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Nähstube der Welt

Zur Situation der TextilarbeiterInnen in Bangladesch

| Anarr

1947 erlangten Pakistan und Indien die Unabhängigkeit von der britischen Kolonialmacht. Das Gebiet des heutigen Bangladesch gehörte als Ostbengalen noch bis 1971 zu Pakistan, bevor es sich als eigenständiger Nationalstaat konstituierte.

Knapp 144 Millionen Menschen leben heute auf 144.000 Quadratkilometern; Bangladesch ist damit das am dichtesten besiedelte Land der Welt. 56 Millionen Menschen sind erwerbstätig.

47,5 Prozent der Gesamtbevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze. Der Analphabetismus ist extrem hoch: Er beträgt bei Frauen 57 Prozent, bei Männern 41 Prozent. 87 Prozent der Bevölkerung gehören dem Islam an, 12 Prozent dem Hinduismus. In dem islamisch geprägten Land werden Männer- und Frauenwelt streng getrennt, die Frau untersteht grundsätzlich der männlichen Aufsicht.

So darf sie sich nicht mit anderen Männern in der Öffentlichkeit zeigen, am Arbeitsplatz darf sie sich nicht mit ihnen unterhalten. Der gesellschaftliche Stellenwert von Arbeiterinnen ist gering; viele werden im Falle der Rückkehr in ihre Dörfer gesellschaftlich isoliert.

Exportschlager Textilien

Größter industrieller Sektor des stark landwirtschaftlich ausgerichteten Landes ist die Bekleidungsindustrie. Dabei handelt es sich um eine relativ junge Branche: 1977 gab es ganze acht Bekleidungsfabriken. Der Boom setzte erst in den 80er Jahren ein. Heute existieren in so genannten Exportproduktionszonen (EPZ) ca. 3.300 dieser Fabriken. 1,6 Millionen Menschen sind dort beschäftigt, 80 Prozent davon Frauen, meist im Alter zwischen 18 und 24 Jahren. Sie kommen aus den ländlichen Gebieten in die Städte, um hier Arbeit zu finden und ihre Familien zu unterstützen. Das Bildungsniveau der ArbeiterInnen ist aufgrund des weit verbreiteten Analphabetismus gering.

Das macht sie manipulierbar und als billige, flexible und fügsame Arbeitskräfte attraktiv. Die ArbeiterInnen wissen kaum etwas über die ihnen zustehende Rechte.

76 Prozent des gesamten Exports werden von den TextilarbeiterInnen produziert; Hauptabnehmer sind die USA, Kanada und die EU.

Die Zulieferer in Bangladesch arbeiten für Lee, Wrangler, Umbro, Karstadt/Quelle, New Yorker, Wal-Mart, H&M und Tchibo (eigenes Label: TCM).

Billig und billiger

Die Fabrikbesitzer versuchen, durch immer billigere Produktion die Konkurrenz aus dem Feld zu schlagen und die Auftragsunternehmen so von einer Abwanderung in andere Produktionszentren abzuhalten.

Das geht zu Lasten der Beschäftigten und der Umwelt, da Schutzvorkehrungen in jeglicher Hinsicht nicht getroffen werden.

Die Fabrikbesitzer gehören der gesellschaftlichen Elite an, sind (ehemalige) Politiker, Armeeoffiziere und Staatsbeamte. Die zuständigen staatlichen Stellen zeigen wenig Interesse daran, gegen sie vorzugehen. Die Textilproduktion bringt zudem die meisten Devisen ins Land.

Dabei verstoßen die Fabriken massiv gegen geltendes Arbeitsrecht und die von Bangladesch ratifizierten ILO-Normen. (1)

Working poor

Für gewöhnlich fangen die Frauen in den Fabriken als „Helferinnen“ im Alter von 14 bis 15 Jahren an. Mit 16 erhalten sie dann einen Job als Näherinnen auf der untersten Hierarchiestufe. Das Management besteht ausschließlich aus Männern, die Aufseher sind ebenfalls fast nur Männer.

Die Beschäftigten bekommen keine Arbeitsverträge; Sozial- oder Vorsorgeleistungen fehlen gänzlich. Eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht nicht. Die Frauen leben deshalb von der Hand in den Mund und stehen im Kündigungsfalle oder bei Krankheit vor dem Nichts. Sie verlieren ihre Wohnung, müssen ggf. ihre Kinder von der Schule nehmen, weil sie das Schulgeld nicht mehr aufbringen können (falls sie das vorher konnten). In der Hauptstadt Dhaka sind Mieten zwischen 8 und 30 Euro für 10 bis 15 Quadratmeter üblich. Die sanitären Bedingungen in diesen Unterkünften sind in der Regel katastrophal.

1994 wurde von der Regierung ein monatlicher Mindestlohn für ungelernte ArbeiterInnen festgesetzt: 930 Taka (ca. 14 Euro). Dieser liegt weit unter der Armutsgrenze. Eigentlich sollte er alle zwei Jahre angepasst werden, was aber nicht geschehen ist. Und selbst dieser wird noch regelmäßig unterschritten. Das gleiche gilt für den Mindestlohn für gelernte ArbeiterInnen (2.100 Taka – ca. 35 Euro). Die Löhne werden individuell ausgehandelt. Der monatliche Durchschnittslohn in der Branche liegt bei 12,50 Euro für ungelernte bzw. 28 bis 34 Euro für berufserfahrene Näherinnen.

Die Löhne werden fast immer einen halben Monat zu spät gezahlt, Überstunden sogar erst nach einem Monat oder noch später. Meist fehlt die nötige Transparenz, sodass die ArbeiterInnen gar nicht nachvollziehen können, wie viele Überstunden sie überhaupt vergütet bekommen haben. In der Regel erhalten sie dafür nur den Normalstundenlohn, obwohl Überstunden nach dem Arbeitsgesetz mit dem doppelten Stundensatz vergütet werden müssten.

Dereguliert

Laut Gesetz gilt maximal die 60-Stunden-Woche bei einem freien Tag pro Woche. In der Praxis sind dagegen 14- bis 16-Stunden-Tage an sieben Tagen die Woche üblich, meist gibt es nur ein bis zwei freie Tage im Monat. Die Überstunden werden einfach erzwungen: Es wird solange gearbeitet, wie die Produktionsvorgaben es erfordern. Wer murrt, fliegt. Fünf Überstunden pro Tag und in Stoßzeiten zehn Überstunden, also Nachtarbeit, sind in den Textilfabriken üblich. Am nächsten Tag beginnt für die ArbeiterInnen dennoch regulär ihre Arbeit. So kommen sie schnell auf über 100 Stunden die Woche.

Hinzu kommen die extremen Bedingungen, unter denen produziert wird: Die Fabriken befinden sich häufig in Privathäusern, die in Produktionshallen ohne notwendige technische Sicherheitsmaßnahmen umgebaut wurden. Die Fluchtwege sind zu eng, verstellt oder verriegelt. Die Beschäftigten werden bei der Arbeit eingeschlossen, was dazu führt, dass sie bei Bränden und Fehlalarmen zu Tode getrampelt oder gequetscht werden. Zwischen 1990 und 2006 sind ca. 450 ArbeiterInnen in brennenden oder einstürzenden Fabriken ums Leben gekommen. Sicherheitsunterweisungen, beispielsweise der Umgang mit Feuerlöschern (die durchaus vorhanden sind), finden genauso wenig statt wie solche in Erster Hilfe. Es gibt weder eine Belüftung noch sauberes Trinkwasser. Das Essen muss mitgebracht und oft auf Treppen und in Gängen im Eiltempo eingenommen werden, um anderen Platz zu machen. Extraräume oder gar Kantinen sind nicht vorgesehen.

Nach 8 bis 9 Jahren Arbeit in derartigen Fabriken sind die Frauen gesundheitlich völlig ausgelaugt.

Sexuelle Gewalt

Als wäre das noch nicht genug, sind die Frauen noch vielfältigen Schikanen und offener sexueller Gewalt ausgesetzt. Wegen Zuspätkommens müssen sie in einigen Fabriken „am Pranger stehen“, bei dreimaligem Zuspätkommen wird ihnen der Lohn eines ganzen Arbeitstages abgezogen. Fehlen die Arbeiterinnen einen ganzen Tag, wird ihnen der Lohn für zwei Tage gestrichen.

Missachtung, Beschimpfungen und Schläge sind in den Fabriken an der Tagesordnung. Toilettenbesuche werden gewöhnlich eingeschränkt und überwacht.

Beim Arbeiten dürfen die Frauen nicht miteinander reden.

Beim Verlassen der Fabrik werden sie bis unters Hemd gefilzt; immer wieder kommt es zu Vergewaltigungen durch Vorgesetzte.

Aufgrund der fehlenden öffentlichen Transportmittel geraten die Frauen gerade vor den Früh- und nach den Spätschichten in die Gefahr von Übergriffen auf der Strasse.

Organisierung

Gewerkschaften sind eng an Regierungsparteien gebunden und werden auch in der frauendominierten Textilindustrie von Männern geleitet. Weniger als ein Prozent der Frauen sind Gewerkschaftsmitglieder.

Gewerkschaftsrechte sind in Bangladesch gesetzlich verankert; praktisch werden sie nur selten gewährt. Die Fabrikbesitzer setzen der Organisierung Widerstand entgegen. „Unruhestifter“ werden fristlos entlassen. Organisierungswillige werden durch Vertreter der Geschäftsleitung oder angeheuerte Schläger körperlich misshandelt. Bei Streiks und Demonstrationen werden Polizei-Sondereinheiten auf die ArbeiterInnen gehetzt, die auch mit Schusswaffen vorgehen.

Nicht einschüchtern lässt sich davon die 1984 als unabhängige, emanzipatorische Gewerkschaft gegründete National Garment Workers Federation (NGWF) (2) , die seit Jahren Beziehungen zur anarchosyndikalistischen Gewerkschaftsbewegung, darunter der Freien ArbeiterInnen Union (FAU) sowie der gesamten Internationalen Arbeiter Assoziation (IAA), unterhält.

Die NGWF hat z.Zt. über 20.000 Mitglieder und kämpft für eine Stärkung der Frauen in der Gewerkschaftsbewegung und eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsindustrie.

Den Frauen geht es v.a. um die Erlangung ihrer Würde und die Anerkennung ihrer Rechte.

Mitglieder der NGWF sind in vielen Textilfabriken aktiv. Da der Druck auf sie enorm ist und die Möglichkeiten, sich zu treffen, aufgrund der Arbeitsumstände schlecht sind, wird versucht, über Spenden Organizer zu finanzieren, die die TextilarbeiterInnen unterstützen sollen.

Um Druck auszuüben, organisiert die NGWF immer wieder Streiks und Blockaden der Fabriken, stellt Streikposten vor den Wohnsitzen der Fabrikbesitzer und dem Sitz des Arbeitgeberverbandes auf, führt Demonstrationen, Kundgebungen, Menschenketten und symbolische Hungerstreiks durch.

Sie begleitet die ArbeiterInnen aber auch zu den Arbeitsgerichten und unterstützt sie während der Prozesse finanziell.

Auf ihre Initiative hin schlossen sich vor einigen Jahren sechs Gewerkschaften im Bangladesh Garment Workers Unity Council (BGWUC) (3) zusammen, um koordiniert gegen die Fabrikbesitzer vorzugehen. Die NGWF bildet dabei zugleich die größte Gewerkschaft im Einheitsrat.

Faden verloren

Doch die NGWF geht noch weiter: Seit Jahren beteiligt sich die Organisation am Projekt „ExChains“, das direkte Kontakte zwischen den Beschäftigten entlang der Zuliefererkette der Textil- und Bekleidungsindustrie und des Einzelhandels aufbauen soll. Einziger Wermutstropfen: Darin arbeitet sie neben einer Gewerkschaft aus Sri Lanka auch mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (Fachbereich 12: Handel) zusammen, einer bekanntlich zentralistischen Gewerkschaft. Nun ist es nahe liegend, sich auch auf internationaler Ebene mit den Beschäftigten der gleichen Industrie zusammen zu schließen.

Nur ist im Falle von ver.di kritisch zu hinterfragen, ob dies tatsächlich geschieht. Es scheint vielmehr, dass es sich um ein Projekt der so genannten Gewerkschaftslinken handelt, das, losgekoppelt von den Beschäftigten, lediglich von ihr zuzurechnenden GewerkschaftsfunktionärInnen getragen wird. Es ist deshalb auch nicht erkennbar und spürbar, dass konkret Druck auf die Bekleidungsunternehmen durch die ver.di-Basis ausgeübt wird. (4)

Alles, was sie leistet, ist Öffentlichkeitsarbeit, die sich v.a. an die VerbraucherInnen wendet. Das ist wichtig und nicht zu unterschätzen, hat aber mit den Möglichkeiten, gewerkschaftliche Druckmittel anzuwenden, nur zum Teil etwas zu tun. Denn diese Öffentlichkeitsarbeit gewährleisten andere Organisationen genauso bzw. besser und umfangreicher. Man denke dabei nur mal an die Clean Clothes Campaign (CCC). (5)

Tagespolitische Forderungen

Tatsächlich setzt die NGWF nicht unwesentlich auf die Mobilisierung der Öffentlichkeit und der VerbraucherInnen. Sie ruft allerdings nicht direkt zum Boykott der Unternehmen auf, die die Aufträge vergeben. Stattdessen sollen die Bedingungen, unter denen die Sachen produziert werden, bekannt gemacht werden. Der Druck auf die Auftragsunternehmen soll sich auf diese Weise erhöhen, damit sie künftig auf die Einhaltung von Arbeits- und Sicherheitsstandards bei ihren Zulieferern achten. Die NGWF verlangt die Übernahme des Clean Clothes-Verhaltenskodex (6) und die unabhängige Kontrolle seiner Einhaltung. Unternehmen, die gegen die Standards verstoßen, sollen auf schwarze Listen gesetzt werden. Der Arbeitgeberverband Garment Manufacturers Exporters Association (BGMEA) (7) soll diesen Unternehmen die Mitgliedschaft, die Regierung die Produktionsgenehmigung entziehen.

Bei Unglücksfällen fordert die Gewerkschaft die Auszahlung ausstehender Löhne und Entschädigungen, die den ArbeiterInnen regelmäßig verweigert werden. Die Beschäftigten, die ihren Job durch derartige Unglücke verloren haben, sollen wieder eingestellt werden. Durchsetzen will die NGWF auch einen Mutterschaftsurlaub und einen Urlaub nach Arbeitsunfällen. (8) Eine soziale Absicherung soll etabliert, Pensionskassen sollen eingerichtet werden. Der gesetzliche Mindestlohn für ungelernte ArbeiterInnen soll sich mindestens auf 1.800 Taka verdoppeln.

Die NGWF fordert Organisationsrechte und ein Recht auf kollektive Lohnverhandlungen ein. Immer wieder streikt sie für die pünktliche Auszahlung der Löhne und Überstunden. Außerdem fordert sie die Ausstellung von Arbeitsverträgen. Sie kämpft für eine Durchsetzung des arbeitsfreien 1. Mai, des internationalen Kampftags der Arbeiterklasse. Jahr für Jahr versuchen die Fabrikbesitzer, den Feiertag zu ignorieren, indem sie die Produktion auf vollen Touren weiterlaufen lassen.

Großen Wert legt die Textilgewerkschaft auf die Bildung ihrer Mitglieder in Arbeitsrechtsfragen.

Sie führt dazu regelmäßig 5-Tages-Seminare durch.

Neben der Publikation von Broschüren, Flugblättern und Postern bringt sie mehrmals im Jahr den Newsletter „Garment Workers“ heraus. Außerdem veröffentlicht sie den erwähnten internationalen Rundbrief „ExChains“ in Bengali. (9)

Die NGWF hält viel von branchenübergreifender und internationaler Solidarität: Sie unterstützt nicht nur die Kämpfe von ArbeiterInnen anderer Industrien, sondern auch die der TextilarbeiterInnen in anderen Ländern – gegen den Standortnationalismus!

(1) ILO-Normen: Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization - ILO): 1919 gegründet; seit 1946 Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN) für Arbeitsrechte und soziale Standards; Formulierung internationaler Arbeitsstandards in Form von Konventionen und Setzen arbeitsrechtlicher Mindeststandards, die von Mitgliedsstaaten ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden (sollen); Kontrolle ihrer Einhaltung.

ILO-Übereinkommen bestehen u.a. über Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen, Abschaffung von Zwangsarbeit, Beseitigung von Kinderarbeit und Schutz von Kindern und Jugendlichen, Chancengleichheit und Gleichbehandlung (gleiches Entgelt, keine Diskriminierung im Beruf), Beschäftigungssicherheit, Lohnschutz und Festsetzung von Mindestlöhnen, Einhaltung eines wöchentlichen Ruhetags in gewerblichen Betrieben und Regelung der Nachtarbeit, Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt, Mindestnormen der Sozialen Sicherheit sowie Mutterschutz.

Alle Texte der Übereinkommen auf Deutsch findet Ihr unter: www.ilo.org/ilolex/german/docs/convdisp1.htm

(2) Nationale Föderation der Beschäftigten der Bekleidungsindustrie

(3) Einheitsrat der Beschäftigten der Bekleidungsindustrie Bangladeshs

(4) Wer das anzweifelt, sollte die Probe aufs Exempel machen: einfach in ein Bekleidungsgeschäft gehen und die Angestellten nach der Situation der TextilarbeiterInnen in Bangladesch fragen. Noch besser: dasselbe während eines Streiks im Einzelhandel, denn dann habt Ihr direkt die ver.di-Basis als Ansprechpartner.

(5) Kampagne für Saubere Kleidung

(6) Vgl.: www.saubere-kleidung.de/3-001-kodex-ccc.htm

(7) Textilunternehmerverband

(8) Bei Arbeitsunfällen übernimmt die NGWF die medizinische Unterstützung der Betroffenen, da sie sonst niemand leisten würde.

(9) Landessprache