Ein Fax mit diesem Titel sorgte für ein Ermittlungsverfahren gegen den Totalverweigerer Lothar Wesolowski aus Magdeburg, das jetzt ergebnislos eingestellt werden mußte. Doch der Reihe nach. Am 20. Juli 97 empfing die Lokalredaktion der ‚Volksstimme‘ in Schönebeck/Elbe besagtes Fax. Anhand des Empfangsjournals wurde der Absender festgestellt – die Oberstaatsanwaltschaft in Magdeburg. Trotz Zweifeln an der Richtigkeit bestätigte auch die technische Abteilung der Polizei, daß zwar ein Fax ohne Absenderangabe verschickt werden, nicht aber das Sendeprotokoll des Absenders manipuliert werden könne. Das Fax stamme tatsächlich aus der Oberstaatsanwaltschaft.
Trotz weiterer Ermittlungen auch durch das LKA kam mensch nicht weiter. Trotzdem wurde am 15.08.97 Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verleumdung und Verstoß gegen das Pressegesetz gestellt. Ein anonymer Anrufer gab sieben Tage später Lothar Wesolowski als in Frage kommenden Täter an, woraufhin am 4. September 1997 neun Beamte seine Wohnung durchsuchten und einen Computer sowie zahlreiche Programme beschlagnahmten. Fast zwei Monate später hatte das Landeskriminalamt schließlich das besagte Flugblatt auf dem Computer gefunden. Man glaubte sich schon am Ziel…
Doch da war die Wirklichkeit vor. Lothar Wesolowski hatte den Computer nachweislich erst am 29. Juli von einem Computerhändler erworben, das inkriminierte Fax stammte aber vom 20. Juli. Damit mußte das Verfahren eingestellt werden. Ob allerdings weiter gegen unbekannt ermittelt wird – oder gar gegen den Computerhändler – ist der GWR nicht bekannt.