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Solidarität mit Alfred Denzinger

Repression gegen den Redakteur der "Beobachter News"

| Anne Hilger

Stuttgart. Polizisten sind bei Einsätzen angeblich zunehmender Gewalt ausgesetzt. Aber viele von ihnen haben auch ein Problem mit kritischen Journalisten. Diese Erfahrung machte Alfred Denzinger, Chefredakteur des in der Umgebung von Stuttgart erscheinenden Online-Magazins "Beobachter News", jetzt erneut.

Er muss eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen, weil er einen Beamten mit den Worten „Du Drecksack“ beleidigt haben soll. Obwohl er den Vorfall bei einer Demonstration anders in Erinnerung hat, sieht Denzinger keine Chance, Einspruch einzulegen. Denn es liegen nahezu gleich lautende Aussagen dreier Polizisten und eines Vertreters der Versammlungsbehörde vor. Was für ihn schwerer wiegt als der Vorwurf der Beleidigung: Durch die Ermittlungsakte kam heraus, dass ihn die Polizei intern seit Jahren als „Straftäter linksmotiviert“ führt. Dabei „gab es nie eine Straftat. Ich war auch bis dahin nie angeklagt, geschweige denn verurteilt“, empört sich Denzinger. Gegen eine solche Einordnung kann man sich juristisch nicht wehren. Dabei hat der Eintrag schwere Folgen für seine Arbeit als Pressefotograf.

Die NPD marschierte am 9. August 2015 zusammen mit den Jungen Nationaldemokraten (JN) und der Partei „Die Rechte“ im schwäbischen Weilheim/Teck auf. Alfred Denzinger dokumentierte zusammen mit einem weiteren Journalisten der „Beobachter News“ die Kundgebung und den Protest gegen sie. Bei ihrer Arbeit fühlten sich die beiden Fotografen immer wieder massiv von der Polizei behindert.

Vermutlich wollten Polizei und Genehmigungsbehörde die Kundgebung der Rechten geheim halten. Die beiden Journalisten, jeweils mit mehreren Kameras ausgestattet, waren als einzige Pressevertreter vor Ort. Die Polizei setzte alles daran, ihnen die Arbeit zu erschweren. Es begann damit, dass Denzinger bei einem Anruf bei der Polizei wenige Stunden vor der NPD-Versammlung keine Auskunft erhielt, wo die Kundgebung stattfinden sollte. Es sei zwar eine in Weilheim angemeldet, man wisse aber nicht wo.

Am frühen Nachmittag der nahezu identische Vorgang, als die beiden Journalisten vor Ort die Besatzung eines Streifenwagens nach dem Kundgebungsort fragten.

Nach dem Pressegesetz und entsprechender Rechtsprechung sind die Behörden verpflichtet, den VertreterInnen der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Die Beamten scheint das Gesetz aber nicht wirklich zu interessieren.

Denzinger und sein Kollege entdeckten einen Platz mit Halteverbotsschildern und vermuteten, dass er als Kundgebungsort dienen werde. Es gab aber keine Absperrungen, weder mit Bändern noch mit Hamburger Gittern. Schließlich wurden die 13 Rechten tatsächlich von der Polizei auf den Platz geführt.

Trotz der Geheimniskrämerei waren auch etwa sechzig Nazi-GegnerInnen gekommen. Die Polizei versuchte immer wieder, Denzinger und seinen Kollegen am Fotografieren zu hindern. Nach Ende der Kundgebung begleiteten Polizisten die Rechten im Spalier zu ihren Fahrzeugen. Auch diese Szene dokumentierten die beiden BN-Vertreter. Es gab kleine Scharmützel. Als Denzinger sah, dass Polizisten mit einem Hund auf einige AntifaschistInnen zugingen und ihnen drohten, dokumentierte er auch dies.

Ein Polizist versuchte, das zu verhindern und griff direkt ins Objektiv der Kamera. Er forderte Denzinger auf, das Fotografieren einzustellen. Denzinger weigerte sich, da es keinerlei Rechtsgrundlage dafür gab. Es entspann sich eine heftige Diskussion. Ein weiterer Polizist kam hinzu und packte ihn sofort am Hals, erinnert sich Denzinger. Er wurde weggedrückt, dabei löste sich der Verschluss seines Ohrrings.

Denzinger wurde laut. Der Polizist, der ins Objektiv seiner Kamera gefasst hatte, behauptete, er hätte ihn beleidigt. Als Denzinger erklärte, dass er doch gar nicht mit ihm gesprochen habe, sagte der Beamte, er müsse sich revidieren. Nun behauptete er, Denzinger hätte seinen Kollegen beleidigt – der allerdings bereits weggegangen war. Er selbst sei dafür Zeuge, sagte der Polizist und verlange Denzingers Ausweis, den er auch gezeigt bekam.

Nach Veröffentlichung des Artikels der „Beobachter News“ forderte das Polizeipräsidium Reutlingen per E-Mail von der Redaktion, aus dem Bericht ein Video und ein Foto zu löschen. Angeblich verstießen sie gegen das Recht am eigenen Bild von Polizeibeamten nach dem Kunsturheberrechtsgesetz. Nach gängiger Rechtsprechung traf das nicht zu. Es handelte sich nicht um Porträtaufnahmen. Das Video und das Foto zeigten eine größere Gruppe rechter Aktivisten und Polizisten.

Um entgegenkommend zu sein, entfernte die Redaktion der „Beobachter News“ ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dennoch das Video aus dem Bericht. Sie hielt jedoch an dem Foto fest. Daraufhin kündigte die Polizei an, den Rechtsweg zu beschreiten.

„Wir hätten eine juristische Klärung des Sachverhalts begrüßt, weil sie weitere Rechtssicherheit geschaffen hätte“, sagt Denzinger. Doch es kam nicht dazu. Die Ermittlungsbehörden verfolgten den angeblichen Verstoß gegen das Recht der Polizisten am eigenen Bild nicht weiter. Die Begründung: Die Beleidigung wiege so schwer, dass dieser Vorwurf nicht ins Gewicht falle. So wurde die Geldstrafe nur wegen Beleidigung verhängt.

Der Redakteur der „Beobachter News“ kann allenfalls vermuten, wie es zu dem Eintrag als „Straftäter linksmotiviert“ in den Informationssystemen der Polizei kam. 2011 besetzten Aktivisten den Innenhof einer Kirche der Piusbruderschaft in Stuttgart-Feuerbach. Denzinger war mit einem Team der „Beobachter News“ vor Ort. Die Polizei ließ die AktivistInnen wegen Hausfriedensbruchs abführen, Denzinger weigerte sich mitzugehen und wurde für eineinhalb Stunden im Hof festgehalten. Ein Staatsanwalt leitete Ermittlungen gegen ihn ein. Er erstattete seinerseits eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung. Beide Verfahren wurden später eingestellt. Möglicherweise hat der von Denzinger angezeigte Beamte für den Vermerk in den Akten gesorgt.

Alexander Bosch, Experte für die Polizei bei Amnesty International Deutschland, sieht in der Datensammelwut der Behörden die Menschen- und Bürgerrechte verletzt, erklärte er gegenüber dem „Neuen Deutschland“. Einen Eintrag in den Akten als „Gewalttäter links, rechts oder Sport“ erhalte man schnell. Dagegen sei es schwer, aus den Akten wieder heraus zu kommen, da es keine Möglichkeit gibt, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Erst recht, wenn ein Verfahren nur eingestellt und nicht durch einen Freispruch beendet wurde.

Auch die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Heike Hänsel aus Tübingen, zeigte sich über den Vorgang entsetzt. Sie forderte vom baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl Aufklärung. „Das Vorgehen der Polizei und des Landeskriminalamts im Fall Denzinger ist nicht zu tolerieren. Auch die Sicherheitsbehörden müssen sich an unsere freiheitlich, demokratische Grundordnung halten, statt unliebsame Journalisten zu kriminalisieren“, erklärte sie. Und weiter: „Im Sinne der Pressefreiheit ist es nicht hinzunehmen, dass Journalisten bei ihrer Berichterstattung körperlich angegriffen, an der Berichterstattung gehindert und anschließend in eine Datenbank für politische Straftäter einsortiert werden. Hier gibt es Erklärungsbedarf“.

Denzinger kann sich jetzt besser einen Reim darauf machen, weshalb einmal bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf dem Land ein junger Polizist mit der Hand an der Dienstwaffe zu ihm zurück ans Auto kam, nachdem er seine Daten im Polizei-Informationssystem überprüft hatte.

Außerdem wurde er bei einer Wahlkampfveranstaltung der CDU mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 21. August 2013 in Schwäbisch Gmünd nicht eingelassen. Die willkürliche, allein auf eigenem Ermessen beruhende Einstufung der Polizei hinderte ihn also an seiner Berufsausübung als Pressefotograf.

„Beobachter News“

Denzinger hat die „Beobachter News“ 2011 als „Magazin für politische Bewegung im Südwesten“ gegründet. Am Anfang stand das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, zu dem sich 2008 über 100 Initiativen zusammenschlossen. CDU und FDP wollten damals das baden-württembergische Versammlungsrecht verschärfen. Alfred Denzinger war Mitgründer und Sprecher der AG Demobeobachtung des Bündnisses. Die AG wollte dokumentieren, wie sich die Polizei bei Demonstrationen verhält – erst recht, als es bei den Protesten gegen Stuttgart 21 zunehmend Übergriffe gab.

Rasch wuchsen „Die Beobachter“ über die AG hinaus. Die „Beobachter News“ dehnte ihre Berichterstattung auf den ganzen Südwesten aus. Sie dokumentiert Proteste gegen Nazi-Aufmärsche oder Demonstrationen für Flüchtlinge, berichtet aber auch über Prozesse, Wahlkämpfe, Tarifkonflikte, Bundeswehr-Gelöbnisse, Blockupy- oder Anti-AKW-Aktionen. So stehen in diesem Jahr etwa Proteste gegen Castor-Transporte auf dem Neckar an.

Die Unzufriedenheit mit den „klassischen Medien“ gab für Alfred Denzinger den Anstoß. „Ich habe den Eindruck, dass die bürgerliche Presse eine gefärbte Brille hat“, sagt er. Die „Beobachter News“ wollen einen Beitrag dazu leisten, dass sich die unterschiedlichen politischen Bewegungen gegenseitig mehr wahrnehmen und besser verstehen“, sagt der Herausgeber. Im August 2012 wurde die Nullnummer gedruckt. Nach acht weiteren Printausgaben erscheint das Magazin heute nur noch online, veröffentlicht aber umso regelmäßiger.

Übergriffe von Polizisten werden selten angezeigt. Anwälte raten meist davon ab. Denn wer einen Polizisten im Einsatz beschuldigt, riskiert routinemäßig eine Gegenanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Wenn dann Aussage gegen Aussage steht, glauben Gerichte in aller Regel den Polizisten.

„Wir lassen uns nicht einschüchtern. Nicht von Polizeibeamten, nicht von Staatsanwälten und auch nicht von Neonazis. Wir werden weiterhin Demonstrationen und sonstige politische Geschehnisse begleiten und dokumentieren“, steht für Denzinger jedoch außer Frage. Um die Geldstrafe zu bezahlen und künftig technisch noch besser dokumentieren zu können, soll es ein Solidaritäts-Konzert für die „Beobachter News“ am 25. Februar um 20 Uhr im Zentrum Gasparitsch in der Rotenbergstraße 125 in Stuttgart geben. Die Bands „Einheizfront“ und „Eternal Struggle“ treten auf.