feminismus

Treffen west- und ostdeutscher Frauenhäuser

Eine Wende ohne Ende? - Eine Wende vor dem Ende? Frauenhäuser schlagen Alarm

| Kathie von Asel

Anfang November trafen sich in Kassel zum 7. Mal nach dem "Mauerfall" Vertreterinnen von ost- und westdeutschen Frauenhäusern zum Austausch und zur politischen Standortbestimmung.

Von den insgesamt 400 Frauenhäusern in Deutschland, verteilen sich auf den Osten dieser Republik 120 (davon 33 autonome), im westlichen Teil sind es insgesamt 280 Frauenhäuser (120 autonome).

Neben zahlreichen aktiv in die Frauenhausarbeit eingebundenen Referentinnen aus Ost- und West, wurde Prof. Dr. Maria Mies als Eingangsreferentin eingeladen, die Mitbegründerin des Frauenhauses Köln, dem 1.autonomen Frauenhaus in Westdeutschland war und in der Nachfolgezeit immer wieder in ihren Publikationen den direkten und ihrer Analyse nach notwendigen Zusammenhang zwischen der Ausbeutung von Frauen in der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung, der Ausbeutung der sogenannten unterentwickelten Länder und der Ausbeutung der Natur herstellte und der Frage nach der Funktion von Gewalt zur Herstellung sowohl der geschlechtshierarchischen als auch der internationalen Arbeitsteilung nachging. Nachzulesen in „Frauen, die letzte Kolonie“ zur Hausfrauisierung der Arbeit.“

Den gesamtgesellschaftlichen Blickwinkel verloren

In ihrem Vortrag konfrontierte Maria Mies die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser sehr schnell mit den einschneidenden Folgen der Globalisierung für die politischen und sozialen Projekte in Deutschland. Zwar sei das sogenannte MAI- Abkommen (Multilaterale Abkommen über Investitionen)auf weltweiten und vor allem französischen Druck hin 1998 zunächst gescheitert, doch schon stehe ein neuer Versuch eine Liberalisierung der Weltwirtschaft zugunsten der transnationalen Konzerne erreichen zu wollen, um die geplante Konzernherrschaft in allen Länder der Welt auf Dauer zu etablieren, ins Haus. Ende November startet(e) die sogenannte Milleniumsrunde der Welthandelsorganisation (WTO) in Seattle/USA mit einem erweiterten Entwurf. Für die kapitalistische Marktwirtschaft und Verwertungsinteressen soll nach diesen Plänen auch der Dienstleistungssektor und damit alle sozialen und sozialpolitischen Errungenschaften weltweit, geöffnet werden. Das bedeutet in der Praxis, daß Sozialleistungen ausschreibungspflichtig sind und sich AnbieterInnen aus aller Welt an dem Verfahren beteiligen können. Der billigste Anbieter für die „Sozialleistung“ kann dann z. B. aus den USA kommen und in Deutschland Frauenhäuser, Krankenhäuser oder auch Schulen betreiben, durchaus auch mit Arbeitskräften aus den sogenannten unterentwickelten Ländern, um die Lohnkosten zu drücken, so Maria Mies (*).

Gewalt und Einschüchterung haben dabei immer die Funktion die neuen Verhältnisse durchzusetzen. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die Gewöhnung der Anwesenheit von Krieg und der Out-of Area-Einsätze der NATO und Bundeswehr hin, die nichts anderes stützten als die Durchsetzung der neuen Weltwirtschaftsordnung. Zur Durchsetzung dieser Interessen ist die nicht mehr an ethische Werte (z.B. wir kämpfen für das Vaterland) gebundene Ramboisierung der westlichen Männer notwendig, die dann auch auf die Frauen und Kinder in Deutschland zurückschlägt, so ihre These.

Die beschriebenen weltwirtschaftlichen Entwicklungen sind erst durch den Zusammenbruch der sozialistischen Länder möglich geworden. Große Teile der FrauenLesbenbewegung und auch die Frauenhausbewegung in Deutschland habe die letzten Jahre verschlafen und sich durch die Konzentration auf die einzelne Projektarbeit, den Blick auf die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen komplett verstellt.

Zustandsbeschreibung Ost/West

Wie recht Frau Mies haben sollte, spiegelte sich an den selbstkritischen Zustandsbeschreibungen der ost- und westdeutschen Frauenhäuser. Die ost- und westdeutschen Frauenhäuser unterscheiden sich maßgeblich durch ihre Entstehungsgeschichte. Während im Westen die Frauenhausprojekte von unten initiiert und über den Zeitraum vieler Jahre erkämpft werden mußten, wurden die ostdeutschen Frauenhäuser häufig von „oben“ initiiert. Wichtige Impulse kamen von Frauen unter dem Dach der Kirche, der ein Ort der Widerstandsbewegung in Ostdeutschland war.

Die Differenzerfahrungen der Frauen aus Ost und West wurden nicht als eine Chance sondern als eine Bedrohung begriffen, die schließlich zu einer frauenpolitische Stillschweigestrategie geführt hat und letztendlich die Kräfte auf das Überleben des eigenen Projektes bündelten. Zwar wurden im Osten die Frauenhäuser durch eine großzügige Anfangsfinanzierung angeschoben von der aber 10 Jahre nach der Wende, so gut wie nichts mehr übrig blieb. Die ostdeutschen Frauenhäuser haben heute massive Existenzprobleme, die z. T. soweit gehen, daß Mittel für die Teilnahme an Vernetzungstreffen oder für Heizkosten des Frauenhauses nicht vorhanden sind. Bei einem Stellenschlüssel von 1:10 arbeitet z.B. in einem Haus mit 10 Plätzen lediglich eine Frau mit BAT 5b/Osttarif. Wo soll die Zeit für politische Arbeit herkommen, wenn die Unterstützungsarbeit für mißhandelte Frauen und Kinder noch nicht einmal ausreichend sichergestellt werden kann, so eine Frage. Doch auch im Westen besteht hinsichtlich der Finanzierung dringender Handlungsbedarf. Auch nach zwanzig Jahren autonomer Frauenhausarbeit haben Frauenhäuser weder Planungssicherheit noch eine solide den Anforderungen entsprechende Finanzierung.

Die Einzel“fall“finanzierung und ihre skandalösen Folgen

Im Osten und im Westen, zeitlich und örtlich versetzt rutschen immer mehr Frauenhäuser in die Finanzierungsformen über das Bundessozialhilfegesetz. Die von den autonomen Frauenhäusern von Anbeginn an abgewiesene Einzel“fall“hilfe über das BSHG, hat in manchen Frauenhäusern zu Tagessätzen bis zu 150″- DM geführt. Das Einkommen und das Vermögen der mißhandelten Frauen wird dann zur Deckung herangezogen. Immense Schuldenberge können auf diejenigen zu die Opfer von Männergewalt sind. Sie werden verpflichtet die Folgekosten zu tragen, von einer gesellschaftlichen Übernahme der Verantwortung ist hier nichts mehr zu spüren.

Ein besonders gravierender Druck entsteht dort, wo die Finanzierung direkt an die Belegung gekoppelt ist. Im Zuge von Kosteneinsparungsbestrebungen wird von Land, Kommunen und Gemeinden der Blick immer stärker auf die Auslastung von Frauenhäusern gerichtet und damit ein eingeschränkter Blickwinkel auf Frauenhäuser als Orte von „Opferhilfe“ hergestellt. Ein großer Teil von Frauenhausarbeit sei aber darauf ausgerichtet, Gewalt im Vorfeld aufzugreifen und Ursachen von Männergewalt zu thematisieren. Die Bundesregierung hat sich mit dem „Nationalen Aktionsplan gegen häusliche Gewalt“ zum Ziel gemacht, diese im Vorfeld anzugehen, die vielfältigen präventiven Maßnahmen, die heute schon Frauenhäusern geleistet werden, sollen dagegen nicht finanziert werden. Hingegen soll sich immer weiter vernetzt werden, in Netze, in denen sich heute bereits viele verfangen, die Teilnahme an weiteren Runden Tischen für Frauenhausmitarbeiterinnen soll Verpflichtung werden, Runde Tische über die frau bei den ungleichen Kräfteverhältnissen leicht gezogen werden kann.

Einig waren sich die Teilnehmerinnen des Ost-West-Treffens, daß eine effektive Anti-Gewalt-Arbeit von den Frauenhäusern nur dann geleistet werden kann, wenn die Häuser als Projekte und nicht über ausgelastete Plätze finanziert werden. Dabei, so wurde weiter kritisiert, habe die von außen und z.T. auch von innen vorgenommenen Definitionen von Frauenhäusern als Orte sozialer Arbeit und der derzeitigen Umdeutung der Bezeichnungspraxis von Männergewalt/Gewalt gegen Frauen zu häuslicher Gewalt/Gewalt im sozialen Nahraum eine begriffliche Verwässerung zur Folge, die weder Täter noch Opfer benennt. Die weitere Entpolitisierung der Männergewalt/Gewalt gegen Frauen wird über die Bereitstellung und Annahme dieser Begrifflichkeiten miterzeugt.

Gesellschaftliche Strukturbedingungen

Heute sind viele Frauenhäuser und Frauenprojekte der Frauenlesbenbewegung an einem Punkt angekommen, wo es nicht mehr ausschließlich um die Durchsetzung gemeinsamer politischer Ziele geht, sondern primär bereits um die Verteidigung der Möglichkeiten und Orte der Zusammenkunft um diese Ziele gemeinsam zu erstreiten.

Bremsklötze sind hier vorallem gesellschaftspolitische Strukturentscheidungen zu Ungunsten von Frauen. Immer mehr werden aus ihren Berufen, aus dem Land, gedrängt oder erst gar nicht mehr hineingelassen. Mittel werden permanent gekürzt, sei es im Bereich der Projektförderung, der ABM’s, der Sozialhilfe oder des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Rahmenbedingungen für Migrantinnen haben sich insgesamt verschlechtert. Die Novellierung des § 19 AuslG hat die Situation von Migrantinnen nicht verbessert. Noch immer ist es so, daß mißhandelten Frauen anderer Herkunftsländer bei Unterschreitung der Ehebestandsfrist die Ausweisung drohen kann. Noch immer ist es so, daß der Sozialhilfebezug den Entzug der Aufenthaltsberechtigung zur Folge haben kann. Zunehmend schwieriger ist es für betroffene Frauen, die im Asylverfahren sind, Umverteilungsanträge durchzusetzen. Die Zuständigkeiten werden hin und her geschoben, oberstes Prinzip auf kommunaler Ebene ist keine weiteren Sozialhilfekosten entstehen zu lassen. Häufig müssen sich Migrantinnen Monat für Monat den Aufenthaltsstempel neu erbetteln.

Die Konfrontation mit der bundesrepublikanischen Abschiebepraxis sind ein Teil des Frauenhausalltages geworden.

Männergewalt und damit auch die Gewalt gegen Frauen/ Kinder/MigrantInnen etc. haben jedoch insgesamt zugenommen, zu dem haben sich die Probleme der Frauen, die ins Frauenhaus flüchten jenseits von Leistungsstandards – erweitert.

Als Stichpunkte wurden genannt: Die Zunahme von Obdachlosigkeit, Alkoholismus, psychische Erkrankungen, Drogenabhängigkeit und Armut als Folge der erlebten Gewalt, die nicht in Frauenhäusern aufgefangen werden können und für die es keine (feministischen) Angebote gibt. Weiter wurden die katastrophal ungleichen Ausgangsvoraussetzungen für mißhandelte Migrantinnen, komplizierte juristische Sachverhalte, die Installierung eines neuen Kindschaftsrecht, daß durch das gemeinsame Umgangs- und Sorgerechts den u. U. uneingeschränkten Zugriff des Mißhandlers auf die Frau über das Kind und ihren Bewegungsspielraum für Jahre festschreibt und einschränkt benannt.

Zwischen Lebensqualitäten und industriellen Qualitätsstandards

Ein weiterer thematischer Schwerpunkt waren die sogenannten „Qualitätssicherungsanforderungen“, die ebenfalls zeitlich und örtlich versetzt an die Frauenhäuser herangetragen werden. Die derzeitigen öffentlichen Auseinandersetzungen um „Qualitätssicherung“ suggerierten akuten Handlungsbedarf nicht nur in den Frauenhäusern, als habe es eine Absicherung von Arbeitsinhalten und -zielen bisher nicht gegeben. Alle zur Zeit diskutierten Formen der „Qualitätssicherung“ (z.B. Controlling, ISO 9000 ff) haben ihren Ursprung in industriellen Modellen, deren oberstes Ziel der Erfolg auf dem kapitalistischen Markt ist. Technische Instrumente, so würde suggeriert, bieten genügend Möglichkeiten um soziale Leistungen als „qualitativ“ hochwertiges Produkt zu erzeugen. Schon kursieren Begriffe wie „Netto-Betreuungsaufwand“ und Input und Output. Formulierungen wie „Vermarktung von Produkten“, „Produktbeschreibungen“ und „Verkäuferin- Kundin-Verhältnisse“ haben in der Arbeit von Frauenhäusern und auch in anderen sozialen Einrichtungen nichts zu suchen. Die Betonung von „Sicherheit“, die in einer starken Normierung und Standardisierung der Unterstützungsangebote ihren Ausdruck finden soll, kann eine engagierte Arbeit, die gerade auf Flexibilität ausgerichtet ist, regelrecht torpedieren, so die Referentin. Die Optimierung technischer Kontrollen und Selbstkontrollen können schnell in Projekten die auf Engagement und Motivation setzen, kontraproduktiv und demotivierend wirken, weil sie die unentbehrlichen selbstbestimmten Handlungsspielräume eingrenzen und die häufig nur situativ zu findenden Unterstützungsmuster reglementieren. Von irrigen Erwartungen an derartige „Qualitätssicherungsmodelle“ sollte sich dringend verabschiedet werden, vielmehr sollten sie in den Zusammenhang gesetzt werden, wo sie hingehören: Sie sind ein Beitrag zur Entpolitisierung und Ausschaltung der Frauenhausbewegung und leisten der Bildung von Sozialkonzernen unmittelbar Vorschub.

Die Festschreibung und Vereinheitlichung fachlicher Mindeststandards, gekoppelt damit, daß Frauenhäuser über Leistungsverträge zunehmend zu Delegationsnehmerinnen werden und die Kommune als Bestellerin einer Dienstleistung auftritt, birgt somit eine Anzahl von Gefahren, die direkt an den Vortrag von Maria Mies anknüpfen. So gehen die Senatsverwaltungen von Berlin und Hamburg bereits heute davon aus, daß bei der bundesweiten Umstellung auf Leistungsverträge im sozialen Bereich eine Ausschreibepflicht besteht, sowie es die Vergabevorschriften des Bundeshaushaltsrechts vorsehen. Leistungsverträge für soziale Dienstleistungen sollen hier in Zukunft ausgeschrieben werden. Der billigste Anbieter für die abgefragte Leistung wird dann den Zuschlag bekommen.

Das autonome Frauenhaus Braunschweig steht vor dem Aus

Ein Beispiel dafür, wie sich die unhinterfragte Übertragung von auf Profitmaximierung ausgelegten Standards und Normen aus der Wirtschaft auf den sozialen non-profit-Bereich auswirken kann, zeigen Versuche kommunaler Verwaltungen, sog. qualitätssichernde Maßnahmen in Leistungsverträgen mit freien Trägern festzuschreiben. Frauenhäuser sind hiervon ebenso betroffen wie viele andere Einrichtungen. Aktuelles Beispiel für eine neue Politik im sozialen Bereich, Angebote auf reine Dienstleistungen zu reduzieren, die auf Ausschreibung hin und in Konkurrenz mit anderen „Anbietern“ an den örtlichen Träger der Sozialhilfe zu verkaufen sind, ist das autonome Frauenhaus Braunschweig.

Nachdem sich der Trägerverein geweigert hatte, eine Vereinbarung über sog. qualitätssichernde Maßnahmen zu unterschreiben, welche die langjährige erfolgreiche Frauenhausarbeit tatsächlich unterlaufen und behindert hätte, versucht die Stadt per öffentlicher Ausschreibung der Fördermittel einen neuen Träger zu installieren. Parallel starteten Politik und Verwaltung eine öffentliche Verleumdungskampagne und versuchten den Verein mit verschiedenen Mitteln zur Aufgabe zu zwingen.

Selbstkritik als Anfang einer Neuverortung

Als selbstkritische Bilanz aus diesem Treffen wurde gezogen, daß wesentliche Bemühungen insbesondere der westdeutschen autonomen Frauenhäuser sich darauf konzentrierten, die Auseinandersetzung um Männergewalt auf das Feld der Staatspolitik zu bringen. Dieses Feld mutierte jedoch zur Sparpolitik.

Ohne eine sich erneuernde FrauenLesbenbewegung, die bereit ist sich zu bewegen, Risiken einzugehen, Eigensinn und Widersinn auszubauen und zu entwickeln, können derartig zielgerichtete Forderungen nur verflachen, wie am „Nationalen Aktionsbündnis“ zu sehen ist. Sie greifen die Ursachen der Männergewalt nicht an. Eine Befreiung im Singular (Christina Thürmer-Rohr) wird es auch für Frauenhäuser nicht geben.

In Übereinstimmung, daß das Kernstück von Frauenhausarbeit – nämlich für die Betroffenen und für die Öffentlichkeit einen Zusammenhang zwischen individuell erlebter Gewalt und gesellschaftlicher Verursachung herzustellen – wieder ins Zentrum der Frauenhauspolitik zu rücken ist, soll nun, so die Absichtserklärung, der reduzierte und eingeschränkte Blickwinkel auf die Sicherung der eigenen Projektarbeit, der den Zugang zu gesellschaftlichen Entwicklung verstellt, aufgegeben werden. Eine Wende im Denken und Handeln muß her, so das Fazit.

In einer bundesweiten Unterschriftenaktion, die am 25.November offiziell startet, soll nun auf den politischen und gesellschaftlichen Skandal aufmerksam gemacht werden, daß Frauenhausbewohnerinnen für die erlittene Gewalt in zunehmenden Maße für sich und ihre Kinder die Folgekosten zu tragen haben. Zudem soll die Suche nach BündnispartnerInnen auch bei der Zurückweisung der „standardisierten Qualitätsanforderungen“ einen weiteren wichtigen Schwerpunkt der zukünftigen Arbeit darstellen.

(*) Nachzulesen im 1998 erschienen Buch "Lizenz zum Plündern - Das multilaterale Abkommen über Investitionen-MAI-Globalisierung der Konzernherrschaft - und was wir dagegen tun können", deren Herausgeberinnen sowohl Claudia von Werlhof als auch Maria Mies sind

Kontakt

Zentrale Informationsstelle für autonome Frauenhäuser (ZIF)
Brinzingerweg 34/1
73732 Esslingen
Fon & Fax: 0711-3700260