"Erst ignorieren sie Dich. Dann lachen sie Dich aus. Dann bekämpfen sie Dich. Und dann gewinnst Du", wusste schon Gandhi zu seiner Zeit. Was von einigen als altertümelnde Romantik abgetan werden mag, hat im Berliner Hier und Jetzt eine erstaunliche Aktualität entwickelt.
Und dabei geht es keineswegs um eine neue Berliner Massenbewegung, die Land auf, Land ab durch die Tagesthemen flimmert. Es gibt keine spektakulären Straßenschlachten und Verhaftungswellen. Der Anfang dieses Konfliktes mag vielen gar banal erscheinen: Eine Handvoll Berliner Kinoarbeiterinnen und Kinoarbeiter hat genug von prekären Arbeitsbedingungen.
Nichts Besonderes, mag man nun denken. Vor allem in Hinblick auf das eigene Beschäftigungsverhältnis. Besonders an diesem Konflikt ist allerdings einiges anders.
First they ignore you
Bei all den soziologischen Abhandlungen über die zunehmende Prekarisierung der Gesellschaft, entschloss sich ein guter Teil der Belegschaft des Berliner Kinos Babylon Mitte zu handeln. Und sich gleichsam zu organisieren – gewerkschaftlich.
Allein die Tatsache, dass Prekäre sich gewerkschaftlich organisieren, mag ungewöhnlich sein. Doch sollte dies nicht das Ende der Unüblichkeiten in diesem Konflikt sein.
So bildete sich zunächst Ende 2008 ein Betriebsrat. Kurz darauf wandten sich einige Beschäftigte an das Kinonetzwerk von ver.di, um auch gewerkschaftlich Unterstützung zu bekommen. Vergebens: Bei ver.di schien sich niemand wirklich für einen derart kleinen Konflikt – dazu auch noch in einem angeblich „linken“ Kino – zu interessieren.
Frustriert wandten sich einige der Beschäftigten Anfang 2009 daher an die anarchosyndikalistische Freie ArbeiterInnen Union (FAU) Berlin, die bereits im Vorjahr einen ihrer Kollegen bei seiner Kündigung durch das Kino unterstützt hatte.
Schnell bildete sich eine Betriebsgruppe und die FAU Berlin meldete sich als im Betrieb vertretene Gewerkschaft – wie sie sich damals noch bezeichnen durfte – an.
Die offenen Strukturen der FAU Berlin ermöglichten es, dass die Betriebsgruppe selbst zur Protagonistin des Geschehens werden konnte. Sie erlaubten ebenso eine größtmögliche Teilnahme der gesamten Belegschaft. Folglich wurden gemeinsame Forderungen erarbeitet, die in einen Entwurf für einen Haustarifvertrag eingearbeitet und im Juni 2009 der Geschäftsleitung vorgelegt wurden.
Then they laugh at you
Obwohl sich Vertreter der FAU Berlin bei einem persönlichen Treffen mit der Geschäftsleitung des Babylon Mitte auf eben diese Vorlage eines Haustarifvertrages geeinigt hatten, kam es nach Vorlage des Entwurfes nicht zu Verhandlungen.
Die Geschäftsleitung verweigerte diese mit dem Argument, sie halte die FAU Berlin nicht für tariffähig.
Begründet wurde diese Ansicht damit, dass die FAU im Verfassungsschutzbericht erwähnt sei und sich an Protesten gegen die G8 beteiligt habe. Dass sich auch der DGB an G8-Protesten beteiligte, ebenso wie die Linkspartei, die vom Verfassungsschutz überwacht wird, als Berliner Senatspartei allerdings einer der Financiers des halbkommunalen Kinos ist, entzog sich dieser Expertise.
Die Geschäftsleitung versucht seither, die FAU Berlin nicht als Koalition von ArbeitnehmerInnen und legitime Vertretung eines großen Teils ihrer MitarbeiterInnen, sondern als eine Art Club von politisch motivierten „Betriebstaliban“ darzustellen, die den Betrieb zerstören und den Untergebenen Flausen in den Kopf setzen wollen.
Klingt lächerlich?
Ist und war es auch für die Belegschaft, die die FAU Berlin und die Betriebsgruppe eher als sachliche Berater und loyale Unterstützer denn als Chaoten und Demagogen kennen gelernt hatten.
So ließ sich die FAU Berlin denn auch nicht lange bitten, erklärte die Verhandlungen für gescheitert und rief im Juli den Boykott des Kinos aus, um die Geschäftsleitung an den Verhandlungstisch zu zwingen.
Then they fight you
Nun folgte ein Boykott des Kinos. Täglich standen Aktivistinnen und Aktivisten vor dem Kino, verteilten Flugblätter und informierten das Publikum.
Flankiert durch einen Rummel im hauptstädtischen Blätterwald, sollte der Boykott nicht ohne Folgen bleiben. Auch wenn diese alles andere als die erhofften sein sollten: Dem Boykott folgte ab Oktober eine ebenso zähe juristische Gegenoffensive der Geschäftsleitung gegen die FAU Berlin. Nachdem aus Kreisen des Berliner Abgeordnetenhauses durchgesickert war, dass sich das Babylon Mitte ob des Drucks und der schlechten Publicity wohl nicht länger vor Verhandlungen sperren könne, überstürzten sich die Dinge.
Im September 2009 tauchte die Gewerkschaft ver.di auf dem Parkett auf und kündigte Tarifverhandlungen mit dem Kino an. Auf Bitte eines unbekannten ver.di-Mitglieds, so die Version von ver.di. Auf Intervention der Linkspartei, so die Version der „Linken“.
Auf einer Betriebsversammlung wurde darauf von der Belegschaft beschlossen, die FAU Berlin und ver.di zu gemeinsamen Verhandlungen aufzufordern.
Zeitgleich stellte allerdings die Geschäftsleitung bei Gericht den Antrag, der FAU Berlin den Boykott zu untersagen. Einen Tag, nachdem sich Mitglieder von FAU Berlin und ver.di zu ersten Gesprächen getroffen hatten, wurde dem Antrag auf Einstweilige Verfügung vom Berliner Arbeitsgericht stattgegeben. Begründung: die angeblich fehlende soziale Mächtigkeit und damit fehlende Tariffähigkeit.
Dass hier die Tariffähigkeit per Einstweiliger Verfügung aberkannt wurde, ist schon bedenklich genug. Dass dies aber auch noch in einem laufenden Arbeitskonflikt geschieht, bei dem es um einen Haustarifvertrag geht, der mit der Belegschaft entworfen wurde, erscheint umso absurder. So wurde eine Basisorganisation wie die FAU Berlin hier härter gegängelt als jede christliche Gewerkschaft, die munter über Jahre Flächentarife in Bereichen abgeschlossen hatte, in denen sie tatsächlich keine Mächtigkeit hatte und an dieser dank ihrer „konsensorientierten Tarifpolitik“ zwischen ihnen und der Arbeitgeberseite auch nicht sonderlich interessiert gewesen sein dürfte.
Zusätzlich favorisierte dieses Urteil ein alleiniges Vorpreschen von ver.di, deren Zusammenarbeit mit der FAU Berlin ohnehin nicht weit über Lippenbekenntnisse hinaus gegangen war. Aufgrund der intransparenten Verhandlungen distanzierte sich die FAU Berlin letztlich von diesen. Heraus kam ein Tarifvertrag, der zwar an den Flächentarif zwischen ver.di und dem Kinoverband HDF angelehnt sein sollte, dank zahlreicher Sonderregelungen jedoch weit hinter diesen zurück fällt.
Dem sollte jedoch noch nicht genug sein: Da sich Betriebsgruppe und FAU Berlin noch immer renitent in das Geschehen einmischten, erwirkte die Geschäftsleitung des Kinos am 11. Dezember 2009 vor dem Berliner Landgericht eine weitere Einstweilige Verfügung, die es der FAU Berlin fortan untersagt, sich selbst als Gewerkschaft bzw. Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Am 5. Januar 2010 wurde diese Verfügung von eben diesem Gericht bestätigt.
And then you win?
Wer die Sache differenziert betrachtet, wird sich der Tragweite dieser Urteile bewusst werden. Denn: Ob FAU oder nicht FAU – konsequent angewandt verunmöglichen diese Urteile jedwede Form der Organisierung jenseits etablierter Strukturen. Konkret bedeuten sie, eine Gewerkschaft ist erst eine Gewerkschaft, wenn sie eine Gewerkschaft ist. Voraussetzung dafür sind jedoch Tarifverträge und Arbeitskämpfe, die – wie schlau – allen, die keine Gewerkschaft sind, verboten bleiben. Freilich steht es bis dahin jedem frei, nach dem Grundgesetz zu koalieren. Fragt sich bloß wozu. Erst einmal Millionen Mitglieder zu werben, scheint für die Berliner Justiz näher an der Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen als konkrete betriebliche Kämpfe.
Das deutsche Arbeitsrecht basiert mehr auf Rechtsprechung denn auf konkreten Normen. Hier setzt sich eine Rechtsprechung durch, die dem DGB ein Monopol sichert, das es laut hiesiger Rechtsprechung allein gegen so genannte „gelbe“ Gewerkschaften zum Schutze der arbeitenden Bevölkerung zu verteidigen gelte. Ein gewerkschaftlicher Pluralismus hat darin wenig Platz. Noch weniger das Konzept von Basisgewerkschaften, wie es in anderen Ländern verbreitet ist.
Was sich in diesem Konflikt aber gezeigt hat, ist die Effizienz von Konflikten, die durch die Basis geführt werden. Die FAU Berlin mag zwar verhältnismäßig klein sein, einen solch dynamischen Konflikt lassen die etablierten Gewerkschaften allerdings oft schmerzlich vermissen. Genau solche Konflikte braucht es derzeit aber mehr denn je, um eine Gegenmacht zu sich verändernden gesellschaftlichen Verhältnissen zu bilden. Dass dies durchaus eine Frage der Struktur ist, hat sich bereits vor über einhundert Jahren gezeigt, als sich erste syndikalistische Gewerkschaften von den damaligen Zentralgewerkschaften abspalteten.
Und dass diese Konflikte heute – ähnlich wie damals – mit Härte geführt werden, zeigt sich am Beispiel Babylon Mitte.
Auch dass die FAU gerade deswegen so unangenehm ist, da sie trotz ihrer libertären Prinzipien eben nicht ein exklusiver Club von AnarchistInnen ist, zeigt sich dort. Gerade deshalb stellt sich die Frage an die Libertären: Bewegung oder Biotop?
Das ist eine Frage der Intervention. Und hier sollte gerade die Arbeitswelt nicht länger stiefmütterlich behandelt werden.
Kontakt & Infos
Allgemeines Syndikat der FAU Berlin
Straßburger Str. 38
10405 Berlin
Tel.: 030/287008-04
Fax: -13
faub(ätt)fau.org