anarchismus

Rente ist Befreiung

Zehn Thesen zur anarchistischen Bewertung der Rentendiskussion

| Jan Stehn

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission von ExpertInnen hat unter Vorsitz von Bundesarbeitsminister Blüm Vorschläge zur Reform der Rentenversicherung erarbeitet. Hintergrund ist die Verschiebung des Bevölkerungsanteils von jungen und älteren Menschen. Durch höhere Lebenserwartung einerseits und weniger Kinder andererseits wächst die Zahl der RentnerInnen und sinkt die der BeitragszahlerInnen: Während heute auf 100 Menschen zwischen 20 und 65 Jahren nur 24 Menschen über 65 kommen, werden es in 45 Jahren, also wenn die heute Jungen selber alt geworden sind, mehr als doppelt soviel sein: 56 alte Menschen auf 100 potentielle BeitragszahlerInnen.

Als Antwort auf diese Problematik schlägt die Rentenkommission vor, das Rentenniveau im Verhältnis zur steigenden Lebenserwartung zu senken. Auch die Renten von Erwerbsunfähigen und Schwerbehinderten sollen gekürzt werden. Rentenansprüche, die durch Kindererziehungszeiten entstehen, sollen aus Steuermitteln gedeckt werden.

In der dadurch neu angefachten Diskussion werden weitere Vorschläge gehandelt: Die Arbeitgeber fordern die Renten weiter zu senken; ein Minderheitenvotum aus der Kommission plädiert für eine Grundrente aus Steuermitteln; die Liberalen wollen die private Kapitalvorsorge ausbauen. Wie ist diese Diskussion von einer anarchistischen Position aus zu bewerten? Dazu einige Thesen.

1. Rente ist Befreiung

Die Rente befreit alte Menschen aus der materiellen Abhängigkeit von ihren Kindern und Angehörigen. Ohne unmittelbare Gegenleistung garantiert sie den Unterhalt bis zum Lebensende. Diese Befreiung alter Menschen von Pflichten und aus Beziehungsabhängigkeiten hat – wie jede Befreiung – auch ihre Schattenseiten: Viele Menschen leiden im Alter unter Gefühlen von Sinnlosigkeit und Einsamkeit. Nichtsdestotrotz gilt: Wer Renten kürzt oder abschafft, treibt alte Menschen in Armut und Abhängigkeit.

2. Rentenbeiträge sind Solidarität

Rente ist nur möglich durch Solidarität zwischen den Generationen. Der Satz „ich zahle für meine Rente“ ist verkehrt. Was in die Rentenkassen eingezahlt wird, wird direkt den heutigen RentnerInnen ausgezahlt.

Das Rentensystem wird häufig mit dem Wort „Generationsvertrag“ beschrieben. Verträge aber basieren auf Zustimmung der an ihnen Beteiligten – doch diejenigen, die später die Renten der heutigen BeitragszahlerInnen bezahlen sollen, sind zum Teil noch gar nicht geboren. Von einem Vertragsverhältnis kann daher gar keine Rede sein.

Insofern lassen sich Rentenbeiträge nur als soziale Leistungen ohne Gegenleistung begreifen. Natürlich haben die BeitragszahlerInnen die Erwartung und Hoffnung, daß, wenn sie selber alt geworden sind, die nächste Generation ebenso ihren Rentenbeitrag leistet. Doch einen „Vertragsanspruch“ kann es darauf nicht geben – wir können nur daran mitwirken, indem wir solidarisches Denken und Handeln in der Gesellschaft stärken.

3. Rente läßt sich nicht sparen

Als Alternative zum bestehenden Rentensystem wird – vor allem von den InteressenvertreterInnen der Versicherungen – die Vermögensrente gefordert. Wie in einem Sparvertrag soll die Rente nicht unmittelbar ausgegeben, sondern fürs Alter gespart werden. Auf den ersten Blick erscheint die Argumentation einleuchtend: Werden heute Rücklagen angelegt, dann seien auch in Zukunft die Renten bei steigender Rentenzahl sicher.

Aber das ist ein Trugschluß. Vermögen – also Grundstücke, Gebäude, Aktien … – macht niemanden satt. Um eine steigende Rentenbelastung zu finanzieren, muß das Vermögen verkauft werden. Wenn aber alle verkaufen, weil die Zahl der RentnerInnen steigt, verfallen die Preise – falls die nachwachsende Generation nicht durch vermehrtes Sparen eine ausgleichende Vermögensnachfrage schafft.

Auch eine „gesparte Rente“ finanziert sich nur durch den Konsumverzicht der leistungsfähigen Generation. Im Gegensatz zum Umlageverfahren vergrößert die Kapitalrente die Macht von Versicherungen, Banken und Investmentfonds. Die Rente ist dann abhängig von den Risiken der Finanzmärkte.

4. Einwanderung – frisches Blut für die BRD?

Von linker Seite wird darauf hingewiesen, daß eine vermehrte Einwanderung von jungen Menschen dem Wachsen der Alterspyramide entgegensteuern könnte. Scheinbar plädiert dieses Argument für offene Grenzen – bei genauerem Hinsehen entpuppt sich dies jedoch als nationalistisch. Diese Argumentation setzt unausgesprochen eine selektiv gesteuerte Einwanderung voraus, bei der nur die Leistungsfähigen hereingelassen werden. Unsere Sozialkosten werden so in die armen Regionen verlagert. Denn die Leistungen der Menschen, die hierfür ausgewandert sind, fehlen dort für die Versorgung der Alten und Kranken.

5. Grundrente statt „Leistungsrente“

Die Höhe der Rente bestimmt sich von der Dauer und Höhe früherer Rentenbeiträge. Begründet wird dies mit dem „Leistungsprinzip“. Eine einheitliche Grundrente sei „eine Prämie für Aussteiger und Faulenzer“ (Blüm, FR 5.2.).

Wenn alte Menschen mit geringer Rente uns aus ihrem Leben erzählen, begreifen wir die überhebliche Unverschämtheit, die in diesem Satz steckt: Wieviele Menschen haben sich mit Knochenarbeit kaputt geschuftet und doch wenig Geld verdient? Sie werden noch im Alter mit einer niedrigen Rente dafür bestraft. Auch die ökonomische Diskriminierung von Frauen setzt sich in den Renten fort. Und die alt gewordenen „Aussteiger und Faulenzer“? Vielleicht haben sie der Gesellschaft auf ihre Art mehr gegeben als so mancher Malocher.

Nein, das „Leistungsprinzip“ hat wenig mit Gerechtigkeit zu tun und kann kein Maßstab für die Rente im Alter sein. Wenn Rente Solidarität ist, dann soll diese allen gleich zugute kommen. Die Rentenpflichtversicherung sollte alten Menschen eine Grundrente zahlen, die am durchschnittlichen Lebensniveau der restlichen Bevölkerung orientiert ist. Wem dies nicht reicht, sei unbenommen, zusätzlich eine private Rentenversicherung abzuschließen.

6. Rente nach Bedarf

Im Alter splitten sich die Lebensmöglichkeiten weiter auf als bei den Jüngeren. Manche sind rüstig bis ins hohe Alter, andere müssen schon früh mit körperlichen und geistigen Behinderungen leben lernen. Eine für alle gleiche Grundrente wird dem nicht gerecht. Von mir aus bräuchte die allgemeine Altersrente erst ab 70 einsetzen – wenn dafür altersunabhängig und ergänzend Invaliditätsrente und die Leistungen der Pflegeversicherung erheblich ausgebaut werden. Die sozialen Leistungen sollen gezielter dorthin fließen, wo sie dringend gebraucht werden.

7. Mehr Beiträge, weniger Steuern

Die Rentenkommission hat vorgeschlagen, ein solidarisches Element des Rentensystems, nämlich die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, nicht von den BeitragszahlerInnen, sondern aus dem Bundeshaushalt zu bezahlen. Auch das Minderheitenvotum für eine Grundrente geht davon aus, daß diese solidarische Grundsicherung über Steuern finanziert wird.

Steuern sind eine (Zwangs-)Abgabe, über deren Verwendung der Staat – sprich die jeweiligen Parlamentsmehrheiten – frei entscheiden kann, etwa welcher Anteil für die Rüstung und welcher für die sozialen Aufgaben verwendet wird. Rentenbeiträge dagegen sind zweckgebunden und der Staat hat darauf keinen Zugriff. Das finde ich verteidigenswert und bin dafür, die Steuern zu reduzieren und Rentenbeiträge auszubauen.

Heute orientieren sich die Rentenbeiträge an den Löhnen der ArbeiterInnen. Aufgrund der Arbeitslosigkeit und der steigenden Unternehmergewinne ist aber das Verhältnis der Löhne zum gesamten Volkseinkommen in den letzten 15 Jahren um gute 8 % gefallen (alte Bundesländer). Rente als Solidaritätsprinzip verstanden, verlangt, daß alle Menschen sich im Verhältnis zu ihrem Einkommen an der Finanzierung beteiligen. Es ist nicht einzusehen, warum gerade die Reichen der Gesellschaft aus der Rentenbeitragspflicht entlassen sind.

8. Selbstverwaltung der Rentenkassen

Die Selbstverwaltung der Rentenkassen ist auszuweiten. VertreterInnen von BeitragszahlerInnen und RentenbezieherInnen sollen gleichberechtigt miteinander ihre Beziehung zueinander gestalten können. Der Einfluß des Staates auf die Höhe und Ausgestaltung der Beiträge und Renten ist abzubauen.

9. Dezentralisierung und Pluralisierung der Rentenkassen

Soziale Umverteilung ist ein Streitpunkt in der Gesellschaft. Es gibt dazu unterschiedliche Meinungen. Ich bin dagegen, diese durch Mehrheitsentscheidungen zu vereinheitlichen. Warum sollen nicht mehrere Rentenkassen mit unterschiedlichen Sozialregelungen nebeneinander existieren? Sowohl RentnerInnen als auch BeitragszahlerInnen könnten sich dann individuell entscheiden, welche soziale Regelung ihnen entspricht. Aber werden dann nicht die BeitragszahlerInnen Rentenkassen mit niedrigen Beiträgen, die RentnerInnen aber Kassen mit hohen Renten wählen, so daß dieses anarchistische Experiment nach kürzester Zeit zerbrechen würde? Nun, zwei einfache Regelungen werden dies verhindern:

  • Die Rentenkassen dürfen niemanden ausschließen.
  • In den Rentenkassen ist das Verhältnis von RentenempfängerInnen zu Beitragszahlenden mindestens am Bevölkerungsanteil zu orientieren.

Rentenkassen mit zu wenig RentnerInnen müssen ihre Rentenleistung solange erhöhen, bis sie im Verhältnis zu ihren zahlenden Mitgliedern ausreichend RentnerInnen haben.

RentnerInnen und BeitragszahlerInnen stehen damit gleichberechtigt zueinander: Durch die Wahl ihrer Rentenkasse entscheiden sie selber darüber, wie sozial das Rentensystem gestaltet ist. Da gegenseitig aufeinander angewiesen – in keiner Rentenkasse kann ein Part ohne den anderen existieren – sind ausgeglichene Regelungen zu erwarten.

10. Gegen die Ausgrenzung der Alten

Die wachsende Zahl alter Menschen nur als Belastung zu sehen, ist ein einseitiger, diskriminierender Blick. Auch wenn Behinderungen im Alter zunehmen, sind doch viele alte Menschen geistig und körperlich aktiv. Untersuchungen widerlegen den Mythos, daß alte Menschen weniger leistungsfähig seien als junge. Sie sind nicht immer so schnell wie die Jungen, aber das gleichen sie mit ihren Erfahrungen aus.

Die Veränderung der Altersstruktur in der Gesellschaft wird dazu zwingen, das Arbeitsleben auch für alte Menschen wieder zu öffnen und es dem Rhythmus der älteren Menschen anzupassen. Und das wird auch den Jüngeren gut tun, wenn Hetze und Streß im Beruf sich vermindern.

Ein mögliches Modell wäre, daß die Grundrente für erwerbsfähige alte Menschen mit einem niedrigen Betrag, z.B. ab 62 Jahren beginnt und sich über mehrere Jahre erhöht, bis sie, etwa mit 72 Jahren, ihre volle Höhe erreicht. Die alten Menschen könnten so zu geringerem Lohn und mit kürzerer Arbeitszeit länger in ihrem Beruf tätig bleiben. Der Übergang vom Arbeitsleben zum RentnerInnendasein wäre nicht so abrupt wie heutzutage.

Aber nehmen nicht die Alten dann den Jungen die Arbeitsplätze? – So wird versucht, verschiedene Gesellschaftsgruppen gegeneinander in Stellung zu bringen. Was ist das für ein Irrwitz, daß immer weniger Menschen auf hochrationalisierten Arbeitsplätzen schuften und Millionen – seien es nun Junge oder Alte – ausgegrenzt und auf Sozialleistungen verwiesen sind? Das wird der Kapitalismus auf Dauer nicht durchhalten – vielleicht werden es gerade die Alten sein, die dieses System der Ausgrenzung aufbrechen.