In der letzten GWR wurden im Teil 1 dieser Artikelserie die Folgen des türkischen Angriffskrieges im Oktober 2019 aus gewaltfrei-anarchistischer Sicht analysiert, besonders das militärische Bündnis der YPG/YPJ sowie der PYD (Partei der Demokratischen Union) mit der US-Armee. Hier im Teil 2 wird das taktische Bündnis mit den Truppen Assads kritisiert und bei der Frage nach den Alternativen die reale Massenflucht der Rojava-Kurd*innen vor Ort politisch aufgewertet. (GWR-Red.)
Längst vergessen scheint heute, dass der Freiraum für Rojava ab Ende 2012 erst entstand, so berichtete es Ercan Ayboga von der „Tatort Kurdistan Kampagne“ nach einer Reise im Mai 2014 in die Region Cizîre, „nachdem sich das Baath-Regime [Assads] zurückzog. Diese Befreiung – Beginn der Revolution – erfolgte durch Volksaufstände gegen die Staatskräfte, die zuvor in ganz Syrien geschwächt waren. Sie zogen sich teilweise aus Rojava zurück. Die Kurd*innen haben den richtigen Zeitpunkt für Befreiung ausgenutzt und paktieren nicht mit dem syrischen Staat.“ (1)
Zu präzisieren wäre, dass die „Volksaufstände“ im Westen und im Süden Syriens eine im wesentlichen gewaltfrei-revolutionäre Massenbewegung 2011-2012 waren – also ebenfalls eine Revolution, die zum Beispiel in ganz Syrien, angeregt durch den Anarchisten Omar Aziz, Rätesysteme hervorgebracht hat, bevor – unter kontroverser Diskussion 2012/2013 und unter Mithilfe der Türkei – die „Freie Syrische Armee“ gegründet wurde, deren rasche islamistische Degeneration bekannt ist. (2) Dieser gewaltfreien syrischen Revolution war es zu verdanken, dass sich Assads Truppen zeitweise auf dessen Kernbereiche zurückziehen mussten, sein Machtzentrum in Damaskus und die Region der alawitischen Bevölkerungsgruppe, aus der sein Familienclan stammt.
YPG-Niederlage IV: Realität des taktischen Bündnisses mit Assad-Truppen. Das Beispiel Qamischli vor der türkischen Invasion 2019
Das von Ayboga referierte Prinzip, sie „paktieren nicht mit dem syrischen Staat“, hat aber längst keinen Bestand mehr. Nach der türkischen Invasion in Afrin im Januar 2018 riefen die YPG die Truppen Assads zur Verteidigung ihres Staatsgebiets auf und erklärten damit auch Rojava offiziell zum Teil des syrischen Staatsgebiets. Wie die Realität der kurdischen „Selbstverwaltung“ in Rojava bereits vor der türkischen Invasion vom Oktober 2019 tatsächlich aussah, zeigt ein Reisebericht des Journalisten Manuel Frick aus Qamischli von Ende 2018:
„Obwohl die PYD [Partei der Demokratischen Union] hier auch als Befreierin vom syrischen Regime gilt, flattert bereits an der nächsten Kreuzung dessen Flagge. Darunter bewachen Soldaten einen Checkpoint, auf ihrer rechten Schulter prangt das Porträt von Präsident Baschar al-Assad. (…) Während die PYD den überwiegenden Teil der Großstadt kontrolliert, hält das Regime noch einige – strategisch wichtige – Inseln: am Stadtrand den Flughafen, den Bahnhof sowie den Grenzübergang zur Türkei. Im Zentrum der Stadt das Postamt, einige Krankenhäuser und viele Verwaltungsgebäude. (…) Ganze Wohngebiete bezeugen ihre Loyalität zu Baschar al-Assad. An Fenstern und Balkonen hängen Flaggen des Regimes. (…) Neben den armenischen halten auch viele katholische Gemeinschaften zum syrischen Präsidenten. (…) Das Regime ist in Qamischli auf vielfältige Weise präsent. Wer Brot, das Grundnahrungsmittel schlechthin, kauft, kann zwischen sogenanntem Rojava-Brot und Regime-Brot wählen. Sowohl die PYD-Regierung als auch das Assad-Regime kontrollieren in Qamischli je eine Großbäckerei. Auch beim Benzin hat man zwei Möglichkeiten, wobei das Rojava-Benzin von minderer Qualität ist. Im syrisch-kurdischen Gebiet gibt es zwar viele Ölquellen, aber keine moderne Raffinerie. Diese standen schon immer im heutigen Regime-Gebiet, von wo aus auch der Flughafen Qamischli, der ein Stützpunkt der Assad-Truppen ist, regelmäßig mit qualitativ hochwertigem Benzin versorgt wird. Für die Soldaten des Regimes scheint der Weiterverkauf des begehrten Treibstoffs ein lukratives Geschäft zu sein.“
Auch bezahle, so Frick weiter, Damaskus immer noch seinen Verwaltungsangestellten in Quamischli Lohn, während Zeyna Muhammad, die Co-Vorsitzende einer Kommune, der untersten Verwaltungseinheit der PYD, die eigentlich das Sagen haben sollte, am Rande einer Sitzung, an der Frick teilnehmen kann, sagt: „Ich arbeite seit fünf Jahren für die Kommune und habe nie ein Gehalt bekommen. Obwohl sie uns das versprochen haben.“ Auch der Co-Vorsitzende Murad kritisiert die übergeordnete PYD-Behörde: „Wir haben dort nichts zu sagen, die entscheiden alles allein.“ Im Alltag haben es die Kurd*innen in Qamischli, so Frick, mit „Stromunterbrechungen, Wassermangel, steigenden Preisen“ zu tun – im Gegensatz zu den privilegiert lebenden Regime-Syrer*innen. (3)
So sah also die „kurdische Selbstverwaltung“ in Rojava vor der türkischen Invasion 2019 real aus.
YPG-Niederlage V: Die mörderische Kriegsführung des taktischen Militärpartners Assad
Trotz dieser prekären Doppelherrschaft zum Nachteil der kurdischen Selbstverwaltung – Frick spricht für Qamischli von „Kaltem Krieg“ – rief die YPG auch bei der türkischen Invasion im Oktober 2019 wieder die Truppen Assads zu Hilfe, die im Bündnis mit russischem Militär anrückten. Die YPG mussten gar noch froh sein, dass Assad auf ein taktisches Bündnis einging, denn kurz zuvor hatte das Regime die YPG noch angeklagt, sie seien Verräter und hätten „Verbrechen gegen Syrien“ begangen. (4)
Doch die Kriegsführungspraktiken des Bündnispartners Assad sind nun einmal die des Massenmords. Erst Anfang April 2020 veröffentlichte die „Organisation für das Verbot Chemischer Waffen“ (OPCW), 1997 von 193 Mitgliedsstaaten gegründet, einen Bericht, wonach das Assad-Regime für den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich gemacht wird. Nachgewiesen wurde das für Angriffe auf die Stadt Lataminah im Norden der Provinz Hama im März 2017. U.a. kamen dort Chlorgas und das Nervengas Sarin zum Einsatz. (5) Amnesty International bestätigt in einem aktuellen Bericht unter Verweis auf die UN allein für 2017 „16 Giftgasangriffe des Regimes nur in jenem Jahr“. (6) Meist werden sie von Assads berüchtigten „Tiger Forces“ unter dem Kommando von Suhail al-Hassan geführt, zugleich ein enger Freund von Assads Bündnispartner Russland. Russland leugnet denn auch generell jedes Kriegsverbrechen Assads und lässt seinen Sender RT von „Skandalen“ der Falschbeschuldigung sprechen, was umso peinlicher wirkt, je mehr sich die unwiderlegbaren Beweise häufen.
Auch „Human Rights Watch“ berichtet regelmäßig über Kriegsverbrechen der Assad-Truppen. In einem Bericht vom 16. März wird über die wiederholten Angriffe der syrisch-russischen Truppen auf Idlib und die Provinz West-Aleppo ausgesagt, dass die Angriffe im Dezember 2019 zu einer Vertreibung von „ca. 1 Mio. Menschen unter schrecklichen humanitären Bedingungen“ (7) geführt haben, während die Türkei ihre Grenzen geschlossen hielt. Für den Ort Maaret al-Nu’man gibt es Nachweise von Ende Januar 2020, dass Menschen wie der dortige Bewohner Ahmed al-Jaffal von Assads Truppen ermordet wurden, wenn sie sich beim Vormarsch dazu entschieden hatten, nicht zu fliehen, sondern sich unter die Herrschaft der syrisch-russischen Truppen zu begeben. Auch solche Morde an Zivilist*innen konnten den „Tiger Forces“ der Assad-Armee nachgewiesen werden, so etwa, als sie auf ältere Frauen schossen, die im westlichen Aleppo am 11. Februar nur ihre Kleidung für ihre bevorstehende Flucht packen wollten. (8) In ihrer Kriegsführung greift die Assad-Armee aktuell in Idlib auch immer wieder auf international geächtete Waffen wie Streubomben mit sogenannter Cluster-Munition zurück. Human Rights Watch liegen Videos vor, nach denen z.B. beim Angriff auf eine Schule in Sarmin, Idlib, am 1. Januar 2020 zwölf Zivilist*innen, darunter fünf Schulkinder starben. Dabei wurden russische 9M79M-Totschka-Raketen mit einem Cluster-Sprengkopf aus 316 Sprengkopf-Fragmenten eingesetzt. (9)
Es ist mir ein Rätsel, wie das mörderische Assad-Regime bei manchen BRD-Linken noch immer den Nimbus des etwas weniger brutalen Regimes als etwa dasjenige seines Kriegsgegners Erdogan genießt. Für mich gilt hinsichtlich des ja zeitgleich geschlossenen taktischen Militärbündnisses der YPG mit Assad gegen das türkische Militär dasselbe wie beim Bündnis mit Trump (siehe Teil 1, GWR 448): Jedes, auch nur taktisch oder aus militärischer „Notwendigkeit“ eingegangene Militärbündnis mit dem Massenmörder Assad ist unmoralisch und einer emanzipativen Perspektive unwürdig.
Geradezu fatal ist, dass sich die YPG und die Kurd*innen Rojavas dadurch mit den gegen Assad gerichteten Widerstandsbewegungen aus dem Süden Syriens entzweiten – sogar mit den Kurd*innen im Süden. Die größte Kurd*innen-Organisation dort ist die „Kurdische Jugendbewegung“ (TCK), die „eine aktive Rolle bei den Protesten gegen das Regime seit den ersten Tagen des Aufstands [gegen Assad 2011] gespielt“ hat. Sie führte bereits Mitte 2013 Demonstrationen gegen die PYD durch. „Damit wurde gegen die Politik der PYD-Behörden protestiert, die auch Aktivist*innen der TCK verhaftet hatten.“ (10)
Alternativen II: Die Massenflucht, aufgewertet als unbewaffneter Widerstand
In seiner Rede vor dem „Internationalen Antimilitaristischen Kongress in Den Haag“ 1921 schlug der gewaltfreie Anarchist Pierre Ramus eine Alternative zur Roten Armee vor, die nach 1917 das bolschewistische Russland gegen die Armeen der Weißen bewaffnet verteidigt hatte, woraus sich aber ein mörderischer Bürgerkrieg und bald darauf Stalins Diktatur entwickelten. Ramus schlug als nicht-militärische Alternative vor, bei einer Invasion den Feind ins eigene Land zu lassen, und dann die zentralistische Besatzungsarmee durch deren strategische Zerstreuung, durch dezentralen Widerstand anzugreifen „mittels der sozialwirtschaftlichen Mittel der Obstruktion und der Sabotage“. Dabei müsse es „zum Boykott, zur Verweigerung jeglicher Hilfe personeller Dienstleistungen“ kommen. Dies sollte ergänzt werden durch den Generalstreik der Arbeiterklasse im Land der Invasoren. (11) Vieles dessen, woraus später das Konzept der sozialen Verteidigung entstand, zeigte sich dann im Zweiten Weltkrieg in den Beispielen des zivilen Widerstands gegen die Nazi-Besatzungen, vor allem in Dänemark, Schweden, Norwegen und teilweise auch in Frankreich – ganz besonders in den Aktionen der Judenrettung in der Résistance oder der Verschiffung jüdischer Verfolgter von Dänemark nach Schweden. Diese praktischen Beispiele zeigen aber auch, dass Ramus’ Konzept des „Hereinlassens“ und dezentral Bekämpfens nur in großflächigen Ländern oder Zusammenhängen (Skandinavien) praktikabel war – und trotzdem nicht ausreichte: Die Nazis wurden schließlich durch die alliierten Armeen besiegt.
Rojava aber war angesichts der Bedrohung durch den IS und dann die türkische Armee immer ein vergleichsweise kleinflächiges Gebiet. Darum war die Anwendung des von Ramus entwickelten Konzepts hier nicht praktizierbar: Dem IS konnten sich die Kurd*innen nicht mit gewaltfreien Aktionen der Blockaden oder Streiks, auch nicht durch Zerstreuung auf großem Terrain entgegenstellen. Diese Tatsache macht den Entscheid der YPG für militärische Verteidigung zunächst verständlich.
Wer von gewaltfreien Anar-chist*innen eine Alternative zum bewaffneten Kampf in Rojava verlangt, geht davon aus, dass ein vorgefertigtes Konzept einer historisch-konkreten Situation idealistisch übergestülpt wird. Doch das ist falsch. Anarchist*innen gehen immer vom Konkreten, real Praktizierten aus – übrigens ein Prinzip Bakunins – und schaffen, wenn überhaupt, davon ausgehend eine politische Utopie. Im Falle Rojava muss daher die Frage lauten: Gab es konkret eine – und zwar massenhaft und nicht nur von Einzelnen – praktizierte nicht-militärische Verhaltensweise der dortigen Menschen angesichts der Bedrohung durch die Brutalität des IS und der türkischen Invasionen in Afrin 2018 und jetzt 2019? Meine Antwort: Ja, und zwar die Massenflucht. Die aus Rojava Flüchtenden repräsentieren für mich die gewaltfreien Widerstandsaktionen vor Ort, weil sie ihr Leben aufs Spiel setzten wie jede YPG/YPJ-Kämpfer*in auch. Ihre politische Aussage: Nein, unter diesen Umständen des permanenten Krieges will ich keine freie Gesellschaft aufbauen und erleben. Wer als Linker die Massenflucht nicht als kollektiven Widerstand anerkennt, sollte sich an den Sommer 1989 in der DDR und die Massenflucht nach Prag erinnern. Sie erst schuf die materielle Voraussetzung für den Zusammenbruch des Regimes, weil es Angst hatte, ihm würde perspektivisch die gesamte Bevölkerung – und damit die Basis seines Systems – davonlaufen.
Hinsichtlich der aus Rojava Flüchtenden ist m.E. in der linken Solidarität ein weiterer eklatanter Widerspruch festzustellen: In ihren Rojava-Reisen interviewen und sprechen Linke fast nur mit Dortbleibenden, die sich ultimativen Schutz durch Bewaffnung versprechen. Nur in seltenen Ausnahmen (12) wurden vor Ort auch Leute befragt, die sich zur Flucht entschlossen hatten, oder ernsthaft nach Motiven recherchiert, die die Menschen zur Flucht bewegten. Der Widerspruch: Obwohl diese Solidaritätslinke sich vor Ort für die Fluchtmotive nicht interessiert, wähnt man sich aber antirassistisch, wenn man dann die Zustände in Moria oder anderen Geflüchtetenlagern als europäischen Rassismus kritisiert und offene Grenzen fordert!
Bereits 2014 flohen rund 300.000 Rojava-Kurd*innen aus Kobane – nur wenige kehrten nach dem vorläufigen militärischen Sieg der YPG in die völlig zerstörte Stadt zurück. Der Leichnam des zweijährigen Alan Kurdi aus Kobane wurde an die türkische Küste bei Bodrum angespült und zum Symbol für die Bewegung „Refugees Welcome“ 2015 – und die sogenannten „unbegleiteten Jugendlichen“ aus Syrien waren in ihrer Mehrheit Kriegsdienstverweigerer der Assad-Armee. Alles schon vergessen? (13) 250.000 Kurd*innen flohen im März 2018 aus Afrin. Und nach der türkischen Invasion 2019 flohen wiederum mehr als 300.000 Menschen aus dem nicht mehr als lebenswert angesehenen östlichen Rojava, viele zunächst in den Irak, wo die UN Flüchtlingscamps errichtete. Gerade hier zeigte sich erneut die hässliche Seite des YPG-Militarismus im Verbund mit Assad: „Regime-Truppen Assads wurden in Nordost-Syrien auf der Basis des Einvernehmens mit den Kurden [YPG] stationiert und verhindern den Übergang der Geflüchteten in den Irak“, so berichtete „Le Monde“ am 26. Oktober 2019. (14) Hierin sehe ich keinen Unterschied zu sonstigen Militärs und Milizen in der Region: Man vergreift sich an den Flüchtenden, weil eine dezimierte Eigenbevölkerung die Legitimation der selbst geschaffenen Regierung vor Ort untergräbt. So waren schon die „Boat People“ 1980 das emanzipative Ende Vietnams nach gewonnenem Krieg gegen die USA; so war die Massenflucht nach Kolumbien die Delegitimation des Beispielcharakters des „Sozialismus des 21. Jahrhunderts“ im Chavez-Maduro-Regime Venezuelas usw. usf. Und so sagte zum Beispiel „ein Zivilist, der bei seiner Flucht aus Afrin von YPG-Soldaten behindert wurde, dass die kurdischen Milizen die Stadt Afrin ‚um jeden Preis verteidigen wollen. (…) Hier in Syrien führt jeder seinen eigenen Krieg, Menschenleben zählen nichts.’“ (15)
In einem folgenden Teil 3 dieser Artikelserie will ich diese faktisch vorfindbare Massenflucht aus Rojava als nicht-bewaffnete Alternative zur militärischen Verteidigung noch weiter ausführen und mit dem historischen Beispiel der jüdischen Massenflucht vor den Pogromen des russischen Zarenreichs Ende des 19. Jahrhunderts vergleichen, die zur Verwirklichung der Utopie der jüdischen Geflüchteten in den zunächst antistaatlich ausgerichteten Kibbuzim Palästinas zu Beginn des 20. Jahrhunderts, also an einem anderen Ort, führten. (16) Vor diesem Hintergrund soll in Teil 3 eine grundsätzliche Kritik am auch in Rojava wieder gescheiterten Konzept der militärisch „befreiten Gebiete“ versucht werden.
Hier geht es zu Teil 3.
Anmerkungen:
(1) Ercan Ayboga, „Tatort Kurdistan Kampagne“, In: „Analyse & Kritik“, Nr. 598, 14. Oktober 2014.
(2) Vgl. dazu die syrischen Stimmen zur gewaltfrei-revolutionären Massenbewegung und zu ihrer Kritik der Gründung der „Freien Syrischen Armee“ den Syrien-Teil des Buches von Guillaume Gamblin, Pierre Sommermeyer, Lou Marin (Hg.): „Im Kampf gegen die Tyrannei“, Verlag Graswurzelrevolution, Heidelberg 2018, S. 8-95, zu Omar Aziz und den Räten vgl. S. 46-56.
(3) Alle Zitate nach Manuel Frick: „Eine halbe Revolution in Nordsyrien“, Januar 2019, siehe: https://www.rosalux.de/publikation/id/39688/eine-halbe-revolution-in-nordsyrien/https://www.rosalux.de/publikation/id/39688/eine-halbe-revolution-in-nordsyrien/ .
(4) Wikipedia-Eintrag „Türkische Militäroffensive in Nordsyrien 2019“, siehe dort unter dem Abschnitt „Die syrische Regierung“.
(5) Christoph Ehrhardt: „Chemiewaffeneinsatz bestätigt“, In: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, 9. April 2020, S. 10.
(6) Amnesty Journal, 1. Januar 2020: „Befehlskette gegen die Menschlichkeit“, siehe: https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-journal/syrien-befehlskette-gegen-die-menschlichkeithttps://www.amnesty.de/informieren/amnesty-journal/syrien-befehlskette-gegen-die-menschlichkeit
(7) Human Rights Watch: „Syria: Government Forces Apparently Abuse Civilians“, siehe:
https://www.hrw.org/news/2020/03/16/syria-government-forces-apparently-abuse-civilianshttps://www.hrw.org/news/2020/03/16/syria-government-forces-apparently-abuse-civilians .
(8) Josie Ensor, Hussein Akoush: „Exclusive: Syrian forces deliberately shot elderly women“, In: Website von The Telegraph, 21. Februar 2020.
(9) Human Rights Watch: „Syria: Cluster Munition Attack on School“, 22. Januar 2020, siehe: https://www.hrw.org/news/2020/01/22/syria-cluster-munition-attack-schoolhttps://www.hrw.org/news/2020/01/22/syria-cluster-munition-attack-school .
(10) Leila al-Shami: „Der Kampf geht weiter. Die zivile Opposition auf Graswurzelebene“, In: Gamblin, Sommermeyer, Marin (Hg.): „Im Kampf gegen die Tyrannei“, siehe Anm. 2, S. 63-76, zur TCK S. 70f.
(11) Pierre Ramus: „Militarismus, Kommunismus, Antimilitarismus“, Rede in Den Haag 1921, in Auszügen wieder abgedruckt in: GWR-Sondernummer „Sozialgeschichte des Antimilitarismus“, Nr. 117-118, 1987.
(12) Eine Ausnahme ist der österreichische Politikwissenschaftler und Journalist Thomas Schmidinger, Autor u.a. bei „Analyse & Kritik“. Er veröffentlichte im hinteren Teil seines Buches „Krieg und Revolution in Syrisch-Kurdistan“ (Mandelbaum, Wien 2017) auch Interviews mit Kurd*innen, die die Flucht in Erwägung zogen oder schon geflohen waren.
(13) Vgl. die Wikipedia-Einträge „Schlacht um Kobanê“ sowie „Alan Kurdi“.
(14) Vgl. „L’ONU ouvre un deuxième camp en Irak pour répondre à l’afflux des réfugiés kurde de Syrie“, in: Le Monde, 26. Oktober 2019.
(15) Menschenrechtsreport Nr. 84 der „Gesellschaft für bedrohte Völker“: „Nordsyrien: Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der Türkei gegen Afrin“, Mai 2018, Zitat S. 31.
(16) Siehe dazu James Horrox: „A Living Revolution: Anarchism in the Kibbutz Movement“, AK Press 2009.
Dies ist ein Beitrag aus der aktuellen Druckausgabe der GWR. Schnupperabos zum Kennenlernen gibt es hier.