antirassismus

Der feste Griff des staatlichen Rassismus

Zehn Jahre Asylrechtsänderung in Deutschland

| Johannes von Hösel

Im Ranking der "Unworte des Jahres" erlangte 2002 eine Wortschöpfung den zweiten Rang - direkt hinter "Ich-AG" - die, wie die Erstplazierte, nicht einfach so dahergesagt und anschließend zufällig eingebürgert wurde: "Ausreisezentrum". Wie in kaum einen anderen Politikbereich wurden in der Asyl- und Ausländerpolitik schon immer in Wortgefechten Gesetzesänderungen vorbereitet und gesellschaftlicher Konsens hergestellt.

So wie im „Ausreisezentrum“ AsylbewerberInnen zur Ausreise gezwungen werden sollen, werden drastische Maßnahmen gegen Flüchtlinge, die Grenzen des Nationalstaat bereits passiert oder nicht, schöngeredet, euphemisiert. Die Angleichung der europäischen Asylgesetze auf niedrigstem Niveau heißt seit Jahren „Harmonisierung“. Auf der anderen Seite werden die Hilfesuchenden und Schutzbedürftigen dämonisiert, als „Asylbetrüger“ oder „Schmarotzer“ in der rechten Presse, im Kontext der angestrebten, gleichmäßigen Verteilung der außereuropäischen Einreisewilligen auf die EU-Staaten wird von „Lastenausgleich“ gesprochen.

Vor zehn Jahren, am 26. Mai 1993, wurde mit der Änderung des Artikel 16 GG das Asylrecht in Deutschland nahezu abgeschafft. Damals demonstrierten 20.000 Menschen – Autonome und kirchliche Gruppen, Friedensbewegte und Linksradikale – in Bonn gegen die Gesetzesänderung. Mit gewaltfreien Blockaden sollten die Abgeordneten von der Abstimmung ferngehalten werden, ein militanter Block scheiterte bei der Stürmung der Bannmeile, schwarzrot beflaggte Tretboote auf dem Rhein gab es auch. Der Widerstand gegen die rassistische Asylgesetzgebung hat seitdem viele, kontinuierliche Formen angenommen. Initiativen und Organisationen wie PRO ASYL oder „kein mensch ist illegal“, Kampagnen wie „Deportation Class“, die sich gegen an der Abschiebung verdienenden Unternehmen wie die Lufthansa richten und nicht zuletzt der organisierte Widerstand der Flüchtlinge selbst, wie in der Flüchtlingskarawane oder Organisationen wie THE VOICE sind dafür gute Beispiele. Der gesellschaftliche Konsens gegen die „Asylantenfluten“, den „Missbrauch des Asylrechts“ und „Wirtschaftsflüchtlinge“ konnte jedoch nicht gebrochen werden. Wenn Innenminister Schily angesichts einer Anerkennungsquote von 1,8 Prozent aller Asylanträge im vergangenen Jahr, der niedrigsten seit Bestehen des Asylrechts, von einer „erfreulichen Entwicklung“ spricht, ist die Freude ganz allerseits. Denn Flüchtlinge gelten in Deutschland nicht als schutzbedürftige Verfolgte oder als Opfer einer ungerechten Weltwirtschaftsordnung, sondern, einmal zu „Lasten“ definiert, als Problem. Die beschämende Anzahl an Bürgerinitiativen gegen die Errichtung von Asylbewerberheimen und die nicht abreißende Abfolge rassistisch motivierter Übergriffe sind dafür nur Indizien.

Die Problematisierung ist alt und begann vor dem vermeintlichen „Flüchtlingsproblem“, nämlich in den späten 1970er Jahren, als nicht einmal die Kommunen angefangen hatten, sich über „untragbare Zustände“ zu beschweren. Sie erlebte erste Höhepunkte, als Mitte und Ende der 1980er Jahre die Wahlerfolge der „Republikaner“ die Unionsparteien dazu anhielten, das Franz Josef Strauß-Diktum umzusetzen, rechts von ihnen keinen parlamentarischen Raum zu lassen. Als Volker Rühe, damals Generalsekretär der CDU, Anfang der 1990er das Thema Asyl explizit zur Abschreckung von Flüchtlingen per Weisung an die unteren Parteichargen zum Wahlkampfthema machte, war Deutschland bereits „wiedervereinigt“ und strebte nach neuer „weltpolitischer Verantwortung“. Der Druck auf die Opposition fruchtete und die SPD unter Björn Engholm beschloss auf dem Parteitag im Dezember 1992 die Änderung des Artikel 16 GG. Eine der, wenn nicht die wichtigste innenpolitische Entscheidung der neunziger Jahre war getroffen: Die radikale Einschränkung des Asylrechts.

Durch die Liste so genannter „verfolgungsfreier Herkunftsländer“ und das Einreiseverbot über sichere Drittstaaten wird allein das Stellen eines Asylantrags für die meisten Menschen unmöglich. Die Abkehr von den Lehren der nationalsozialistischen Vergangenheit, denn als eine solche galt der Asylrechtsartikel, war unwiderruflich und fußte auf breitem parteipolitischem und gesellschaftlichem Konsens. Schon im Vorfeld der Bundestagswahl von 1998 erklärten führende Grünen-Politiker wie Czem Özdemir in schon kaum mehr beachteten Zeitungsmeldungen, die Rücknahme der Gesetzesänderung für nicht opportun. Im nächsten Vorwahlkampf plädierte die CSU im Jahr 2000 für die vollständige Abschaffung des verstümmelten Asylrechts.

Während einerseits die Anerkennungsquoten stetig sinken und Deutschland als Vorreiter in der EU daran arbeitet, das subjektiv einklagbare Recht auf Asyl europaweit zu einer Gnade für Objekte zu degradieren (vgl. GWR 247 & 248), wird andererseits das Leben der wenigen, die es bis nach Germania geschafft haben, so gut es geht erschwert. Durch die Ausgabe von Fresspaketen oder Wertgutscheinen statt Bargeld wird die „Ausreisebereitschaft“ gefördert, „Ausreisezentren“ werden errichtet und zu guter letzt gibt es ja auch noch die Abschiebeknäste, in denen Flüchtlinge ohne sich eines Vergehens schuldig gemacht zu haben außer hier zu sein, bis zu achtzehn Monaten gefangen gehalten werden dürfen. Das im November 1993 in Kraft getretene und seitdem mehrmals verschärfte Asylbewerberleistungsgesetz war von Anfang an als Abschreckungsgesetz konzipiert. Vom Schutz der „wirklich politisch Verfolgten“, der ja ein Argument für die Änderung des Artikel 16 war, konnte also in Wirklichkeit nie die Rede sein. Flüchtlinge beziehen grundsätzlich weniger Leistungen als Deutsche, ihnen werden Grundrechte wie die Bewegungsfreiheit („Residenzpflicht“) aberkannt, sie werden so zu Menschen dritter Klasse gemacht.

Die wortgewandten Anstrengungen, Flüchtlinge um jeden Preis – Fresspakete sind teurer als Bargeldauszahlung, Rücknahmeabkommen mit Drittstaaten erfolgen auch nie ohne Gegenleistung – loszuwerden, schlagen sich im laufenden Geschäft der Verwaltung nieder: Abschiebung. Zwischen 30.000 und 40.000 Abschiebungen aus Deutschland finden jedes Jahr statt, eine kleine Deportationsindustrie. Dass es dabei in diesem Jahr die in Deutschland mit prekärem Aufenthaltsstatus lebenden Roma besonders trifft, vollstreckt vielleicht am deutlichsten die Schlussstrichpolitik bezüglich der Konsequenzen aus dem Nationalsozialismus.

Denn die Ermordung Hunderttausender Roma im nationalsozialistischen Deutschland fällt im täglichen Abschiebegeschäft nicht ins Gewicht. Weder konkret bei den Roma, die zum großen Teil in unsägliche Verhältnisse nach Jugoslawien abgeschoben werden, noch im allgemeinen geht es um einen rein symbolischen Gewaltakt, der hier von Sprache angeführt wird. Menschen werden die Lebensmöglichkeiten abgeschnitten. 111 Flüchtlinge haben sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung umgebracht oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen. Während der Abschiebung aus Deutschland wurden 5 Menschen vom Begleitpersonal, Ärzten oder BGS-Beamten, umgebracht, 206 durch Zwangsmaßnahmen verletzt. Nach der Abschiebung kamen 18 Menschen in ihrem Herkunftsland zu Tode, 44 verschwanden spurlos, 337 Flüchtlinge wurden dort von Polizei oder Militär misshandelt und gefoltert. Die Berliner Antirassistische Initiative (ARI) hat all die Einzelschicksale gesammelt und kommt zu der bitteren Bilanz, dass in den letzten zehn Jahren vier mal mehr Menschen durch staatliche Maßnahmen starben als durch rassistische Übergriffe. Die Rede vom Absterben des Nationalstaates straft sich an so einfachen Zahlen Lügen. Staatliche Regulation ist im Bereich der Ein- und Auswanderung – 137 Flüchtlinge starben bei dem Versuch, die deutsche Grenze zu überqueren – en vogue wie nie zuvor, und auch die Lebensgestaltung der bereits Eingereisten hat sie fest im Griff. Das im Zuge der steigenden Anzahl an AsylantragstellerInnen Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre von führenden PolitikerInnen der Regierungskoalition proklamierte „Abwehrrecht“ gegen Flüchtlinge ist – nicht einfach so dahergesagt und eingebürgert – als common sense gesellschaftlich fest verankert.