Einfach mal die Landebahn eines Flughafens und einen Hochgeschwindigkeitszug blockieren? Französische Behindertenrechtsaktivist*innen haben das Unmögliche gewagt. Sie haben ihr Zuhause, in das Regierende sie gern eingesperrt sähen, verlassen und auf leere Versprechen in Sachen Barrierefreiheit und behindertenfeindliche Gesetze mit direkten Aktionen aufmerksam gemacht. Ihr Protest hatte Wirkung. Dafür wurden sie aber auch verklagt. (GWR-Red.)
16 Menschen mit Behinderung vom Verein Handi-Social standen am 23. März 2021 vor Gericht im südfranzösischen Toulouse. Sie nutzten den Prozess als politische Bühne und prangerten Ableismus und mangelnde Barrierefreiheit an. Das Gericht machte dabei keine gute Figur. Es reproduzierte den gesellschaftlichen Ableismus und missachtete die Würde und die Rechte der Angeklagten. Ironie der Geschichte, der Tag endete mit einer Besetzung des Gerichtsgebäudes aufgrund mangelnder barrierefreier Rückfahrtsmöglichkeiten.
Das Urteil wurde schließlich am 19. Mai verkündet und mehrere Haftstrafen auf Bewährung ausgesprochen. Doch mundtot wollen sich die Betroffenen durch die Strafen nicht machen lassen. Sie kämpfen weiter um ihre Rechte im Alltag und vor Gericht und wollen dabei bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.
Protest um „accessibilité“ und ein Leben in Würde
„Accessibilité“ ist der französische Begriff für „Barrierefreiheit“ und bedeutet wörtlich übersetzt „Zugänglichkeit“. Menschen mit Behinderung werden in ihrem Alltag mit zahlreichen Hürden konfrontiert. Das ist in Frankreich nicht anders als in Deutschland. Die Politik beschränkt sich auf Lippenbekenntnisse. Taten folgen nicht oder selten. Schlimmer: Nicht selten wird ein Gesetz verabschiedet, das das Leben von Menschen mit Behinderung erschwert. Weil nicht mit ihnen, sondern über sie geredet und entschieden wird. Weil die Interessen der Wirtschaft mächtiger sind, als die Belange einer Minderheit.
In Frankreich wurde 2018 das Gesetz ELAN verabschiedet. ELAN (fr. „l‘évolution du logement, de l‘aménagement et du numérique“) steht für „Entwicklung der Wohnung, der Gestaltung und des Digitalen“. Das Gesetz sorgte bei Menschen mit Behinderung für großen Unmut. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Neubauten wurden mit diesem Gesetz gesenkt. Nur noch 20 % der neu gebauten Wohnungen müssen barrierefrei gestaltet sein. Ein Gesetz aus 2005 sah 100 % vor. Bei den übrigen 80 % soll lediglich die Möglichkeit eines späteren Umbaus bestehen. Sowohl bei ELAN als auch beim Gesetz aus 2005 beziehen sich diese Zahlen auf den Neubau von Wohnungen, die entweder im Erdgeschoss liegen oder mit einem Aufzug zugänglich sind. Eine Pflicht einen Aufzug zu bauen besteht nur bei Gebäuden mit mehr als 2 Etagen. Für die Aktivist*innen von Handi-Social war das Maß voll. Wenn Worte nichts bewirken, braucht es radikaleren, aufsehenerregenden Protest. Gegenstand der Gerichtsverhandlung vom 23. März waren zwei Aktionen am Bahnhof und am Flughafen von Toulouse, sowie eine Blockade der Zementfabrik von Lafarge.
Protest gegen Ableismus und das Gesetz ELAN im Herbst 2018
Die erste Aktion richtete sich gegen die Zementfabrik von Lafarge. Der Eingang wurde blockiert, weil der Konzern die in der FFB (Fédération Française du Bâtiment, also Interessenvertretung der Bauwirtschaft) zusammengeschlossenen Firmen mit Zement versorgt. Die FFB tritt als Lobbyist für die Entschärfung der Verpflichtungen zur Barrierefreiheit in der Gebäudewirtschaft ein.
Die zweite Aktion sorgte für große Aufregung: Aktivist*innen mit unterschiedlichen Behinderungen drangen auf das Rollfeld vom Flughafen Toulouse-Blagnac ein und besetzten dieses für eine Stunde. Die Aktion gelang trotz erhöhten Sicherheitsvorkehrungen wegen Anschlagsgefahr am Flughafen. Flugzeuge mussten auf anderen Flughäfen landen, einige Flüge wurden gestrichen oder starteten mit erheblicher Verspätung. Die Gendarmerie nahm die Aktivist*innen fest und beförderte sie in für den Transport von Menschen im Rollstuhl nicht geeigneten Fahrzeugen zur Polizeiwache.
In einem LiveVideo vom Rollfeld verliehen die Aktivist*innen ihren Forderung Ausdruck: „Wir sind hier, weil wir Fortschritte statt Rückschritte in Sachen Barrierefreiheit wollen. Wir sind hier weil wir eine Verbesserung und keine Verschlechterung von gesetzlichen Nachteilsausgleichen für behinderte Menschen wollen. Wir fordern ein würdiges Mindesteinkommen für Menschen mit Behinderung, ohne dass das Einkommen des Ehepartners gegengerechnet wird.“ Odile Maurin, Rollstuhlfahrerin und Vorsitzende von Handi-Social: „So lange es keine Freizügigkeit für uns in diesem Land gibt, wollen wir Sie am Fliegen und Fahren behindern.“
Aktion am Bahnhof Toulouse-Matabiau im Herbst 2018,
Forderung nach Barrierefreiheit
Die Aktivist*innen prangerten die mangelnde Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr mit einer einstündigen Blockade der Bahngleise am Bahnhof Toulouse-Matabiau an. Das Kollektiv hinderte einen Hochgeschwindigkeitszug, den TGV Toulouse-Paris, an der Abfahrt. Auf den besetzten Gleise wurde eine Pressekonferenz abgehalten. „Es ging darum, auf die nicht eingehaltenen Zusagen der französischen Eisenbahngesellschaft SNCF hinzuweisen, die Barrierefreiheit des Bahnhofs zu verbessern. Verpflichtungen, die acht Jahre alt waren und nicht umgesetzt worden sind“, erklärt Odile Maurin. Der Protest zeigte mehr Wirkung als jahrelange Gespräche. Die SNCF versprach nach der Aktion, Bauarbeiten durchzuführen. Dieses Versprechen wurde inzwischen zur Hälfte umgesetzt.
Kundgebung gegen Ableismus – Foto: Handi-Social
Unhaltbare, menschenunwürdige Zustände vor Gericht
Der Prozess am 23.3.2021 war nahezu exemplarisch für den Grund des Protests, da sich die Debatten um die Behandlung der Angeklagten drehten, die alle eine Behinderung haben. Es begann damit, dass die Angeklagten im Rollstuhl den Gerichtssaal nicht erreichen konnten, weil der Aufzug, der einem Lastenaufzug ähnelte, nicht durch die Betroffenen alleine bedient werden konnte und das Gericht kein Personal dafür bereit stellte. Die Polizei half schließlich aus.
Die Rechte der Angeklagten wurden im Saal weiter missachtet, auf Kritik reagierte das Gericht ableistisch. Der Fall von Bédria, die Schwierigkeiten hat, sich zu äußern, ist symptomatisch dafür. Das Gericht stellte keine*n Dolmetscher*in zur Verfügung, und als sie sprach, unterbrach die Richterin sie, um ihr mitzuteilen, dass sie nicht verstanden habe. „Ich weiß, es ist schwer für Sie, aber es ist auch schwer für das Gericht“, sagte die Richterin und löste damit Empörung im Gerichtssaal aus. Es gab außerdem keine Übersetzung der schriftlichen Dokumente in geeigneter Schrift für eine sehbeeinträchtigte Person. Eine andere Person musste sich wortwörtlich in die Hose machen, weil es keine zugängliche Toilette für die sieben Angeklagten im Rollstuhl gab. Andere hatten mit Diskriminierung gerechnet und Windeln angezogen.
Die Gerichtsverhandlung fand aufgrund der Corona-Bestimmungen unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Für Pressevertreter*innen und Zuschauer*innen war kein Platz. Der Saal war bereits mit dem Gericht, den 16 Angeklagten, ihren Betreuungspersonen und ihren drei Anwälten voll. Die Verteidigung stellte Öffentlichkeit her, indem sie live aus dem Gerichtssaal über den Prozess twitterte und die menschenunwürdigen Zustände anprangerte.
Der ableistischen Gesellschaft den Prozess machen
Die Angeklagten erläuterten vor dem Gericht in Toulouse, sofern es ihnen praktisch möglich war, ihre Beweggründe und Forderungen. „Ich warte bereits 40 Jahre auf Barrierefreiheit, wir leben im permanenten Lockdown. Die Flugzeuge und die Züge können für die Dauer einer Aktion warten.“ begründete Odile Maurin die Legitimität der Aktion. Die Anwälte der Verteidigung stellten grundrechtliche, verfahrensrechtliche und verfassungs-rechtliche Fragen in den Vordergrund. Es könne keinen gefährlichen Eingriff in den Schienen und Flugverkehr gegeben haben, da niemand zu Schaden gekommen oder gefährdet worden sei. Sie plädierten auf Freispruch oder Einstellung wegen Verfahrenshindernis. Die Staatsanwaltschaft beantragte Gefängnis auf Bewährung zwischen drei und acht Monaten und Geldstrafen. Das Gericht verhängte Geldstrafen gegen alle Angeklagten sowie für 15 Aktivist*innen Bewährungsstrafen zwischen zwei und sechs Monaten. „Die Justiz will uns zum Schweigen bringen. Wir werden aber nicht schweigen“, hieß es am 19. Mai in der Pressekonferenz nach der Urteilsverkündung.
Gerichtsgebäude besetzt
Der Tag endete wie er begann: mit Barrieren. Das Gericht hatte die Anträge und Warnungen der Verteidigung ignoriert. Die Verhandlung hatte um die Mittagszeit begonnen und wurde erst um 22 Uhr geschlossen. Die Angeklagten hatten um 20 Uhr eine Vertagung beantragt, weil sie den barrierefreien Dienst des lokalen ÖPNV Anbieters für diese Uhrzeit gebucht hatten. Sie müssen eine solche Fahrt sieben Tage im Voraus anmelden, da nur eine Metro-Linie in Toulouse barrierefrei ist. Sie hatten nicht mit einem so späten Schluss der Verhandlung gerechnet. Pflegebedürftige Angeklagte mussten zudem kurzerhand ihre abendliche Versorgung umorganisieren. Die Angeklagten, ihre Anwälte und Unterstützer*innen beschlossen spontan, das Gerichtsgebäude zu besetzen, bis eine Lösung gefunden wird. Die Aktion trug ihre Früchte. Amtsgerichtspräsident und Oberstaatsanwalt kamen zum Gericht und es wurde eine Rückreisemöglichkeit gefunden. Die Angeklagten wurden gegen Mitternacht mit barrierefreien Bussen des lokalen ÖPNV-Anbieters abgeholt.
Ich warte bereits 40 Jahre auf Barrierefreiheit, wir leben im permanenten Lockdown.
Rechtsanwalt Christoph Leguevaques fasste den Tag aus Sicht der Verteidigung zusammen: „Sie müssen sich an eines erinnern: Gestern [23.3.2021] war nicht der Prozess gegen Menschen mit Behinderungen, die sich über die Verbote hinweggesetzt haben, sondern der Prozess gegen eine Gesellschaft, die nicht weiß, wie sie ihre Worte mit ihren Taten in Einklang bringen kann. Barrierefreiheit ist ein grundlegendes Prinzip. Es liegt an uns, diesen hochtrabenden Worten Substanz zu verleihen, damit Menschen mit Behinderungen endlich als das anerkannt werden, was sie sind: Menschen mit gleicher Würde und gleichen Rechten.“
Ähnliche Zustände in Deutschland
Die mangelnde Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr ist in Deutschland ebenfalls ein Dauerproblem. Wer mit der Bahn im Fernverkehr reisen will, muss sich beim Mobilitätsdienst zwei Tage im Voraus anmelden, damit beim Einstieg ein Hublift für den Rollstuhl zur Verfügung steht. Im Nahverkehr gibt es ebenfalls viele Hindernisse. Nur ein Bruchteil der Bushaltestellen ist beispielsweise barrierefrei umgebaut. „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“, heißt es im Personenbeförderungsgesetz. Hintergrund ist die UN-Behindertenrechtskonvention, wonach die Vertragsstaaten, zu denen seit dem Jahr 2009 auch die Bundesrepublik Deutschland gehört, zu Barrierefreiheit verpflichtet sind. Die zuständigen Behörden halten sich jedoch nicht an diese Vorgaben, das Gesetz bietet viele Schlupflöcher und Ausnahmeregelungen. (siehe GWR 448)
Neue Gesetze führen, wie in Frankreich, manchmal zu einer Verschlimmbesserung der Zustände. Auch wenn die Politiker*innen beteuern, das sei alles gut gemeint und im Sinne der Betroffenen. Es wird über sie bestimmt, statt mit ihnen zu reden und dann zu entscheiden. So kann es keine Gleichberechtigung geben. Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz IPReG ist ein gutes Beispiel dafür. Das im Sommer verabschiedete Gesetz wurde gegen den Protest zahlreicher Interessenverbände verabschiedet. Künstlich beatmete Menschen werden durch dieses Gesetz faktisch dazu gezwungen, in Heimen zu leben. Viele Betroffene sagen, dass sie lieber sterben wollen, als einsam und fremdbestimmt weit weg von ihrem sozialen Umfeld zu leben. Gesundheitsminister Spahn begründet die neue Regelung damit, dass man die Pflege verbessern wolle, die Menschen seien in Heimen besser aufgehoben. Für diese Aussage gibt es keine Belege und die Kritik von Betroffenen und Verbänden wird ignoriert. Selbst wenn wie vor wenigen Wochen in Potsdam-Oberlinhaus eine Pflegerin vier Menschen tötet und eine weitere Person schwer verletzt, liegt der Fokus der Öffentlichkeit auf der Täterin und ihrer möglichen psychischen Erkrankung, nicht auf den Opfern und der lange schon von Betroffenen, ihren Angehörigen und Verbänden angeprangerten tagtäglichen Gewalt in den Einrichtungen. Hinzu kommt die Täter-Opfer-Umkehr, das sog. victim blaming. Die Menschen werden zwischen den Zeilen für ihr Schicksal verantwortlich gemacht, und es wird öffentlich über Entschuldigungsgründe für die Täterin gemutmaßt. Sie habe möglicherweise die Menschen von ihrem Leid „erlösen“ wollen. Das ist widerliche Eugenik.
Ein weiteres aktuelles Beispiel ist das am 19. Mai im Bundestag verabschiedete Barrierefreiheit-Stärkungsgesetz (BSFG). Hinter diesem sperrigen Namen, verbirgt sich keine Stärkung, sondern eine Schwächung. Ein Gesetz, das es wieder einmal versäumt, eine Verpflichtung zur (digitalen) Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft umfassend zu regeln. „Amtliche Bekanntmachung: Lockdown für Behinderte bis 2040 verlängert“ – mit dieser Aussage provoziert das Netzwerk Artikel 3 und bringt die Sache zugleich auf dem Punkt.
Das Gesetz zeigt bereits dadurch Schwächen, dass es die Privatwirtschaft zu keiner vollständigen Barrierefreiheit verpflichtet, sondern der Gesetzgeber sich mutlos auf die minimal Anforderung aus der entsprechenden EU-Richtlinie beschränkt. In der Kritik stehen weiter die Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren, beginnend ab 2025 – also teils bis 2040 geltend. So müssen Bankautomaten beispielsweise erst 2040 barrierefrei nutzbar sein.
Betroffene sehen darin, wie schon die Aktivist*innen in Frankreich es in ihrem Prozess zum Ausdruck brachten, einen permanenten Lockdown. „Was denken Sie sich dabei, mindestens 10 Prozent der deutschen Bevölkerung auf unabsehbare Zeit eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu verweigern? Haben Sie im Corona-Lockdown nicht selbst erlebt, wie sich Ausschluss und eingeschränkte Partizipation anfühlen? Woher nehmen Sie die Dreistigkeit, diesen Zustand für Menschen mit Behinderungen um weitere Jahrzehnte zu verlängern und ihnen einen unnötigen Barriere-Lockdown aufzuzwingen? Schrieb Sigrid Arnade, Sprecherin der LIGA (Politische Interessenvertretung der Selbstvertretungs-Organisationen behinderter Menschen in Deutschland) in ihrem Kommentar „How dare you?“
Das Gesetzt birgt außerdem die Gefahr von jahrelangem Stillstand in Sachen Barrierefreiheit. Menschen mit Behinderung wird dadurch seitens des Politik die Legitimität abgesprochen, Forderungen zu stellen. Mit der Begründung, es gebe bereits das BSFG, Mensch solle doch abwarten bis es umgesetzt sei.
Aktion auf dem Rollfeld – Foto: Handi-Social
Ausblick
Hätten Menschen mit Behinderung eine Lobby, hätte die Politik Angst vor ihrem Protest, würden sich breite Teile der Gesellschaft für ihr Anliegen einsetzen, sehe es möglicherweise anders aus. Ist die Zielgruppe groß, ist vieles möglich, wie das Beispiel Universität in der Corona-Pandemie veranschaulicht: Menschen mit Behinderung, die Online-Vorlesungen benötigen, wurde vor der Pandemie seitens der Uni häufig gesagt, das könne man nicht umsetzen. Dann trifft uns diese Pandemie und die Universitäten bieten Online-Vorlesungen, weil plötzlich 100 % der Studenten betroffen sind und nicht mehr nur eine Minderheit.
Es braucht für nennenswerte Veränderungen sowohl Druck als auch Radikalität. In den USA ist die Gesellschaft mit der Barrierefreiheit deutlich weiter als europäische Länder. Zu dieser Situation hat die Behindertenrechtsbewegung, insbesondere in den 70er Jahren beigetragen. Es gab radikalen Protest von Betroffenen, unterstützt durch andere politische Bewegungen, wie die damalige Civil Rights Movement. Der Film „Crip Camp: A Disability Revolution“, der in der GWR 453 besprochen wurde, schildert diesen wichtigen Kampf. Die Aktionen der Behinder-tenrechtsaktivist*innen in Toulouse waren in diesem Sinne richtig. Sie haben einen Nerv getroffen. Es braucht mehr davon.