antimilitarismus

Ausgedient

Wehrpflicht auf den Sondermüll!

| Christian Herz

Die Folgen der Globalisierung, der Abbau des Sozialstaates und die Sorgen um die eigene Zukunft beschäftigen nicht nur die "normale" Bundesbürgerin und den "normalen" Bundesbürger, sondern selbstverständlich auch uns Antimilitaristinnen und Antimilitaristen. So scheint die als Auslaufmodell betrachtete Wehrpflicht zu Recht von der Tagesordnung verschwunden zu sein. Dies ist ein Trugschluß.

Wie viele Artikel, Bücher und Gutachten müssen noch geschrieben, wie viele Diskussionen geführt, wie viele Tabus gebrochen, wie viele Gerichtsurteile noch gefällt werden, wie viele Totalverweigerer Prozesse überstehen, bis die Wehrpflicht endlich abgeschafft wird?

Keiner weiß das, und die Aussetzung der Wehrpflicht scheint heute näher zu sein denn je.

Dennoch ist höchste Vorsicht geboten, denn die Wehrpflichtbefürworter haben es bislang in jeder Krise verstanden, die Wehrpflicht so zu reformieren, dass es nicht zu ihrer Aussetzung oder gar zu ihrer Abschaffung kam.

Zwar existiert augenblicklich nur noch eine Form der allgemeinen Wehrpflicht, die diesen Namen nicht verdient, und wer sich rechtzeitig informiert und engagiert, kann sie umgehen – doch sie besteht nach wie vor fort und es werden im Rahmen ihrer permanenten Modernisierung zahlreiche Varianten der Ableistung angeboten, die diesen Fortbestand sichern können und sollen.

Klassische Heimatverteidigung, Auslandseinsätze, Zivildienst, Katastrophenschutz, freiwilliges Jahr usw. sind einige der verschiedenen Möglichkeiten unter dem Oberbegriff Wehrpflicht.

Die Wehrpflicht ist längst zu einer modernen, staatlich organisierten Dienstverpflichtung geworden, deren ureigener militärischer Zwangscharakter nur noch von einigen kritischen Zeitgenossinnen und Zeigenossen realisiert wird.

Die allgemeine Wehrungerechtigkeit

Die mittlerweile immer häufiger zu beobachtende Gleichgültigkeit gegenüber der Wehrpflicht resultiert nicht zuletzt aus der eklatanten Wehrungerechtigkeit. Je nach Berechnungsmodus muß nur noch jeder Fünfte oder Sechste in die Kaserne, und selbst das ist noch nicht das Ende der Entwicklung in Richtung extremer Wehrungerechtigkeit.

Solange viele hoffen dürfen, durch Nichtstun und Stillhalten möglicherweise nicht herangezogen zu werden, so lange wird die Bereitschaft, sich gegen die Wehrpflicht systematisch und radikal zur Wehr zu setzen, weiter sinken. Dabei böte gerade die zunehmende Wehrungerechtigkeit einen guten Hebel, die Wehrpflicht immer weiter aus den Angeln zu heben. Anstatt auf das Glück zu hoffen, sollten die Wehrpflichtigen und ihre Angehörigen selbst ihr Schicksal in die Hand nehmen und die Wehrpflicht offensiv bekämpfen. Doch das Gegenteil ist Realität. Jedes Jahr werden 350.000 bis 450.000 junge Männer wehrpflichtig. Nach den neuesten Planungen der Bundeswehr besteht jedoch maximal ein Bedarf an 100.000 Wehrpflichtigen, Tendenz fallend.

Diese 100.000 werden auf lediglich 60.000 Dienstposten für Wehrpflichtige – künftig sogar nur noch 55.000 – und 21.000 Dienstposten für freiwillig länger dienende Wehrpflichtige verteilt. (Weil die Dienstzeit nur neun Monate beträgt, muß die Anzahl der Wehrpflichtigen höher sein als die Anzahl der Dienstposten, um die entlassenen Wehrpflichtigen zu ersetzen). Fälschlicherweise werden die 21.000 freiwillig länger dienenden Wehrpflichtigen zu diesem Kontingent gezählt. Sie sind aber dem Wesen nach keine Wehrpflichtigen, sondern Zeitsoldaten, die höher besoldet und besser ausgebildet werden. Ihre Hauptaufgabe ist nicht die Landesverteidigung, sondern der weltweite Auslandseinsatz.

Rechnet man auch die Überzähligen aus den vorangegangenen Jahrgängen dazu, wird die Heranziehungsquote noch geringer. Ausmusterungen, Wehrpflichtausnahmen und der Zivildienst kaschieren somit den höchsten Grad an Wehrungerechtigkeit in der Geschichte der BRD. Seit mehreren Jahren leisten bereits mehr Wehrpflichtige Zivildienst als Militärdienst. Im Prinzip werden also aus jedem Jahrgang lediglich noch ca. 80.000 junge Männer in die Kasernen gezwungen, und dafür müssen jährlich Hunderttausende erfasst, gemustert, verwaltet, statistisch zu Wehrdienstausnahmen manipuliert oder zu Ersatzdiensten gezwungen werden.

Die Bundeswehr und insbesondere die Rekrutierungsform Wehrpflicht wären daher ein kapitaler Fall für den Bundesrechnungshof oder zumindest ein lohnender Klient für eine Beraterfirma.

Die Wehrpflicht als juristisches Problem

Vor dem Hintergrund sinkender Akzeptanz der Wehrpflicht nehmen die Versuche zu, mit Hilfe der Justiz zu einer Abschaffung der Wehrpflicht zu gelangen.

Selbst die bundesdeutschen Gerichte, die jahrzehntelang bollwerkartig jede Kritik an der Wehrpflicht abwehrten, passen sich allmählich dem Zeitgeist an und betrachten die Wehrpflicht nicht mehr als Tabuthema.

Immer wieder gelangen Richtervorlagen zum Bundesverfassungsgericht, suchen Gerichte Auswege, um Totalverweigerer nicht zu bestrafen, und im Dezember letzten Jahres erklärte sogar erstmals in der bundesrepublikanischen Geschichte ein Verwaltungsgericht per Beschluß die Wehrpflicht für rechtswidrig, weil zum wiederholten Male neue Ausnahmen für bestimmte Wehrpflichtige die Wehrungerechtigkeit zugespitzt hatten, und hob deswegen die Einberufung eines Wehrpflichtigen mittels einer einstweiligen Verfügung auf. Wenn per Erlaß so umfassende Ausnahmen gewährt werden, dann ist die Wehrpflicht noch weniger für alle „allgemein“ als bisher und verstößt damit grundsätzlich gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Diese Begründung ist an sich schon erstaunlich genug. Die eigentliche Sensation besteht aber in der Beurteilung von Erlaßregelungen des Bundesverteidigungsministers: Normalerweise beschäftigen sich Verwaltungsgerichte nämlich nur mit Gesetzen – Erlasse, die Gesetze beeinflussen, werden üblicherweise nicht berücksichtigt. Das Verwaltungsgericht wich nun von dieser Praxis ab und schrieb den Wehrpflichtverwaltern eine Verwarnung ins Stammbuch. Sicherlich wird das Verteidigungsministerium wieder neue Zahlen vorlegen, die Wehrgerechtigkeit suggerieren, oder gegebenenfalls Gesetze schaffen, die den Eindruck hinterlassen könnten, es gehe gerecht zu. Und anschließend wird sich irgendeine höhere Gerichtsinstanz finden, die die Rechtsordnung im Sinne der Wehrpflichtbefürworter wieder herstellt. Dennoch, die altgediente juristische Einheitsfront gegen Wehrpflichtgegner ist offensichtlich brüchig geworden. Dies gilt auch trotz der veränderten Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichtes, welches noch vor Kurzem die Zulässigkeit der Wehrpflicht nicht mehr an die Voraussetzungen Landesverteidigung und Wehrgerechtigkeit gekoppelt, sondern höhere Ziele im Rahmen internationaler Bündnisverpflichtungen als Rechtfertigung für die Wehrpflicht zugelassen hat.

Juristische Auseinandersetzungen mit der Wehrpflicht schärfen das Problembewußtsein und können zu Polarisierungen führen, sie sind aber nicht geeignet, die Abschaffung der Wehrpflicht herbeizuführen. Juristische Maßnahmen sind folglich nicht die Lösung, sie sind nur ein Hilfs-, aber kein Heilmittel gegen die Wehrpflicht.

Und wie weiter mit dem Zivildienst?

Natürlich gar nicht, weil der Zivildienst ein aus der Wehrpflicht abgeleiteter Zwangsdienst ist, der die Wehrpflicht stabilisiert, indem er eine Alternative zur direkten Militärdienstleistung bietet. Das schwächt und kanalisiert den Widerstand gegen die Wehrpflicht. Außerdem trägt der Zivildienst zum Kaschieren des Pflegenotstandes bei und verschleiert somit das ganze Ausmaß der sozialen Krise. Er kann betriebswirtschaftlich durchaus profitabel sein, für die Volkswirtschaft hingegen ist er von Schaden. Die Gelehrten streiten sich noch um die Höhe der Kosten des Zivildienstes, die sie auf eine bis zweieinhalb Mrd. Euro schätzen. Solche Tatsachen erschließen sich dem Patienten im Krankenhaus, der sich darüber freut, dass ihm ein Zivildienstleistender das Bett macht, nicht.

Kaum jemand vermutet heute noch, daß der Zivildienst bei seiner Einführung 1961 in der BRD extrem umstritten war. Der Kriegsdienstverweigerer galt als Wehrkraftzersetzer oder als Teil der „fünften Kolonne“. Kriegsdienstverweigerer mussten um ihre Anerkennung kämpfen, viele wurden abgelehnt, manche flüchteten, einige sogar in den Freitod. Die Regierenden konnten aber nicht verhindern, dass die Anzahl der Kriegsdienstverweigerer kontinuierlich anstieg. Deutschland wurde nach der Wiedervereinigung sogar Verweigerungsweltmeister und erreichte die höchsten Verweigerungsraten. Die meisten Wehrpflichtigen begreifen ihre Kriegsdienstverweigerung jedoch nicht mehr als Opposition gegen das Militär, sondern lediglich als verwaltungsrechtlichen Vorgang, um die Berechtigung zur Ableistung des Zivildienstes zu erhalten.

Laut Gesetz müssten Zivildienstleistende arbeitsmarktneutral sein. Doch das war die Masse der Zivildienstleistenden nie. Zivildienstleistende haben stets im finanziell schlecht ausgestatteten Sozialbereich Lücken geschlossen und qualifizierte Arbeitskräfte freigesetzt. Nun, wo der Zivildienst ausgesetzt werden soll, klagen die Wohlfahrtsverbände und pochen auf Unterstützung. Die muß ihnen auch gewährt werden, aber nicht weiter durch den Einsatz billiger, zwangsverpflichteter Arbeitskräfte. Die Arbeit in sozialen Einrichtungen muß höher bewertet werden. Krankenschwestern, SozialarbeiterInnen, AltenpflegerInnen leisten im Verhältnis zu vielen völlig überbewerteten Managern und Selbstbedienern aus Politik und Wirtschaft viel, sind aber in höchstem Maße ungerecht bezahlt.

Die, die wirklich den Sozialstaat gefährden, sind die rücksichtslos gewinnorientierten Arbeitsplatzvernichter und Renditejäger, die selbst in profitabel wirtschaftenden Unternehmen immer neue Personalreduzierungen erzwingen und immer mehr Sozialleistungen kürzen wollen.

Verwunderlich ist, dass sich selbst kritische Zeitgenossen in die Debatte um den Zivildienst mit der Forderung nach allgemeiner Dienstpflicht einmischen. Soziale Dienstleistungen im Rahmen der Wehrpflicht zu erbringen oder sie nach ihrer Aussetzung durch eine allgemeine Dienstverpflichtung zu ersetzen, ist jedoch der falsche Weg. Zu bedenken wäre, daß dann pro Jahr bis zu einer Million Jugendlicher verwaltet werden müßten, um ihre Dienstleistung erzwingen zu können. Der Verwaltungsaufwand wäre jedoch so hoch und ökonomisch nicht vertretbar, dass selbst glühende Wehrpflichtbefürworter davon abraten.

Im übrigen ist die allgemeine Dienstpflicht und damit auch die Wehrpflicht, wenn man sich konsequent an die internationalen Abkommen gegen Zwangsdienste und Zwangsarbeit hielte, schlicht verboten.

Folglich kann und darf Zivildienst nicht als Rechtfertigung für die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht herhalten.

Grundlegende Wehrpflichtprobleme

Das Zeitalter der Massenarmeen ist vorbei. Auch passé ist deshalb die möglichst radikale Aushebung der Wehrpflichtigen.

Betrachtet man die Wehrpflichtgeschichte insgesamt, läßt sich aber feststellen, daß es zu keiner Zeit Wehrgerechtigkeit gegeben hat. Vielmehr gehört es gerade immer zwingend zum Wehrpflichtsystem dazu, daß Privilegierte sich entziehen können, weil ansonsten der Widerstand gegen die Heranziehung zu stark würde.

Die Wehrpflicht wird immer weniger als ernsthafte Bedrohung für den Bundesbürger wahrgenommen. Noch aber ist sie nicht beseitigt, und solange sie existiert, ist sie eine akute Gefahr. Sie ist ethisch ebenso wenig vertretbar wie ökonomisch, militärstrategisch oder militärtaktisch, und demokratisch ist sie sowieso nicht. Den Befürwortern der Wehrpflicht ist es momentan dennoch auf erstaunliche Weise gelungen, den Eindruck zu vermitteln, die Wehrpflicht sei einerseits wegen der Rekrutierung für den Berufs- und Zeitsoldatenbereich von besonderer Wichtigkeit und andererseits für den Bereich des Zivildienstes unverzichtbar, weil ansonsten unser Sozialsystem bedroht sei. Beides ist Unfug. Rekrutieren können die Werber leider auch ohne Wehrpflicht, und das Sozialsystem leidet volkswirtschaftlich mehr unter der Wehrpflicht, als es davon profitiert. Heutzutage bestätigen sogar schon die Ökonomen der Bundeswehr: Die Wehrpflicht ist volkswirtschaftlich ein Minusgeschäft. Die Mehrheit unserer Politiker beurteilt dies jedoch anders, nämlich allen neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie politischer Vernunft zum Trotz. Dies kann und soll sich ändern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß sich die Wehr-pflichtgegnerInnen nicht vorschnell als Sieger fühlen. Dafür ist es noch zu früh.

Seit 190 Jahren werden – mit kurzen vom Ausland erzwungenen Ausnahmen – Männer in Preußen und Deutschland zur Ableistung der Wehrpflicht gezwungen. Generation für Generation hat gehorcht und gedient und oft gekämpft. Millionen durchliefen die Schule der Nation und ließen sich militärisch sozialisieren. Wehrpflichtige schaden sich immer selbst, noch bevor sie andere verletzen oder gar töten können. Keine andere militärische Maßnahme hat mehr Einfluß auf die deutsche Bevölkerung als die Wehrpflicht.

Keine Familiengeschichte blieb von der Wehrpflicht unberührt; sie war und ist der Schlüssel zur militärischen Mobilisierung der Bevölkerung. Wer gesellschaftliche Emanzipation vom Militarismus will, muß die Militaristen bekämpfen, und dazu gehört, die Verbindung vom Militär zur Gesellschaft – nämlich die Wehrpflicht – zu beseitigen.

Es gibt gegenwärtig eine Vielzahl gewichtiger Aufgaben und Herausforderungen. Die Abschaffung der Wehrpflicht sollte dabei nicht an letzter Stelle stehen. Für die kritischen Zeitgenossen dieser Republik bedeutet die jetzige Situation, daß sie sich nicht auf Politiker verlassen sollten, die die Abschaffung der Wehrpflicht fordern.

Sie sollten sie selbst herbeiführen; die Gelegenheit ist günstig. Jeder kann die Wehrpflicht bekämpfen, boykottieren oder sabotieren und so zu ihrem längst überfälligen Ende auf dem Sondermüll beitragen.

Der Autor

Dr. Christian Herz (Peace-Company) ist Mitbegründer der "Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär" und Verfasser des Buches "Kein Frieden mit der Wehrpflicht", Agenda-Verlag, Münster 2004, 527 Seiten, 29,80 Euro, ISBN 3-89688-165-5, www.agenda.de.