Ein fauler Kompromiss
Jetzt erst recht! Der Kampf für die Abschaffung des § 219a ist noch wichtiger geworden
Der Paragraf 219a Strafgesetzbuch (StGB) wurde 1933 von den Nazis eingeführt. In ihm heißt es unter der Überschrift „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ in Absatz 1: „Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Seit Jahren kämpfen Feminist*innen für die Abschaffung dieses frauenfeindlichen Relikts aus der Nazizeit. Ende Januar 2019 beschloss die Bundesregierung nicht die Abschaffung des Paragrafen, sondern einen „Kompromiss“, den Antje Schrupp hier für die GWR kommentiert. (GWR-Red.) Weiterlesen