Der Anarchismus vereinigt Menschen, die sich das Denken nicht nehmen lassen und auch nicht unbedingt der Meinung sind, dass eine politische Idee von der Zukunft nur dann legitim ist, wenn sie sich an den Problemen der Gegenwart orientiert. So ist er nicht nur eine anregende Sammelstätte kritischer Auseinandersetzungen mit dem gesellschaftlich Gegebenen und politisch Vorgekauten, sondern zugleich ein sich stets weiter entwickelnder Pool alternativer Ideen von einer zukünftigen Idealgesellschaft, die dem Grundsatz "an-archia" ( "ohne Herrschaft") entspricht.
Auf der Suche nach der idealen ‚Gesellschaft‘ (1) sind im Anarchismus etliche Fragen intensiv bearbeitet worden: Wie sähe eine anarchistische Wirtschaft aus (Proudhon, Bakunin, Kropotkin, Rocker, Castoriadis, um nur ein paar Klassiker zu nennen)?
Was wäre die Struktur sozialer Ordnung in einer herrschaftslosen Gesellschaft (freiwillige Assoziation, Föderation, selbstverwaltete Einrichtungen)? Und wie ließe sich das politische Gefüge vorstellen (räteähnliche Organisation oder horizontale Vernetzung)?
Eine mit den genannten Aspekten übergreifend verkoppelte Frage ist die nach der Art von Entscheidungen in einer anarchistischen (herrschaftslosen) Gesellschaft. Was sind Entscheidungen, die dem Anspruch auf Herrschaftslosigkeit entgegenkommen?
Mehrheitsprinzip und Anarchie?
„Herrschaft“ im Sinne Max Webers bedeutet bekanntlich, für einen Befehl bestimmten Inhalts Gehorsam zu finden (2). Im weitesten Sinne aber können sich Herrschaft und Hierarchien bereits darin zeigen, dass es in einer Sozialordnung „Teilsysteme“ (Christian Fuchs) gibt, die über größere Chancen verfügen, Interessen durchzusetzen, und über mehr Einfluss auf die Herstellung kollektiv-bindender Entscheidungen verfügen. Sie können nach Christian Fuchs „Vorteile nutzen, die sich für sie aus ihrer höheren Position in sozialen Hierarchien ergeben“ (3).
Die Existenz privilegierter Teilsysteme, die über mehr Entscheidungsmacht verfügen als andere, ist mit dem anarchistischen Ansatz unvereinbar.
Dann wäre allerdings anzumerken, dass der Vorwurf ebenso auf das Mehrheitsprinzip bzw. auf Mehrheitsvoten zutrifft, also dass das Mehrheitsprinzip (trotz unbestrittener Vorzüge, z.B. die hohe Geschwindigkeit bei der Herstellung von Entscheidungen) anarchistischen Idealvorstellungen nicht genügt. Denn mit dem Mehrheitsprinzip verbunden ist die majoritätsdemokratische Vorstellung, dass sich Minderheiten dem Mehrheitsvotum fügen sollen, was nach unserer obigen Definition den Tatbestand der Herrschaft erfüllt.
Ein denkbarer Notausstieg aus dem Spannungsfeld von Herrschaftslosigkeit und Mehrheitsprinzip wäre es, wenn Minderheiten keineswegs auf den Willen und die Entscheidung einer Mehrheit verpflichtet wären und auch nicht unter Mehrheitsentscheidungen zu leiden hätten. Mit anderen Worten: Eine Mehrheit entscheidet eigentlich nur für sich und nicht für eine Gesamtheit. Aber in dem Falle hätten wir es nicht mehr mit dem klassischen Mehrheitsprinzip zu tun, sondern mit einem Grundsatz des Konsensprinzips. Und damit ist jenes Entscheidungsprinzip genannt, das dem Anspruch auf Herrschaftslosigkeit am ehesten entgegen zu kommen scheint.
Anarchistisches Konsensprinzip
Im Unterschied zu dem, was z.B. von Regierungen unter „Konsens“ verstanden wird (Konsens als Einigung unter Führungsspitzen), ist das anarchistische Konsensprinzip „inklusiv“ (einschließend). Das heißt, es geht um Prozesse der Entscheidungsfindung, bei denen Betroffene (und nicht Eliten) das Mitwirkungsrecht bei Entscheidungen innehaben. Konsens bedeutet „Zustimmung“ bzw. „Einwilligung“ und ist hier ganz praktisch im Sinne einer Beteiligung sämtlicher Betroffenen an den sie angehenden Entscheidungen gemeint.
Einem anarchistischen Konsensprinzip zufolge hätten – erstens – sämtliche Betroffenen einer Entscheidungsperspektive das Recht, zu Entscheidungen hinzugezogen zu werden. Damit sie nicht übergangen werden können, hätten – zweitens – die von einer Entscheidungsperspektive negativ Betroffenen (also NachteilsempfängerInnen) ein Widerspruchs- bzw. Vetorecht, um zu ihren Lasten gehende Entscheidungen zu verhindern und nicht übergangen zu werden. Dem Vetorecht fällt die Funktion zu, Herrschaft zu verhindern.
Dagegen gibt es in der Entscheidungspraxis von Repräsentativdemokratien, also der mehrheitlich (bzw. von der größten Zahl) gewählten Regime kein Vetorecht betroffener Minderheiten, wie sich an den Beispielen der Migrationspolitik, dem Hartz-Konzept, der Atommülllagerung sowie an so vielen anderen Vorgängen darlegen ließe. Hier werden Menschen täglich übergangen, basisferne Entscheidungsprozesse sind die Regel. Doch nicht nur die Repräsentation, sondern auch das (zu Unrecht aus dem kritischen Blickfeld geratene) Mehrheitsprinzip fördert dann soziale Ausschlüsse (nach Christian Fuchs „Exklusionen“), wenn es Oppositionen auf die Entscheidungsergebnisse einer Mehrheit verpflichtet und somit an den Rand stellt.
Herrschaftslose Entscheidungsfindung hätte solchen Prozessen entgegenzuwirken. Und zwar, indem sie oppositionelle oder Minderheitspositionen in eine Entscheidungsfindung von vorneherein integriert, so dass am Ende eine Entscheidung steht, mit der alle Betroffenen (also jene, die die Folgen der Entscheidung zu tragen haben) leben können, weil sich der Willen aller Seiten in einer Entscheidung widerspiegelt. Entgegen einem Vorurteil geht es dem anarchistischen Konsensprinzip nicht darum, Mehrheitsherrschaft durch Minderheitenherrschaft zu ersetzen, sondern um ein kreatives Zusammenfließen von Ideen, um zu einer Entscheidung zu gelangen, die für alle Betroffenen inklusiv ist.
Traditionell-hierarchische Nullsummenspiele könnten überwunden werden, die als solche besagen, dass ein Vorteil der einen Seite auf Kosten einer anderen gehen darf (4). Ziel ist die Herstellung solcher Entscheidungen, die Vorteile für alle Betroffenen beinhalten.
Soweit das Ideal, das in der Praxis oft jedoch (selbst mit Blick auf die Möglichkeit verschiedener Konsensabstufungen (5)) schwer durchführbar ist, insbesondere dann, wenn nur wenig Zeit für Entscheidungsprozesse zur Verfügung steht.
Genau daraus aber ließe sich ein Argument für die Abschaffung des Kapitalismus ableiten, der unsinnig viel Lebenszeit kostet, weil die Lohnabhängigen den Unterhalt von KapitalistInnen und sonstigen Eliten miterarbeiten müssen. Eine anarchistische Gesellschaft auf Basis von Konsens wäre auf der Ebene der Zeitlichkeit tatsächlich eine andere als die heutige; nämlich eine der direkten Kommunikation „face-to-face“, was vor allem auch Langsamkeit, Bedächtigkeit und Muße bedeutet und eine im libertären Sinne sozialisierte (z.B. anarchokommunistische) Wirtschaft verlangt, die dieses ermöglicht. Dies vorausgesetzt, wirkt dann vielleicht das folgende Bild nicht allzu banal: So wie Fußballfans heute bei Spielen ihres Vereins zusammenkommen, würden Menschen in einer anarchistischen Gesellschaft sich auf Wiesen, in Hallen und anderen öffentlichen Orten zu (diesmal wörtlich genommenen) Entscheidungsspielen versammeln, die dann Tage andauern können. Womöglich würden die Teilnehmenden hinterher mit einiger Befriedigung sagen: Ich war dabei, es war schwierig und hat lang gedauert, aber wir haben es geschafft.
Begründungszusammenhang
Warum aber sollten die Individuen dem Konsensprinzip zustimmen bzw. auf die Aussicht mehrheitlicher Herrschaftsausübung verzichten? Eine Begründung hat sich – ganz postmodern – den Wünschen eines nutzorientierten Individuums zu stellen. Auch dieses Individuum könnte einen guten Grund dafür finden, sich mit dem Konsensprinzip zu arrangieren.
Einerseits wegen der positiven Folge, nicht übergangen zu werden und eigene Präferenzen (Willensziele) in kollektiven Beschlüssen abbilden zu können, andererseits aus der Einsicht heraus, dass selbst das Ausüben von Herrschaft immer wieder Gegenbestrebungen weckt und mit einer Ungewissheit über zukünftige Gegnerschaften und möglicherweise verdeckte Allianzen von WidersacherInnen einhergeht. Um Ziele gegen andere durchzusetzen, ist daher der soziale Aufwand des nachträglichen Sicherns nach allen Seiten erforderlich, ein Aufwand, den man sich durch Herrschaft doch eigentlich sparen wollte und sich somit eine Unsinnigkeit einhandelt.
Weiterhin bietet das Konsensprinzip langfristige Vorteile, die auf den Effekten sozialer Gegenseitigkeit beruhen (Ideenreichtum, gegenseitige Hilfe u.a.). Ein großer Vorteil des Konsensprinzips liegt in dem Effekt sozialer Stabilität und wechselseitiger Erwartungssicherheit, die darauf gründet, dass niemand übergangen wird und daher auch keine Seite zu rigiden (z.B. gewaltsamen) Mitteln greifen muss, um sich zu schützen. Das anarchistische Konsensprinzip ist demnach als Modell sozialer Sicherheit zu begreifen und eine Alternative zu Sicherheitslogiken, auf welche sich die Befürwortung von Staaten bzw. Regierungen bezieht (6).
Anarchistische Gesellschaft und Konsens
Das anarchistische Konsensprinzip verkörpert die Aussicht auf ein Entscheidungsmodell, das in klassische Revolutionsziele des Anarchismus integriert werden kann als ein ideales Entscheidungsmodell einer künftigen Gesellschaft der Freien (Heterogenen).
Der Anarchismus strebt nach einer Gesellschaft der Ungebundenen, der Mündigen, der Autonomen, die sich keiner übergeordneten Instanz fügen, sondern aus eigenem Willen kooperieren. In der anarchistischen Gesellschaft gäbe es keine Politikinstitutionen im heutigen Sinne, sie wäre dezentral strukturiert, ständig im Flusse und als Gesellschaft der ‚Freien‘ ohne konstituierten Einheitscharakter (7).
In einer solchen Gesellschaft, in der als alleiniges soziales Bindemittel der autonome Wille der Einzelnen fungiert, erscheint das Konsensprinzip als einziger Garant, stabile kollektive Zusammenhänge und Entscheidungen herzustellen.
Wenn sämtliche Willensziele in eine kollektive Entscheidung einfließen, so schafft dies günstige Voraussetzungen für Verbindlichkeit, die beinhaltet, dass sich alle Seiten an einen Beschluss halten. Wenn negativ Betroffene bei kollektiven Beschlüssen nicht übergangen werden können, so verhindert dies soziale Erosionen und kollektive Rutschpartien.
Anarchistischer Konsens erscheint aus dieser Sicht als das Entscheidungsprinzip heterogener Subjekte, also gerade auch für Entscheidungssituationen geschaffen, in denen keine oder nur wenige Gemeinsamkeiten zwischen Individuen bestehen. Verneint man eine überindividuelle Einheitlichkeit der in einer Gesellschaft lebenden Menschen – wie es AnarchistInnen üblicherweise tun – und betont die Vielfalt der Individuen und Interessen, dann kann dies konsequent mit der Forderung nach Einführung des anarchistischen Konsensprinzips verbunden werden (8).
Praktikabilität des Konsensprinzips
Im Buch „Anarchismus und Konsens“ bin ich auf Fragen der Realisierbarkeit sowie auf Kritik am anarchistischen Konsensprinzip ausführlich eingegangen (9). Besonders schwierig scheinen demnach Konsensprozesse, wenn sehr viele Menschen mitentscheiden.
Die „Werkstatt für gewaltfreie Aktion Baden“ bemüht sich erfolgreich, die Perspektive einer Konsensfindung für große Gruppen bis hin zum Konsens mit mehr als tausend Personen zu entwickeln (Modell des SprecherInnenrats (10)).
Jedoch ist ein „anarchistischer Konsens“ zwischen Millionen Menschen weder vorstellbar noch praktizierbar. Nun scheint aber gerade das Prinzip des Einschlusses aller Betroffenen bei Entscheidungen nahe zu legen, dass künftig sehr viele Menschen bei Entscheidungen herbeizitiert werden müssten. Wie also wäre das anarchistische Konsensprinzip zu handhaben, ohne die menschlichen Möglichkeiten zu überfordern?
Zunächst ist zu klären, was „Betroffenheit“ eigentlich meint, um nicht dazu beizutragen, dass Konsensentscheidungen durch eine allzu hohe Zahl von Personen verunmöglicht würden. Z.B. wären bei der Berücksichtigung von Betroffenheiten imaginäre, quasireligiöse und esoterische Befindlichkeiten auszuschließen. Es ist keine qualifizierte Betroffenheit, wenn jemand gegen ein Straßenbauprojekt einwendet, es wäre eine Verletzung der göttlichen Ordnung.
Betroffenheit ist stattdessen auf Grundlage von aufgeklärtem Menschenverstand zu bestimmen, d.h. negative Betroffenheiten sollten empirisch nachvollziehbar und konkrete Einbußen für das Wohlergehen benennbar sein. Beispielsweise sollte veranschaulicht werden können, dass durch eine bestimmte Entscheidung materielle, gesundheitliche, organisatorische oder strukturelle Lebensgrundlagen verletzt werden.
Weiterhin sollten keine Personen an Konsensbeschlüssen teilnehmen, die die Folgen einer Entscheidung nicht zu tragen hätten und somit zu Unrecht Einfluss auf das Leben anderer nehmen würden. Aber von großer Bedeutung bei der Realisierung des anarchistischen Konsensprinzips scheint mir die inhaltliche Entscheidungsreduktion.
Entscheidungsreduktion statt Herrschaft
Da z.B. Folgen regionaler Entscheidungen an weit entfernten Orten spürbar sein können, ohne dass negativ Betroffene – aufgrund des Entfernungshindernisses – eine Möglichkeit hätten, in die Entscheidungsprozesse überhaupt (und rechtzeitig) persönlich einbezogen zu werden, und um Konsensprozesse von dem Problem der großen Zahl zu entlasten, scheint es sinnvoll, „Betroffenheitspartizipation“ anders umzusetzen, als es bislang anklang. Und zwar im Sinne einer Umschichtung möglicher Entscheidungsinhalte mit dem Ziel, dass möglichst wenig negative Betroffenheiten entstehen und sich z.B. regionale Entscheidungen auf regionale Folgen reduzieren. Entscheidungen sollten also stets so beschaffen werden, dass sie keine Inhalte aufzeigen, die negative Betroffenheiten einer größeren Zahl von Menschen auslösen können. Eine solche inhaltliche Beschränkung bei Konsensentscheidungen scheint zwingend, wenn man den Anspruch auf Partizipation Betroffener weder hintergehen bzw. aufgeben noch die Entscheidungsorganisation zahlenmäßig überfordern will. Es ist die Verringerung der sozialen Tragweite von Entscheidungen, die das Konsensprinzip realisierbarer macht. Am Ende stünde eine Regionalisierung negativer Entscheidungsfolgen, während nur solche kollektiven Entscheidungen über die regionalen Spektren hinausgeraten, die Vorteile bedeuten und daher überregionale bzw. allgemeine Zustimmung erfahren.
Solche (inklusiven) Entscheidungsperspektiven würden sich wohl herausfinden lassen, würde die kreative Phantasie nicht stets beim Repräsentations- oder beim Mehrheitsprinzip Halt machen und nicht mehr in Gang kommen.
Gleichwohl bringt die Begrenzung der Entscheidungsinhalte dem anarchistischen Konsensprinzip den Vorwurf des technologischen Konservatismus ein, ganz zu schweigen vom Vorwurf eines derzeit unvorstellbaren gesellschaftlichen Umbruches, der notwendig ist, um die heutigen hierarchischen Ebenen politischer Entscheidungsfindung aufzulösen, ganz zu schweigen auch von extremen Umwälzungen im Bereich der Ökonomie und der Abschaffung der Eliten, die bislang nicht müde werden, die täglich wahrzunehmenden Einsprüche von Betroffenen zu ignorieren.
Doch selbst wenn das anarchistische Konsensprinzip in Theorie und Praxis zugegebenermaßen noch in den Kinderschuhen steckt, so ist dies eher ein Grund, den Ansatz weiter zu entwickeln und die Vorstellung von einer herrschaftslosen Welt damit ein Stück weit fassbarer zu machen.
(1) "Gesellschaft" meint im anarchistischen Sinne ein vielfältig vernetztes Zusammenleben und föderatives Zusammenwirken von Menschen, wäre jedoch im Unterschied zur heutigen Gesellschaftsvorstellung nicht durch dauerhaft fixierte Strukturen gekennzeichnet.
(2) Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Kap. I, Soziologische Grundbegriffe, § 16, Tübingen 1972, S. 28
(3) Christian Fuchs, Soziale Selbstorganisation im informationsgesellschaftlichen Kapitalismus. Gesellschaftliche Verhältnisse heute und Möglichkeiten zukünftiger Transformationen, Wien 2001, S. 74
(4) Solche nicht inklusiven Entscheidungen wären in einer anarchistischen Gesellschaft illegitim und rechtfertigen sozialen Widerstand.
(5) vgl. dazu das Kapitel "Das Mittragen von Entscheidungen und das Vetorecht" in: Ralf Burnicki, Anarchismus und Konsens, Edition AV, Frankfurt/M. 2002/2003 und Werkstatt für gewaltfreie Aktion Baden (Hg.), Konsens. Handbuch zur gewaltfreien Entscheidungsfindung, Karlsruhe 2004, S. 45 ff.
(6) Zum Wechselbezug zwischen der Produktion sozialer Unsicherheit durch den Kapitalismus und dem Ruf nach dem Staat als sozialem 'Sicherheitsgaranten' siehe O. Mazzoleni, Vom Einfluss des Staates, Teil 1 (übers. v. A. Eisenstein u. M. Halfbrodt), in Direkte Aktion Nr. 166, Nov./Dez. 2004, S. 12 f.
(7) So ist soziale Egalität bzw. Gleichberechtigung im Anarchismus keinesfalls mit Einheitlichkeit der Individuen gleichzusetzen.
(8) vgl. dazu auch: R. Burnicki, Konsens als Entscheidungsbeispiel für eine herrschaftslose 'postmodernitäre' Gesellschaft, in: Jürgen Mümken (Hg.), Anarchismus in der Postmoderne. Beiträge zur anarchistischen Theorie und Praxis, Frankfurt/M. 2005
(9) Ralf Burnicki, Anarchismus und Konsens, a.a.O., S. 167-264
(10) Werkstatt für gewaltfreie Aktion Baden (Hg.), Konsens. Anleitung zur herrschaftsfreien Entscheidungsfindung, Arbeits- und Aktionshefte 3, Freiburg 1994, S. 19-25 sowie Werkstatt für gewaltfreie Aktion Baden (Hg.), Konsens. Handbuch zur gewaltfreien Entscheidungsfindung, Karlsruhe 2004, S. 62-72.