Wir rufen " Röszkei per - kirakatper!" - ungarisch für "Röszke-Prozess - Schauprozess!" in Sprechchören vor dem Gebäude des höchsten Gerichts in Budapest. Etwa 100 Personen sind gekommen, um zu protestieren. Es ist Anfang Juli und vor wenigen Tagen wurde das Urteil gegen zehn Angeklagte im Röszke-Prozess verkündet. Alle wurden schuldig gesprochen. Des gewaltvollen Grenzübertritts und der Beteiligung an einem Massenaufstand.
Proteste am Grenzübergang Röszke
Es war knapp zehn Monate her, dass der Grenzzaun zwischen Ungarn und Serbien gewaltvoll und dramatisch inszeniert mit einem Rammbock an dem letzten offenen Stück – den Zuggleisen – geschlossen wurde.
In den Wochen davor, auch bekannt als „langer Sommer der Migration“, konnten Menschen mehr oder weniger frei die Grenzen der Balkanländer und Zentraleuropas überqueren. Ab dem 16. September 2015 und mit dem Inkrafttreten der verschärften Gesetze in Ungarn wurde es von einem Tag zum anderen illegal – nach Strafrecht – die Grenze zu überqueren.
Das heißt, während am Tag vor der Zaunschließung die ungarische Regierung Geflüchtete noch selbst mit Bussen zur österreichischen Grenze transportiert hatte, wurden Menschen dann unter massivem Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern am Übertreten der Grenze gehindert. Es gab weder Informationen noch Rechtshilfe vor Ort, die über die rechtlichen Änderungen und deren Konsequenzen hätten aufklären können. Die Bilder von der Polizeigewalt und den Protesten dagegen, die vor Gericht als „Massenunruhen“ bezeichnet wurden, wurden damals weit verbreitet.
Die elf, die nun vor Gericht stehen, wurden damals völlig willkürlich verhaftet. Sie waren unter den Personen, die sich anreihten, um auf den Grenzübertritt zu warten, nachdem es schien, als sei dieser möglich.
Unter ihnen sind sehr alte, verletzliche und kranke Menschen. Als die Terrorabwehreinheit (sic!) der ungarischen Polizei begann, die Menschen mit Teleskopstangen anzugreifen und zu verhaften, konnten sie nicht schnell genug fliehen. Selbst in der Logik der Regierung und bei kompletter Verachtung der Legitimität des Protests für Bewegungsfreiheit und gegen Polizeigewalt ist klar, dass die beschuldigten Menschen völlig wahllos herausgegriffen wurden.
Die Absurditäten des Prozesses
Als der Anwalt von drei Angeklagten, Tamás Fazekas vom Hungarian Helsinki Committee, uns einen tieferen Einblick in die Situation gab (1), machte er keinen Hehl daraus, dass der Prozess bereits aus rein juristischer Sicht sehr schlechte Arbeit ist. Die Liste von Absurditäten zeigt, dass der Ausgang des Prozesses bereits vor Beginn feststand.
Die Verhandlung wurde in einem viel zu kleinen Saal an dem Gericht von Szeged geführt, unter – später mit Platzgründen legitimierter – Einschränkung von medialer Berichterstattung und mit beschränktem Zutritt für Unterstützer*innen.
Es gab keine individuellen Anklagen, sondern nur eine kurze Sammelanklage, was nach ungarischem Recht prinzipiell nicht möglich sein sollte. Asylansuchen und Fluchtgründe der Personen wurden von der Anklage nicht zur Kenntnis genommen, was insofern im Widerspruch mit der Genfer Flüchtlingskonvention steht, da diese besagt, dass es keine „illegalen“ Grenzübertritte gebe, sofern eine Person um internationalen Schutz ansucht.
Die Justiz bleibt in diesem Punkt konsequent auf der Linie der ungarischen Regierung, welche mit den Gesetzesänderungen und der Kriminalisierung des Überwindens/Beschädigens des Grenzzauns bereits die Basis für die Missachtung dieses Grundpfeilers des internationalen Schutzes gelegt hat.
Die Anhörung und Kenntnisnahme von Beweismaterialien der Verteidigung waren massiv eingeschränkt. Entlastendes Videomaterial wurde nicht zur Kenntnis genommen, ebenso wenig sind die Attacken und die Gewalt von Seiten der Polizei in die Bemessung des Urteils mit eingeflossen. Es gab Fälschungen in den Übersetzungen, bei einem der Angeklagten wurde seine Aussage, er sei mit seinem Onkel zur Grenze gekommen, zu „Ich bin zur Grenze gekommen, um diese mit Gewalt zu durchbrechen“ ‚ausgebessert‘.
Die Untersuchungshaft, ironischer weise als „Hausarrest“ gedacht, wurde „mangels Unterkunft“ für die Angeklagten in Haft in Gefangenenlagern umgewandelt – eine Praxis, die die ungarische Regierung für Asylwerber*innen auch generell während der Wartezeit im Asylverfahren systematisch umsetzt.
Die Haft war nicht nur quälende zehn Monate lang, sondern auch ohne Zugang von Medien und unter extrem schlechten Bedingungen, die den psychischen und physischen Gesundheitszustand der Angeklagten verschlechterten und einen Angeklagten gar zum Suizidversuch trieben. Der Rollstuhl für eine Person mit Gehbehinderung musste mangels Versorgung im Gefängnis von Freiwilligen organisiert werden. Medikamente für chronische Erkrankungen wurden so sporadisch bereitgestellt, dass eine der Angeklagten beinahe erblindete.
Der Prozess ist auf allen Ebenen, auf einer politischen, genauso wie auf einer prozessualen und menschlichen, unhaltbar und absurd. Und in (und mit) dieser Absurdität soll ein grausames Exempel statuiert werden, das – auf Kosten von Individuen – Grenzen festigt.
Der Fall des Ahmed H.
Ahmed H. ist als einziger unter den elf Beschuldigten nach dem ungarischen Terrorismusparagrafen angeklagt. Seine Verhandlungen werden getrennt von denen der anderen gehalten, sein Urteil ist noch nicht verkündet, sondern der Prozess wird erst im September fortgeführt. Begründet wird der Terrorismusvorwurf gegen ihn damit, dass Ahmed H. im Protest in Röszke mit einem Megafon mit der Menge und der Polizei gesprochen, mit Fingern gestikuliert und drei „Geschosse“ geworfen habe. Ihn erwarten bei Verurteilung bis zu zwanzig Jahre Gefängnis.
Eine Aktivistin und Augenzeugin des Prozesses von Ahmed H. beschreibt den Verhandlungstag als „hoffnungslos“ und die Richterin als „außergewöhnlich aggressiv“. (2)
Der Ausgang des Prozesses scheint beschlossen und der Mangel an Beweisen scheint daran nichts mehr ändern zu können. Der Terrorismusparagraf, welcher besonders im Kontext von Flucht, aber auch im Bereich von linken Proteststrukturen international gezielt angewendet wird und durch das Schüren von Ängsten rechte Hetze und Praxis legitimiert, fordert nun also auch in Ungarn seine Opfer.
Politische Schauprozesse und die Kriminalisierung von Flucht/hilfe
Der Röszke-Prozess reiht sich ein in die Riege von politischen Schauprozessen, die in den letzten Jahren im Bereich Flucht- und Fluchthilfe auch in anderen Ländern geführt wurden. Nur ein trauriges Beispiel: der „Schlepperei“-Prozess 2014 in Österreich, in dem sieben Personen für solidarische Unterstützung von Geflüchteten als „organisierte Schlepper“ zu Haftstrafen zwischen sieben und 28 Monaten verurteilt wurden.
Wie es die Unterstützer*innen-gruppe der Angeklagten im „Schlepperei“-Prozess formuliert, es handelt sich bei solchen Urteilen um nichts anderes als um einen „gewalttätigen Akt, wie er vom bürgerlichen Rechtsstaat notwendiger weise tagtäglich ausgeht!“ (3)
Es ist ein Gewaltakt, der „notwendigerweise“ durchgeführt wird, um Abgrenzungen zwischen nationalem ‚Innen‘ und ‚Außen‘ zu schaffen und somit den Kleister zu produzieren, der die Nation zusammenhält und kapitalistische Widersprüche überdeckt.
Freiheit, Solidarität und Proteste
Sieben der zehn Menschen, die verurteilt wurden, wurden einige Tage nach dem Schuldspruch in offene Unterbringungsstellen gebracht. Sie hatten ihre Strafe durch die lange Untersuchungshaft (aka „Hausarrest“) bereits abgesessen. Mittlerweile sind alle, bis auf die Person, die zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, und Ahmed H., der in Haft auf den Ausgang seines Prozesses wartet, aus dem Gefängnis entlassen und haben teilweise Ungarn bereits verlassen.
Im Röszke-Prozess, so wie damals auch im „Schlepperei“-Prozess, war der unbedingte Teil der Haftstrafe somit so angesetzt, dass für die meisten Angeklagten die Haft beendet, die Untersuchungshaft jedoch legitimiert waren.
Die Konsequenzen für die Angeklagten sind jedoch darüber hinausgehend massiv.
Es geht nicht nur um die physische Freiheit, nicht in Haft zu sein. Selbst wenn der Großteil der Beschuldigten nicht mehr in Gefangenschaft ist; was bleibt, ist die Verurteilung, die sich auf das Asylverfahren und legale Bleibemöglichkeiten in der EU auswirkt; was bleibt, sind die Kriminalisierung von Individuen, die monatelange Behandlung als Kriminelle, die Erfahrungen in der Haft und die extremen psychischen Belastungen, aber auch, und besonders, die strukturelle Kriminalisierung von Flucht.
Wie sinngemäß übersetzt Tamás Gáspar Miklos, ein ungarischer Philosoph, in seiner Rede auf der Demonstration gesagt hat, das Schlimmste an dem Prozess ist, dass nicht einmal mehr so getan werden muss, als würde es Beweise geben. Es ist offensichtlich, dass es keine Beweise für die Schuld der Angeklagten gibt und es müssen auch keine gefunden werden. Ein rassistischer Schauprozess, mit dem die Nachricht „Wir können das machen, also können wir alles machen!“ gesendet wird.
Die Fortsetzung des Prozesses von Ahmed H. ist für den 23. September anberaumt. Wir werden Aktionen planen und uns vernetzen. (4)
Wir wollen im September mehr Leute vor dem Gericht sein, wir wollen verhindern, dass Ahmed H. nach einem furchtbaren Jahr in Gefangenschaft noch weitere 19 Jahre in Haft verbringen muss. Wir wollen laut gegen die Kriminalisierung von Flucht aufstehen. Am 22. September demonstrieren wir in Budapest, vor dem Venyige-Gefängnis, in dem Ahmed H. gefangen gehalten wird und am 23. September, am Tag seines Prozesses, in Szeged, vor dem Gericht.
Solidarisiert euch, verbreitet Nachrichten über den Schauprozess und organisiert Proteste! Keine*r soll vergessen werden – auch und besonders nicht in den Gefängnissen an den Mauern der Festung Europa.
(1) Der Vortrag in ganzer Länge ist hier verfügbar: www.migszol.com/blog/show-trial-in-hungary-solidarity-with-the-accused-in-roszke
(2) Der Bericht ist in voller Länge hier zu finden: www.migszol.com/blog/the-hearing-of-ahmed-h
(3) Mehr Infos zum sogenannten Schleppereiprozess 2014 in Österreich hier: https://roszke11.wordpress.com https://solidarityagainstrepression.noblogs.org/. Ein Statement der Unterstützer*innengruppe zum Urteilsspruch hier: https://linksunten.indymedia.org/de/node/129012
(4) Aktuelle Updates und Aufrufe gibt es von Gruppen und Solidaritätsseiten wie https://www.facebook.com/11personfreedom, https://noborderserbia.wordpress.com/2016/05/17/solidarity-campaign-freedom-for-the-accused-in-the-rozskehorgos-trial/ und www.migszol.com/