Vorsicht! Der Titel dieses Buches verspricht etwas, was das Buch nicht einlöst. „Aufgeklärte Anarchie“ ist für den Autor nicht etwa ein zeitgemäßer Anarchismus, sondern im Gegenteil eine klassisch-liberale Staatsrechtslehre, die auf wundersame Weise das postulierte Ziel der Anarchie verwirklichen soll. Es ist tatsächlich so etwas wie die bürgerlich- liberale Version jener marxistischen Unmöglichkeit, mit Hilfe der Verwirklichung eines Staates dessen Absterben erreichen zu wollen.
Daher diskutiert Kaufmann auch nicht, inwieweit anarchistische Philosophie aktuell ist, sondern er läßt Anarchie nur als „Intuition“ (S. 12f) gelten und stellt sie damit a priori außerhalb der Rationalität, auch jener der Aufklärung. Geschichte und Theorie der anarchistischen Bewegung diskutiert er nicht, von Ausnahmen wie Max Stirner einmal abgesehen. Der Zweck anarchistischer Intuition, wie zum Beispiel das Gefühl, freiwillige Übereinkünfte seien eigentlich – intuitiv – staatlich-zwanghaft hergestellten Übereinkünften vorzuziehen, ist ausschließlich, diese Intuition als eine Art Folie den zu liberalisierenden staatlichen Zwangsinstitutionen entgegenzuhalten. Auf diese Weise soll bei der Begründung von Notwendigkeiten staatlichen Zwangs die historisch einzuschlagene Entwicklungsrichtung nicht vergessen werden: „aufgeklärte Anarchie“ im Sinne einer Begrenzung staatlichen Zwangs auf der Basis von dessen Notwendigkeit.
Unter diesem Blickwinkel werden mit den Altmeistern der Staatsrechtslehre von Aristoteles über Hobbes, Locke, Hegel bis hin zu den heutigen Kommunitaristen und zu John Rawls, ordinäre staatliche Zwangsinstitutionen begründet und gegen libertäre Kritik abgesichert. Die abgehandelten Themen wie Anthropologie, Moral, Vertrag, Zwang, Souveränität, Legitimation, Widerstandsrecht, Freiheit, Eigentum wären nicht uninteressant, wenn sie denn tatsächlich rational mit anarchistischer Theorie konfrontiert würden. Die Anarchie besitzt jedoch lediglich „insofern methodischen Charakter, als sie einen Weg zur Überprüfung und Kritik der sozialen Verhältnisse bietet.“ (S. 226) Dafür muß sie „mit der traditionellen politischen Theorie vermittelbar und kommensurabel“ (S. 12) bleiben. Üblicherweise tendiert der Autor dann zu solchen Schlußfolgerungen: „Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle ist ein unverzichtbares Mittel, um der herrschaftsfreien Gesellschaft wenigstens etwas näher zu kommen.“ (S.125) Daran ist nur richtig, daß auch AnarchistInnen eine gewaltengeteilte Gesellschaft im Zweifel einer Diktatur vorzögen. Doch das ist banal: ansonsten verhindert das trotz Gewaltenteilung gut funktionierende staatliche Gewaltmonopol gerade permanent die Entwicklung hin zur herrschaftsfreien Gesellschaft.
Das Buch ist eine unlautere Instrumentalisierung des Anarchismus für niedere Zwecke: der Immunisierung des Rechtsstaats gegen Grundsatzkritik. Der bürgerlich-demokratische Rechtsstaat und eine „aufgeklärte Anarchie“ sind aber unvereinbar, sie sind keine aufeinanderfolgenden Entwicklungsstufen, sondern Antipoden. Aus dem einen entwickelt sich nicht, quasi natürlich, das andere, so sehr sich liberale Rechtsphilosophen wie Kaufmann auch anstrengen mögen. Für Libertäre bedeutet das nur, daß uns der Kampf nicht erspart bleiben wird.
Matthias Kaufmann: Aufgeklärte Anarchie. Eine Einführung in die politische Philosophie. Akademie Verlag, Berlin 1999, 280 S., 54 DM.