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Maulwurf- und andere Jagden

Der Tag X in Neckarwestheim

| Herbert Hürth, Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim

Das Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim hatte sich darauf geeinigt, am Tag X zu einer Blockade vor dem Tor II des AKW aufzurufen. Hier müssen alle Transporte rausfahren, und wir wollten diesmal eine gemeinsame Aktion von allen. Wegen des – nach unserer Planung – um einen Tag vorgezogenen Straßentransporttermins entfiel das für den „Tag X minus 1“ vorgesehene Progamm am Vortag. Am Donnerstag, den 19.3. 98 fand bereits der Transport statt.

Trotzdem waren morgens um 6 Uhr an diesem Tag die ersten AtomkraftgegnerInnen vor dem Tor II des AKW. Um 8 Uhr waren es bereits ca. 150, bis um 13 Uhr dann 500 Personen – die meisten davon bei der Sitzblockade. Die Polizei befand sich mit den ersten Hundertschaften und der Hundestaffel vor dem Tor II. Ab 13.30 Uhr rückten dann die Mannschaftswagen der ‚Castor-Hundertschaften‘ an, ebenso die Gefangenenbusse, Wasserwerfer und die Pferdestaffel. Diese „Deeskalationsstrategie“ der Polizei wurde von den AKW-GegnerInnen lautstark begrüßt.

Maulwürfe im Tunnel, Blockade am Tor

Seit 10 Uhr war bekannt, daß die B 27 zwischen Kirchheim und Walheim durch einen Tunnel, in dem sich zwei AKW-Gegner befanden, für den Castor-Transport nicht mehr befahrbar war. Der Polizei gelang es bis zum Nachmittag nicht, den Tunnel zu räumen. Darüber wurde bei der Blockade laufend berichtet. Als die Poliztei alle AKW-GegnerInnen massiv von den Maulwürfen fernhielt, die Presse abdrängte und sogar den Demo- Sanitätern der Kontakt verwehrt wurde, gingen aus der Blockade ca. 40 Personen vor Ort zur Tunnelaktion. Denn inzwischen versuchte das eingeflogene Sondereinsatzkommando (das sind die mit den schwarzen Gesichtsmasken) mittels Seilen und Ketten die beiden Maulwürfe gewaltsam aus dem Tunnel zu ziehen.

Vor dem Tor II begann der Aufmarsch der herbeigekarrten Hundertschaften. Um die Sitzblockade wurde ein Kessel gebildet. Einschüchtern ließ sich jedoch niemand. Die drei Aufforderungen der Polizei, den Platz zu räumen, wurden mit Pfiffen und Sprechchören gegen die Atompolitik beantwortet. Die zahlreichen Fernsehkameras und FotografInnen konnten dann ab 16 Uhr den Beginn der Ingewahrsamnahme von AtomkraftgegnerInnen filmen, die von der Polizei weggetragen wurden. Nach der Personalienfeststellung wurden die meisten mit auf den Rücken gefesselten Händen in den Gefangenenbussen abtransportiert. Diese erste von der Polizei noch ohne körperliche Gewalt durchgeführte Gefangennahme hatte einen Fehler: in 50 Minuten konnten nur drei Gefangenentransporter mit ca. 70 AKW-GegnerInnen gefüllt werden (An diesem Tag wurden insgesamt über 120 Personen in Gewahrsam genommen)! Dabei hatte der Castor-Transport durch die Tunnelaktion bereits über zwei Stunden Verspätung, das weitere Wegtragen der BlockiererInnen zur Ingewahrsamnahme hätte den Zeitplan vollends gekippt.

Als um 17.15 Uhr die beiden Maulwürfe aus dem Tunnel waren, verstärkte die Polizei den Kessel um die BlockiererInnen. Gleichzeitig ritt eine Pferdestaffel in die dahinter stehenden Menschen, um sie mit Gewalt abzudrängen. Die „Eingreiftrupps“ der zusätzlich aufmarschierenden Polizei begannen nun mit körperlicher Gewalt, die Blockade von hinten zu räumen. Dabei wurden zwei AKW-GegnerInnen so schwer verletzt, daß sie nach der Erstversorgung durch die Sanitätergruppe mit Rettungswagen weggefahren werden mußten. Wäre die Presse nicht so zahlreich vor Ort gewesen, hätte es bestimmt noch den Schlagstockeinsatz und noch mehr Gewalt seitens der Polizei gegeben.

Das Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim bewertet diesen Widerstandstag als einen Erfolg für die Anti-AKW-Bewegung in Süddeutschland. Trotz des vorgezogenen Transporttermines waren insgesamt ca. 700 Personen vor Ort, um ihre Ablehung der Atomenergie direkt zum Ausdruck zu bringen.

Verhaftungen und juristische Nachspiele

Zwei am Transporttag von der Polizei verhaftete AKW-Gegner wurden bereits am nächsten Tag vor dem Amtsgericht Heilbronn im „Schnellverfahren“ zu sechsmonatigen Haftstrafen verurteilt, zusätzlich noch zu 1 000 bzw. 600 DM Geldstrafe. Die Haftstrafen wurden für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Beide waren wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt worden. Bei einem der AKW-Gegner erhob die Staatsanwaltschaft diese Vorwürfe im Zusammenhang mit dessen Festnahme. Diese war durch mehrere Polizisten mit brutalen Mitteln durchgeführt worden. Dabei soll der Beschuldigte einen Polizisten getreten und einen in den kleinen Finger gebissen haben! Vor Gericht sagte einer der „schwer“ verletzten Polizisten aus, daß er wegen des Tritts habe kurz husten müssen und sonst keine körperliche Beschwerden habe. Der andere Polizist schloß nicht aus, daß der Angeklagte den Mund bei der Festnahme deshalb geöffnet habe, weil er ihn mit seinen behandschuhten Händen am Kopf gepackt habe und er eventuell keine Luft mehr bekommen habe. Dabei sei er in den kleinen Finger gebissen worden! Beide AKW-Gegner lassen sich diese Verurteilungen nicht gefallen und gehen in die Berufung!

Interessant an dieser Verurteilung ist der politische Hintergrund. Ein Schnellverfahren nach Paragraph 417ff der Strafprozeßordnung kann nur durchgeführt werden, wenn erstens die Beweislage eindeutig und zweitens der Sachverhalt klar ist. In beiden Fällen war dies nicht so, ja es lagen sogar unterschiedliche Zeugenaussagen von Polizisten vor. Deshalb ließ der Richter in einem Verfahren nur den Polizisten vereidigen, der den AKW-Gegner beschuldigte, den zweiten jedoch nicht. Nachdem drei Zeugen den Angeklagten unter Eid entlasteten, wurden sie noch im Gerichtssaal wegen Meineid verhaftet!

Die Atomindustrie und ihre Politiklobby versuchen durch solche Prozesse, die Anti-AKW-Bewegung zu kriminalisieren, denn unserer inhaltlichen Kritik an der Atompolitik können sie nichts entgegenhalten.

Ein Verbot und seine Überwindung durch den Druck der Masse

Das Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim hatte am Sonntag vor dem Transport, am 15.3.98, die „Auftaktdemonstration gegen den Castor-Transport“ durchgeführt. Am Freitag-Nachmittag wurde uns für die bereits seit langem angemeldete Demonstration die Auflage erteilt, die Abschlußkundgebung nicht vor dem Tor II des AKW durchführen zu dürfen! Alle bisherigen Demos und die Sonntagsspaziergänge hatten immer dieses Tor als Ziel. Jetzt plötzlich war die angebliche Behinderung des Straßenverkehres höher zu bewerten als das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit! Da zu dieser Auftaktdemonstration trotz Regenwetters 3 000 AKW-GegnerInnen kamen, konnte in einem „Polizeigespräch“ vor Ort der ursprüngliche Kundgebungsort doch noch durchgesetzt werden.

Die Castoren wurden nach Ahaus verschoben. Die Atomindustrie will durch die jahrzehntelange „Zwischenlagerung“ als Ersatz für den Entsorgungsnachweis den weiteren Betrieb der AKWs sichern. Ein sicheres Endlager wird es für den hunderttausende von Jahren strahlenden Atommüll nie geben. Der Ausstieg aus der Atomkraft muß über unseren politischen Druck und unsere Aktionen endgültig durchgesetzt werden.

Kontakt

Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim
c/o Demokratisches Zentrum
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71638 Ludwigsburg
Tel/Fax: 07141/903363

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