Der Hamburger Nick Netzler, ein konsequenter Kriegsdienstverweigerer und Antimilitarist, der nicht nur den Wehrdienst ablehnt, sondern auch den militärisch verplanten Zivildienst, sitzt zur Zeit in Stralsund den Rest seiner achtmonatigen Haftstrafe ab, zu der er 1999 wegen Fahnenflucht verurteilt worden war.
Vorangegangen waren die Verweigerung der Musterung mit anschließender Zwangsvorführung, das Ignorieren der Einberufung im Oktober 1993 und daran anschließende Jahre der Illegalität, um gegen die „Zwangsdienste für Krieg und Vaterland“ zu protestieren. 1995 wurde er verhaftet und nach sieben Wochen Untersuchungshaft zu zehn Monaten auf Bewährung sowie 2500,- DM Geldstrafe verurteilt. Zwei Wochen später erfolgte die nächste Einberufung und damit erneute Fahnenflucht und Illegalität. Im Mai 1999 wurde Nick während der antimilitaristischen Proteste anlässlich des Grünen-Parteitages in Bielefeld verhaftet. Damit war der Weg frei für den Berufungsprozess, den die Staatsanwaltschaft betrieben hatte, weil ihr das Urteil von 1996 zu lasch erschien. Die übereifrige Staatsanwaltschaft – sie hatte nachdrücklich eine härtere Strafe verlangt, da Nick Netzler nicht nur fahnenflüchtig sei, sondern sich den Gerichtsterminen verweigert und damit die Rechtsordnung der BRD grundsätzlich angegriffen habe – erlitt jedoch vor dem Landesgericht Itzehoe eine Schlappe. Die Berufung wurde verworfen – allerdings auch das alte Urteil bestätigt.
Eine Woche später folgte ein weiterer Prozess wegen der erneuten Fahnenflucht, der mit einer Freiheitsstrafe von acht Monaten endete – diesmal ohne Bewährung. Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft verhängte die Richterin keinen Haftbefehl, so dass Nick den Gerichtssaal nach zwei Monaten Untersuchungshaft zunächst als freier Mann verließ. Mit dem Urteil wurde Nick zum zweiten Mal für das selbe ihm zur Last gelegte Delikt: Fahnenflucht verurteilt – mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nur über gewagte Rabulistik vereinbar. Später wurde die Haft zunächst ausgesetzt, so dass sich Nick – endlich – legalisieren konnte. Doch im Oktober 2002 bekam er die befürchtete Ladung zum erneuten Haftantritt, um die verbliebene Reststrafe zu verbüßen. Hingehen hätte die Rechtmäßigkeit der Strafe anerkannt, nicht hingehen wieder die Illegalität bedeuten können. So lebte und arbeitete er weiter so normal es eben ging, bis er am 16. März 2003 in Stralsund verhaftet wurde. In der Verfolgung von Totalverweigerern zeigt sich, wie hohl die Friedensphrasen von Regierungsseite zum jetzigen Irakkrieg sind: Wer konsequent den deutschen Kriegsdienst verweigert, erhält kein Pardon! Auch heute noch – oder vielleicht gerade wieder -, wo die Bundeswehr für weltweite Militäreinsätze umgerüstet wird und die Zahl der Wehrpflichtigen die Zahl der für diese Kriegsdienste benötigten Soldaten bei weitem übersteigt. Insofern ist die Haft für totale Kriegsdienstverweigerer wie Nick Netzler eine reine Schikane, weil die Androhung von Zwang gegen den männlichen Teil der Bevölkerung, um ihn zum Kriegsdienst zu bewegen, hinfällig geworden ist – gerechtfertigt war er noch nie.
Kontakt
Nick freut sich über Solidaritätspost. Seine Haftanschrift:
Nick Netzler
Franzenshöhe 12
18439 Stralsund
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