Mit ihren 800.000 Soldaten verfügt die Türkei nach den USA über die größte Armee innerhalb der NATO.
Das türkische Militär ist ein Staat im Staate und der mächtigste politische Faktor im Land. Unliebsame Regierungen wurden 1960, 1970 und 1980 durch blutige Militärputsche beseitigt, oder, wie 1997 die „Wohlfahrtspartei“, auf Betreiben des türkischen Generalstabs verboten. Die Türkei ist eine Militärdemokratur.
Ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung wird nicht gewährt. Kriegsdienstverweigerer wie Osman Murat Ülke oder Mehmet Tarhan wurden wegen Befehlsverweigerung bzw. Ungehorsam bis zu sieben Mal verurteilt. Öffentliche Äußerungen gegen das Militär sind verboten.
Dogan ist ein türkischer Antimilitarist und Unterstützer des aufgrund seiner Kriegsdienstverweigerung im August 2005 zu vier Jahren Haft verurteilten Mehmet Tarhan (die GWR berichtete). Vor kurzem haben GWR-Mitherausgeber Daniel Korth und ich ein Radiointerview mit ihm geführt. Der per Telefon zugeschaltete Dogan berichtete, dass verstärkt seit Juni 2005 die Reaktion des Staates auf antimilitaristische Gruppen brutaler geworden sei. Das hänge damit zusammen, dass die türkische Öffentlichkeit über den Fall des Kriegsdienstverweigerers Mehmet Tarhan informiert worden sei und sich verstärkt Menschen für den in Sivas inhaftierten Mehmet eingesetzt hätten. „In der Türkei hat sich die Intensität der Streitigkeiten erhöht“, sagte Dogan, „Repression war immer an der Tagesordnung. Aber bei Mehmets Verhandlung im Juni wurden zehn Freunde von uns in Gewahrsam genommen. Fünf von ihnen sollten den ‚Wehrdienst‘ antreten. Die Repressionen sehen jetzt so aus, dass der Staat uns zum Kriegsdienst zwingen will.“
Es sei gelungen, Mehmets Fall in die Öffentlichkeit zu tragen. Sowohl in der kurdischen als auch in der türkischen Zivilgesellschaft gäbe es eine breite Unterstützung für ihn. „Fast jeder unterstützt ihn. Aber es gibt auch eine faschistische Strömung in der Türkei. Auch aufgrund der Homosexualität von Mehmet gibt es eine zusätzliche Repression seitens des Militärs und aus zivilen Kreisen.“
Mehmet wurde im Militärgefängnis mehrmals misshandelt und mit dem Tode bedroht.
Nun gibt es die Hoffnung, dass der gewaltfreie Anarchist durch eine noch zu verstärkende internationale Menschenrechts-Kampagne, durch öffentlichen Druck internationaler antimilitaristischer Initiativen frei kommen kann.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: „Osman Murat Ülke wurde unverhältnismäßig verfolgt.“
Am 24. Januar 2006, kurz nach Erscheinen eines Interviews mit ihm in der GWR 306, verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei zu einer Schmerzensgeldzahlung von 11.000 Euro, da sie beim Kriegsdienstverweigerer Osman („Ossi“) Murat Ülke gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe. „Die zahlreichen strafrechtlichen Verfolgungen in Verbindung mit der Möglichkeit, dass er einer lebenslangen Strafverfolgung unterliegen könnte, stehen im Unverhältnis zu dem Ziel, die Ableistung des Militärdienstes sicherzustellen.“
Ossi war zwischen 1996 und 1999 wegen seiner Kriegsdienstverweigerung insgesamt 701 Tage inhaftiert. Im Anschluss wurde er zwar freigelassen. Da aber die „Wehrpflicht“ in der Türkei erst nach Ableistung des Militärdienstes erlischt, kann der Graswurzelrevolutionär jederzeit wieder einberufen werden, womit der Kreislauf von Verweigerung und Strafverfolgung nochmals beginnen würde.
Es ist ärgerlich, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil nur auf die unmenschliche Behandlung von Kriegsdienstverweigerern in der Türkei eingegangen ist, nicht aber die Durchsetzung des Menschenrechtes auf Kriegsdienstverweigerung eingefordert hat.
Rudi Friedrich von der Hilfsorganisation für DeserteurInnen und KriegsdienstverweigererInnen, Connection e.V.: „In zahlreichen Beschlüssen, z.B. der Parlamentarischen Versammlung des Europarates wie auch des Europäischen Parlamentes und der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen wird dieses Menschenrecht eingefordert. Wieder einmal wurde hier die Chance vertan, ein klares Votum für das Recht auf eine Gewissensentscheidung zu setzen.“
Dennoch müsse das Urteil Folgen für den aktuell inhaftierten Kriegsdienstverweigerer Mehmet Tarhan haben. „Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes kann es hier nur eine Konsequenz geben: Mehmet Tarhan ist unverzüglich freizulassen.“
Anlässlich der Urteilsverkündung betont Connection e.V. auch, dass die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisierte Strafverfolgung auch all denjenigen türkischen Wehrpflichtigen droht, die aus der Türkei geflohen sind, weil sie die Ableistung des Dienstes im türkischen Militär verweigern. „Es ist unverantwortlich, wie ignorant deutsche Verwaltungsgerichte mit der Gewissensentscheidung der Betroffenen verfahren. Mit Verweis auf Reformen im Zuge der Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union werden zunehmend Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei in den Asylverfahren abgelehnt. Dabei hat sich an ihrer Strafverfolgung nichts geändert.“
Konkret betroffen ist auch Zeynettin Er
Dem aus der Türkei stammenden Kriegsdienstverweigerer Zeynettin Er wurde am 25. Januar 2006 vom Verwaltungsgericht in Giessen ein asylrechtlicher Schutz abgesprochen. Dies geschah, obwohl das Gericht in dem nun zugestellten Urteil selbst davon ausgeht, dass er „wegen seiner erklärten Weigerung, den Wehrdienst abzuleisten, im Falle seiner Rückkehr mit einer Strafverfolgung zu rechnen hat.“ Das Gericht sieht eine „gewisse Wahrscheinlichkeit“, dass er wegen „Aufforderung zum Ungehorsam“ und „Entfremdung des Volkes vom Militär“ verfolgt werden würde. Eine Verurteilung begründe „jedoch keine politische Verfolgung“. Bestrafungen wegen Kriegsdienstverweigerung und Desertion schlügen erst dann in eine politische Verfolgung um, „wenn diese Maßnahmen zielgerichtet als Repressalien gegenüber einer bestimmten Person eingesetzt werden, um sie wegen der politischen Überzeugung zu treffen“. Eine solche Intention könne „den genannten Strafrechtsartikeln nicht entnommen werden“.
Die Menschenverachtung, die sich im Urteil des Gerichts spiegelt, ist empörend!
Zeynettin Er, Sprecher der „Initiative der kurdisch-türkischen KriegsgegnerInnen in Deutschland“ und Berater der türkisch-kurdischen Kriegsdienstverweigerer in der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ist wegen seiner politischen Aktivitäten in Deutschland, in denen er für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei eintrat, bereits drei Mal vom türkischen Gericht in Midyat angeklagt worden (siehe Interview mit Zeynettin Er in GWR 297). Das Gericht hatte sogar ein Auslieferungsersuchen an die deutschen Behörden gestellt. Das Bundesjustizministerium hatte dieses abgelehnt, „weil es sich bei den Zeynettin Er zur Last gelegten strafbaren Handlungen um politische Handlungen handelte“.
Die GWR, Connection e.V. und die DFG-VK sehen das Urteil als einen groben Verstoß gegen das Menschenrecht auf Meinungsäußerung an.
Rudi Friedrich: „Hier legitimiert ein deutsches Gericht die Praxis der Türkei, kritische Äußerungen gegen das Militär unter Strafe zu stellen. So wird nicht nur das Recht auf Kriegsdienstverweigerung mit Füßen getreten. Selbst diejenigen, die öffentlich dafür eintreten, werden verfolgt.“
Zeynettin ist in Berufung gegangen und darf während des laufenden Verfahrens nicht abgeschoben werden. Die Ausländerbehörde hat ihm untersagt weiterhin seiner KDV-Beratertätigkeit für die DFG-VK nachzukommen. Das sei eine politische Betätigung und somit untersagt.
„Ich lasse mich nicht entmutigen. Frühestens in neun Monaten ist ein neues Urteil zu erwarten. Mein Anwalt rechnet mit einem positiven Ergebnis“, so Zeynettin gegenüber der GWR.
Jetzt kommt es darauf an, dass die hiesige antimilitaristische Bewegung ihn und alle anderen Kriegsdienstverweigerer unterstützt. Eine Gelegenheit Solidarität zu demonstrieren ist der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung. Voraussichtlich am 13. Mai wird es einen Aktionstag in Frankfurt/M. geben. Asyl für alle Deserteure und KriegsdienstverweigererInnen, das Menschenrecht auf Verweigerung muss durchgesetzt werden.
Anmerkungen
www.Connection-eV.de
www.graswurzel.net
Das Urteil findet sich unter www.echr.coe.int/Eng/Press/PressReleasesCMS.htm
Internationale Beschlüsse siehe www.Connection-eV.de/international.html
www.graswurzel.net/news/tarhan-pressespiegel.pdf
www.graswurzel.net/305/tarhan.shtml
www.graswurzel.net/302/mehmet.shtml
Mehmet freut sich über Post:
Mehmet Tarhan
5. Piyade Editim Tungayi
Askeri Cezaevi
Temeltepe
Sivas
Türkei