Istanbul, 15. Mai. Der Gerichtsdiener im Istanbuler Schwurgericht Beyoglu konnte dem Gericht gestern nur kurz dienen: Weil die Verhandlung gegen 19 Angeklagte wegen Ermittlungspannen nach zehn Minuten vertagt wurde, brauchte er die anwesenden Frauen nur selten zu ermahnen, nicht mit überkreuzten Beinen dazusitzen. Das gilt in der Türkei als unschicklich und ist besonders in so einem hohen Hause verpönt. Die 18 angeklagten Frauen hielten sich an die Regel, die europäischen Prozessbeobachterinnen vergaßen sie allzu oft und wurden durch strenge Blicke zur Ordnung gerufen. Für den einzigen Mann unter den Angeklagten und die männlichen Besucher galt dieses Verbot nicht.
Von dem Anstand den man hier pflegen will, haben einiger der angeklagten Frauen in der Vergangenheit von Polizeiseite nicht erfahren. Nasle Top ist eine von ihnen. Als sie 1992 von ihrer Arbeitsstelle im Krankenhaus nach Hause ging, wurde sie von einem Polizeikommando in ein Auto gezerrt, auf die Polizeiwache geschleppt und dort vergewaltigt. Eine häufig angewandte Methode bei Verhaftungen und Verhören, sagt Frau Top. Frauen sollen so zum Reden gebracht oder zu Geständnissen erpresst werden. Auch der Hinweis auf ihre Schwangerschaft schützte Frau Top nicht vor “tagelang verabreichten Elektoschocks an den Fingern, Zehen und meinem Geschlechtsorgan. Sie vergewaltigten mich mit einem Knüppel”. Von dem Amtsarzt, dem sie nach ihrer Haft vorgeführt wurde, verlangte sie ein Attest, das die Folterspuren bestätigen soll. Dieser winkte, so berichtet sie, herablassend ab und erklärte Folter während der Polizeihaft als normal. Das ist nun 10 Jahre her und in dieser Zeit hat sie alles mögliche unternommen um die Täter verurteilt zu sehen. Amnesty international und ein Istanbuler Frauenrechtshilfeprojekt, das von vier Rechtsanwältinnen gegründet wurde und mittlerweile 150 Frauen juristisch betreut, haben sie dabei unterstützt, leider erfolglos.
Der Kongress gegen sexuelle Folter
In dem Prozess, der gestern vor dem Istanbuler Schwurgericht in seinen fünften Verhandlungstag ging, werden Opfer wie Frau Nasle Top, zu Täterinnen gemacht.
Hintergrund ist ein Kongress im Juni 2000. Organisiert von einer Plattform unterschiedlicher Frauengruppen, sollte dort das Tabu der sexuellen Gewalt durch staatliche Sicherheitskräfte gebrochen werden. Frauen berichteten auf diesem Kongress von körperlichen Durchsuchungen durch männliche Beamte bis hin zu Vergewaltigungen durch Polizisten, Soldaten oder Dorfschützer. Andere Rednerinnen, wie zum Beispiel die Rechtsanwältin Fatma Karakas, wiesen darauf hin, dass diese “Foltermethode überwiegend in Gegenden verübt wird, in denen Kurdinnen und Kurden leben”. Dabei handle es sich nicht um Exzesse Einzelner, sondern um “systematische Folter an Frauen”. Das ging der türkischen Regierung zu weit. Sie klagte, obwohl sie den Kongress damals genehmigt hatte, Organisatorinnen, Rednerinnen und der Vater einer jungen vergewaltigen Frau an. Vorwurf: "Verunglimpfung und Verleumdung des Staates und seiner Organe". An diesem Kongress soll laut Ermittlungsbehörden auch Fatma Deniz Pollatas teilgenommen haben, obwohl sie seit März 1999 eine mehrjährige Freiheitsstrafe absitzt.
Rechtshilfeprojekt für Frauen unter Beschuss
Der erste Prozesstag war bereits im März 2001 angesetzt. Er wurde, wie seitdem alle folgenden Verhandlungstermine, nach kurzer Zeit aus formalen Gründen vertagt. Zu allen Gerichtsterminen waren europäische Prozessbeobachterinnen angereist. Sie berichten über Verfahrensweisen, die sie an der Unvoreingenommenheit der Justizbehörden zweifeln lassen.
So schreibt die türkische Rechtsordnung zum Beispiel vor, dass das verhandelnde Gericht bei der Anklage gegen Juristen eine Sondergenehmigung einholen muß. Fatma Karakas jedoch, die bei dem fraglichen Kongress über ihre Erfahrungen als Anwältin des Frauenrechtshilfeprojekts gesprochen hatte, wurde kurzerhand zur Privatperson erklärt und kommt demnach nicht in den Genuß dieses besonderen Schutzes, der ihr als Rechtsanwältin zustehen würde. Darüber hinaus wurde sie, weil sie in ihrem Vortrag von “kurdischen Frauen” gesprochen hatte, zusätzlich vor dem Staatssicherheitsgericht angeklagt. Dieses Gericht ahndet Verstöße gegen das Anti-Terror-Gesetz und die Verwendung des Begriffes “kurdisch” erfüllt laut Staatsanwaltschaft den Tatbestand der “separatistischen Propaganda”. Sie und weitere vier Frauen sollen durch “die Betonung regionaler, ethnischer und klassenbedingter Unterschiede ,offenen Hass und Feindschaft” provoziert haben, so die Anklageschrift. Ein “Vergehen”, zwei Strafanzeigen: das entspricht kaum europäischen Rechtsnormen. Neben der Doppelanklage muß Fatma Karakas bei einer Verurteilung den Entzug ihrer Zulassung als Anwältin befürchten, und damit wäre nicht nur ihre Existenz bedroht, sondern auch die Arbeit des Rechtshilfeprojekts beeinträchtigt.
Einige der Prozessbeobachterinnen vermuten darin das eigentliche Ziel der Prozeßflut. Indiz hierfür wäre die aktuelle Kampagne gegen eine weitere Anwältin des Projekts: Die mehrfach ausgezeichnete Menschenrechtlerin Eren Keskin wird für ihr Engagement nicht nur erneut angeklagt, sondern auch offen mit sexueller Gewalt bedroht. Nach einer Veranstaltung in Köln anläßlich des Internationalen Frauentages im März diesen Jahres, schrieb der Journalist Fatih Altayli in einem Kommentar der Zeitung “Ikinci”: ”Ich denke, wenn Eren Keskin zurückkommt, wird sie ihre sexuelle Belästigung bekommen… Vielleicht ist es ja das, was sie will,” Andere türkische Medien zogen nach, Eren Keskin wird Verrat und eine Verleumdungskampagne gegen die Türkei vorgeworfen. Es ist wohl kaum zu erwarten, dass Fatih Altayli wegen Gewaltandrohung vor Gericht gestellt wird.
Weiterhin vor Gericht stehen werden dagegen die 19 Angeklagten, die nach der erneuten Vertagung des Prozesses nun wieder zum zermürbenden Warten verurteilt sind.