antimilitarismus

Töten im Krieg: erlaubt – Aufruf zur Fahnenflucht: verboten

Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Münsteraner Antimilitaristen / Presseinformation

Anfang November 1999 teilte die politische Polizei Münster dem Münsteraner Soziologen Dr. Bernd Drücke mit, dass gegen ihn strafrechtlich ermittelt wird. Er habe sich als presserechtlich verantwortlicher Redakteur der alternativen Monatszeitung „Graswurzelrevolution“ und als Mitunterzeichner von Desertionsaufrufen während des Kosovokriegs strafbar gemacht. Seit 1972 erscheint die Graswurzelrevolution (GWR). Die bundesweit mit einer Auflage von 30.000 Exemplaren verbreitete GWR-Aktionszeitung Nr. 2/99 „Stoppt den Krieg! Nein zu Bomben, Krieg, Vertreibung!“ und der im Mai in der Graswurzelrevolution Nr. 239 veröffentlichte „Aufruf an alle Soldaten: Verweigern Sie Ihre Beteiligung an diesem Krieg!“ sei eine „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ (§ 111 StGB). In dem Aufruf, der sich an die Soldaten aller Kriegsparteien richtet, heißt es u.a.: „Eine Beteiligung an diesem Krieg ist nicht zu rechtfertigen. Verweigern Sie deshalb Ihre Einsatzbefehle! Entfernen Sie Sich von der Truppe! Lehnen Sie Sich auf gegen diesen Krieg! Es gilt: Aktive Soldaten sind potentielle Mörder. Und Opfer eines mörderischen Krieges. Deserteure und Kriegsdienstverweigerer jedoch sind Friedensboten.“

Gegen mehr als 30 UnterzeichnerInnen des Aufrufs, darunter Graswurzelmitarbeiter Andreas Speck (Oldenburg) und Prominente wie Professor Wolf-Dieter Narr (FU Berlin), Clemens Ronnefeld (Versöhnungsbund) und Professor Roland Roth, wird ebenfalls strafrechtlich nach § 111 StGB ermittelt. Gegen einige UnterzeichnerInnen ergingen bereits Strafbefehle zwischen 2.500 und 7.000 DM. In einem ersten Prozess gegen einen der Erstunterzeichner am 4. November in Berlin wurde Dr. Wilfried Kerntke aus Offenbach freigesprochen, da der Aufruf zur Befehlsverweigerung und Fahnenflucht während des auch von vielen Juristen und Politikern als völkerrechtswidrig eingeschätzten Krieges der NATO vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat angekündigt, dass sie in Berufung gehen will.

Daß das von der gleichen Staatsanwaltschaft geführte Ermittlungsverfahren gegen Bernd Drücke zu einem Prozess führen wird, ist nicht auszuschliessen. Drücke sieht das Verfahren auch als Angriff auf die Pressefreiheit. „Auch nach der Atomkatastrophe in Tschernobyl und während des Golfkriegs 1991 hat es §111-Verfahren – u.a. wegen Blockadeaufrufen – gegen die Graswurzelrevolution gegeben.“ Drücke vermutet, dass es bei dem Ermittlungsverfahren gegen ihn „primär um Einschüchterung“ gehe: „antimilitaristische Menschen sollen mundtot gemacht werden.“ Der §111 StGB sei auch bei kritischen Juristen und Juristinnen umstritten und werde als „verfassungswidriger Schnüffel- und Gummiparagraph“ kritisiert. Mehr als 80% der Verfahren würden eingestellt, bevor es zu einem Prozess kommt. „Die Betroffenen können allerdings rund um die Uhr observiert und abgehört werden. Aber weder solche Überwachungsstaatsmethoden noch ein vielleicht folgender Prozess können mich davon abhalten auch weiterhin öffentlich gegen alle Kriege und für eine gewaltfreie, herrschaftslose Konfliktlösung und Gesellschaft einzutreten“, so Bernd Drücke.

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