Spaniens Sozialisten haben sich Zeit gelassen. Am 28. Juli 2006 legte die Interministerielle Kommission unter Vorsitz von Vizepräsidentin María Teresa Fernández de la Vega dem spanischen Ministerrat einen Entwurf des "Gesetzes zur Anerkennung und Erweiterung der Rechte und zur Einleitung geeigneter Maßnahmen zum Wohle der Opfer von Verfolgung und Gewalt während des Bürgerkriegs und der Diktatur" vor - immerhin: runde zwei Jahre, nachdem in Madrid Bomben in mehreren vollbesetzten Vorortzügen explodiert waren, sich Ministerpräsident José María Aznar in ein unentwirrbares Knäuel aus Lügen, Fälschungen und Irreführungen verstrickt hatte und die Sozialistische Partei Spaniens (PSOE) überraschend die Wahl gewann. Aus einem parteitaktischen Manöver, um den politischen Gegner vor den Wahlen unter Druck zu setzen, war damals über Nacht ein gültiges, wiewohl äußerst ungeliebtes Versprechen der Sozialisten geworden: die staatliche Anerkennung und (soweit möglich) Wiedergutmachung der Schrecken des Bürgerkriegs und der ihm folgenden, fast vierzigjährigen Diktatur General Francos.
Ein Gesetz auf Zehenspitzen
Der Entwurf zur Ley de Memoria Histórica [‚Gesetz der geschichtlichen Erinnerung‘], wie das Gesetz in Spanien gängigerweise genannt wird, ist ein graziler Akt politischer Akrobatik auf dem Hochseil geworden.
Die Regierung Zapatero hatte sich sehr bemüht, ihn glatt und leise „durchzubringen“. Dreimal wurde der Termin für die Vorstellung des Entwurfs verschoben. Der endgültige Termin lag nicht zufällig in der Sommerpause des spanischen Parlaments. Außerdem genehmigte die Regierung im gleichen Monat die Zahlung von 3 Millionen Euro an Bürgerinitiativen, die sich um die Aufarbeitung der jüngeren spanischen Vergangenheit bemühen.
Genützt hat es ihr wenig: Pünktlich zum Jahrestag des Bürgerkriegs brachten Izquierda Unida (IU) [‚Vereinigte Linke‘] und Esquerra Republicana de Catalunya (ERC) [‚Republikanische Linke Kataloniens‘] einen „Gegenentwurf“ ins Parlament. Die Asociación para la Recuperación de la Memoria Histórica (ARMH) [‚Vereinigung zur Wiedergewinnung der geschichtlichen Erinnerung‘] ruft auf ihrer Homepage zu einer urgent action auf, um den Entwurf zu Fall zu bringen. Sie findet große Unterstützung bei anderen Bürgerinitiativen. Die Rechte stand ohnehin Gewehr bei Fuß: Mariano Rajoy, Vorsitzender von Spaniens mächtiger konservativer Volkspartei Partido Popular (PP), warf Ministerpräsident Zapatero öffentlich vor, die transición zu verraten und „die Spanier spalten“ zu wollen. Zapateros Erklärungen klingen dagegen fast flehend: „Dies ist ein Land, in dem wir alle als politische Brüder friedlich zusammenleben, und 30 vorbildliche, demokratische Jahre haben gezeigt, dass kein Gespenst der Vergangenheit daran etwas ändern kann.“
Ein Ende des Spuks?
Sollte das spanische Parlament der Gesetzesnovelle zustimmen, wird es für „Gespenster der Vergangenheit“ in Spanien tatsächlich ungemütlich. Denn was Bürgerinitiativen, kleinere Parteien und unabhängige Verbände als längst überfälligen Schritt der Anerkennung und Wiedergutmachung gefordert hatten, entpuppt sich als groß angelegter Versuch des Staates, die kritische Auseinandersetzung mit Bürgerkrieg und Francozeit ein- für allemal zu beenden – als „eine Art Schadensabwicklung“.
Dass durchaus Forderungen kritischer Bürgerinitiativen wie der ARMH ihren Weg in den Gesetzestext gefunden haben, gehört dabei zum Kalkül. So hat die Kommission um Fernández de la Vega sich redliche Mühe gegeben, Archivbestände zu erfassen, die weiteren Aufschluss über Opfer franquistischer Repression geben könnten. Über den Vorschlag, diese Bestände frei zugänglich zu machen oder sie in einer zentralen Einrichtung, einem „Haus der Erinnerung“ (möglicherweise in Salamanca), zusammenzuführen, wird weiter diskutiert. Kämpferinnen und Kämpfer der Internationalen Brigaden, denen 1996 kollektiv die spanische Staatsbürgerschaft angeboten wurde, sollen nicht länger gezwungen sein, dafür ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
Auch, was das Valle de los Caídos [‚Tal der Gefallenen‘] betrifft, Francos riesiges Mausoleum in der Sierra de Guadarrama, nordwestlich von Madrid, ist die Kommission den Bürgerinitiativen entgegengekommen. Zwar sollen die Gräber von Franco und José Antonio Primo de Rivera, dem Gründer der Falange, nicht länger „verlegt“ und das Grabmal abgetragen werden, wie radikalere Gruppen noch bis vor kurzem gefordert hatten.
Dafür aber sollen künftig faschistische Aufmärsche, wie sie bisher noch jedes Jahr stattfanden, im Valle de los Caídos verboten sein. Eine Dauerausstellung soll Besucherinnen und Besucher über die Wirklichkeit des Francoregimes informieren.
Ob diese verstreuten Rosinen helfen werden, die faustdicken Kröten zu schlucken, die im Gesetzestext gedeihen, ist allerdings fraglich.
Ein Recht für Opfer ohne Täter
Sollte das Gesetz angenommen werden, würde das spanische Parlament (mit einer 2/3-Mehrheit) ein fünfköpfiges Expertengremium benennen, das für die Dauer eines Jahres über Anträge von Menschen zu befinden hätte, die als Opfer des Franco-Regimes anerkannt werden wollen. Bei den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen müsste dieses Gremium mit den Stimmen von Partido Popular gewählt werden – keine leichte Aufgabe.
Nach Ablauf der Jahresfrist sollen Opfer von Repression und Gewalt nur mehr eine „moralische Anerkennung“, aber keine finanzielle Wiedergutmachung mehr bekommen. Symbolische Wiedergutmachung, so Ministerpräsident Zapatero in einer Ansprache vor dem Parlament, sei „angemessener und vernünftiger“ als der Ruf nach Geld.
Von Rückgabe gestohlenen Eigentums oder Reparationszahlungen solcher Firmen und Betriebe, die sich mit Hilfe von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern während des ersten Nachkriegsjahrzehnts bereicherten, ist nirgends mehr die Rede.
Im Gegenteil: Unter Paragraph 7 des Gesetzentwurfs wird festgehalten, dass Namen von Personen oder Institutionen, die Grausamkeiten begangen haben oder an ihnen beteiligt waren, nicht Teil des Anerkennungsverfahrens sein dürfen. Es wäre demnach gesetzeswidrig, wenn Angehörige eines von faschistischen Freischärlern ermordeten Arbeiters Nachforschungen anstellen wollten über jene, an deren Händen das Blut ihres Vaters oder Großvaters klebt, um sie eventuell zur Rechenschaft zu ziehen. Kein spanisches Gericht dürfte eine solche Klage zulassen. Spanien fände sich in der paradoxen Lage, dass einerseits Opfer franquistischer Gewalt endlich öffentliche Anerkennung erfahren würden, es andererseits aber keine Täter mehr gäbe, die sie zu Opfern gemacht hätten. Profiteure diktatorischer Regime, die um ihre Pfründe fürchten, würden einer solchen Art der Geschichtsabwicklung sicherlich Beifall spenden.
Francos Gerichte – Recht oder Unrecht?
Auch der unter anderem von Amnesty International erhobenen Forderung, die haarsträubenden Urteile der berüchtigten Militär- und Sondergerichte Francos pauschal zu „Unrechtsurteilen“ zu erklären, kommt die Kommission mit ihrem Entwurf nicht nach. Zwar sollen sich Opfer der Franco-Justiz vor dem erwähnten Expertengremium wie alle anderen auch um Anerkennung bemühen dürfen. Es läge dann freilich an ihnen, zu beweisen, dass sie zu Unrecht verurteilt wurden. Implizit wird die Möglichkeit offen gelassen, dass Francos Gerichte – deren zentrale Aufgabe es war, politische Gegnerinnen und Gegner zu terrorisieren und klein zu halten – unter Umständen eben doch gerechte Urteile fällen konnten.
Am 13. September 2006 erklärte Ministerpräsident Zapatero, angesichts der ihm – freilich: nur ihm! – vorliegenden Rechtsgutachten sei es der spanischen Regierung nicht möglich, die Urteile der Franco-Justiz pauschal für Unrecht zu erklären. Dies würde einen „Bruch der Rechtsordnung“ bedeuten. Anerkannte Juristen wie Carlos Castresana Fernández reagierten mit Unverständnis: „Die grundlegenden Rechte, denen die Spanier in der Verfassung von 1931 zugestimmt haben, können weder durch einen Militärputsch rechtsgültig aufgehoben werden, noch durch die Gesetzgebung oder Gerichtspraxis eines Regimes, das faktisch aus dem Bürgerkrieg hervorgegangen ist und nie demokratisch legitimiert wurde. Die Diktatur hat unsere Rechte nicht aufgehoben, sie hat sie höchstens mit Füßen getreten. Die juristischen Konsequenzen solcher illegitimen Handlungen sind nichtig.“
„La Guerre est finie“ [‚Der Krieg ist vorbei‘]
Aber gab es überhaupt einen Putsch, damals, 1936?
Für die „täterfreie Geschichte“, die die spanischen Sozialisten mit ihrer Ley de Memoria Histórica festschreiben möchten, war der Spanische Bürgerkrieg (im Wortlaut) nur „ein Konflikt zwischen Spaniern“: etwas, das gleichsam dem Boden entsprang, ein tragisches, kaum erklärliches Ereignis, das man am besten kopfschüttelnd vergisst, da es mit dem Hier und Jetzt nichts mehr zu tun hat.
Dieses Verwischen historisch eindeutig belegter Verantwortlichkeiten dominiert die spanische Politik und beginnt, sich auch gesellschaftlich durchzusetzen: Beim diesjährigen Día de las Fuerzas Armadas, einer Militärparade auf der Castellana in Madrid, die traditionsgemäß von König Juan Carlos abgenommen wird, marschierten erstmals Bürgerkriegsveteranen der Republik und ehemalige Soldaten Francos Seite an Seite.
Nach einer Umfrage des Centro de Investigaciones Sociológicas (CIS) befürworten 54,1 % der Spanierinnen und Spanier eine wie auch immer geartete Form der Anerkennung der Opfer des Bürgerkriegs.
Nur 24,8 % der Befragten sind dagegen. 53,3 % vertreten die Ansicht, dass es an der Zeit sei, die Schäden wieder gut zu machen. 43,3 % sind der Meinung, dass es sinnlos sei, etwas wiedergutmachen zu wollen, was schon längst Geschichte sei.
Das Netz der Erinnerung
Es ist wenig wahrscheinlich, dass der Entwurf der Ley de Memoria Histórica in seinem jetzigen Wortlaut verabschiedet wird. Der Druck der Bürgerinitiativen auf die Regierung ist hoch.
Angesichts der Stimmungslage im Lande und der beständigen Drohung parlamentarischer Angriffe durch Partido Popular wollten Zapatero, Fernández de la Vega und die Übrigen augenscheinlich gern vergessen, dass jede kritische Aufarbeitung der Geschichte eine Handlungsaufforderung für die Gegenwart beinhaltet. Sonst ist sie wertlos, ein belangloses, diskursives Spiel.
Dabei wäre es durchaus reizvoll, einmal grundsätzlich darüber nachzudenken, was auf dem weiten Feld der Erinnerung an Unrecht und Gewalt überhaupt in die Zuständigkeit eines Staates fallen kann.
Auch dazu macht die Kommission eine Aussage:
Der Gesetzgeber setze sich zur Aufgabe, das „individuelle Recht auf familiäre und persönliche Erinnerung jedes Staatsbürgers zu schützen“ – die „kommunikative Erinnerung“ (Aleida Assmann) also, das, „was man erzählt“, die unverwechselbare, persönliche Erinnerung jedes Einzelnen an Erlebtes und Erfahrenes. Diese bedarf aber weder des Schutzes durch den Staat, noch kann sie dessen Eingriffe tolerieren.
In einem komplizierten Geflecht von gegenseitigen Abhängigkeiten und Bedingtheiten bildet die „kommunikative Erinnerung“ die Basis jeder kollektiven oder kulturellen Erinnerung einer Gesellschaft. Aufgabe eines Staates könnte höchstens sein, Strukturen zu schaffen, in denen die „kommunikative Erinnerung“ gefahrlos zur „veröffentlichten Erinnerung“ werden kann – eine Situation, in der Menschen es wagen können, laut von dem zu berichten, was sie gesehen und erlebt haben.
Mit ihrem Entwurf zur Ley de Memoria Histórica drückt sich die sozialistische Regierung Spaniens nicht nur um sämtliche politischen Konsequenzen herum, die sich aus der Beziehung des gegenwärtigen parlamentarischen Systems zur II. Republik ergeben – einer Beziehung, die Ministerpräsident Zapatero bereits öffentlich anerkannt hat. Sie versucht darüber hinaus, mit ihrem Gesetz die Erinnerung aus dem öffentlichen wieder in den privaten Raum (zurück) zu drängen.
Die „Wiederaneignung der Vergangenheit“ durch Bürgerinitiativen überall im Lande wird allerdings wohl noch für einige Zeit verhindern, dass der Müllhaufen der Geschichte in Spanien von Staatswegen ein Stückchen höher wird.