quer gestellt

Unwucht in der Endlagersuche

Erfolg der Anti-Atom-Bewegung – mit schalem Nachgeschmack

| Wolfgang Ehmke

Beitragendlager
Kein Endlager in Sicht? Bildquelle: https://www.bi-luechow-dannenberg.de/

Am 4. November 2024 saß ich wie viele andere gespannt am Rechner, denn im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Betrifft: Standortauswahl“ legte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Arbeitsstand auf dem Weg zur Auswahl von Standortregionen für Endlagerung hochradioaktiver Abfälle dar. Die BGE schreibt dazu: „Das Ziel der BGE ist es, mit der Veröffentlichung am 4. November sowohl die schrittweise räumliche Einengung als auch die zugrundeliegende systematische Vorgehensweise für die (Fach-) Öffentlichkeit erfahrbar und nachvollziehbar zu machen.“ (1)
Die BGE hatte in einem ersten Schritt bei der Vorlage ihres „Zwischenberichts“ 2020 über 50 Prozent der Landesfläche und 90 Teilgebiete als „potentiell geeignet“ ausgewiesen und dabei den Zankapfel Gorleben wissenschaftsbasiert aussortiert. Das war ein großer Erfolg der Anti-Atom-Bewegung – mit einem schalen Nachgeschmack. Die Fakten und Argumente, die zum Ausschluss des Salzstocks von der weiteren Endlagersuche führten, lagen bereits 1983 auf dem Tisch. Der Salzstock hatte Wasserkontakt – ein No-Go wenn es um den „sicheren Einschluss“ von Radionukliden gegenüber der Biosphäre für Jahrtausende geht.
Fast zwei Mrd. Euro wurden buchstäblich in den Sand gesetzt, das Bergwerk sollte inzwischen eigentlich längst schon zurückgebaut werden. Sollte. Der Rückbau geriet im Sommer ins Stocken und das eröffnete den Raum für vielerlei Spekulationen. Die weitgehendste ist die, das Bergwerk bis zu den Bundestagswahlen im Februar 2025 offenzuhalten. Jeden Sonntag wird in Gorleben also weiter demonstriert, das Bergwerksgelände umrundet, bis das aufgehaldete Salz wieder unter Tage verbracht wurde. Obendrauf kommt, dass auch das Wendland von vier Tongebieten berührt ist, die bei der Endlagersuche als potentiell geeignet angesehen werden.

Der Blick zurück:

Die Standortsuche wurde nach dem letzten Castortransport nach Gorleben 2011 neu gestartet. Damals hatten sich Peter Altmeier (CDU), Sigmar Gabriel (SPD) und Jürgen Trittin (Grüne) – alle waren einmal Bundesumweltminister und mit der Causa Gorleben vertraut – zu „Küchengesprächen“ bei Altmeier in Berlin getroffen. (2) So, wie bisher, hatte Altmeier zuvor bei einer öffentlichen Veranstaltung in Lüchow angemerkt, könne es nicht mehr weitergehen. Gemeint war, dass einmal im Jahr in der dunklen Jahreszeit ein Castor-Transport gegen den wachsenden, beharrlichen Widerstand von der Polizei bis zum Zielort Gorleben durchgeprügelt wurde und sich die Politik dabei fein heraushielt. Die Idee des Trios war, eine vergleichende Standortsuche neu zu starten (mit dem angezählten Salzstock Gorleben im Huckepack) und diese parteienübergreifend zu beschließen, also streitfrei zu stellen. Das Ergebnis war das Standortauswahlgesetz (StandAG), das 2013 verabschiedet und nach Beratungen durch eine Endlagerkommission 2017 noch einmal novelliert wurde.
Für ein tiefengeologisches Atommülllager kommen fortan Ton, Salzformationen und Kristallin in Frage: der bestmögliche Standort soll identifiziert werden.
Ende 2027 verspricht die BGE, im nächsten Verfahrensschritt eine weitaus geringere Zahl von Regionen auszuweisen, die anschließend obertägig erkundet werden sollen – der neue Chef des BASE, Christian Kühn, sieht acht (2). Wer nun gedacht hatte, am 4. November würde der Vorhang gehoben, der wurde gleich wieder enttäuscht, er wurde nur ein wenig gelüftet. Die neue Karte sieht überwiegend grau aus: das sind die Gebiete, die bisher noch nicht untersucht wurden, gelb bzw. orange koloriert wurden die Ecken der Republik, die aus Sicht der BGE nicht weiter im Rennen sind. Immerhin verringert sich der Untersuchungsradius um knapp 20 Prozent.
Endgültig zustimmen muss am Ende jedes Auswahlschrittes das Bundesparlament per Gesetz. Hier sehen wir das große Einfallstor für Parteieninteressen und Länderegoismen, die der BGE einen Strich durch das wissenschaftsbasierte Verfahren machen können. Die Rollen sind so verteilt: BGE als bundeseigene Firma fungiert bei der Standortsuche als „Operateur“, die Aufsicht hat eine dem Bundesumweltministerium unterstellte Behörde, das Bundesamt für die Sicherheit kerntechnischer Entsorgung (BASE) – und hier beginnt die erste große Unwucht, die Aufsichtsbehörde ist zugleich zuständig für die Partizipation, die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Rechte der interessierten Öffentlichkeit sind dünn. Das StandAG sah in dieser ersten Phase eine „Fachkonferenz Teilgebiete“ zur Beratung des BGE- Zwischenberichts vor. Die 90 identifizierten Teilgebiete waren lediglich auf der Basis von Fachliteratur und Bücherwissen ausgewiesen worden, eine „Karte der Illusionen“ nannte Ex-Graswurzelrevolution-Redakteur Jochen Stay von der überregionalen Anti-Atom-Organisation „.ausgestrahlt“ einst den BGE-Zwischenbericht (3). Teilnehmende an der Fachkonferenz waren interessierte Bürger:innen, Vertreter:innen kommunaler Gremien jener Teilgebiete, Wissenschaftler:innen, die aus persönlichem und politischem Interesse mitwirkten, und Umweltverbände. Inzwischen hat eine zusätzliche Gruppe, die „junge Generation“, ebenfalls Platz genommen an den Beratungstischen. Gewählt werden sie jeweils im Rahmen der Endlagerforen.

Besonders besorgniserregend: Viele dieser Standorte weisen nach jahrzehntelanger Nutzung erhebliche Sicherheitsdefizite auf.

Die Ergebnisse dieser Fachkonferenz muss die BGE bei ihren Arbeitsschritten laut StandAG immerhin „berücksichtigen“, doch für die aktuelle, spannendere Phase, in der nun von 90 Teilgebieten der Suchfokus auf möglicherweise acht Standortregionen heruntergebrochen wird, sieht das Gesetz keinerlei formelle Beteiligung vor. Diese Partizipationslücke ist die zweite große Unwucht. Jährlich wird zwar noch eingeladen zu einem „Endlagerforum“, die Debattenbeiträge sind zum Teil recht informativ und aufschlussreich, eine Beteiligung aber im Sinne von Mitsprache, Mitentscheidung ist das nicht. Ein zivilgesellschaftlich zusammengesetztes Planungsteam kämpft zwar zäh um die Programmpunkte der Veranstaltungen, Regie aber führt das BASE.
Viele Aktivist:innen haben sich deshalb zurückgezogen und tauschen sich lieber zweimal im Jahr im Rahmen der „Atommüllkonferenz“ aus. Das Atommülldilemma beschreibt vor allem der gerade erschienene Atommüllreport „Bericht Atommüll – Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland“. Er verzeichnet über 216 Atomanlagen an 71 Standorten – darunter 84 aktuell in Betrieb befindliche sowie 56 stillgelegte oder bereits im Rückbau befindliche Anlagen. Besonders besorgniserregend: Viele dieser Standorte weisen nach jahrzehntelanger Nutzung erhebliche Sicherheitsdefizite auf.

Nur noch von der Seitenlinie aus verfolgen der BUND und wir, die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, den Fortgang der Endlagersuche und insbesondere, was zum Umgang mit den schwach- und mittelradioaktiven Abfällen gesagt wird. Ein aktuelles Beispiel ist der Umgang mit dem Schacht KONRAD. Das ehemalige Erzbergwerk soll als Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle klar gemacht werden. Niemand aber würde heute, nach den Erfahrungen mit der Umrüstung von ehemaligen Bergwerken zu Atommülldeponien, noch auf die Idee einer Nachnutzung kommen. Die BGE hält am Schacht KONRAD fest, auch wenn der Planfeststellungsbeschluss nun beklagt wird, die Havarie der beiden Lagerstätten Morsleben und Asse II müssten die Warnleuchten blinken lassen.
Hinzu kommt das Ressourcenungleichgewicht, das BASE stellte weder der Fachkonferenz Teilgebiete noch dem Folgeformat ein Budget für wissenschaftliche Expertise bereit, selbst um die Abrechnung von Fahrtkosten musste anfänglich gerungen werden.
Diese Unwucht ist Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Dörte Themann, Rosaria Di Nucci und Achim Brunnengräber beschreiben dieses Manko unter dem Titel „Alles falsch gemacht? Machtasymmetrien in der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortsuche für ein Endlager“. (4)
Dass die Zivilgesellschaft ansatzweise überhaupt eine Rolle spielt, ist neben der vergleichenden, wissenschaftsbasierten Suche das eigentlich Neue im Suchverfahren. Deren Umsetzung setzt allerdings die Erkenntnis voraus, dass ein dauerhafter Einschluss radioaktiver Abfälle in einem tiefengeologischen Lager nicht gegen die Zivilgesellschaft durchsetzbar ist. Der Seite des Operateurs und des BASE geht es um die Akzeptanz, mindestens um die Toleranz. Der Seite der Initiativen und (potentiell) Betroffenen geht es um Einmischung, Mitsprache, Augenhöhe und einklagbare Rechte.

Umso wichtiger ist es, dass wir uns weiter einmischen, Beschlüsse und Ergebnisse hinterfragen, zumal alle Zeitpläne über den Haufen geworfen wurden. Ursprünglich sollte 2031 ein Endlagerstandort identifiziert sein, doch das rutscht wahrscheinlich weg, vielleicht bis ins Jahr 2070. Mit der Folge, dass die Zwischenlager mit den hochradioaktiven Abfällen mindestens bis zum Jahr 2100 betrieben werden müssen. Für derart lange Zeiträume waren die Behälter und die oberirdischen Anlagen – also die Sicherheit der Behälter und die Sicherung der Anlagen – nicht ausgelegt. Hier öffnet sich ein weiteres Feld, in dem wir Player sind und Beteiligungsrechte einfordern.

Atommüllkarte
Bildquelle: https://www.bi-luechow-dannenberg.de/

Verkümmert die Erkenntnis, dass es ohne Mitwirkung der Zivilgesellschaft nicht geht, zu einem bloßen Lippenbekenntnis, und das ist gerade in den Behörden weit verbreitet, wird aus der Geschichte nicht wirklich gelernt.
Dass der Zivilgesellschaft eine Mitwirkung im Suchverfahren zugeschrieben wird, hat eine lange Vorgeschichte, sie reicht in die Nachkriegszeit Westdeutschlands zurück.
„Protest ist ein Indikator gesellschaftlicher Krisen“, schreibt der Bewegungsforscher Philipp Gassert. Er indizierte gesellschaftliche Krisen und Kommunikationsdefizite. (5) Doch viele Beteiligte, die im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete in die Atommülldebatte neu eingestiegen sind, kennen diese historische Dimension, die gewachsenen Hintergründe nicht! Es gibt zwar eine Fülle an „Bewegungsliteratur“, das Lernen aus der Anti-Atom-Geschichte findet dort seinen Niederschlag, aber auch andere Großkonflikte haben ihre Spuren hinterlassen, wie die Auseinandersetzung um die Frankfurter Start-Bahn-West oder den Bahnhof Stuttgart 21.
Der Rolle des außerparlamentarischen Protests in der Nachkriegsgeschichte widmete die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) 2019 infolgedessen einen Kongress unter dem Titel „Auf die Straße!“. (6) Vierzig Jahre nach dem legendären Gorleben-Treck nach Hannover kamen 2020 die Dokumentation und Forschungsergebnisse zur Causa Gorleben hinzu, die den Fokus auf die Impulse richteten, die – nicht nur! – der Gorleben-Widerstand für ein zivilgesellschaftliches Engagement und die Stärkung der (Basis-) Demokratie gab. (7)
Ein Markstein der Demokratieentwicklung war die sogenannte „Brokdorf-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts. Ende der 1970er Jahre gab es heftige, teils militante Demos gegen die Errichtung des AKW Brokdorf. Anlässlich einer weiteren Großdemo wurde 1981 ein Demonstrationsverbot erlassen, Klagen gegen das Verbot wurden durch alle Instanzen geführt. Das BVerfG sah in seinem Grundsatzurteil zur Meinungs- und Demonstrationsfreiheit die Notwendigkeit, die zivilgesellschaftlichen Impulse zu stärken, eben nicht als bloßes, durchschaubares Mittel einer Akzeptanzbeschaffung, sondern als notwendiges Gegengewicht und Korrektiv zu staatlichen Entscheidungen und zum Behördenhandeln. In der „Brokdorf-Entscheidung“ des BVerfG vom 14. Mai 1985 ist zu lesen: „In einer Gesellschaft, in welcher der direkte Zugang zu den Medien und die Chance, sich zu äußern, auf wenige beschränkt ist, verbleibt dem Einzelnen neben seiner organisierten Mitwirkung in Parteien und Verbänden im Allgemeinen nur eine kollektive Einflussnahme durch Inanspruchnahme der Versammlungsfreiheit für Demonstrationen. Namentlich in Demokratien mit parlamentarischem Repräsentativsystem und geringen plebiszitären Mitwirkungsrechten hat die Versammlungsfreiheit die Bedeutung eines grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes. Demonstrativer Protest kann insbesondere notwendig werden, wenn Repräsentativorgane mögliche Missstände und Fehlentwicklungen nicht oder nicht rechtzeitig erkennen oder aus Rücksichtnahme auf andere Interessen hinnehmen.” (8)
Ein weiteres, aktuelleres Beispiel für den Wert zivilgesellschaftlichen Engagements ist der Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021. Das BVG stellt klar, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Der Beschluss des BVG spiegelt die gewachsene Bedeutung und Wirkmächtigkeit außerparlamentarischer Bewegungen. (9)
Luisa Neubauer von Fridays for Future sagt dazu: „Zwei Jahre lang wurden all die 100.000 Jugendlichen, die für mehr Klimaschutz auf die Straße gehen, belächelt, angefeindet, uns wurde gesagt, wir sollen das den Profis überlassen. Und jetzt bestätigt das Bundesverfassungsgericht: Nein, wir haben Recht. Klimaschutz ist nicht nice to have, sondern ein Grundrecht, die Freiheitsrechte der jungen Generation sind jetzt schon gefährdet, weil die Politik nicht entschlossen genug handelt, und dass sich das ändern muss. Was für ein Riesen-Erfolg!” (10)
Um letztlich erfolgreich zu sein, sei es im Kampf gegen die Klimakatastrophe oder in der Auseinandersetzung um die Atomkraft und deren dreckige Hinterlassenschaften, bräuchte es viele Brückenbauer:innen zwischen den Bewegungen, die eines eint: das Wissen um die Notwendigkeit außerparlamentarischen Protests.

(1) https://www.bge.de/de/aktuelles/veranstaltungen/veranstaltung/event/betrifft-standortauswahl-arbeitsstaende/
(2) https://www.deutschlandfunk.de/endlagerfrage-als-kuechengespraech.862.de.html?dram:article_id=215999
(3) https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/salzgitter/article405798300/bundesamts-chef-bald-bis-zu-acht-moegliche-endlager-standorte.html
(4) Jochen Stay: Das große Nebelwerfen. In: ausgestrahlt-Magazin. Nov/Dez 2020/Jan 2021, Ausgabe 49, S. 6-8
(5) Dörte Themann, Rosaria Di Nucci, Achim Brunnengräber: Alles falsch gemacht? Machtasymmetrien in der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortsuche für ein Endlager. In: Forschungsjournal soziale Bewegungen 34. Jg. Heft 1/2021
(6) Philipp Gassert, Bewegte Gesellschaft, Stuttgart 2018, S.15
(7) https://www.bpb.de/veranstaltungen/dokumentation/298248/tagungsbericht-auf-die-strasse-politischer-protest-in-deutschland
(8) Detlef Schmiechen-Ackermann, Jenny Hagedorn, Christan Hellwig, Karolin Quambusch, Wienke Stegmann, Der Gorleben-Treck 1979. Anti-Atom-Protest als soziale Bewegung und demokratischer Lernprozess. Göttingen 2020
(9) https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv069315.html
(10) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html
(11) https://www.greenpeace.de/themen/klimakrise/bombenschlag

Wolfgang Ehmke ist Sprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. Zuletzt erschien sein Essay „Das Wunder von Gorleben. Der Beitrag des Wendlands zur Energiewende“ im Köhring-Verlag Lüchow. In seinem Buch geht es um die Bewegungsgeschichte, aber auch um Zufälle, Unglücks- und Glücksfälle, die zu den Erfolgen der Anti-Atom-Bewegung geführt haben. Die dritte aktualisierte Auflage liegt jetzt vor und kann direkt im BI-Büro unter buero@bi-luechow-dannenberg.de bestellt werden.

Dies ist ein Beitrag aus der aktuellen Ausgabe der Graswurzelrevolution. Schnupperabos zum Kennenlernen gibt es hier.

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