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Beihilfe zum Mord: Abschiebung einer lesbischen Iranerin beschlossen

Jasmin K. muss in Berlin bleiben!

| haGalil.com Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Ein Berliner Gericht hat die Abschiebung der 31jährigen lesbischen Iranerin Jasmin K. beschlossen, obwohl diese von einem iranischen Gericht in Abwesenheit wegen Homosexualität zum Tode verurteilt worden war, was ihre Anwältin dem Gericht beweisen konnte. Im Iran erwartet sie nun die Steinigung, so die 31jährige gegenüber dem Online-Magazin queer.de. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung absurderweise auf ein Gespräch, das Mitarbeiter des deutschen Außenministeriums im Iran mit der Mutter von Jasmin K. geführt hätten. In diesem Gespräch habe die verzweifelte und verängstigte Mutter abgestritten, dass ihre Tochter lesbisch sei. Auf Grund dieser „Beweisführung“ soll nun die Asylbewerberin – trotz des Todesurteils – abgeschoben werden.

Auf queer.de wird inzwischen gemeldet, dass sich der Menschenrechtsbeauftragte der Bundestagsfraktion der Grünen, MdB Volker Beck für das Leben der Frau einsetzen will: „In Schreiben an den Regierenden Bürgermeister, an den Innensenator Körting und die Landeshärtefallkommission habe ich mich für eine Aufenthaltserlaubnis für die Iranerin eingesetzt. Wenigstens eine Duldung müsste sie erhalten“, so Volker Beck, den besonders die Begründung der Abschiebung entsetzte: „Diesem iranischen Flüchtling wurde der Flüchtlingsstatus von der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgrund einer Aussage ihrer Mutter im Iran gegenüber Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes, dass sie nicht homosexuell sei, der Verfolgtenstatus verweigert. Diese Beweisfindung ist für mich haarsträubend. Wer wird im Iran schon die Homosexualität einer Person bestätigen, wenn dies einem Todesurteil gleichkommt?“. Beck wies zudem auf die aktuelle Hinrichtungswelle im Iran hin, der auch viele Homosexuelle zum Opfer gefallen sein sollen – immer wieder werden auch Lesben und Schwule wegen ihrer Homosexualität im Iran hingerichtet, so wurden etwa im Juli 2005 wurden laut Berichten aus dem Iran zwei Jugendliche wegen homosexueller Beziehungen im Norden des Landes gehängt. Auch vor diesem Hintergrund sei eine Ausweisung unmenschlich.

Das iranische Strafrecht ist eindeutig:

  • § 110: Die Strafe für homosexuelle Handlunmgen ist die Todesstrafe. Die Tötungsart steht in Ermessen des religiösen Richters.
  • § 111: Der homosexuelle Verkehr wird dann mit dem Tode bestraft, wenn der aktive und der passive Täter mündig und geistig gesund sind und aus freiem Willen gehandelt haben.
  • § 129: Die Strafe für die lesbische Liebe sind 100 Peitschenhiebe für jede.
  • § 131: Wenn die lesbische Liebe drei Mal wiederholt und jedes Mal mit Peitschenhieben bestraft worden ist, ist die Strafe beim vierten Mal die Todesstrafe.

Die Todesgefahr kann nicht einfach mit dem Hinweis verneint werden, dass im Iran nur die homosexuelle Praxis bestraft wird, nicht die Homosexualität als solche. Das hat das Bundesverwaltungsgericht schon 1988 festgestellt (BVerwGE 79, 143 = InfAuslR 1988, 230). Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinem Urteil auf den Erfahrungssatz verwiesen, dass es Homosexuellen – genauso wie Heterosexuellen – unmöglich ist, auf Dauer asexuell zu leben.

Das jüdische Internetportal haGalil forderte den Innensenator bzw. den Regierenden Bürgermeister zu einer Stellungnahme auf, wie es denn grundsätzlich möglich sei, dass man mit dem Gedanken spiele, Menschen in ein Land auszuliefern, dessen Regierungschef immer wieder die Ausrottung der israelischen Bevölkerung ankündigt. Dies auch vor dem Hintergrunds der immer wieder betonten besonderen Verbundenheit Deutschlands mit Israel. Immerhin bedeute es doch, dass man einem Staat, den man als Auslieferungsziel anerkenne, ein Mindestmaß an zivilisatorischem Standard attestiert. Dies könne im Fall des Iran aber längstens nicht mehr der Fall sein. Auch vor dem Hintergrund zahlreicher Prozesse und Hinrichtungen, die noch nicht einmal den Regeln der Scharia genügen würden. Der Iran ist damit eindeutig ein gesetzloses Terrain mit einer menschenverachtenden Führung und einer rechtlosen Bevölkerung.

Es ist davon auszugehen, dass Jasmin K. im Iran um ihr Leben fürchten muss, sollte sie dorthin abgeschoben werden. Wir rufen deshalb dazu auf, Protestschreiben an den Berliner Innensenator Dr. Körting zu schicken.

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Fax: (030) 9027 2715
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