transnationales / antimilitarismus

Türkei: Kriegsdienstverweigerer Inan Süver wieder inhaftiert

| War Resisters' International

Die War Resisters' International hat erfahren, dass der Kriegsdienstverweigerer Inan Süver seit dem 12. September 2012 erneut in Haft ist. Er war in Istanbul während einer Routine-Personalienfeststellung festgenommen worden.

Er wurde wieder verhaftet, weil er aus einem Krankenhaus geflohen war, während er eine Gefängnisstrafe wegen Kriegsdienstverweigerung verbüßte.

Wegen des Ausbruchs war Inan in Abwesenheit zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Am 9. Dezember 2011 war er aus dem Gefängnis in Balikesir entlassen worden, nachdem das Gericht des Ägäischen Streitkräftekommandos entschieden hatte, wegen seiner sich verschlechternden Gesundheit seine Strafe auszusetzen. Bei einer Untersuchung seiner psychischen Gesundheit an der Militärmedizinischen Gülhane-Akademie in Istanbul wurde bestätigt, dass er unter einer "psychischen Erkrankung" leide.

Inan Süvers AnwältInnen erklärten, dass seine psychische Gesundheit sich weiterhin verschlechtert habe, und argumentieren, dass ein weiterer Gefängnisaufenthalt sich wahrscheinlich negativ auswirkt.

Inan Suver war 2001 zum Militärdienst einberufen worden. Nach vorliegenden Informationen desertierte er nach 13 Monaten Dienst, wurde jedoch verhaftet und verbrachte sieben Monate im Gefängnis. Als Inan Suver das erste Mal desertierte, hatte er noch nicht vom Konzept der Kriegsdienstverweigerung gehört. Sobald er von diesem Konzept und den dahinterstehenden politischen Ideen erfahren hatte, erklärte er sich 2009 selbst zum Kriegsdienstverweigerer.

Seine Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Menschenrecht, das von Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt wird. Darüberhinaus urteilte am 7. Juli 2011 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Urteil Bayatyan gegen Armenien (Antrag Nr. 23459/03, 1.6.2011), dass Staaten verpflichtet sind, das Recht von Individuen auf Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen zu respektieren als Teil ihrer Verpflichtung, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu achten.

Seitdem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Rechtsprechung zur Türkei verfestigt (Demirtas v. Turkey vom 17. Januar 2012 und Ercep v. Turkey vom 22. November 2012, Savda v. Turkey vom 12. Juni 2012, und Tarhan v. Turkey vom 17. Juli 2012).

Da bereits seine anfängliche Inhaftierung wegen Kriegsdienstverweigerung die Europäische Menschenrechtskonvention verletzte, hält die WRI diese erneute Bestrafung wegen der Flucht aus dem Gefängnis für null und nichtig, da er sich überhaupt nicht im Gefängnis hätte befinden dürfen.

Ferner war er aus weiterhin gültigen gesundheitlichen Gründen aus dem Gefängnis entlassen worden und seine Wiederinhaftierung wird wahrscheinlich seine psychische Gesundheit beeinträchtigen.

Anmerkungen

Nach einer E-Mail der War Resisters' International (Hannah Brock, 21.9.2012). Übersetzung und geringfügige Bearbeitung: Gernot Lennert, DFG-VK Hessen.

Kontakt & Infos

Die War Resisters' International und die DFG-VK bitten um Protestschreiben an die türkischen Behörden und an türkische Botschaften.

Eine Protest-E-Mail an den türkischen Präsidenten Abdullah Gül kann
geschickt werden über:
http://wri-irg.org/node/20413

Präsidentschaft der Türkischen Republik:
Fax +90-312-4271330
cumhurbaskanligi@tccb.gov.tr

Seine Exzellenz Hüseyin Avni Karslioglu, Botschafter
Türkische Botschaft
Rungestr. 9
10179 Berlin
Telefon: 030-275850
Fax: 030-27590915
botschaft.berlin@mfa.gov.tr

Mehr Information über Inan Süver:
in englischer Sprache
in deutscher Sprache