Der Flüchtlingsdeal mit Erdogan, mit dem zerfallenen Bürgerkriegsland Libyen, das EU-Abkommen mit Afghanistan, die Endlosdebatte über "Lager in Nordafrika", "Migrationspartnerschaften" mit diktatorischen Regimen - es gibt kaum noch ein Tabu in der Europäischen Flüchtlingspolitik.
Europäische Flüchtlingspolitik ist gekennzeichnet durch das tägliche Sterben im Mittelmeer, völkerrechtswidrige Zurückweisungen von Schutzsuchenden an europäischen Land- und Seegrenzen, Deals mit autoritären Regierungen wie der Türkei (März 2016), zerfallenen Staaten wie Libyen (Februar 2017) oder Bürgerkriegsländern wie Afghanistan (Oktober 2016).
Transit- und Herkunftsländer werden immer stärker und vor allem effizienter in die Fluchtverhinderung weit vor Europas Grenzen eingebunden. Diese Kooperationen haben mit der gerne zitierten „Fluchtursachenbekämpfung“ nichts zu tun.
Seit Oktober 2015 versucht Deutschland – das phasenweise willigste Land bei der Flüchtlingsaufnahme – zusammen mit anderen Staaten der EU maßgeblich den Zugang für Schutzsuchende nach Europa um jeden Preis zu versperren.
Das Massensterben:
Im Jahre 2016 kamen mehr als 5.000 Flüchtlinge und Migrant*innen im Mittelmeer zu Tode – so viele wie nie zuvor.
Seit dem Jahr 2000 sind an den Außengrenzen der EU über 35.000 Menschen ums Leben gekommen, die auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung und Elend waren. Bis Anfang September 2017 sind bereits über 2.400 auf der Flucht nach Europa im Mittelmeer gestorben.
Ohne den unermüdlichen Einsatz von zivilen Seenotrettungsorganisationen wären noch mehr Menschen ums Leben gekommen.
Der EU-Türkei-Deal (März 2016):
Der Deal stellt eine Art Blaupause für die Politik der Grenzschließung und Auslagerung dar. Die Ägäis-Fluchtroute und die Landgrenzen wurden weitgehend abgeriegelt. Was in der Türkei mit den abgefangenen Menschen geschieht, bleibt weitgehend im Dunkeln.
Bekannt ist allerdings, dass im Zeitraum von 4. April bis 8. Dezember 2016 insgesamt 417 der aus Griechenland abgeschobenen Personen, nach Inhaftierung in der Türkei, weiter in ihre Herkunftsstaaten – wie u.a. Afghanistan und Irak – abgeschoben worden sind.
Arbeitsteilige Völkerrechtsbrüche an den Seegrenzen:
Die EU-Mitgliedsstaaten nehmen mit ihrem „Libyen-Deal“ in Kauf, Geflüchtete und Migrant*innen den Vergewaltigungen, der Folter und Versklavung in schrecklichen Haftlagern in Libyen auszusetzen. Die EU paktiert u.a. mit Warlords und kriminellen Banden, um sinkende Ankunftszahlen von Flüchtlingen in Europa zu erreichen. Die sogenannte libysche Küstenwache, der schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Geflüchtete vorgeworfen werden, wird von Europa aufgerüstet und ausgebildet – nicht zuletzt um Boote effektiver abzufangen und Schutzsuchende zurück nach Libyen zu verbringen. Der UN-Menschenrechtskommissar bezeichnete am 8. September 2017 das Rückschaffen von Bootsflüchtlingen nach Libyen und in die dortigen Haftlager, wo ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, als einen klaren Bruch des völkerrechtlichen Zurückweisungsverbotes.
Völkerrechtswidrige Zurückweisungen an den Landgrenzen:
Nach Angaben des UNHCR vom 28. Februar 2017 sind Zehntausende Schutzsuchende an europäischen Grenzen zurückgedrängt worden, so in Bulgarien, Kroatien, Griechenland, Ungarn, Serbien, Spanien und Mazedonien. In vielen Fällen wurde mutmaßlich Gewalt angewendet, um Schutzsuchende fernzuhalten. An der polnischen Grenze zu Weißrussland finden ebenfalls verstärkt Zurückweisungen, sogenannte Push Backs, von Schutzsuchenden – überwiegend aus Tschetschenien – statt. Bedauerlicherweise gibt es keine signifikante Reaktion der EU-Kommission zu diesen Völkerrechtsverstößen. Rückhaltlose Untersuchungen und die konsequente Durchführung von Vertragsverletzungsverfahren finden nicht statt.
Diese Erosion der Menschenrechte und des Flüchtlingsschutzes setzt sich im Innern der Union fort: Hier herrscht eine völlige Zerstrittenheit bei der Flüchtlingsaufnahme und ein ungebremster Wettlauf der Verschärfungen und Restriktionen im Asylrecht – auf nationalstaatlicher sowie auf europäischer Ebene.
Kein gemeinsames Schutzsystem: 18 Jahre nach dem Beginn der Verhandlungen zu einem gemeinsamen europäischen Asylrecht steht die EU vor einem Scherbenhaufen. Zur Erinnerung: Erst im Sommer 2013 wurde das neue europäische Asylsystem beschlossen und gefeiert. Der damalige Bundesinnenminister Friedrich sprach vom „weltweit modernsten Flüchtlingsrecht mit hohen Standards“. Im April 2016 stellte die EU-Kommission lapidar fest: „Unser gegenwärtiges Konzept ist nicht zukunftsfähig“.
Blaupause: EU-Türkei-Flüchtlingsdeal
„Alle neuen irregulären Migranten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei auf die griechischen Inseln gelangen, werden in die Türkei rückgeführt.“ (Erklärung EU-Türkei, 18. März 2016)
Am 20. März 2016 trat der sogenannte „EU-Türkei-Deal“ in Kraft, nach dem die Türkei den Zugang von Flüchtlingen nach Europa möglichst verhindert und sich bereit erklärt, Schutzsuchende von den Ägäis-Inseln zurückzunehmen. Kern des EU-Türkei-Deals ist, dass Schutzsuchenden, die auf den griechischen Inseln anlanden, der Zugang zu einem regulären Asylverfahren verwehrt wird – ihr Schutzgesuch soll nicht inhaltlich geprüft werden. Stattdessen geht es in den sogenannten EU-„Hotspots“ lediglich darum, ob die Flüchtlinge in der Türkei bereits „sicher“ waren. In diesem Fall wird ihr Asylgesuch in Europa für unzulässig erklärt. Diese sogenannten Unzulässigkeitsverfahren sollen es ermöglichen, Schutzsuchende schnell in die Türkei abzuschieben – mit dem europäischen Hotspot-Ansatz wird das Festsetzen von Schutzsuchenden an den europäischen Außengrenzen unter oft erbärmlichen Bedingungen (derzeit Griechenland und Italien) weiter massiv forciert.
Der EU-Türkei-Deal sieht im Gegenzug Geldzahlungen für die Verbesserung der Flüchtlingssituation in der Türkei und die Aufnahme von syrischen Schutzsuchenden (Resettlement) durch die EU-Staaten vor. Umgesetzt wurden von den Vereinbarungen im Deal vor allem die Abschottungsmaßnahmen – nicht nur in der Ägäis, auch die türkischen Landgrenzen zu Griechenland und Bulgarien wurden weiter abgeriegelt. „Die Türkei ist ein sicherer Drittstaat“, so das Mantra aus Brüssel und Berlin, obwohl sich die allgemeine Menschenrechtslage in der Türkei dramatisch verschärft hat.
Der „Deal“ zwischen der EU und der Türkei steht zudem exemplarisch für einen intransparenten und für eine Demokratie höchst problematischen Politikmodus, der die EU-Außenbeziehungen im Bereich Flucht und Migration dominiert: Statt offizieller Abkommen werden politische „Erklärungen“ verabschiedet – ohne jegliche Beteiligung des EU-Parlaments. Der Deal entzieht sich einer richterlichen Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof.
In diesem Zusammenhang wurde das griechische Asylrecht mehrfach auf Anweisung aus Brüssel und Berlin verschärft, um es kompatibel mit dem Deal zu machen: Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der griechischen Asylinstitutionen werden geopfert, denn es geht nur um Vollzug: Abschiebungen in den vermeintlich „sicheren Drittstaat Türkei“.
Die Folgen des Deals sind für die betroffenen Flüchtlinge fatal: In die Türkei Zurückgeschobene werden inhaftiert, bis sie ihrer angeblich freiwilligen Ausreise zustimmen. Ein Monitoring der Situation Zurückgeschobener findet nicht statt. UNHCR hat bereits in einem Schreiben vom 23. Dezember 2016 eingestanden, dass auch UNHCR in der Türkei nur einen sehr eingeschränkten Zugang zu den aus Griechenland abgeschobenen Flüchtlingen hat. Unabhängige türkische Menschenrechtsorganisationen können mittlerweile auf Grund der staatlichen Repression selbst in Einzelfällen kaum noch intervenieren.
Seit dem gescheiterten Militärputsch im Sommer 2016 entfernt sich die Türkei in rasanter Geschwindigkeit von einem Rechtsstaat. Dazu gehört auch, dass das Handeln von Behörden nicht durch unabhängige Gerichte korrigiert werden kann. Die Türkei transportiert aus der EU abgeschobene, nicht-syrische Flüchtlinge in von der EU finanzierte, haftähnliche Zentren. Dort werden sie so lange festgehalten, bis sie ihrer angeblich freiwilligen Ausreise zustimmen.
„Hotspots“: Laborversuch in der Ägäis
In Griechenland werden seit Inkrafttreten des Deals mit der Türkei tausende Schutzsuchende auf den Inseln in Haftzentren und Elendslagern festgehalten. Knapp 15.000 Menschen harrten Anfang September 2017 in EU-finanzierten Einrichtungen aus, die für 9.000 gebaut worden sind. Die Schutzsuchenden sind unterversorgt, die Weiterreise auf das griechische Festland wird ihnen verwehrt. Ihr Zugang zu einem Asylverfahren und Rechtsbeistand ist eingeschränkt. In den Wintermonaten 2016/2017 sind mindestens fünf Menschen aufgrund der katastrophalen Zustände im EU-Hotspot Moria/Lesbos gestorben. Wie so oft in der europäischen Flüchtlingspolitik übernimmt niemand die politische Verantwortung. In den EU-„Hotspots“ gehört die organisierte Verantwortungslosigkeit zum Konzept.
Am 8. September 2017 forderte UNHCR eindringlich, die Bedingungen für Schutzsuchende auf den griechischen Inseln zu verbessern – dort sei eine Verschlechterung der Lage festzustellen. Die gestiegenen Ankunftszahlen würden die äußerst angespannte Situation in den überfüllten Unterkünften weiter zuspitzen – die Aufnahmebedingungen müssten dringend verbessert werden, zusätzliches Personal für die Gesundheitsversorgung, psychologische Unterstützung und für den Schutz unbegleiteter Minderjähriger werde benötigt.
Zurück in die „Libysche Hölle“
„Die Ausbildung und die Ausrüstung der libyschen Küstenwache sind Schlüsselkomponenten des Konzepts der EU und sollten beschleunigt werden.“ (Europäischer Rat, Schlussfolgerungen vom 22. und 23. Juni 2017)
Bereits im Februar 2017 haben die EU-Staats- und Regierungschefs über 200 Millionen Euro zur „Steuerung der Migrationsströme“ bereitgestellt. Zentraler Punkt in den Überlegungen der EU-Kommission: „Migrationsbezogene Projekte in Bezug auf Libyen“. Konkret ist darunter die finanzielle und technische Unterstützung beim Grenzschutz zu verstehen. Neben der Aufrüstung der „Küstenwache“ solle auch die südliche Landgrenze Libyens abgeriegelt werden, um die Fluchtroute aus den angrenzenden Staaten dicht zu machen. Inzwischen wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Abschottungsmaßnahmen umzusetzen.
In Libyen herrschen Rechtlosigkeit und Willkür. Folter und Vergewaltigungen sind in den zahlreichen Flüchtlingshaftlagern an der Tagesordnung. Die von der italienischen Regierung forcierte Strategie, gedeckt von der EU, ist darauf ausgerichtet, Bootsflüchtlinge durch Aufrüstung der zwielichtigen libyschen Küstenwache an der Flucht zu hindern. Doch dieser werden schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen. So dokumentiert der Expertenbericht des UN-Sicherheitsrates vom 1. Juni 2017, dass die libysche Küstenwache mehrfach Flüchtlingsboote beschossen hat und abgefangene Flüchtlinge schwer misshandelt wurden.
Die libysche Regierung der nationalen Einheit rief im August 2017 schließlich eine bis weit in internationale Gewässer reichende Sicherheitszone aus, die sie zur libyschen Such- und Rettungszone erklärten. Man werde gegen Boote, die in die Zone eindringen, auch gewaltsam vorgehen – eine Drohung, die sich in erster Linie gegen die zivilen Rettungsorganisationen richtete. Zahlreiche Seenotrettungsorganisationen zogen sich in der Folge aus diesen Gewässern zurück.
Der Anteil der privaten Seenotrettung stieg seit 2015 von 5 auf 40 % im Jahr 2017. Dieser Einsatz war jedoch den Hardlinern in der EU zunehmend ein Dorn im Auge. Österreichs Außenminister Kurz hetzte schon im März 2017: „Der NGO-Wahnsinn muss beendet werden“. Sie würden sich zu Partnern der Schlepper machen. Der Frontex-Chef Leggeri und Bundesinnenminister de Maizière erhoben ähnliche haltlose Vorwürfe. Italien schaffte es im Sommer 2017 mit Rückendeckung der EU, die Arbeit der Seenotrettungsorganisationen massiv zu beschränken und sie vor allem aus der Zone vor Libyen abzudrängen. Denn diese privaten Organisationen retten nicht nur Leben, sondern sind zumindest partiell auch die einzigen Beobachter der menschenverachtenden Kooperation mit den libyschen Kräften.
Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Zeid Ra’ad al Hussein, warf am 8. September 2017 der EU vor, das Abkommen mit Libyen sei „sehr dünn mit Blick auf den Schutz von Menschenrechten von Flüchtlingen in Libyen“ Die EU habe sich auf eine Kooperation mit einer libyschen Küstenwache eingelassen, die manchmal Flüchtlinge rette, manchmal Hilfsbedürftigen nicht helfe.
Flüchtlinge werden auf ihrem Weg nach Europa häufig Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Besonders schwer trifft es Kinder und Jugendliche. Ein Bericht von UNICEF vom 12. September 2017 dokumentiert: 77 % aller Minderjährigen, die über die zentrale Mittelmeerroute fliehen, werden Opfer von Missbrauch, Ausbeutung und Praktiken, die mit Menschenhandel zu vergleichen sind. Die Tatsache, dass das Fehlen gefahrenfreier Wege für Schutzsuchende nach Europa auch das Leben der Überlebenden, der in der EU ankommenden Flüchtlinge, schädigt oder gar zerstört, wird von den politisch Verantwortlichen häufig ausgeblendet.
Fatale Allianzen
Der „Flüchtlingsgipfel“ Ende August 2017 zwischen den Regierungschefs von Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien sowie der EU-Außenbeauftragten mit Vertretern der afrikanischen Staaten Niger, Tschad und Libyen in Paris offenbart: Der Verrat an den eigenen Grundwerten wird durch Begriffe wie „Migrationspartnerschaften“ und „Flüchtlingszentren“ in wohlklingende Worthülsen verpackt. Die Stoßrichtung wird aber in einer Aussage des französischen Präsidenten Macron deutlich: „Über Asylfragen wird künftig in Afrika entschieden.“
Das Versprechen Europas, im Gegenzug auch eine nicht bezifferte Zahl besonders Schutzbedürftiger aus Herkunfts- und Transitregionen per Resettlement aufzunehmen, bleibt wohlfeil – denn die Bereitschaft, aus dieser Region Menschen aufzunehmen, ist erschreckend gering. Der unmittelbare Bedarf ist groß: UNHCR geht im September 2017 davon aus, dass allein in Ostafrika und am Horn von Afrika 263.000 Flüchtlinge dringend einen Resettlement-Platz benötigen, 19.300 in Ländern Westafrikas und 18.000 in den nordafrikanischen Staaten.
Ein internes Dokument des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), das dem Spiegel („Kampf gegen Migration. Berlin und Paris wollen Militär in Sahelzone aufrüsten“ vom 17. August 2017) vorliegt, gibt über die Pläne Aufschluss: Eine Polizei- und Militärtruppe der fünf westafrikanischen Staaten Mali, Niger, Tschad, Mauretanien und Burkina Faso soll zur Bekämpfung von Fluchtbewegungen nach Libyen in Stellung gebracht werden. Dafür soll die „G5 Sahel Joint Force“ mit 50 Millionen Euro verstärkt werden – das hatte die Europäische Kommission bereits am Anfang Juli 2017 angekündigt. Im Aktionsplan zur zentralen Mittelmeerroute vom 4. Juli hatte die Kommission neben der Finanzierungszusage deutlich gemacht, dass über die Zusammenarbeit mit den Sahel-G5-Staaten und die Wiederaufnahme der Kontrolle an den Grenzen von Mali, Burkina Faso und Niger „weitere Migrationsströme nach Libyen eingedämmt werden“ sollen. Auch im Dokument des EAD heißt es, die Einsatztruppe solle Schlepper bekämpfen und die Rückführung von Flüchtlingen in ihre Heimatländer unterstützen.
Darüber hinaus macht die EU in ihrer Flüchtlingspolitik auch vor Diktaturen wie dem Tschad – oder anderen „Partnern“, z.B. im Rahmen des Khartum-Prozesses Sudan, Südsudan und Eritrea nicht Halt. Statt Fluchtursachen wirklich zu bekämpfen, werden diese vielmehr befeuert, wenn Europa mehr Technik, Waffen und Geld für die Flüchtlingsabwehr verteilt.
Diese fatalen Allianzen bedeuten den Ausstieg eines Kontinents aus dem internationalen Flüchtlingsschutz. Zu befürchten ist ein globaler Domino-Effekt, der Flüchtlings- und Menschenrechte immer mehr zur Disposition stellt. Wenn das reiche Europa sich seiner Verantwortung für den Flüchtlingsschutz entledigt, werden ärmere Staaten folgen.
Zur Erinnerung: Im Artikel 2 des Vertrags der Europäischen Union heißt es: „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte“. Die gegenwärtige Politik der EU und ihrer Mitgliedsstaaten zum Zwecke der Flüchtlingsabwehr ist dabei, diese Grundpfeiler des Projektes Europa zu zerstören.
Karl Kopp
Karl Kopp ist PRO ASYL-Europareferent im Europäischen Flüchtlingsrat ECRE (European Council on Refugees and Exiles).