Das Schlagwort „Anarchist“ wird seit seiner Entstehung im Jahre 1793 oft als Schmähbegriff für linke, politische GegnerInnen, als Synonym für „Chaot“, „Terrorist“ und „Gewalttäter“ benutzt. (1)
Auch heute noch weckt der Begriff „Anarchist“ bei vielen Menschen Assoziationen vom schwarz bemäntelten Bombenwerfer. Dass tatsächliche AnarchistInnen nicht herrschen und nicht beherrscht werden wollen, dass sie nicht Chaos und Terror, sondern eine gewaltfreie, herrschaftslose Gesellschaft, sprich die Anarchie anstreben, das spielt dabei keine Rolle.
„Unter dem Deckmantel der Gewaltfreiheit“
So die fette Überschrift eines Verfassungsschutzartikels zum Castor-Widerstand, abgedruckt in der Deutsche(n) Polizei Nr. 5/2001. Auf drei Seiten wird in dieser bei den PolizeibeamtInnen in Deutschland weit verbreiteten Zeitung der Polizeigewerkschaft mit Hilfe von Verdrehungen der Boden bereitet für Repressionsmaßnahmen gegen GraswurzelrevolutionärInnen. Konkret wird versucht X-tausendmal quer, die gewaltfreie Kampagne für die sofortige Stillegung aller Atomanlagen, die Kurve Wustrow, Bildungs- und Begegnungsstätte für gewaltfreie Aktion, die Graswurzelbewegung und ihr monatliches Sprachrohr graswurzelrevolution (GWR) als „gewalttätig“ zu diskreditieren. Gegen Jochen Stay, Sprecher von X-tausendmal quer und ehemaliger Koordinationsredakteur der graswurzelrevolution, werden schwere Geschütze aufgefahren. Der seit dem Castortransport im März 2001 von Polizeiführung, BILD und Focus unternommene Versuch Jochen zu einem „Gewaltbefürworter“ und „Rädelsführer“ der Anti-AKW-Bewegung zu stilisieren, erreicht mit diesem Artikel seinen vorläufigen Höhepunkt. Damit alle PolizistInnen in der BRD den angeblichen „Gewalttäter“ sofort erkennen können, drucken Wolfgang Rösemann und Jesko Bock, die vermeintlichen (2) Autoren des Artikels, nicht nur eine Art Fahndungsfoto des Anarchisten ab. Untertitel: „In Gewahrsam genommen und für die Dauer des Castor-Transports aus dem Verkehr gezogen wurde Jochen Stay, Sprecher der ‚Initiative X-tausendmal quer‘. Er hatte mehrfach zu Straftaten aufgerufen.“. Sie reißen bewusst Zitate aus dem Zusammenhang und stellen sie durch Kommentare in einen anderen Sinnzusammenhang. Da die Deutsche Polizei-Zeitung im Internet gelesen werden kann, wird an dieser Stelle auf eine ausführliche Wiedergabe des Inhalts verzichtet. Die schon angesichts des Titels zu erkennende Intention der Schreiber zeigt sich auch in diesem Zitat: „Als langjähriger Redakteur und Herausgeber der Zeitung ‚graswurzelrevolution‘ (Organ des seit 1997 ruhenden Dachverbandes der Graswurzelbewegung, der anarchistischen ‚Föderation Gewaltfreier Aktionsgruppen‘, FöGA) propagiert er ‚die Umwälzung von unten her‘. Daraus resultiert eine prinzipielle Ablehnung aller politischen Organisationsformen, insbesondere der parlamentarischen Demokratie, da diese grundsätzlich auf Machtverhältnissen basieren. So bezeichnet sich Stay in einem Artikel in der ‚graswurzelrevolution‘ Nr. 245 (Januar 2000) als ‚gestandener Antiparlamentarist‘.“
Eine basisdemokratische Organisationsform wäre nach dieser Staatsschutzlogik also „keine politische Organisationsform“.
Der begrenzte Horizont der Staatsschützer hat zur Folge, dass für sie eine Organisationsform von unten nicht denkbar ist. Dass die graswurzelrevolution keinen „Herausgeber“ sondern viele gleichberechtigte MitherausgeberInnen hat, dass sie seit 1972 von einer außerparlamentarischen Bewegung getragen wird und basisdemokratisch organisiert ist, wird ausgeblendet.
Das gleiche gilt für die Tatsache, dass es keinen „Rädelsführer“ bei X-tausendmal quer gab und gibt. Wäre X-tausendmal quer nicht ebenfalls basisdemokratisch organisiert, sondern von einem „Rädelsführer“ geleitet, hätte es Ende März 2001 nicht diese effektiven Anti-Castor-Aktionen von X-tausendmal quer im Wendland gegeben, während gleichzeitig der angebliche „Rädelsführer“ ohne jegliche Rechtsgrundlage im Knast saß (vgl. GWR 259).
Eine hierarchische Organisation (wie z.B. die PKK) lässt sich vielleicht bekämpfen, indem der „Rädelsführer“ verhaftet wird. Ein Rhizom, ein Wurzelwerk wie X-tausendmal quer oder die Graswurzelbewegung lässt sich nicht so einfach bekämpfen. Wird eine „Wurzel“ ausgerissen, sprießen sofort an anderer Stelle neue Graswurzeln. Ist ein „gestandener Antiparlamentarier“, der gleichberechtigt mit vielen anderen AtomgegnerInnen gegen die drohende atomare Verstrahlung agiert, nicht vielleicht „demokratischer“ als die Atomindustriellen und Politiker? Betreibt die Atomlobby nicht aus profit- und machtorientierten Gründen eine Atomstaatspolitik gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit?
Der noch länger als hunderttausend Jahre lang strahlende Atommüll bedroht diese und die kommenden Generationen. Ein Widerspruch zum Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Wird dieses im Grundgesetz genannte Recht von AnarchistInnen und AtomkraftgegnerInnen gebrochen oder von PolitikerInnen, die Atomkraftwerke noch für Jahrzehnte am Netz lassen wollen?
Während des Castor-Transports im März 2001 haben viele X-tausendmal quer-AktivistInnen und andere AtomgegnerInnen mit PolizistInnen diskutiert. Einige BeamtInnen konnten dabei zum Nachdenken gebracht werden, äußerten Kritik am Polizeieinsatz, Selbstzweifel und Sympathie für die gewaltfreien BlockiererInnen. Die Polizeiführung steht diesbezüglich unter Erklärungsdruck: Wie ist ein nicht selten brutales Vorgehen gegen gewaltfreie AktivistInnen bei Gewalt- und AtomkraftkritikerInnen auch innerhalb des Polizeiapparates zu rechtfertigen? Wie kann das für die Wasserwerfer- und Knüppeleinsätze notwenige Feindbild „gewalttätiger Demonstrant“ bei den BeamtInnen aufrecht erhalten werden, wenn die vermeintlichen „Gewalttäter“ auch für PolizistInnen leicht als gewaltfrei zu erkennen sind? So zum Beispiel:
„(…) Die Aussagen (Jochen Stays, Anm. d.A.) verdeutlichen die negative Grundeinstellung gegenüber dem Polizeieinsatz. Idealtypisch für Extremisten ist in diesem Zusammenhang, ein für die politische Agitation notwendiges Feindbild (hier: ‚Polizei als Büttel der Atommafia‘) aufrecht zu erhalten. Mit ihrer Argumentation scheint die Kurve Wustrow bereits im Vorfeld die Verantwortung für mögliche gewalttätige Auseinandersetzungen auf die Polizei verlagern zu wollen, indem immer wieder betont wird, dass die Anti-Atom-Bewegung lediglich gewaltfreien Widerstand leisten werde, die Polizei hingegen Gewaltmittel einsetze.
Für den unbefangenen Leser des Artikels ist nicht erkennbar, dass mit dem Begriff Gewaltfreiheit im Zusammenhang mit den Protestaktionen militante Aktionsformen volle Akzeptanz finden.“ (Deutsche Polizei 5/2001)
Der Versuch der Deutsche(n) Polizei-Zeitung, den gewaltfreien Widerstand als „gewalttätig“ zu diskreditieren, ist kein Einzelfall. Während gegen den Wendländer Jochen Stay wegen angeblicher „Rädelsführerschaft“ und „Aufruf zu Straftaten“ ermittelt wird, versuchen die Behörden in Süddeutschland auch dort den gewaltfreien Widerstand zu kriminalisieren. Gegen drei Graswurzelrevolutionäre aus Mannheim und Heidelberg wird wegen „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ (§ 129a) (3) ermittelt (vgl. GWR 254 und 256). Die drei gewaltfrei-libertären Atomkraftgegner hatten sich nachts in der Nähe der Castorstrecke bei Biblis aufgehalten. Nach eintägigem Polizeigewahrsam und Hausdurchsuchungen gegen drei Castor-Gegner hat die Karlsruher Bundesanwaltschaft am 10.10.2000 Anklage wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchtem Anschlag auf öffentliche Einrichtungen und Bahnanlagen und versuchte Zerstörung von Bauwerken“ erhoben. Da einer der vorübergehend Festgenommenen gleichzeitig langjähriger Redakteur der Zeitung graswurzelrevolution ist und dem Staatsschutz daher die Zugehörigkeit der Beschuldigten zum gewaltfreien Spektrum bekannt war, erscheint die einen Tag nach Festnahme nachgeschobene Anklage zur „terroristischen Vereinigung“ (Paragraph 129a) wie der bewusste Versuch, den gewaltfreien Widerstand als Terrorismus zu diffamieren und damit den gesamten Castor-Widerstand gegen die Transporte nach La Hague, Sellafield, Ahaus und Gorleben zu diskreditieren. Dafür spricht auch, dass der betroffene Graswurzelredakteur nach Angaben seines Anwalts in seiner Polizeiakte als „Gewaltbereiter Autonomer der Anti-AKW-Bewegung“ charakterisiert wird.
Es ist dies der erste uns bekannte Fall einer solchen Anklage gegen GraswurzelrevolutionärInnen seit 1987, als wegen eines Artikels in der graswurzelrevolution, der das Absägen von Strommasten als gewaltfreie Aktion begründet hatte, ebenfalls wegen § 129a ermittelt wurde. Damals mussten die Ermittlungen eingestellt werden. Dass die Androhung von drastischen Strafen der Einschüchterung des gesamten Castor-Widerstands dienen soll, ist naheliegend. Wenn die Karte 129a einmal gezogen ist, kann sie im Verlauf der kommenden Widerstandsaktionen nach Belieben immer wieder hervorgeholt werden. Dasselbe gilt für Untersuchungsmethoden wie die Speichelprobe, die die Festgenommenen zusätzlich zur ED-Behandlung über sich ergehen lassen mussten. Mit einer Speichelprobe kann die vollständige DNA eines Menschen rekonstruiert werden.
Die Bundesanwaltschaft verfolgt offensichtlich die Strategie, nach der rot-grünen „Konsens“-Entscheidung in Sachen Restlaufzeiten jeglichen Protest und Widerstand gegen die Atomindustrie in die Terrorismus-Ecke zu stellen.
Der Ablauf der Festnahmen bei Biblis
Am 9.10.2000 wurden bei einem nächtlichen Gleisspaziergang auf dem Stichgleis zum AKW Biblis, der nur zur Erkundung des Terrains unternommen wurde, drei Castor-Gegner festgenommen. Einem von ihnen wurde bei der Festnahme die Polizeiwaffe direkt aufs Herz gesetzt. Obwohl nichts geschehen war, keine Tat begangen wurde und das Gleis nicht zum offiziellen Eisenbahnverkehr gehört, lautete die Anklage zunächst auf „versuchter Anschlag/Sachbeschädigung von öffentlichen Einrichtungen und Bahnanlagen und versuchte Zerstörung von Bauwerken“. Die drei Aktivisten aus Heidelberg und Mannheim, die alle eine festen Wohnsitz nachweisen konnten, wurden über einen Tag in der Polizeidirektion Lampertheim festgehalten. Dort wurden sie erkennungsdienstlich behandelt und es wurden ihnen Speichelproben entnommen. Schließlich wurden ihre Wohnungen durchsucht und dabei mehrere Flugblätter, eine aktuelle Ausgabe der graswurzelrevolution und Gegenstände (darunter 1 Computer) konfisziert. Dabei gingen Verfassungsschutz und Polizei mehrfach rechtswidrig vor. In zwei Fällen wurden die Zimmer von nichtbeteiligten MitbewohnerInnen durchsucht. Auch von dort wurden Gegenstände konfisziert, die in einem Fall sogar offiziell aufgelistet wurden. Auch die Auswahl der ZeugInnen ist fragwürdig: in einem Fall wurde die Wohnung ohne ZeugInnen betreten und später kurzerhand eine weder mit der Sprache noch mit den Gegebenheiten vertraute Putzfrau eines Mietshauses als Zeugin hinzugeholt. In einem weiteren Fall wurden überhaupt keine ZeugInnen hinzugezogen. In einer Wohnung wurde lediglich ein formloser Zettel mit dem handschriftlichen Hinweis hinterlassen, dass diese Wohnung durchsucht worden war. Die Zeiten, in denen sich Durchsuchungsbeamte bei Hausdurchsuchungen wenigstens formell an irgendwelche Vorschriften halten mussten, sind offensichtlich vorbei. Einen Tag nach den Festnahmen erweiterte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die den Fall an sich gezogen hatte, die Anklage auf „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“, ungeachtet der Tatsache, dass einer der Festgenommenen seit Jahren Redakteur der explizit gewaltfreien Zeitung graswurzelrevolution ist und dies dem Staatsschutz seit langem bekannt ist.
Gleichsetzung von graswurzelrevolution und NSDAP
Auch das Titelbild der schon seit August 1999 vom Bundesamt für Verfassungsschutz verbreiteten Broschüre „Extremistische Bestrebungen im Internet“ (siehe Abbildung) kann als Teil einer Diffamierungskampagne gegen die Graswurzelbewegung und ihr Organ gesehen werden (vgl. GWR 256). Im Vordergrund ist da direkt neben der Leitseite von „Adolf Hitler’s Hass Seiten“ die Leitseite der graswurzelrevolution zu sehen. Das Symbol des nationalsozialistischen Terrors, die Hakenkreuzfahne findet sich auf zwei abgebildeten Computerbildschirmen direkt neben dem Symbol der graswurzelrevolution bzw. des libertären Antimilitarismus, dem zerbrochenen Gewehr auf schwarzem, fünfzackigem Stern. Auf den hinteren Bildschirmen sind die Leitseiten u.a. der „Hammerskins“ und des „Hizbollah Central Press Office“ zu erkennen. Hier wird neofaschistische Gewalt relativiert und die Monatszeitung für eine gewaltfreie, herrschaftslose Gesellschaft demagogisch mit Neonazis gleichgesetzt!
In der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 17. Mai 2001 wird unter dem Titel „Linksextremisten bei Castor-Tagen. Verfassungsschutz-Bericht erwähnt auch Initiative ‘X-tausendmal quer'“ der jüngst vorgelegte Jahresbericht des Niedersächsischen Verfassungsschutzes zusammengefasst. Unter der Zwischenüberschrift „Ziel: Sympathie für Anarchisten“ ist dort zu lesen:
„Mit Blick auf die Castor-Tage erwähnt der Verfassungsschutz auch die Graswurzelbewegung, die sich ‚ideologisch einem anarchistischen Freiheitsbegriff verpflichtet‘ fühle. Dem jüngsten Castor-Transport sei diese Bewegung mit dem Versuch begegnet, eine breite Protestbewegung aufzubauen. Diese sollte über den bloßen Anlass hinaus Ansatzpunkte für die weiterführenden Gesellschaftsvorstellungen der Graswurzler eröffnen. Die Castor-Transporte, so der Verfassungsschutz, geben der Graswurzelbewegung die strategische Möglichkeit, durch permanenten Widerstand den Staat zu Handlungen zu provozieren, die seinen Zwangscharakter entlarven und die ihn deshalb bei immer mehr Menschen diskreditieren sollen. Die Aktionsformen wollten die Graswurzelaktivisten dabei so wählen, dass – wie es in einem Graswurzel-Blatt heißt – ‚die zunächst passiven Mehrheiten die anarchistische Minderheit neutral oder mit Sympathie betrachten‘.“
Nicht zuletzt aufgrund der gewachsenen Akzeptanz, die direkte gewaltfreie Aktionen mittlerweile in der Bevölkerung haben, holt der Verfassungsschutz immer wieder sein staubiges Feindbild „Anarchist“ aus der Mottenkiste heraus. Nach dem Verschwinden der RAF und diverser militanter Gruppen bauen die Organe der Staatsgewalt neue Feindbilder auf. Um ihren überdimensionalen Apparat rechtfertigen zu können wird z.B. eine „neue RAF“ (vgl. Der Spiegel vom 14.05.2001) herbeigeredet. Gleichzeitig wird versucht den Gewaltbegriff zu verdrehen. Der gerade wegen der expliziten Gewaltfreiheit so erfolgreiche Widerstand von X-tausendmal quer wird als „gewalttätig“ dargestellt, damit sich die Sympathie, die X-tausendmal quer bei vielen Menschen und Medien genießt, in eine Distanzierung von den angeblich „gewalttätigen“, „nur zum Schein gewaltfreien Anarchisten“ verwandelt. (4) Es wird versucht die Akzeptanz für direkte gewaltfreie Aktionen zurückzuschrauben, indem gegen X-tausendmal quer, die Graswurzelbewegung und den Anarchismus gewettert wird.
Die taz, die sich in der Vergangenheit immer wieder mit Schlagzeilen wie z.B. „Anarchie in Liberia“ und „Anarchie auf Haiti“ an der Gleichsetzung des Jahrtausende alten Begriffs Anarchie (griechisch: ohne Herrschaft) mit Chaos und Gewalt beteiligt hat, druckte in ihrer Ausgabe vom 19./20. Mai ein lesenswertes Interview mit Jochen Stay ab. Dort heißt es u.a.:
„taz: Du schreibst für die ‚Graswurzelrevolution‘. Würdest Du Dich als Anarchist bezeichnen?
Stay: Im Prinzip ja, aber nicht in erster Linie. Vorher bin ich Mensch, Vater, Anti-Atom-Aktivist, Autor und dann irgendwann auch Anarchist.“
Vielleicht tragen solche Interviews dazu bei, dass das Bild „Anarchist = Gewaltverbrecher“ aus den Köpfen vieler Leute verschwindet; dass erkannt wird, dass wir Libertären eben doch Menschen und nicht Monster sind; dass die Anti-Graswurzelbewegungspropaganda des Verfassungsschutzes ins Leere läuft.
(1) In der kommunikationswissenschaftlichen Arbeit "Anarchismus - ein Reizwort in der öffentlichen Meinung. Erörtert anhand der Verwendung der Anarchiebegriffe im 'Spiegel' und 'Weltwoche' in den Jahren 1968 und 1975" (Frankfurt/M. 1982) konnte für den Untersuchungsjahrgang 1975 festgestellt werden, dass die undifferenzierte Gleichsetzung von Anarchist und Terrorist, sowie die Verbindung von Anarchismus und Terrorismus weitgehend zum Standard gehört und von einer öffentlichen und "journalistischen Distanzierung" gesprochen werden muss. Über den ständigen öffentlichen Gebrauch abwertender Klischees in den Massenmedien würden sich die Begriffe Anarchist und Anarchismus zu Reizworten entwickeln, deren Gebrauch wiederum zur "Schaffung eines Reizklimas und zur Herbeiführung einer kollektiven Psychose" beitragen könne. Vgl. dazu: Bernd Drücke, Zwischen Schreibtisch und Straßenschlacht? Anarchismus und libertäre Presse in Ost- und Westdeutschland, Verlag Klemm & Oelschläger, Ulm 1998
(2) Ob es "Rösemann" und "Bock" gibt ist fraglich. Vermutlich benutzen die VSler Pseudonyme. "Ihr" Artikel ist offensichtlich das Ergebnis jahrelanger VS-Schnüffelarbeit.
(3) Seit Jahren fordern AnwältInnen und MenschenrechtsaktivistInnen die Abschaffung der zu Recht als "Schnüffelparagraphen" charakterisierten §§ 129, 129a, 111 und 130a StGB. Fast alle § 129-Verfahren werden früher oder später eingestellt. Solange ein solches, oft langjähriges Ermittlungsverfahren aber läuft, darf abgehört, bespitzelt und observiert werden. Das soll einschüchtern.
(4) "Wir führen keinen Krieg", so Kanzler Schröder in seiner Erklärung zur Bombardierung Jugoslawiens. "Gewaltfreie sind Gewalttäter", so die Verfassungsschützer. Atommüllager sind "Entsorgungsparks"... Orwell läßt grüßen.
Spenden
Anti-AKW/Castor-Gruppe Heidelberg, Castor-Arbeitskreis der Gewaltfreien Aktionsgruppe Heidelberg, Redaktion Graswurzelrevolution, Friedensladen im EWZ-Heidelberg protestieren gegen Repression und rufen auf zu Spenden für die Anwaltskosten der zu erwartenden Prozesse gegen die Castor-Gegner aus Mannheim und Heidelberg:
Bernd Messmer, Friedensladen
Kto: 277931753
BLZ: 66010075
Postbank Karlsruhe
Stichwort: "129a"