kündigte er an, daß er Asyl beantragen wird.
Mit diesem Schritt protestiere Cemal gegen die türkische Kriegspolitik in Kurdistan und drohende Kriege mit Griechenland und auf Zypern. In seiner Erklärung heißt es: „Ich sehe die Kriegsdienstverweigerung nicht nur als persönliche Konsequenz meiner Gewissensentscheidung an. Sie ist für mich auch ein Mittel gegen den Krieg. … Die Kriegsdienstverweigerung ist für mich ein persönlicher Schritt, einen dritten, gewaltfreien Weg zur Lösung der Konflikte aufzuzeigen. Weder der Krieg des türkischen Militärs, noch der Guerillakrieg der PKK können zu einer demokratischen und gerechten Gesellschaft führen.“ Bisher ist Kriegsdienstverweigerung kein anerkannter Asylgrund, auch wenn in wenigen Fällen KDVern Asyl gewäht wurde. So wurde dem türkischen Verweigerer Mustafa Ünalan aus Berlin nur deshalb Asyl gewährt, weil seine politische Arbeit gegen das türkische Militär hier in der BRD zu einer politischen Verfolgung in der Türkei führen könnte und damit einen Asylgrund darstelle. Nicht die KDV selbst führte also zur Anerkennung, sondern die antimilitaristische politische Arbeit.
Sollte Cemal Sincis Asylantrag abgelehnt werden, so droht ihm die Abschiebung und in der Türkei die Einberufung zum Militär, was eine ähnliche Verfolgungsspirale wie bei Osman Murat Ülke in Gang setzten würde (vgl. nebenstehenden Bericht).
Nicht nur für die 100 Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei, sondern auch für zahlreiche Kriegsdienstverweigerer aus der ehemaligen Sowjetunion, aus Algerien und aus Ex-Jugoslawien ist die Anerkennung der KDV als Asylgrund längst überfällig.
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