antimilitarismus

Töten im Krieg erlaubt – Aufruf zur Fahnenflucht verboten?

Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Graswurzelredakteure und AntimilitaristInnen

Anfang November 1999 teilte die politische Polizei Münster dem Münsteraner Soziologen Dr. Bernd Drücke mit, dass gegen ihn strafrechtlich ermittelt wird. Er habe sich als presserechtlich verantwortlicher Redakteur der Graswurzelrevolution und als Mitunterzeichner von Blockade- und Desertionsaufrufen während des Kosovokriegs strafbar gemacht (Red.Münster).

Die bundesweit mit einer Auflage von 30.000 Exemplaren verbreitete GWR-Aktionszeitung Nr. 2/99 „Stoppt den Krieg! Nein zu Bomben, Krieg, Vertreibung!“ und der im Mai in der GWR Nr. 239 veröffentlichte „Aufruf an alle Soldaten: Verweigern Sie Ihre Beteiligung an diesem Krieg!“ sei eine „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ (§ 111 StGB). In dem Aufruf, der sich an die Soldaten aller Kriegsparteien richtet, heißt es u.a.: „Eine Beteiligung an diesem Krieg ist nicht zu rechtfertigen. Verweigern Sie deshalb Ihre Einsatzbefehle! Entfernen Sie Sich von der Truppe! Lehnen Sie Sich auf gegen diesen Krieg! Es gilt: Aktive Soldaten sind potentielle Mörder. Und Opfer eines mörderischen Krieges. Deserteure und Kriegsdienstverweigerer jedoch sind Friedensboten.“ Gegen mehr als 90 UnterzeichnerInnen des Aufrufs, darunter Graswurzelmitarbeiter Andreas Speck (Oldenburg), GWR-Gründungsmitglied Dr. Wolfgang Hertle (Archiv Aktiv), und Prominente wie Professor Wolf-Dieter Narr (TU Berlin), Clemens Ronnefeld (Versöhnungsbund) und Professor Roland Roth, wird ebenfalls strafrechtlich nach § 111 StGB ermittelt. Gegen einige UnterzeichnerInnen ergingen bereits Strafbefehle zwischen 2.500 und 7.000 DM. In den bisher angelaufenen Prozessen haben unterschiedliche Richter unterschiedliche, sich zum Teil widersprechende Urteile gefällt. In einem ersten Prozess gegen einen der Erstunterzeichner am 4. November in Berlin wurde Dr. Wilfried Kerntke aus Offenbach freigesprochen, da der Aufruf zur Befehlsverweigerung und Fahnenflucht während des auch von vielen JuristInnen und PolitikerInnen als völkerrechtswidrig eingeschätzten Krieges der NATO vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft Berlin geht in Berufung. Am 17. November 1999 fand ein Prozeß gegen den Theologen Martin Singe (Pax Christi/Komitee für Grundrechte und Demokratie) statt. Er wurde wegen Unterzeichnung und Verteilung des Aufrufes zu einer Geldstrafe von 4.000 Mark verurteilt. Der Richter schloß sich eher der Argumentation der Staatsanwältin an, dass Soldaten auch völkerrechtswidrigen Befehlen folgen müssten. Er meinte, dass Soldaten die Gewissensentscheidung vor Eintritt in die Bundeswehr träfen, danach aber nicht mehr über „das Große und Ganze“ nachdenken sollten. Die Armee liefe nun einmal über Befehlsstrukturen und da dürfe der einzelne Soldat nicht einzelne Befehle verweigern. Im übrigen sei es die freie Entscheidung der Soldaten gewesen, sich an dem Krieg zu beteiligen. Deshalb hätte es keine einzeln zu benennende Befehle mehr gegeben, die zu verweigern gewesen wären. Bezüglich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sah er dieses Grundrecht begrenzt durch die Rechtsordnung insgesamt. Diese aber sei im Strafrecht niedergelegt. Folglich sei der Aufruf zu einer Straftat nicht durch die Meinungsäußerung gedeckt. Am 19. November endete der erste Prozess gegen Wolfgang Kaleck (Republikanischer AnwältInnenverein) vor dem Amtsgericht Berlin mit einem Freispruch. Sein Richter beklagte, dass dies nur ein Durchlaufverfahren sei, da – gleichgültig wie er entscheide – das Verfahren die nächsten Instanzen durchlaufen werde. Tatsächlich rollt in den nächsten Monaten wegen der Desertionsaufrufe eine Prozesslawine auf die antimilitaristische Bewegung zu (siehe Anhang). Daß auch das von der gleichen Staatsanwaltschaft geführte Ermittlungsverfahren gegen Bernd Drücke zu einem Prozess führen wird, ist wahrscheinlich. Drücke sieht das Verfahren auch als Angriff auf die Presse- und Meinungsfreikatastrophe in Tschernobyl und während des Golfkriegs 1991 hat es § 111- Verfahren gegen RedakteurInnen der Graswurzelrevolution gegeben, u.a. wegen Blockadeaufrufen gegen Atomtransporte und militärische Einrichtungen.“ Er vermutet, dass es bei den Ermittlungsverfahren „primär um Einschüchterung“ gehe: antimilitaristische Menschen sollen mundtot gemacht werden.“ Der § 111 StGB sei auch bei kritischen Juristen und Juristinnen umstritten und werde als „verfassungswidriger Schnüffel- und Gummiparagraph“ kritisiert. Viele Verfahren würden eingestellt, bevor es zu einem Prozess kommt. „Die Betroffenen können allerdings rund um die Uhr observiert und abgehört werden. Aber weder solche Überwachungsstaatsmethoden noch ein vielleicht folgender Prozess können mich davon abhalten auch weiterhin öffentlich gegen alle Kriege und für eine gewaltfreie, herrschaftslose Konfliktlösung und Gesellschaft einzutreten“, so Bernd Drücke.

Unterschriftenlisten gegen die Kriminalisierung von AntimilitaristInnen und aktuelle Informationen gibt es auf unserer homepage, bei www.muenster.org/frieden und bei: GWR, Breul 43, D-48143 Münster.

Das Münsteraner Aktionsbündnis gegen den Krieg sammelt Spenden zur Finanzierung von Bernd Drückes Prozeßkosten:
Stadtsparkasse Münster
BLZ 40050150
Kto.Nr. 128102233
"Ute Wormuth-Seidel / Aktionsbündnis gegen den Krieg"
Stichwort: "Meinungsfreiheit".

Prozesstermine in Berlin: Wolfgang Hertle: 01.12.1999, 13 Uhr, Gerichtsgebäude Wilsnacker Str. 4, 2. Stock, Raum B 228 Dirk Vogelskamp, Hanne und Klaus Vack, 07.12., 11.30 Uhr, Gerichtsgebäude Turmstr. 91, 3. Stock, R 863 Volker Böge: 10.12., 12.30 Uhr, Gerichtsgebäude Wilsnacker Str. 4, 1. Stock, Raum D 107 Ralf Siemens (Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär), 10.12., 10.30 Uhr Elke Steven, 23.12., 13.30 Uhr, Turmstr, R 768 Stephan Nagel: 20.01.2000, 13 Uhr, R 571, 2. Stock Alois Finke: 26.01., 13.30 Uhr, Gerichtsgebäude Wilsnacker Str. 4, 2. Stock, Raum C201 Ingrid Roseter, Roland Roth, Clemens Ronnefeld, Uwe Roth, Wolfgang Rüddenklau 1.2.2000 u.a.