Die Acción Colectiva de Objetores y Objetoras de Conciencia (ACOOC) meldete, dass der Kriegsdienstverweigerer José Luis Peña vor Kurzem verhaftet wurde.
José Luis Peña Rueda war bereits am 17. Dezember 2009 bei einer Razzia in Bogotá inhaftiert und rekrutiert worden. Damals wurde er zur Infanterieeinheit Nr. 50 in Tolemaida gebracht. Sein Antrag, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden, wurde ignoriert. Am 11. Januar 2010, nach Beendigung der Einweisung, erhielt er die Erlaubnis, für einige Zeit die Einheit zu verlassen. Er kehrte nicht wieder zur Einheit zurück.
Mit Unterstützung von ACOOC erklärte Jose Luis Peña seine Kriegsdienstverweigerung und eröffnete ein Verfahren, um eine Anerkennung zu erreichen.
Am 11. November 2010 wurde José Luis Peña erneut inhaftiert, diesmal von den Sicherheitskräften des Verwaltungsbezirkes. Am 15. November wurde er nach Leticia (Amazonas) gebracht aufgrund einer Anweisung des Richters Nr. 10 des Militärgerichts der Infanterieeinheit Nr. 50.
Obwohl José Luis Peña formal aus dem Militär entlassen wurde und niemals eine offizielle Anklage erhalten hat, wird er weiter wegen Desertion in Haft gehalten. Am 17. November wurde er verhört und wieder zurück in die Haft in Leticia gebracht.
Die Rekrutierung von José Luis Peña ist ungesetzlich sowohl nach kolumbianischen wie auch nach internationalem Recht:
- Rekrutierung durch Razzia
Die Rekrutierung ist im kolumbianischen Gesetz Nr. 48 von 1993 geregelt. Es fordert, dass „der Militärstatus abgeklärt werden muss, wenn jemand 18 Jahre alt wird“ (Art. 14). Wer diesem nicht nachkommt, kann jedoch nach Art. 41 und 42 nur mit einer Geldstrafe belangt werden. Das Gesetz kennt keine Regelung, wonach in diesem Fall das normale Rekrutierungsverfahren nach Art 14-21 außer kraft gesetzt wird.
Ergänzend dazu erklärte die Arbeitsgruppe zu Willkürlicher Verhaftung der Vereinten Nationen in ihrer Stellungnahme 8/2008 (Colombia), dass die Praxis, durch Razzien zu rekrutieren und die Rekrutierung von Kriegsdienstverweigerern eine Form der „willkürlichen Inhaftierung“ darstellt.
- Kriegsdienstverweigerung
Am 14. Oktober 2009 entschied das Verfassungsgericht, dass es nach der kolumbianischen Verfassung ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt. Das Gericht betont, auch wenn es kein Ausführungsgesetz gäbe, könne es beantragt und der Schutz über eine sogenannte tutela hergestellt werden.
Die War Resisters‘ International und die DFG-VK rufen zu Protestschreiben auf an Teniente Ana Rocio Gomez Romero.
Eine Protest-eMail in Spanisch kann geschickt werden über www.wri-irg.org/node/11762.
Die War Resisters‘ International und die DFG-VK fordern zugleich die unverzügliche Freilassung von José Luis Peña Rueda.