Kommentar

„Nazi-BAföG“ für die AfD?

Ein „Prüffall“, Selfies und hetzende Rechtsnationalisten

| Bernd Drücke

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Zu den vielleicht am meisten gelesenen Graswurzelrevolution-Artikeln, die seit dem Einzug von 91 AfD-Politiker*innen in den Bundestag erschienen sind, gehören die Beiträge von Andreas Kemper. Auch durch vielfache Spiegelung in „sozialen Medien“ erreichten seine Texte, wie z.B. „Björn Höcke und sein völkisches Umfeld. Zur faschistischen Agenda der AfD“ aus der GWR 423 vom November 2017 (1) und „Björn Höckes faschistischer Fluss. Der völkische Machiavellismus des AfD-Politikers“ aus der GWR 431 vom September 2018 (2), erfreulich viele Leser*innen.

Dazu beigetragen hat indirekt auch der sozialdemokratische Verfassungsschutzchef von Thüringen, der Kempers Analyse aus der GWR 431 in einer Pressekonferenz zitierte, um zu begründen, warum seine Behörde Höcke zukünftig beobachten will. Das führte zu einer Kampagne der AfD, flankiert von rechtsextremen Websites und der Bildzeitung, die gegen den Soziologen Kemper und das „linksextreme Schmierblatt Graswurzelrevolution“ (AfD) bzw. die „Anarchopostille, die seit 1972 gegen UNSEREN Staat kämpft“ (BILD) wüteten. Auf Facebook-Seiten der AfD und in Naziblogs finden sich seitdem viele Hasskommentare gegen die GWR und unseren Autor.

So sehr wir uns über die solidarische Berichterstattung u.a. in der Jungle World, auf HaGalil und im ND freuen, wir nehmen es ernst, wenn uns auf der FB-Seite der AfD zum Beispiel ein Edwin Schneider im Nazijargon droht: „Wartet es nur ab. Wenn die AfD an die Macht kommt, werden die alle wie die Kakerlaken kriechen. Und dann bitte nicht aufheben, sondern zertreten.“ (3)

Der „Prüffall“ AfD

Im Spiegel Nr. 4 vom 19. Januar 2019 wird ein Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (VS) zusammengefasst, mit dem die Behörde die AfD nun zum „Prüffall“ erklärte. In dem 444seitigen „Gutachten zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD) und ihren Teilorganisationen. Stand: 15. Januar 2019“, das der GWR vorliegt, wird auch der neonazistische „Flügel“ um Höcke unter die Lupe genommen. Auf Seite 408 f. heißt es dort: „Die überragende Bedeutung Björn Höckes für das AfD-Netzwerk ‚Der Flügel‘ spricht dafür, die weltanschaulichen Positionen dieses maßgeblichen Hauptprotagonisten möglichst umfassend auszuloten und dafür auch dessen politisches oder publizistisches Engagement vor dem Parteieintritt in die AfD zu berücksichtigen.“

Landolf Ladig („nahezu unbestreitbar“) – Foto: Olaf Kosinsky [CC BY-SA 3.0 de ]

Dazu hat der VS nach eigenen Angaben „die umfangreichen und akribischen Recherchen des Soziologen Andreas Kemper herangezogen, (…) der zahlreiche von Höcke namentlich gezeichnete Texte mit drei unter dem mutmaßlichen Pseudonym ‚Landolf Ladig‘ erschienenen Grundsatzbeiträgen sprachanalytisch vergleicht. Bei den unter ‚Landolf Ladig‘ veröffentlichten Texten handelt es sich um zwei Beiträge der neonazistischen Publikation ‚Volk in Bewegung & Der Reichsbote‘ (ViB) und einen Aufsatz in der NPD-Regionalzeitung ‚Eichsfeld-Stimme‘. Im Folgenden werden die Hauptargumentationslinien Kempers dargestellt und anhand der relevanten Originale nachvollzogen und vertieft.“ Der VS stellt fest, dass Ladig durch „eine revisionistische Geschichtsdeutung des Nationalsozialismus (..) diesen nicht nur relativiert oder verharmlost, sondern sich explizit positiv auf ihn als ‚erste Antiglobalisierungsbewegung‘ [!] bezieht.“ (S. 414) Die drei analysierten „Ladig“-Texte bringen laut Gutachten „eine zweifelsfrei verfassungsfeindliche Haltung zum Ausdruck.” (S. 415) Kemper habe belegt, so der VS, dass Ladig „nahezu unbestreitbar“ das Pseudonym von Höcke sei.

Reaktionen von ganz rechts

Die Tatsache, dass der Verfassungsschutz jetzt der klaren Argumentationslinie des Soziologen folgt, sorgt für Aufruhr bei der AfD. Die Reaktionen aus der extrem rechten Ecke auf die Veröffentlichung des VS-Gutachtens ließen nicht lange auf sich warten. „Auch linksradikale Experten als Quelle“, so empörte sich am 22. Januar beispielsweise „Die Tagesstimme“, ein nach eigenen Angaben „patriotisches Nachrichtenportal“ der rechtsextremen „Identitären Bewegung Österreichs“. (4) Dort heißt es u.a.: „Auch der jetzige thüringische Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer bezog sich bei der Begründung der regionalen AfD-Überprüfung auf Kemper. Damals verlas der Beamte – außerdem noch im Stiftungsrat der linksradikalen Amadeu-Antonio-Stiftung große Teile eines Artikel Kempers im anarchistischen Magazin graswurzelrevolution. Dieses fand in der Vergangenheit als Teil des linksextremistischen Spektrums mehrfach in Jahresberichten von Landesämtern und Bundesamt für Verfassungsschutz wieder.“ [sic!] (5)

Tatsächlich wurde die GWR in den 47 Jahren ihres Bestehens oft in Verfassungsschutzberichten erwähnt. Im Jahr 2000 erdreistete sich der Geheimdienst sogar auf der Titelseite einer VS-Broschüre über „Extremistische Bestrebungen im Internet“ die Monatszeitung für eine gewaltfreie, herrschaftslose Gesellschaft mit Hammerskins, Hisbollah und der NSDAP-AO gleichzusetzen.

Die Rolle, die der VS beim Aufbau und den Morden des NSU gespielt hat, ist bis heute nicht geklärt. Klar ist aber, dass wir auch nach dem Abgang des VS-Chefs Maaßen nicht davon ausgehen können, dass die AfD-Fans in der Behörde keine Rolle mehr spielen. Zu offensichtlich ist, dass der VS jahrelang Neonazis als V-Männer mit einer Art „Nazi-BAföG“ finanziert und Verbrechen, die von diesen verübt wurden, zu vertuschen versucht hat. Wie wenig Vertrauen die Behörde heute in weiten Teilen der Bevölkerung genießt, macht ein Witz deutlich, der seit ein paar Tagen kursiert: „Wie nennt man die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz? Selfie.“

Das aktuelle Gutachten zur AfD ändert wenig und ist auch als Versuch zu werten, das eigene Image zu verbessern. Unter seinem, den AfD-Positionen nahe stehendem Präsidenten Maaßen hat sich der VS geweigert, die AfD als das einzustufen, was sie ist. Dabei haben Wissenschaftler wie Andreas Kemper schon längst aufgezeigt, dass die AfD in weiten Teilen eine völkisch-rassistische Partei ist. Höcke und seine braun-blauen Kameraden träumen von einem neuen 33, von der Machtergreifung und dem „Zertreten“ von uns „Kakerlaken“. Statt auf Menschenwürde setzen diese Nationalisten auf Entmenschlichung ihrer Feinde.

Fazit

Um festzustellen, wie menschenverachtend große Teile der AfD sind, braucht es keinen Geheimdienst, keine Spitzel und keine VS-Gutachten. Es reicht, die Hetze von AfDern wahrzunehmen, wie wir sie z.B. in den „sozialen Medien“ und allabendlich bei Maischberger, Plasberg, Will & Co. präsentiert bekommen.

Zeichnung: Ralf Landmesser

Da kann ich auch als Anarchist der innenpolitischen Sprecherin der linken Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke, weitgehend zustimmen. Sie schreibt: „Dass der Verfassungsschutz die AfD jetzt bundesweit ins Visier nehmen will, halte ich angesichts der bisherigen Rolle dieses rechtslastigen Inlandsgeheimdienstes als Beschützer und Förderer neofaschistischer Strukturen nicht für zweckdienlich. Zu befürchten ist, dass demnächst V-Leute des Geheimdienstes in die AfD eingeschleust werden, die wie schon früher bei der NPD nicht zur Aufklärung, sondern zur Stärkung und weiteren Radikalisierung der Partei beitragen. Der Verfassungsschutz ist als unkontrollierbarer Geheimdienst ein Fremdkörper in unserem demokratischen Rechtsstaat. Er ist selbst Teil des Problems und gehört in dieser Form aufgelöst.“

Um die AfD und neofaschistische Zusammenhänge zu bekämpfen, brauchen wir eine aufklärerische, emanzipatorische Gegenöffentlichkeit und Zivilgesellschaft. Wir können aus der Geschichte lernen. Das, was Auschwitz möglich gemacht hat, gilt es zu bekämpfen: Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus, Homophobie, Sexismus und Militarismus. Dafür brauchen wir eine emanzipatorische soziale Bewegung von unten, die Menschenrechte und soziale Errungenschaften verteidigt und für eine solidarische Gesellschaft jenseits von Ausbeutung und Herrschaft kämpft.

Nachtrag, 30.1.2019:
Das VS-Gutachten ist ab sofort hier in voller Länge zu finden.

Dies ist ein Beitrag aus der monatlich erscheinenden Druckausgabe der GWR. Schnupperabos zum Kennenlernen gibt es hier