Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

oft bekommen wir unmittelbar vor Drucklegung der GWR noch wichtige Artikel, die aufgrund der fehlenden Zeit und des nicht mehr vorhandenen Platzes keine Berücksichtigung mehr finden.

Gerade haben wir Informationen über die drohende Abschiebung der 31jährigen lesbischen Iranerin Jasmin K. bekommen. Ein Berliner Gericht hat ihre Abschiebung beschlossen, obwohl Jasmin K. von einem iranischen Gericht in Abwesenheit wegen Homosexualität zum Tode verurteilt worden war, was ihre Anwältin dem Gericht beweisen konnte. Im Iran erwartet sie nun die Steinigung, so die 31jährige gegenüber dem Online-Magazin queer.de.

Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung in menschenverachtender Weise auf ein Gespräch, das Mitarbeiter des deutschen Außenministeriums im Iran mit der Mutter von Jasmin K. geführt hätten. In diesem Gespräch habe die verzweifelte und verängstigte Mutter abgestritten, dass ihre Tochter lesbisch sei. Auf Grund dieser „Beweisführung“ soll nun die Asylbewerberin – trotz des Todesurteils – abgeschoben werden. Dies muss verhindert werden! Informationen und eine Petition gegen die Abschiebung gibt es beim Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD): www.lsvd.de

Schluss mit der menschenverachtenden Abschiebepolitik! Bleiberecht für alle!

Li(e)bertäre und solidarische Grüße,