Anarchismus

Ungehorsam

Dauerveranstaltung und Denkweisen. Stichworte zum Postanarchismus 13

| Oskar Lubin

Beitragungehorsam
Fotos: iznogoodgood via flickr.com (PDM 1.0), FridaysForFuture Deutschland via flickr.com (CC BY 2.0)

Schülerinnen und Schüler streiken freitags für ihre Zukunft. Sie setzen sich für den Erhalt der menschlichen Lebensbedingungen ein und fordern ein Handeln gegen die menschengemachte Klimakatastrophe. Man könnte meinen, das sei auch für Politikerinnen und Politiker der Partei Bündnis 90/Die Grünen eine gute Nachricht. Immerhin hat die Partei eine Geschichte, in der ökologische Belange von verschiedenen sozialen Bewegungen politisiert wurden. Aber dem ist nicht so.

Anfang April 2019 meldete sich Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Springers „Die Welt“ zu Wort und meinte, das könne „nicht ewig so weitergehen“. Gemeint waren die „Fridays for Future“-Demos, nicht die Umweltzerstörung. Dann erklärte er: „Ziviler Ungehorsam ist ein symbolischer Akt. Das kann keine Dauerveranstaltung sein.“ (1)

Aus dieser Belehrung spricht nicht nur die sprichwörtliche Arroganz der Macht. Sie ist für einen Grünen-Politiker bemerkenswert, denn sie kann nur zweierlei bedeuten: Entweder der Herr Ministerpräsident kennt die Geschichte seiner eigenen Partei nicht. Oder er kennt sie und will sie verleugnen und am liebsten ungeschehen machen. Deshalb eine kleine Belehrung mit umgekehrten Vorzeichen.

Vor dem Einzug in den Bundestag 1983 und auch noch einige (wenige) Jahre danach standen nicht kleine Anfragen und große Ministerämter im Mittelpunkt des politischen Schaffens der damals noch sogenannten „Anti-Parteien-Partei“, sondern gewaltfreie Aktionen, antimilitaristische Kampagnen, ziviler Ungehorsam. Dass es sich bei Aktionen zivilen Ungehorsams bloß um „symbolische“ Praktiken handelt, hätte wohl – wenn man „symbolisch“ nur im Sinne von „bloß angedeutet“, „für etwas anderes stehend“, „nicht real wirksam“ versteht – der Großteil jener verneint, die sich als Aktivist*innen an solchen Praktiken beteiligt haben.

Vom Schriftsteller Henry David Thoreau inspiriert, richteten sich Aktionen zivilen Ungehorsam zunächst gegen staatliche Politiken, die nicht mitgetragen werden sollten: Thoreau weigerte sich, Steuern zu zahlen, weil er den Krieg der USA gegen Mexiko (1846-1848) und die Sklaverei falsch fand und beides nicht unterstützen wollte. Diese Weigerung führte er in seinem Text „Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat“ aus. Respekt solle man nicht vor dem Gesetz haben, so Thoreau in seinem 1849 erstmals erschienenen Essay, „sondern vor der Gerechtigkeit“. (2)

Ziviler Ungehorsam legte es in der Geschichte immer wieder darauf an, herrschende Verhältnisse nicht nur in Frage zu stellen, sondern auch ganz praktisch und grundlegend zu verändern. Der soziale Ungehorsam im Indien der 1930er und 40er Jahre führte tatsächlich zur Beendigung des Kolonialismus und wies nicht nur „symbolisch“ kurz auf ihn hin, um dann der Staatspolitik wieder die „realen“ Veränderungen zu überlassen. Auch Rosa Parks setzte sich nicht auf den „weißen“ Platz im Bus, um nur „symbolisch“ auf Rassismus aufmerksam zu machen.

Sicher, es gab auch reformistische Anwendungen zivilen Ungehorsam. Wer in den Neuen Sozialen Bewegungen der bundesrepublikanischen 1970er und 80er Jahren an die revolutionäre Tradition zivilen Ungehorsams anknüpfte, sah sich, wie Lou Marin in einem schönen Überblickstext schreibt, „mit reformistischen Neuinterpretationen des Zivilen Ungehorsams“ (3) konfrontiert. Es gab jene Fraktion, die zivilen Ungehorsam bloß als dramatische Zuspitzung eines Konflikts verstanden wissen wollte. Aber selbst VertreterInnen dieses reformistischen Flügels wie etwa Theodor Ebert, sahen zivilen Ungehorsam keineswegs auf die Beeinflussung von Wahlen als „eigentliche“ politische Aktion beschränkt. Der zivile Ungehorsam erziele seine Wirkung, schrieb Ebert Anfang der 1980er Jahre, nicht nur durch „das Erregen öffentlicher Aufmerksamkeit, sondern auch durch die Sympathie für die Widerstand Leistenden.“ (4) Positive Bezugnahmen auf Widerstand waren angestrebt, langfristige Veränderungen von Denk- und Wahrnehmungsweisen waren das Ziel.

„Das kann keine Dauerveranstaltung sein“, meint jetzt Kretschmann, und das ist keine Beschreibung zivilen Ungehorsams, sondern der Versuch, ihn in seine Schranken zu weisen, also eine regulierende Festschreibung. Denn selbst aus der Geschichte der grün-alternativen Bewegung könnte zu lernen sein: Ziviler Ungehorsam muss eine Dauerveranstaltung sein! Denkweisen ändern sich schließlich nicht von heute auf morgen.

Karikatur: Roy Brick

Mittlerweile sind die Diskussionen eigentlich weiter. Angemerkt wurde, dass das „Zivile“ des Ungehorsams problematisch ist, weil es einerseits noch in der Ablehnung die bürgerlich-demokratische Rechtsordnung stillschweigend als Norm setzt. Wie wichtig aber sind Gesetze noch in der Aufrechterhaltung der kapitalistischen Verhältnisse? Ist Herrschaft nicht längst in Fleisch und Blut übergegangen? Ist Herrschaft nicht „gouvernemental“ geworden, wie Michel Foucault meinte, d.h. dadurch charakterisiert, dass die Menschen sich selbst führen statt geführt zu werden? Gegen wen oder was kann Ungehorsam da noch ein widerständiges Mittel sein? Andererseits ignoriert das „Zivile“ des Ungehorsams die Klassendimension von Praxis. Ziviler Ungehorsam ist bürgerlicher Ungehorsam und blendet, so das Argument, die Risiken und Gefahren nicht-konformen, widerständigen Handelns für weniger abgesicherte und schlechter mit Ressourcen ausgestattete Menschen systematisch aus. (5) Beide Einwände ließen sich auch als postanarchistische Diskussionsbeiträge begreifen, weil sie die (im Anarchismus) lange geltenden Grundannahmen vom normierenden Staat und vom einheitlichen Subjekt des Widerstands in Frage stellen.

Und die Diskussion ging weiter. Schon im Rahmen der globalisierungskritischen Bewegung wurde von „sozialem Ungehorsam“ (6) gesprochen, um die Beschränkung auf Recht und Gesetz zu vermeiden und nicht regelkonformes Verhalten auch im Alltag zu betonen. Aus den Reihen der dekolonialistischen Theorie wird zudem ein „epistemischer Ungehorsam“ (7) gefordert. Denn auch die Episteme – die Erkenntnis, das Wissen und das Wissbare – sind nicht neutral, sondern durch und durch von kolonialer Herrschaft und ihren Effekten geprägt.

Letztlich leistet auch die von der Schülerin Greta Thunberg initiierte Klimabewegung zivilen und epistemischen Ungehorsam. Jugendliche gehen nicht zum Unterricht und auch wenn sie vielleicht noch nicht konsequent die kapitalistische Produktions- und imperialistische Lebensweise als Ursachen der Klimakatastrophe benennen: Sie stellen Grundlagen des Denkens in Frage. Ökonomisches Wachstum und die verwertungslogische Verfügungsgewalt über die natürlichen Ressourcen werden delegitimiert.

Dagegen macht der Staat jetzt mobil, auch in seiner grünen Version. Auch wenn aus postanarchistischer Sicht immer wieder hinterfragt wurde, ob der Staat wirklich das repressive, strafende, unterdrückerische Monster ist, als das er in weiten Teilen des Anarchismus gezeichnet wird, aufgegeben wurde der Blick auf die gewaltsamen Aspekte staatlicher sozialer Ordnung nie. So gilt es auch heute darauf hinzuweisen, dass zum Staat immer legitimierte (physische und symbolische) Gewalt gehört. Das führt uns der grüne Ministerpräsident eindrücklich vor Augen. In der Welt droht er den Schülerinnen und Schülern, die aus ihrem Protest eine „Dauerveranstaltung“ machen wollen, nicht nur unverhohlen mit Sanktionen. Er meint auch die Reaktion auf die angedrohten Strafen noch regulieren zu können: „Wenn man sanktioniert wird, darf man nicht jammern“, dekretiert er. Eben das darf man doch (und noch viel mehr), wenn man, wie Thoreau schon sagt, Gerechtigkeit und nicht das Gesetz zur Grundlage von Ungehorsam nimmt. Klimagerechtigkeit ist das Gebot der Stunde. Daran sollte mit Mitteln des radikalen, zivilen, sozialen und epistemischen Ungehorsams gemahnt werden, auch und gerade gegen die ordnungspolitische Verleugnung dieser Tradition und gegen die Verleugnung der Dringlichkeit ihrer Anliegen.

Oskar Lubin

Anmerkungen:

1) Vgl. „Das kann nicht ewig so weitergehen“, in: Die Welt, 3.4.2019, https://www.welt.de/politik/deutschland/article191245663/Fridays-for-Future-Gruener-Kretschmann-hat-genug-von-den-Schulstreiks.html

2) Henry David Thoreau: Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat und andere Essays. Zürich: Diogenes Verlag 1973, S. 7-35, hier S. 9.

3) Lou Marin: „Ein Jahrhundert des Revolutionären Zivilen Ungehorsams. Kurzer Abriss des aktivistischen Zivilen Ungehorsams aus gewaltfrei-anarchistischer Sicht.“ In: Jens Kastner und Elisabeth Bettina Spörr (Hg.): nicht alles tun. Ziviler und sozialer Ungehorsam an den Schnittstellen von Kunst, radikaler Politik und Technologie. Münster: Unrast Verlag 2008, S. 43-59, hier S. 52.

4) Theodor Ebert: Ziviler Ungehorsam. Von der APO zur Friedensbewegung. Waldkirch: Waldkircher Verlagsgesellschaft 1984, S. 267.

5) Vgl. hierzu etwa Jens Kastner und Gerald Raunig: „Offensive Flucht statt Gesetzesbruch“. In: Jens Kastner und Elisabeth Bettina Spörr (Hg.) 2008, a.a.O., S. 143-150.

6) Andrea Pabst: „Vom zivilen zum sozialen Ungehorsam und zurück?“ In: Bildpunkt. Zeitschrift der IG Bildende Kunst, Nr. 11, Sommer 2008, www.igbildendekunst.at/bildpunkt/2008/nichtallestun/pabst.htm

7) Walter D. Mignolo: Epistemischer Ungehorsam. Rhetorik der Moderne, Logik der Kolonialität und Grammatik der Dekolonialität. Wien: Verlag Turia + Kant 2012.

Dies ist ein Beitrag aus der aktuellen Druckausgabe der GWR. Schnupperabos zum Kennenlernen gibt es hier.