Der Krieg zwischen der Armee und der Miliz Rapid Support Forces (RSF) im Sudan dauert nun bereits seit April 2023 an (1). Seine Wurzeln liegen tiefer. Bisher hat der Krieg bereits mehr als 150.000 Menschenleben gekostet. Zwar werden offizielle Zahlen benannt, die Dunkelziffer ist aber wahrscheinlich wesentlich höher. Es ist die größte Vertreibung, die derzeit global stattfindet. Laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) (Stand: Juni 2024) ist ein Viertel der sudanesischen Bevölkerung auf der Flucht. So wurden mindestens acht Millionen Menschen im vergangenen Kriegsjahr binnen-vertrieben und weitere drei Millionen suchen Zuflucht außerhalb der Ländergrenzen des Sudans.
Es ist irritierend, dass es so wenig Aufmerksamkeit für diesen brutalen Krieg mit seinen genozidalen Massakern, Hunger, Gewalt und Vertreibung in diesem unvorstellbarem Ausmaß gibt – und das sowohl in westlichen Medien als auch in linken Graswurzelbewegungen. Dabei spielen europäische Staaten darin eine bedeutende Rolle. Ungeachtet der katastrophalen politischen und humanitären aktuellen Lage im Sudan schließt die EU Migrationsabkommen mit Ägypten; einem Staat, der an Gaza und Sudan grenzt und somit an zwei Regionen, aus denen Menschen derzeit fliehen müssen. EU-Außengrenzen werden weiter vorverlagert, mit dem Ziel, Schutz suchende Menschen schon auf dem afrikanischen Kontinent abzublocken, um gar nicht erst in die Bredouille der Verantwortungsübernahme zu kommen. Jedoch ist auch Ägypten nicht der Schutz gebende Staat, den die fliehenden Menschen bräuchten, sondern schiebt Menschen in den Sudan eiskalt ab, und damit in die Kriegszone.
Aus dem EU-Ägypten-Abkommen geht hervor: „Bis 2027 sollen dafür fünf Milliarden Euro als Darlehen gewährt werden. Weitere 1,8 Milliarden Euro sollen in verschiedene Bereiche, wie etwa die Energiewende und den Ausbau des Datenverkehrs investiert werden. […] Außerdem soll im Bereich der Terrorismusbekämpfung und Migration zusammengearbeitet werden. Insbesondere sollen die Ursachen illegaler Migration bekämpft und legale Migrationswege in die EU ermöglicht werden. Für das Migrationsmanagement sind 200 Millionen Euro an Zuschüssen vorgesehen.“ (DW, März 2024)
Kein Einzelfall: Willkürliche Inhaftierung von Geflüchteten
Mit folgendem Bericht soll auf die politische Verfolgung sudanesischer Geflüchteter in Ägypten aufmerksam gemacht werden. Tausende Geflüchtete aus dem Sudan werden aktuell von Ägyptens Militär und Polizei an geheimen Militärstützpunkten gefangen gehalten, um gezielt in den Sudan abgeschoben zu werden, wo aktuell Krieg herrscht. Dies geht aus einer Reportage hervor, die die Journalistin Sara Creta und Nour Khalil im Magazin The New Humanitarian veröffentlichten.
Da Ägypten kein internes Asylsystem hat, übernimmt die UN Refugee Agency (UNHCR; Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) bürokratische Arbeitsschritte, wie die Registrierung Geflüchteter und Vergabe eines Aufenthaltstitels. Die ägyptischen Sicherheitskräfte erkennen jedoch häufig den Abschiebeschutz, der mit der Vergabe eines Aufenthaltstitels einhergeht, nicht an, wodurch sogar registrierten Geflüchteten willkürliche Verhaftung und Abschiebung droht. Durch das Verwehren des Rechts auf ein Asylverfahren, verstößt Ägypten gegen eigens ratifizierte Flüchtlingskonventionen.
Folglich sind diese Sammelabschiebungen als illegale Pushbacks einzuordnen. Das neue EU-Migrationsabkommen und ein Finanzierungspaket in Höhe von 7,4 Milliarden Euro, darunter rund 200 Millionen Euro für die Migrationskontrolle, werden zu einer Zunahme solcher Pushbacks führen. Um ein Bewusstsein für die prekäre Situation von Sudanes:innen in Ägypten zu schaffen, die durch die rassistische und menschenverachtende Abschottungspolitik der EU angeheizt wird, wird im folgenden Abschnitt ein sudanesischer Freund berichten, der in Deutschland im Exil lebt:
„Mein Bruder Ahmed saß vom 10. April bis zum 14. Juli 2024 im Gefängnis namens Wadi El-Natroun Center, gelegen zwischen Kairo und Alexandria, Ägypten. Er ist aus dem Sudan und wurde, gemeinsam mit drei Freunden, in der Nähe der libyschen Grenze auf ägyptischer Seite festgenommen, obwohl sie von der UNHCR einen Aufenthaltstitel hatten. Sie hielten sich in Marsa Matruh auf, um dort Arbeit zu finden. Die Gruppe von Geflüchteten ist sich keiner Straftaten bewusst und es gab auch nie einen Prozess, der ihnen anderes bewies. Vorgeworfen wird ihnen die heimlichen Einreise nach Libyen. Die Situation im Gefängnis ist sehr schlecht. Mein Bruder berichtet von ausbleibender ärztlicher Versorgung, fehlender Hygiene und mangelnder Ernährung. Konkret berichtet Ahmed, dass er eine 16 m²-Gefängniszelle mit 35 Menschen teilen musste, inklusive einer türlosen Toilette und Dusche im gleichen Raum. So mussten Ahmed und die Mitgefangenen in Schichten auf dem Boden schlafen, weil nicht ausreichend Platz für alle da war. Hygienestandards sind dort nicht existent und es gibt immer wieder Ausbrüche von Krätze und anderen Krankheiten. Die Ernährungssituation war ebenfalls katastrophal – täglich gab es das gleiche und viel zu wenig zu essen: ein trockenes Brötchen, ein Stück Hartkäse und etwas Foul (Bohnen). Zudem gab es keine Lüftung oder Klimaanlage in der Gefängniszelle, sodass bei ohnehin heißen Temperaturen und zu vielen Menschen auf zu wenig Raum dauerhaft Sauerstoffmangel herrschte. Ein Mitgefangener aus Ahmeds Zelle starb in der Zeit aufgrund von Sauerstoffmangel und niemand kam, um ihm rechtzeitig zu helfen. Die ägyptische Polizei macht Druck bei Verwandten der Inhaftierten, Geld zu schicken, um die Gefangenen mit Essen zu versorgen. Außerdem wird perfiderweise von Inhaftierten und Angehörigen gefordert, den Flug für die eigene Abschiebung nicht nur selbst zu organisieren, sondern auch für die Kosten aufzukommen. Dies resultierte darin, dass nicht alle sich ein ‚Freikommen‘ leisten können und dadurch weiterhin festgehalten und unter Druck gesetzt werden. Am 20. April 2024 wurde der Fall meines Bruders und seiner Freunde der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vorgelegt, welche sich für eine Freilassung der vier jungen Sudanesen aussprachen. Die Gefängnisbehörden weigerten sich jedoch, sie freizulassen, bis ein Anwalt des UNHCR anwesend sei. Ich habe eine Schwester, die in Kairo lebt, und sie hat den UNHCR mehr als einmal über die Angelegenheit informiert und mit den Partnern vom UNHCR kommuniziert, doch ohne Erfolge. Mittlerweile ist mein Bruder nach drei Monaten Gefangenschaft zurück in den Sudan abgeschoben worden. Die Geschichte meines Bruders ist kein Einzelfall. Mittlerweile sind bereits 11.000 Sudanes*innen zurück im Sudan – im Krieg.“
Der Bericht von Ahmed ist exemplarisch, ein Beispiel, das für tausende von Schicksalen steht. Wir fordern daher ein sofortiges Freilassen der Gefangenen und das Einhalten der Genfer Flüchtlingskonvention von Seiten Ägyptens.
Von Bewegungsfreiheit zu strikter Abschottung: die Entwicklung der Grenze zwischen Sudan und Ägypten
Tatsächlich missachtet das ägyptische Regime mit seiner geschlossenen Grenzpolitik nicht nur die Flüchtlingskonvention, sondern auch das bilaterale sudanesisch-ägyptische Abkommen für Bewegungsfreiheit. Um die Entwicklung von Bewegungsfreiheit zwischen den beiden Ländern hin zu geschlossenen Grenzen und willkürlichen, rechtswidrigen Abschiebungen zu verstehen, machen wir an dieser Stelle einen Exkurs in die historische Beziehung der beiden Länder.
Es ist nicht nötig, tief in die Geschichte einzutauchen, sondern es reicht aus, unseren historischen Blick auf die Mitte der 1990er Jahre zu beschränken, um hinreichende Beweise dafür zu liefern, dass sowohl in Ägypten als auch im Sudan die herrschende Elite das gemeinsame Schicksal der Bevölkerung kontrollierte. Es begann mit dem Attentat auf den ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak auf dem Gipfel der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) in Addis Abeba, Äthiopien, am 26. Juni 1995, das von der muslimischen Bruderschaft im Sudan geplant und ausgeführt wurde. Wie reagierten das ägyptische Regime und die internationale Gemeinschaft auf diesen Vorfall?
Mit der am 26. April verabschiedeten Resolution 1054 des UN-Sicherheitsrates, die die Resolution 1044 bekräftigt, wurden Sanktionen gegen die sudanesische Regierung verhängt. Darüber hinaus hat die Resolution das Leben der Mehrheit der sudanesischen Bevölkerung beeinträchtigt, ohne dass es für die wahren Verbrecher Konsequenzen gab. Das al-Bashir-Regime existierte 25 Jahre lang und begann in den Jahren 2003 bis 2005 einen Völkermord in Darfur, der 300.000 Menschenleben forderte, ganz zu schweigen von den Opfern, die es im Südsudan und den Nuba-Bergen kostete.
Was war der Standpunkt der internationalen Gemeinschaft? Das ägyptische Regime nutzte die Situation, um sich das 20.580 Quadratkilometer große Halayeb-Dreieck am Roten Meer anzueignen und das islamistische Regime im Sudan politisch in Schach zu halten. Auch Äthiopien ließ sich die Gelegenheit nicht entgehen und beschlagnahmte rund 600.000 Quadratkilometer angrenzendes, von Regenwasser gespeistes Kulturland, das als Al-Fashaqa Al-Sughra bekannt ist. Das islamistische Regime im Sudan nahm all dies hin. Dieses Profitieren der angrenzenden Staaten von der instabilen Lage des Sudans widerspricht jeglicher Gerechtigkeit, Ethik und Moral, sowie jeglichen Grundprinzipien des internationalen Rechts.
EU-Außengrenzen werden weiter vorverlagert, mit dem Ziel, Schutz suchende Menschen schon auf dem afrikanischen Kontinent abzublocken, um gar nicht erst in die Bredouille der Verantwortungsübernahme zu kommen.
Ägypten und der Sudan werden durch eine 1276 km lange internationale Land- und Seegrenze (im Roten Meer) getrennt, die historisch immer wieder umkämpft war. 1882 wurde Ägypten vom Vereinigten Königreich besetzt, das als Khedivat Ägypten (damals ein Unterstaat des Osmanischen Reichs) zu einem britischen Protektorat wurde. Ägypten hatte traditionell Ansprüche auf den Sudan erhoben, die auch unter britischer Besetzung weiter bestanden.
Ende des 19. Jahrhunderts gab es den Mahdi-Aufstand von Sudanes:innen aus den besetzten Gebieten gegen die ägyptische Herrschaft. Dieser wurde niedergeschlagen und die Briten übernahmen die Herrschaft über den Sudan (inklusive Südsudan) und schufen im Januar 1899 den Anglo-Ägyptischen Sudan, dessen Grenze zu Ägypten der 22. nördliche Breitengrad wurde. Ägypten wurde 1922 unabhängig, der Anglo-Ägyptische Sudan 1956.
Die politischen Beziehungen zwischen dem Sudan und Ägypten sind schon immer von vielen sich überschneidenden Interessen geprägt, an denen sich verschiedene regionale und internationale Mächte beteiligen. Um diese Hypothese zu untermauern und die Maßnahmen der ägyptischen Behörden gegen die Sudanes:innen zu verstehen, ist es interessant, einen Blick auf das bilaterale Abkommen zu werfen, das als ägyptisch-sudanesisches Abkommen über die vier Freiheiten bekannt ist:
§2 Recht auf Freizügigkeit
und Aufenthalt
Der Aufenthalt, die Bewegungsfreiheit und die Ein- und Ausreise in oder aus einem der beiden Länder erfolgen auf der Grundlage eines gültigen Reisepasses oder eines anderen von den beiden Parteien vereinbarten Dokuments innerhalb des Hoheitsgebiets der beiden Staaten oder über die von den beiden Ländern offiziell anerkannten Einreisepunkte auf dem Land-, See- oder Luftweg.
§3 Recht auf Arbeit
und Eigentum
Die Staatsangehörigen beider Länder haben das Recht, im jeweils anderen Land zu arbeiten und Berufe, Gewerbe oder andere Formen der Beschäftigung auszuüben; internationale und arabische Abkommen, denen die beiden Länder in diesem Bereich beigetreten sind, sind weiterhin einzuhalten.
Diese vier Freiheiten sind, wie wir sehen können, in den Paragraphen (§2, §3) klar festgelegt, und Ägypten hat bis zum jetzigen Zeitpunkt nie den Wunsch geäußert, dieses Abkommen aufzuheben. Man könnte sich also fragen, was das ägyptische Regime dazu veranlasst, dieses Abkommen zu brechen? Die Antwort ist vielschichtig und die Gründe vielfältig, darunter auch innenpolitische, wie die wirtschaftlichen Schwierigkeiten und die Infiltration, die sich aus dem Prozess der Privatisierung des öffentlichen Sektors ergeben haben. Gemäß der Vorgaben der Weltbank (WB) und des Internationalen Währungsfonds (IWF) zählen zu diesen unter anderem Korruption und Misswirtschaft in den Haushalten. Einer der wichtigsten Gründe ist jedoch die Auswirkung der EU-Außengrenzpolitik auf den afrikanischen Kontinent.
Wie die EU die Grenzabschottung systematisch vorantreibt
Die Migrationspolitik der Europäischen Union und Deutschlands wird zunehmend skrupellos. Zwar wird aus Deutschland nicht in den Sudan abgeschoben, aber wo liegt der Unterschied, wenn Abschiebungen von Menschen durch menschenverachtende Abkommen und umfangreiche Finanzspritzen dann durch die Hand dritter Staaten durchgeführt werden?
Das Abkommen mit Ägypten ist Teil einer Reihe von EU-Abkommen mit nordafrikanischen Ländern, die darauf abzielen, die Migration nach Europa zu kontrollieren und einen durch den Stellvertreterkrieg im Sudan verursachten Migrationsanstieg zu verhindern. Um die so genannte illegale Migration zu kontrollieren, hat die EU das berüchtigte Abkommen, den so genannten Khartum-Prozess, eingeleitet. Der Khartum-Prozess ist nicht nur unmenschlich gegenüber den Menschen auf der Flucht, sondern hat auch enorme Auswirkungen auf die Subsahara-Region und das Horn von Afrika im Allgemeinen und den Sudan im Besonderen. Durch das Abkommen wurde die RSF-Dschandschawid-Miliz im Sudan legalisiert und in Grenzschutztruppen umbenannt, die mit Geld und technischem Training finanziert werden, wie es auch heute noch in vielen afrikanischen Mittelmeerstaaten der Fall ist. Nach einer erfolgreichen, weltweiten Kampagne, die das Abkommen bekannt machte und der Öffentlichkeit vor Augen führte, erklärte die EU, dass sie ihre Zusammenarbeit mit der Miliz einstelle. Tatsächlich leitete die EU jedoch über verschiedene Projekte, die von internationalen Organisationen durchgeführt wurden, weiterhin Gelder an die RSF-Dschandschawid-Miliz. Außerdem wurden kürzlich von der EU 7,4 Milliarden Euro in die angeschlagene ägyptische Wirtschaft gepumpt, was unter anderem für Migrationsmanagement vorgesehen ist.
Es wird nicht mit offenen Karten gespielt. Die Gleichzeitigkeit von einer Mitfinanzierung des Stellvertreterkriegs im Sudan und der scheinheiligen Anteilnahme an dem Leid, das dieser auslöst, ist perfide.
Ähnlich ist es ganz aktuell mit dem Abschiebeflieger in den Folterstaat Afghanistan geschehen. Lautstark betonte die Bundesregierung, man verhandele nicht mit den islamistischen Taliban, die vor drei Jahren (August 2021) die Macht in Afghanistan an sich gerissen hatten. Verhandlungen liefen dann jedoch durch Vermittler:innen in Katar. Weder Afghanistan noch der Sudan sind hier Einzelfälle sondern Beispiele für ein sich wiederholendes Muster. Es ist der Ausdruck der europäischen Abschottungspolitik. So wird die fehlende Verantwortungsübernahme von deutscher Seite für die politische Lage in den Staaten, in die abgeschoben wird, deutlich. Der Fokus der deutschen Regierung liegt vermehrt auf Abschottung, die populistisch rechtes Gedankengut bedient. Dies könnte als Reaktion auf einen gesellschaftlichen Rechtsruck gewertet werden. So scheinen die Regierungsparteien rechtspopulistische Forderungen aufzugreifen, bevor sie von AfD und Co. umgesetzt werden können, anstatt sich mit einem menschenfreundlichen Programm abzugrenzen und demokratische und menschliche Werte zu vertreten.
(1) Zum Thema siehe auch: Solidarität mit Anarchist:innen im Sudan. Interview von Bernard und Julia Berger mit der anarcha-kommunistischen Föderation Die Plattform, in GWR 482, Oktober 2023, https://www.graswurzel.net/gwr/2023/10/solidaritaet-mit-anarchistinnen-im-sudan; Buchtipp: Guillaume Gamblin, Pierre Sommermeyer, Lou Marin (Hg.): Im Kampf gegen die Tyrannei. Gewaltfrei-revolutionäre Massenbewegungen in arabischen und islamischen Gesellschaften: der zivile Widerstand in Syrien 2011-2013 und die „Republikanischen Brüder“ im Sudan 1983-1985, Verlag Graswurzelrevolution, Heidelberg 2018
Die Gruppe der Autor:innen dieses Artikels ist ein Zusammenschluss von Aktivist:innen aus Göttingen & Berlin, die sich als Teil transnationaler, anti-rassistischer Bündnisse sehen, die unter anderem zur aktuellen Lage im Sudan arbeiten und Bewusstsein für diese Situation schaffen wollen.
Quellen:
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182154.sudanesische-gefluechtete-aegyptens-geheimer-pushback-plan.html
https://www.thenewhumanitarian.org/investigations/2024/04/25/exclusive-inside-egypt-secret-scheme-detain-deport-thousands-sudan-refugees
https://hammerandhope.org/article/sudan-revolution
https://www.dw.com/de/neues-eu-abkommen-74-milliarden-euro-f%C3%BCr-zusammenarbeit-mit-%C3%A4gypten/a-68571742
https://de.wikipedia.org/wiki/Grenze_zwischen_%C3%84gypten_und_dem_Sudan
Dies ist ein Beitrag aus der aktuellen Ausgabe der Graswurzelrevolution. Schnupperabos zum Kennenlernen gibt es hier.