"Er ruft streicht dunkler die Geigen dann steigt ihr als Rauch in die Luft
dann habt ihr ein Grab in den Wolken da liegt man nicht eng"
Paul Celan, "Todesfuge"
Am 22. Februar 1950 erging vom baden-württembergischen Innenministerium unter dem Aktenzeichen 2021330 folgender Runderlass an die Wiedergutmachungsbehörden:
„Die Prüfung der Wiedergutmachungsberechtigung der Zigeuner und Zigeuner-Mischlinge nach den Vorschriften des Entschädigungsgesetzes hat zu dem Ergebnis geführt, daß der genannte Personenkreis überwiegend nicht aus rassischen Gründen, sondern wegen seiner Asozialen und kriminellen Haltung verfolgt und inhaftiert worden ist. Da ferner Zigeuner und Zigeuner-Mischlinge vielfach über keinen festen Wohnsitz verfügen, sondern im Lande umherziehen, muß auch damit gerechnet werden, daß Doppelanträge gestellt werden.(…) Aus diesen Gründen ordnen wir hiermit an, daß Wiedergutmachungsanträge von Zigeunern oder Zigeuner-Mischlingen zunächst dem Landesamt für Kriminal-Erkennungsdienst, Stuttgart-O (…) zur Überprüfung zugeleitet werden. Das Landesamt Stuttgart wird seine Ermittlungen in Zusammenarbeit mit dem Zentralamt für Kriminal-Identifizierung und Polizeistatistik in München und der Kriminal-Hauptstelle, Landfahrerpolizeistelle der Landespolizei in Karlsruhe durchführen. Gez.: Küster“ (1)
Im Gegensatz zur wohldokumentierten Geschichte des Antisemitismus und der Judenverfolgung in Deutschland ist eine unfassende historische Auseinandersetzung mit dem Schicksal der Roma und Sinti bis heute weitgehend unterblieben – wortreiche, unverbindliche Beteuerungen „deutscher Verantwortung“ seitens der Politik leisten dieser Ignoranz Vorschub. Im folgenden soll ein Blick geworfen werden auf fast 600 Jahre „Zigeunergeschichte“ in Deutschland – eine Geschichte nahezu ununterbrochener Verfolgung und Ausgrenzung, die in den Gaskammern von Auschwitz ihren Höhepunkt fand und in rassistischen Asylverfahren und Abschiebungen ungebrochen fortgesetzt wird.
Tartaren, Juden, Ketzer?
Im 15. Jahrhundert wanderten die ersten Sinti in deutsche Gebiete ein. Sie gehören damit zu den ältesten Volksgruppen, die sich im nachmaligen deutschen Staatsgebiet ansiedelten, und ihre Sprache, das Romani (Romanes), ist eine der ältesten Sprachen der Menschheit. Man nannte die Fremden, mangels besseren Wissens, „Tartaren“ oder „Heiden“ und stellte allerlei Vermutungen über ihre Herkunft an. Sie wurden für Juden gehalten, die sich vor Verfolgung einige Jahrzehnte in den Wäldern versteckt hätten, man sah in ihnen Nachfahren biblischer Heroen oder antiker Ketzer. Die Bezeichnung „Zigeuner“ geht tatsächlich – so zumindest hat es Vaux de Foletier nahegelegt – auf den Namen einer griechischen Häretiker-Sekte, der Atsinganen, zurück. Sie könnte aber auch ganz einfach von dem Wort „Zieh -Gauner“ abgeleitet sein, mit dem Sinti nur allzu bald nach ihrer Ankunft belegt wurden. Fest steht, daß die ersten „Zigeuner“, kaum einige hundert Menschen, in dem von Pest und Krieg zerrütteten Deutschen Reich zunächst wohlwollend aufgenommen wurden. Papst Martin V., Kaiser Sigismund und andere Fürsten sicherten ihnen freies Geleit und eigene Gerichtsbarkeit zu, denn fähige Handwerker waren begehrt und die Schmiede der Sinti galten als Meister der Herstellung von Werkzeugen, Feuerwaffen und Kanonen. Der Adel protegierte sie, überließ ihnen freies Jagdrecht und räumte ihnen Steuervergünstigungen ein. Städte waren verpflichtet, die Reisenden aufzunehmen oder ihnen Geld zu zahlen, um sich von ihrer Aufnahme – und Bewirtungspflicht loszukaufen. Die Privilegien der Sinti erregten rasch den Unmut der Landbevölkerung. Es begann eine Zeit schleichender Feindseligkeit und Verleumdung: ein „Zigeuner“ sei es gewesen, der die Nägel zum Kreuze Christi geschmiedet habe, und „Zigeuner“ hätten der heiligen Jungfrau bei ihrer Flucht aus Ägypten die Hilfe verweigert. „Die angebliche Schuld der Zigeuner sollte von nun an Ursache sein für die Leiden, die ihnen die Gesellschaft auferlegte.“ (2)
Verfolgung
Die Zeit des relativen Einvernehmens zwischen Sinti und Machthabern dauerte kaum 50 Jahre. Der Niedergang des Kriegeradels und eine sich stetig steigernde Hetze trieben viele Familien in die Städte. Hier allerdings beherrschten die Zünfte das Handwerk und ließen den Sinti kaum ein Betätigungsfeld. Nur „unehrenhafte Berufe“ wie Gaukler, Musiker oder Puppenspieler gestand man ihnen zu. Da die städtische Bevölkerung ihnen die Ansiedlung praktisch verunmöglichte, verlegten sich viele Sinti auf ein „fahrendes Gewerbe“ – das Bild vom „rastlosen Zigeuner“ war geboren und fügte sich nahtlos in die grassierende Pogromstimmung. Von 1497 bis 1774 sind 146 Edikte gegen Sinti belegt. Sie wurden ausgewiesen, für vogelfrei erklärt, ausgepeitscht, gebrandmarkt, gefoltert und verbrannt. Besonders beliebt waren sogenannte „Streifungen“, groß angelegte Treibjagden, bei denen das „Wild“ ein flüchtender Sinti war. Das Zeitalter der Aufklärung brachte für Sinti kaum Verbesserungen: Familien wurden auseinandergerissen, die Kinder in Erziehungsheime gesteckt, und noch 1832 empfahl ein Geistlicher, ganz dem neuen Verständnis christlicher Nächstenliebe entsprechend „die Unterbringung der alten Zigeuner in ein Arbeitshaus (…), wo sie Hiebe bekämen, wenn sie nicht arbeiten wollten“ (3). Als Roma in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts über Ungarn nach Deutschland einwanderten, hatte die Verfestigung der Nationalstaaten und das damit einhergehende Misstrauen gegen alles „staatenlose“ die „Zigeuner“ endgültig zu gefährlichen Störenfrieden gemacht.
Stigmatisierung
Die Geschichte der Roma und Sinti im 20. Jahrhundert ist eine rasche Abfolge bürokratischer Verfolgungen und Schikanen. 1899 wurde in München eine polizeiliche Zentrale zur Erfassung aller verfügbaren Nachrichten in Bezug auf „Zigeuner“ eingerichtet. Auf Grundlage der Nachforschungen dieser Zentrale erschien 1905 das berüchtigte „Zigeunerbuch“ Alfred Dillmanns, das über 3350 deutsche Sinti und Roma detaillierte Angaben machte – bis hin zu Fingerabdrücken. 1926 wurde in Bayern ein Gesetz zur „Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen“ erlassen, das Zwangsarbeit für „Zigeuner ab 16“ festschrieb, Meldepflicht, Reisebeschränkungen usw. 1929 avancierte die Münchner Zentrale zum „Amt für Zigeunerbekämpfung in Deutschland“. Als die Nationalsozialisten 1933 die Macht übernahmen, war die polizeiliche Infrastruktur zur Verfolgung von Sinti und Roma bereits vollständig etabliert.
1935 wurden Roma und Sinti durch die Nürnberger Rassegesetze aus der Gesellschaft ausgestoßen. 1936 wurde in Wien die „Internationale Zentralstelle zur Bekämpfung des Zigeunerwesens“ gegründet, der im gleichen Jahr immerhin 29 (!) Länder beitraten. Ebenfalls 1936 nahm die „Rassenhygienische und Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle“ ihre Arbeit auf.
Geleitet von dem Tübinger Nervenarzt Robert Ritter und seiner Assistentin Eva Justin war die „Rassenhygienische Forschungsstelle“ eine entscheidende Vorstufe der sich abzeichnenden Vernichtung „rassisch minderwertigen Lebens“. Noch 1944 trat Justin in ihrer Promotion vehement für die Zwangssterilisation von Sinti- und Romafrauen ein. Ritter entwarf für seine „Forschungsstelle“ ein Raster von Überprüfungen, das für „Zigeuner“ sogar noch rigider als für Juden ausfielen: „Seine (Ritters) Definition des Halbzigeuners war genauer als die des Halbjuden. ‚Ein Halbzigeuner ist eine Person, die einen oder zwei Zigeuner unter seinen Großeltern hat. Ferner wird eine Person als Halbzigeuner eingestuft, wenn zwei oder mehr seiner Großeltern Halbzigeuner im obigen Sinne sind‘. Dies bedeutete, daß, wenn zwei von den sechzehn Urgroßeltern einer Person Zigeuner waren, er als Halbzigeuner eingestuft wurde und später, 1943, nach Auschwitz geschickt werden konnte.“ (4) Bis 1942 überführte das „Ritter-Institut“, mittlerweile dem Reichssicherheitshauptamt angegliedert, über 30.000 Akten an Gestapo und Polizei. Diese Dokumente, zum Teil schon vor dem Krieg von der Münchner Zentrale erstellt, wurden der „Leitfaden“ des Völkermordes.
Weder Ritter noch Justin wurden je zur Verantwortung gezogen. Nach dem Krieg rechtfertigten sie sich, durch ihre Forschungen „reinrassige Zigeuner“ vor dem Konzentrationslager hätten bewahren zu wollen. Außerdem beriefen sie sich auf die Freiheit der Forschung und gaben an, nichts von den Folgen ihrer „wissenschaftlichen Tätigkeit“ gewusst zu haben. Eva Justin arbeitete in den fünfziger Jahren unbescholten als Amtsärztin in Frankfurt am Main und wurde – pikanterweise – gerne als Gutachterin in Wiedergutmachungsverfahren von Roma und Sinti zu Rate gezogen.
Von der „Wissenschaftlichkeit“ ihrer Arbeit am „Rassenhygienischen Institut“ kann man sich einen exemplarischen Eindruck verschaffen anhand eines Gutachtens, das Justin 1944 an die staatliche Kriminalpolizei sandte: „Während das Äußere der Familienangehörigen nicht gerade typisch zigeunerisch ist, sondern – abgesehen von der Mutter – an Neger-Bastarde denken läßt, sprachen Gestik, Affektivität und Gesamtverhalten nicht nur für artfremde, sondern gerade auch für zigeunerische Herkunft. Die unechte Art scheinbar urbanen Auftretens, die Anpassung an sich flacher emotioneller Regungen an die jeweilige Umweltwirkung, die Uneinsichtigkeit und Urteilsschwäche gegenüber sachlichen Erwägungen und Folgerungen, die Standpunktlosigkeit und Unfestigkeit innerer Stellungnahme zeugen bei aller Schläue und Verschlagenheit von einer im Kern vorhandenen hochgradigen Naivität und Primitivität, wie man sie in dieser gelockerten Art bei sesshaften Europäern mit gezüchtetem Arbeitssinn nicht trifft.“ (5)
Die „Klassifizierung“ der Opfer in „Zigeuner“ und „Zigeuner-Mischlinge“, immerhin eine Entscheidung über Leben und Tod, war in jeder Hinsicht willkürlich:
„Die Rassenforscher, die haben von den gleichen Eltern die Kinder untersucht, und doch galt der eine dann als Mischling und der andere als Vollzigeuner. Da haben sie so bürokratisch ihre Rasse-Akten machen lassen – und es hat doch nicht gestimmt.“ (6)
Vernichtung
Am 16. Dezember 1942 gab Himmler den Befehl, „zigeunerische Personen“ nach Osten zu deportieren. Das nationalsozialistische Regime wollte ein Ende machen mit der „Zigeunerplage“. In Auschwitz wurde ein eigenes „Zigeunerlager“ eingerichtet und 1944 liquidiert. 500.000 Roma und Sinti starben – in Auschwitz, Ravensbrück, Buchenwald, Bergen-Belsen, Mauthausen, Gros-Rosen und anderen Lagern. „Zigeuner“ waren bevorzugte Opfer für medizinische Experimente: mit Typhus-Erregern in Natzweiler, Senfgas in Sachsenhausen, Salzwasserinjektionen in Dachau und Fleckenfieber in Buchenwald. Der Staatssekretär im Reichsinnenministerium und Reichsärzteführer Dr. Conti „rechtfertigte“ die bestialischen Menschenversuche vor einer applaudierenden Ärzteschaft: „In Kriegszeiten, wo Millionen der Besten und völlig Unschuldigen ihr Leben opfern müssen, muß man auch vom Gemeinschaftsschädling seinen Beitrag zum allgemeinen Wohl fordern.“ (7)
Hermann W., Musiker und Geigenbauer in Karlsruhe, erlebte als Jugendlicher die Deportationen. Als er in Auschwitz ankam, war er gerade 16 Jahre alt. Er überlebte als nur einer von sechs die Liquidierung des „Zigeunerlagers“. Schon vorher, im Lager Buskow, hatte ihn eine „typische Zigeunereigenschaft“ vor dem Tod bewahrt: „Und dann sagt der SS-Mann: ‚Spiel noch mal was“ ! Das hab ich gemacht, denn ich hab Kohldampf gehabt, natürlich… Und so habe ich nochmal einen Nachschlag gekriegt. – Und der Mann, der hat mich nicht ein einziges Mal angeschrieen, solange ich im Lager war. Aber natürlich die anderen. Mein Glück war, daß ich spielen konnte. Wenn das nicht gewesen wäre…“ (8)
Ein anonymer Jesuitenpater, Wehrmachtsgefreiter in Jugoslawien, berichtet aus Jasenovac, dem „Todeslager für Zigeuner“:
„Jede Kapelle hatte 12 Mann. Sie spielten einen Monat lang, vom ersten bis zum letzten. Ein Monat mit 31 Tagen war ein Glück, ein Geschenk für die 12 Zigeuner – ein Tag mehr, 24 Stunden. Sie spielten bis zum Mittag, sie spielten abends und am letzten Tag bis in den Morgen. (…) Am 30. und 31., dem letzten Tag jedes Monats, wurde nach dem Abendessen das elektrische Licht ausgeschaltet, und es leuchteten nur die Kerzen (…). Und nun betete jeder der 12 Zigeuner, daß der Kommandant nicht schläfrig werde. Wenn der Kommandant anfing, müde zu werden (…) zeigte er auf einen Zigeunermusiker. Der mußte sein Instrument niederlegen, und er ging durch den kerzenerleuchteten Saal vor das Tor des Kasinos, wo die Eskorte schon auf ihn wartete, die ihn in den Wald führte. Wenn der Schuß aus dem Wald kam – man konnte ihn auch, während man spielte, im Saal hören – machte sich der nächste bereit. Aber er spielte noch, bis der Kommandant auf ihn zeigte. War ein deutscher SS-Offizier Kommandant des Lagers, so ging es schnell. Denn die Deutschen wurden bald müde im Rausch des ungewohnten Slibowitz. War es ein Ustascha (9), konnte es bis den Morgen dauern. Denn die Ustaschi ließen den letzten besonders lang spielen und am Leben, und sie riefen ihn zum Kommandantentisch und gaben ihm Slibowitz und schauten ihm lang in die Augen, bevor sie ihn vor das Tor schickten“. (10)
Keine „Stunde Null“
Als Hermann W. aus russischer Gefangenschaft nach Deutschland zurückkehrte, erwartete ihn eine Überraschung: „Auf den Ämtern waren ja auch noch immer dieselben Leut‘, wie vorher, die uns praktisch ins Lager weggeschickt hatten und die uns gleich wieder behandelten wie Verbrecher… Als ich nach der Kriegsgefangenschaft meinen Personalausweis zurück haben wollte, da wollten die mich sogar staatenlos machen.“ (11)
Nicht nur Eva Justin und Robert Ritter waren unbehelligt geblieben. „Zigeuner“ galten nach wie vor als kriminell, und in den Polizeidienststellen saßen eben jene Beamte, die schon den Nationalsozialisten als „Fachkräfte“ gedient hatten. Die Dienststelle für „Landfahrer“ in München setzte ihre Arbeit einfach fort und benutzte bis in die sechziger Jahre hinein die Akten des „Rassenhygienischen Forschungsinstituts“, die man in einer abenteuerlich kriminellen Aktion vor den Alliierten in Sicherheit gebracht hatte. Nicht einmal die Wortwahl hatte sich geändert. 1962 verfasste Kriminal – Obermeister Hans Bodlée, Leiter der Sonderkommission „Diebische Landfahrer“ in Düsseldorf für die Polizeizeitung ‚Kriminalistik‘ folgenden Text:
„Bei der zur Beobachtung zur Verfügung stehenden Personengruppe handelt es sich um …Zigeunermischlinge mit Elternteilen deutschblütiger, jüdischer, aber auch kombinierter Zusammensetzung, letztlich also Mischvolk aus drei Blutstämmen, bei denen – biologisch unterstellbar – ein Konzentrat negativer Erbmasse zu verzeichnen sein dürfte (Verschlagenheit, Hinterhältigkeit, Brutalität, Trunksucht, Selbstmordneigungen (Sic!) usw.“ (12)
Ebenfalls1962 erschien ein von staatlichen Stellen herausgegebener „Leitfaden für Kriminalbeamte“, der für jeden Dienstanwärter jahrelang maßgeblich blieb. „Nach diesem ‚Leitfaden‘ seien wir Sinti und Roma für die übrige Bevölkerung ‚eine erhebliche soziale Gefahr‘.“ schreibt Romani Rose, Vorsitzende des Zentralrates Deutscher Roma und Sinti: „‚Zigeuner‘ lebten ‚in Sippen und Horden‘ und hätten neben dem ‚Hang zu einem ungebundenen Wanderleben‘ auch noch ‚eine ausgeprägte Arbeitsscheu‘. Quelle solcher Rassenideologie im BKA war das Standardwerk der Nazis über Kriminologie aus dem Jahre 1936.“ Bis zum heutigen Tage hat sich an bürokratischer Schikane, rassistischer Nichtachtung und Polizeiwillkür gegen Roma und Sinti in Deutschland kaum etwas geändert. Aber auch in unschönen Diskussionen um eine Gedenkeinrichtung der Roma und Sinti im Rahmen des umstrittenen Holocaust-Mahnmals in Berlin, die ausgerechnet den renommierten Historiker Eberhard Jäckel gegen den Zentralrat Deutscher Roma und Sinti in die Bresche springen ließen, offenbart sich die Zählebigkeit z.T. jahrhundertealter Vorurteile und Ressentiments. Romani Rose unterscheidet dennoch sehr wohl zwischen diffuser Aversion und staatlicher Diskriminierung:
„Problematisch sind für uns Sinti und Roma (…) nicht belanglose Vorurteile in der Bevölkerung, sondern die Tradition des behördlichen Rassismus bis in die oberen Etagen der Ministerien“. (13)
Dem ist kaum etwas hinzuzufügen.
(1) Zahlreiche Belege dieses Artikels - auch dieses Rundschreiben - entstammen einer umfangreichen Sammlung von Dokumenten und Aufsätzen, die das Roma- Theater "Pralipe" anläßlich der Wiederaufnahme der "Bodas de Sangre" von Frederico García Lorca zusammenstellte. Der "Reader" trägt werder Datum noch laufende Seitenzahlen, auch die Angabe der Quellen ist teilweise mangelhaft. Nichts desto trotz erschien es legitim, diese Quelle für einen Zeitungsartikel zu nutzen. Sie wird im folgenden kurz Dokumentation genannt.
(2) Martins - Heuß, Kirsten, Zur Geschichte der Zigeuner, in: Dokumentation
(3) Ebenda
(4) Ebenda
(5) Justin, Eva, i. A. der Rassenhygienischen Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes Berlin-Dahlem an staatliche Kriminalpolizei Berlin, 10. Juli 1944, in: In Ausschwitz vergast, bis heute verfolgt. Zur Situation der Roma in Deutschland und Europa, Hrsg. Tilman Zülich, Vorwort Ernst Tugendhat, Hamburb 1979 (=Rororo aktuell 4430), S. 189-190
(6) Hermann W. (Ausschwitzüberlebender), Überlebende berichten. "Es war ja das Polizeipräsidium", Mitschrift in: Dokumentation
(7) Zitiert nach Martins - Heuß, Kirsten, Zur Geschichte der Zigeuner, in: Dokumentation
(8) Hermann W., Überlebende Berichten, in: Dokumentation
(9) Ustascha: faschistische Miliz in Kroatien, brutale Verbrechen gegen Juden und Roma.
(10) Zit. nach: Die Furche, Wien, Heft 38/1958.
(11) Hermann W., Überlebende berichten, in: Dokumentation.
(12) Zitiert nach: Rose, Romani, Sinti und Roma un Deutschland, in: Dokumentation.
(13) Ebenda